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Dellmann: „Aufzugsprogramm voller Erfolg“ – mehr generationengerechten Wohnraum schaffen

13:43 Uhr | 13. März 2008
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Das vom Infrastrukturministerium 2007 aufgelegte Programm zum nachträglichen Einbau von Aufzügen in Mietwohngebäuden ist ein voller Erfolg.
Rund 1400 Wohnungen sind schon jetzt besser erreichbar.
Reinhold Dellmann: „Wir wollen mehr generationengerechten Wohnraum schaffen. Von Aufzügen profitieren ältere Menschen ebenso wie junge Familien mit kleinen Kindern. Unser Aufzugsprogramm findet großes Interesse bei den Wohnungsunternehmen.“
Bis Ende 2007 wurden bereits 91 Anträge für die Nachrüstung von Mietwohngebäuden mit Aufzugsanlagen bewilligt. Dafür stellte das Land Zuschüsse in Höhe von 6,1 Millionen Euro zur Verfügung. Die geförderten Aufzugsanlangen ermöglichen jetzt ein barrierefreies Erreichen von 1.155 Mietwohnungen. Weitere 224 Wohnungen sind barrierearm zugänglich, d.h. die Bewohner müssen lediglich eine halbe Treppe überwinden. 90 Prozent der Mittel gingen an die kommunalen Wohnungsunternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften.
Aktuell liegen Anträge für die Nachrüstung von 71 Aufzugsanlagen mit einem Fördervolumen von 4,4 Millionen Euro vor. Das entspricht bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt einem Anteil von rund 13 Prozent des gesamten Bewilligungsvolumens. Das MIR rechnet auf Grund des bereits in 2007 erreichten Bewilligungsstands, in diesem Jahr mit einer weiter steigenden Zahl von Antragseingängen.
Bis 2013 stehen in Brandenburg insgesamt rund 36 Millionen Euro für die Nachrüstung von fast 600 Aufzügen zur Verfügung. Damit soll der Zugang zu den Gebäuden und zu fast 6000 Wohnungen barrierefrei oder zumindest weitestgehend barrierefrei gestaltet werden. Das Programm steht den Eigentümern von Mietwohngebäuden in der entsprechenden Gebietskulisse zur Verfügung. Gefördert werden der Aufzug selbst und die zusätzlich notwendigen Arbeiten zum barrierefreien Erreichen der Wohnungen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der anerkannten und förderfähigen Baukosten, höchstens jedoch 6.000 Euro je Wohnung, die über den Aufzug erreicht wird.
Anträge können über die Investitionsbank des Landes Brandenburg eingereicht werden.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

Das vom Infrastrukturministerium 2007 aufgelegte Programm zum nachträglichen Einbau von Aufzügen in Mietwohngebäuden ist ein voller Erfolg.
Rund 1400 Wohnungen sind schon jetzt besser erreichbar.
Reinhold Dellmann: „Wir wollen mehr generationengerechten Wohnraum schaffen. Von Aufzügen profitieren ältere Menschen ebenso wie junge Familien mit kleinen Kindern. Unser Aufzugsprogramm findet großes Interesse bei den Wohnungsunternehmen.“
Bis Ende 2007 wurden bereits 91 Anträge für die Nachrüstung von Mietwohngebäuden mit Aufzugsanlagen bewilligt. Dafür stellte das Land Zuschüsse in Höhe von 6,1 Millionen Euro zur Verfügung. Die geförderten Aufzugsanlangen ermöglichen jetzt ein barrierefreies Erreichen von 1.155 Mietwohnungen. Weitere 224 Wohnungen sind barrierearm zugänglich, d.h. die Bewohner müssen lediglich eine halbe Treppe überwinden. 90 Prozent der Mittel gingen an die kommunalen Wohnungsunternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften.
Aktuell liegen Anträge für die Nachrüstung von 71 Aufzugsanlagen mit einem Fördervolumen von 4,4 Millionen Euro vor. Das entspricht bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt einem Anteil von rund 13 Prozent des gesamten Bewilligungsvolumens. Das MIR rechnet auf Grund des bereits in 2007 erreichten Bewilligungsstands, in diesem Jahr mit einer weiter steigenden Zahl von Antragseingängen.
Bis 2013 stehen in Brandenburg insgesamt rund 36 Millionen Euro für die Nachrüstung von fast 600 Aufzügen zur Verfügung. Damit soll der Zugang zu den Gebäuden und zu fast 6000 Wohnungen barrierefrei oder zumindest weitestgehend barrierefrei gestaltet werden. Das Programm steht den Eigentümern von Mietwohngebäuden in der entsprechenden Gebietskulisse zur Verfügung. Gefördert werden der Aufzug selbst und die zusätzlich notwendigen Arbeiten zum barrierefreien Erreichen der Wohnungen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der anerkannten und förderfähigen Baukosten, höchstens jedoch 6.000 Euro je Wohnung, die über den Aufzug erreicht wird.
Anträge können über die Investitionsbank des Landes Brandenburg eingereicht werden.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

Das vom Infrastrukturministerium 2007 aufgelegte Programm zum nachträglichen Einbau von Aufzügen in Mietwohngebäuden ist ein voller Erfolg.
Rund 1400 Wohnungen sind schon jetzt besser erreichbar.
Reinhold Dellmann: „Wir wollen mehr generationengerechten Wohnraum schaffen. Von Aufzügen profitieren ältere Menschen ebenso wie junge Familien mit kleinen Kindern. Unser Aufzugsprogramm findet großes Interesse bei den Wohnungsunternehmen.“
Bis Ende 2007 wurden bereits 91 Anträge für die Nachrüstung von Mietwohngebäuden mit Aufzugsanlagen bewilligt. Dafür stellte das Land Zuschüsse in Höhe von 6,1 Millionen Euro zur Verfügung. Die geförderten Aufzugsanlangen ermöglichen jetzt ein barrierefreies Erreichen von 1.155 Mietwohnungen. Weitere 224 Wohnungen sind barrierearm zugänglich, d.h. die Bewohner müssen lediglich eine halbe Treppe überwinden. 90 Prozent der Mittel gingen an die kommunalen Wohnungsunternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften.
Aktuell liegen Anträge für die Nachrüstung von 71 Aufzugsanlagen mit einem Fördervolumen von 4,4 Millionen Euro vor. Das entspricht bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt einem Anteil von rund 13 Prozent des gesamten Bewilligungsvolumens. Das MIR rechnet auf Grund des bereits in 2007 erreichten Bewilligungsstands, in diesem Jahr mit einer weiter steigenden Zahl von Antragseingängen.
Bis 2013 stehen in Brandenburg insgesamt rund 36 Millionen Euro für die Nachrüstung von fast 600 Aufzügen zur Verfügung. Damit soll der Zugang zu den Gebäuden und zu fast 6000 Wohnungen barrierefrei oder zumindest weitestgehend barrierefrei gestaltet werden. Das Programm steht den Eigentümern von Mietwohngebäuden in der entsprechenden Gebietskulisse zur Verfügung. Gefördert werden der Aufzug selbst und die zusätzlich notwendigen Arbeiten zum barrierefreien Erreichen der Wohnungen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der anerkannten und förderfähigen Baukosten, höchstens jedoch 6.000 Euro je Wohnung, die über den Aufzug erreicht wird.
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Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

Das vom Infrastrukturministerium 2007 aufgelegte Programm zum nachträglichen Einbau von Aufzügen in Mietwohngebäuden ist ein voller Erfolg.
Rund 1400 Wohnungen sind schon jetzt besser erreichbar.
Reinhold Dellmann: „Wir wollen mehr generationengerechten Wohnraum schaffen. Von Aufzügen profitieren ältere Menschen ebenso wie junge Familien mit kleinen Kindern. Unser Aufzugsprogramm findet großes Interesse bei den Wohnungsunternehmen.“
Bis Ende 2007 wurden bereits 91 Anträge für die Nachrüstung von Mietwohngebäuden mit Aufzugsanlagen bewilligt. Dafür stellte das Land Zuschüsse in Höhe von 6,1 Millionen Euro zur Verfügung. Die geförderten Aufzugsanlangen ermöglichen jetzt ein barrierefreies Erreichen von 1.155 Mietwohnungen. Weitere 224 Wohnungen sind barrierearm zugänglich, d.h. die Bewohner müssen lediglich eine halbe Treppe überwinden. 90 Prozent der Mittel gingen an die kommunalen Wohnungsunternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften.
Aktuell liegen Anträge für die Nachrüstung von 71 Aufzugsanlagen mit einem Fördervolumen von 4,4 Millionen Euro vor. Das entspricht bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt einem Anteil von rund 13 Prozent des gesamten Bewilligungsvolumens. Das MIR rechnet auf Grund des bereits in 2007 erreichten Bewilligungsstands, in diesem Jahr mit einer weiter steigenden Zahl von Antragseingängen.
Bis 2013 stehen in Brandenburg insgesamt rund 36 Millionen Euro für die Nachrüstung von fast 600 Aufzügen zur Verfügung. Damit soll der Zugang zu den Gebäuden und zu fast 6000 Wohnungen barrierefrei oder zumindest weitestgehend barrierefrei gestaltet werden. Das Programm steht den Eigentümern von Mietwohngebäuden in der entsprechenden Gebietskulisse zur Verfügung. Gefördert werden der Aufzug selbst und die zusätzlich notwendigen Arbeiten zum barrierefreien Erreichen der Wohnungen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der anerkannten und förderfähigen Baukosten, höchstens jedoch 6.000 Euro je Wohnung, die über den Aufzug erreicht wird.
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Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

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