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NIEDERLAUSITZ aktuell

Kabinett beschließt Haushaltsplanentwurf 2011

19:45 Uhr | 14. September 2010
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Das Kabinett hat heute den Haushaltsplanentwurf, die Mittelfristige Finanzplanung 2010 – 2014 und den Entwurf des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes“ beschlossen. Außerdem nahmen die Ministerinnen und Minister den Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ für das Jahr 2009 zur Kenntnis.
Ministerpräsident Matthias Platzeck begründete die Kabinettvorlagen insbesondere mit der weiteren Umsetzung der Koalitionsvereinbarung und dem darin vereinbarten Ziel, Brandenburg weiter zukunftsfähig und sozial ausgewogen zu entwickeln. Mit der „erforderlichen Courage und dem nötigen Augenmaß“ stelle sich die Landesregierung konsequent den Herausforderungen aus der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise. Zugleich lasse die Landesregierung keinen Zweifel an ihrer Maxime, bei geringer werdenden Mitteln soziale Verantwortung zu übernehmen und soziale Modernisierung voranzubringen. Platzeck wörtlich: „Gemeinsinn und Erneuerung – diesem Ziel des Koalitionsvertrages kommen wir mit dem Haushalt 2011 näher.“
Entsprechend dem am 30. März 2010 gefassten Eckwertebeschluss verabschiedete das Kabinett den Gesetzentwurf über die Feststellung des Haushaltsplanes 2011. Somit ist die Voraussetzung gegeben, dass der Landtag den Haushalt noch in diesem Jahr beschließen und ab 01.01.2011 das neue Haushaltsgesetz in Kraft treten kann.
Finanzminister Helmuth Markov verdeutlichte erneut, dass Brandenburg auch künftig keine Spielräume dafür hat, die durch den Haushaltsplan gesetzten Grenzen auch nur im Geringsten zu überschreiten. Umso wichtiger sei es, jetzt die wesentlichen, zukunftsweisenden Kernbereiche wie Bildung, Wissenschaft, regionale Wirtschaft, moderne, umweltfreundliche Technologien und Beschäftigung weiter zu stärken. Platzeck: „In den Schulen des Landes werden neue Lehrerinnen und Lehrer, in den Kitas neue Erzieherinnen und Erzieher eingestellt. Langzeitarbeitslose erhalten eine Chance auf einen Existenz sichernden Job. Abiturienten aus einkommensschwachen Familien erhalten ein Schüler-BaFöG. In Brandenburg zeigen wir, dass man trotz geringer werdender Mittel soziale Entwicklungen befördern kann.“
Nach Worten von Markov hält die Landesregierung dabei an den von ihr gesetzten Prämissen fest. Dazu gehört, die Nettokreditaufnahme gegenüber diesem Jahr um 150 Millionen Euro auf 500 Millionen abzusenken ebenso wie die Finanzierung der beschlossenen Prioritäten bei Bildung, Wissenschaft und Sozialem.
Platzeck wörtlich: „Das Interesse der jungen Brandenburgerinnen und Brandenburger richtet sich mit Recht darauf, in der Zukunft nicht von Schuldenlasten erdrückt zu werden. Aber es richtet sich mit dem gleichem Recht auch auf soziale Chancengleichheit, auf gute Bildung und nachhaltige Entwicklung hier und heute. Diesem Anspruch werden der Haushaltsplanentwurf sowie die mittelfristige Finanzplanung gerecht.“
Der Etat soll rund 10 Milliarden Euro umfassen, das sind knapp 0,5 Milliarden weniger als dieses Jahr. Nur knapp die Hälfte der Gesamteinnahmen des Haushalts ist durch Steuereinnahmen des Landes gedeckt. Ein erheblicher Teil der Einnahmen stammt aus den Zuweisungen des Bundes und der EU sowie aus dem Länderfinanzausgleich, welche allesamt in den kommenden Jahren weiter abnehmen werden. Dies begründet auch die Notwendigkeit, mit dem nächsten Jahr strukturelle Veränderungen, insbesondere auf der Ausgabenseite des Haushaltes, vorzunehmen. Dazu gehört unter anderem die Absenkung der Investitionsquote von 18,2 Prozent (2010) auf 17 Prozent (2011). Damit bewegt sich Brandenburg im Trend der ostdeutschen und über dem Durchschnitt westdeutscher Länder.
Zudem beschloss das Kabinett den Entwurf der Novelle des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes. Darin wird die Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs geregelt, unter anderem durch die Einführung einer Finanzausgleichsumlage. Ziel ist es, die finanzielle Situation der Kommunen weiter zu stabilisieren und den interkommunalen Finanzausgleich solidarisch auszubauen.
Der vom Kabinett zur Kenntnis genommene Fortschrittsbericht 2009 „Aufbau Ost“ verdeutlicht, dass es Brandenburg trotz der schlechteren Rahmenbedingungen auch im vergangenen Jahr gelungen ist, die erhaltenen Zuweisungen des Bundes (SoBEZ) in Höhe von 1,362 Milliarden Euro zu 100 Prozent zweckentsprechend für den Abbau teilungsbedingter Sonderlasten sowie zum Ausgleich der unproportionalen kommunalen Finanzkraft nachzuweisen.
Quelle: Staatskanzlei
Foto © W.J.Pilsak (wikipedia.org)

Das Kabinett hat heute den Haushaltsplanentwurf, die Mittelfristige Finanzplanung 2010 – 2014 und den Entwurf des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes“ beschlossen. Außerdem nahmen die Ministerinnen und Minister den Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ für das Jahr 2009 zur Kenntnis.
Ministerpräsident Matthias Platzeck begründete die Kabinettvorlagen insbesondere mit der weiteren Umsetzung der Koalitionsvereinbarung und dem darin vereinbarten Ziel, Brandenburg weiter zukunftsfähig und sozial ausgewogen zu entwickeln. Mit der „erforderlichen Courage und dem nötigen Augenmaß“ stelle sich die Landesregierung konsequent den Herausforderungen aus der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise. Zugleich lasse die Landesregierung keinen Zweifel an ihrer Maxime, bei geringer werdenden Mitteln soziale Verantwortung zu übernehmen und soziale Modernisierung voranzubringen. Platzeck wörtlich: „Gemeinsinn und Erneuerung – diesem Ziel des Koalitionsvertrages kommen wir mit dem Haushalt 2011 näher.“
Entsprechend dem am 30. März 2010 gefassten Eckwertebeschluss verabschiedete das Kabinett den Gesetzentwurf über die Feststellung des Haushaltsplanes 2011. Somit ist die Voraussetzung gegeben, dass der Landtag den Haushalt noch in diesem Jahr beschließen und ab 01.01.2011 das neue Haushaltsgesetz in Kraft treten kann.
Finanzminister Helmuth Markov verdeutlichte erneut, dass Brandenburg auch künftig keine Spielräume dafür hat, die durch den Haushaltsplan gesetzten Grenzen auch nur im Geringsten zu überschreiten. Umso wichtiger sei es, jetzt die wesentlichen, zukunftsweisenden Kernbereiche wie Bildung, Wissenschaft, regionale Wirtschaft, moderne, umweltfreundliche Technologien und Beschäftigung weiter zu stärken. Platzeck: „In den Schulen des Landes werden neue Lehrerinnen und Lehrer, in den Kitas neue Erzieherinnen und Erzieher eingestellt. Langzeitarbeitslose erhalten eine Chance auf einen Existenz sichernden Job. Abiturienten aus einkommensschwachen Familien erhalten ein Schüler-BaFöG. In Brandenburg zeigen wir, dass man trotz geringer werdender Mittel soziale Entwicklungen befördern kann.“
Nach Worten von Markov hält die Landesregierung dabei an den von ihr gesetzten Prämissen fest. Dazu gehört, die Nettokreditaufnahme gegenüber diesem Jahr um 150 Millionen Euro auf 500 Millionen abzusenken ebenso wie die Finanzierung der beschlossenen Prioritäten bei Bildung, Wissenschaft und Sozialem.
Platzeck wörtlich: „Das Interesse der jungen Brandenburgerinnen und Brandenburger richtet sich mit Recht darauf, in der Zukunft nicht von Schuldenlasten erdrückt zu werden. Aber es richtet sich mit dem gleichem Recht auch auf soziale Chancengleichheit, auf gute Bildung und nachhaltige Entwicklung hier und heute. Diesem Anspruch werden der Haushaltsplanentwurf sowie die mittelfristige Finanzplanung gerecht.“
Der Etat soll rund 10 Milliarden Euro umfassen, das sind knapp 0,5 Milliarden weniger als dieses Jahr. Nur knapp die Hälfte der Gesamteinnahmen des Haushalts ist durch Steuereinnahmen des Landes gedeckt. Ein erheblicher Teil der Einnahmen stammt aus den Zuweisungen des Bundes und der EU sowie aus dem Länderfinanzausgleich, welche allesamt in den kommenden Jahren weiter abnehmen werden. Dies begründet auch die Notwendigkeit, mit dem nächsten Jahr strukturelle Veränderungen, insbesondere auf der Ausgabenseite des Haushaltes, vorzunehmen. Dazu gehört unter anderem die Absenkung der Investitionsquote von 18,2 Prozent (2010) auf 17 Prozent (2011). Damit bewegt sich Brandenburg im Trend der ostdeutschen und über dem Durchschnitt westdeutscher Länder.
Zudem beschloss das Kabinett den Entwurf der Novelle des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes. Darin wird die Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs geregelt, unter anderem durch die Einführung einer Finanzausgleichsumlage. Ziel ist es, die finanzielle Situation der Kommunen weiter zu stabilisieren und den interkommunalen Finanzausgleich solidarisch auszubauen.
Der vom Kabinett zur Kenntnis genommene Fortschrittsbericht 2009 „Aufbau Ost“ verdeutlicht, dass es Brandenburg trotz der schlechteren Rahmenbedingungen auch im vergangenen Jahr gelungen ist, die erhaltenen Zuweisungen des Bundes (SoBEZ) in Höhe von 1,362 Milliarden Euro zu 100 Prozent zweckentsprechend für den Abbau teilungsbedingter Sonderlasten sowie zum Ausgleich der unproportionalen kommunalen Finanzkraft nachzuweisen.
Quelle: Staatskanzlei
Foto © W.J.Pilsak (wikipedia.org)

Das Kabinett hat heute den Haushaltsplanentwurf, die Mittelfristige Finanzplanung 2010 – 2014 und den Entwurf des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes“ beschlossen. Außerdem nahmen die Ministerinnen und Minister den Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ für das Jahr 2009 zur Kenntnis.
Ministerpräsident Matthias Platzeck begründete die Kabinettvorlagen insbesondere mit der weiteren Umsetzung der Koalitionsvereinbarung und dem darin vereinbarten Ziel, Brandenburg weiter zukunftsfähig und sozial ausgewogen zu entwickeln. Mit der „erforderlichen Courage und dem nötigen Augenmaß“ stelle sich die Landesregierung konsequent den Herausforderungen aus der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise. Zugleich lasse die Landesregierung keinen Zweifel an ihrer Maxime, bei geringer werdenden Mitteln soziale Verantwortung zu übernehmen und soziale Modernisierung voranzubringen. Platzeck wörtlich: „Gemeinsinn und Erneuerung – diesem Ziel des Koalitionsvertrages kommen wir mit dem Haushalt 2011 näher.“
Entsprechend dem am 30. März 2010 gefassten Eckwertebeschluss verabschiedete das Kabinett den Gesetzentwurf über die Feststellung des Haushaltsplanes 2011. Somit ist die Voraussetzung gegeben, dass der Landtag den Haushalt noch in diesem Jahr beschließen und ab 01.01.2011 das neue Haushaltsgesetz in Kraft treten kann.
Finanzminister Helmuth Markov verdeutlichte erneut, dass Brandenburg auch künftig keine Spielräume dafür hat, die durch den Haushaltsplan gesetzten Grenzen auch nur im Geringsten zu überschreiten. Umso wichtiger sei es, jetzt die wesentlichen, zukunftsweisenden Kernbereiche wie Bildung, Wissenschaft, regionale Wirtschaft, moderne, umweltfreundliche Technologien und Beschäftigung weiter zu stärken. Platzeck: „In den Schulen des Landes werden neue Lehrerinnen und Lehrer, in den Kitas neue Erzieherinnen und Erzieher eingestellt. Langzeitarbeitslose erhalten eine Chance auf einen Existenz sichernden Job. Abiturienten aus einkommensschwachen Familien erhalten ein Schüler-BaFöG. In Brandenburg zeigen wir, dass man trotz geringer werdender Mittel soziale Entwicklungen befördern kann.“
Nach Worten von Markov hält die Landesregierung dabei an den von ihr gesetzten Prämissen fest. Dazu gehört, die Nettokreditaufnahme gegenüber diesem Jahr um 150 Millionen Euro auf 500 Millionen abzusenken ebenso wie die Finanzierung der beschlossenen Prioritäten bei Bildung, Wissenschaft und Sozialem.
Platzeck wörtlich: „Das Interesse der jungen Brandenburgerinnen und Brandenburger richtet sich mit Recht darauf, in der Zukunft nicht von Schuldenlasten erdrückt zu werden. Aber es richtet sich mit dem gleichem Recht auch auf soziale Chancengleichheit, auf gute Bildung und nachhaltige Entwicklung hier und heute. Diesem Anspruch werden der Haushaltsplanentwurf sowie die mittelfristige Finanzplanung gerecht.“
Der Etat soll rund 10 Milliarden Euro umfassen, das sind knapp 0,5 Milliarden weniger als dieses Jahr. Nur knapp die Hälfte der Gesamteinnahmen des Haushalts ist durch Steuereinnahmen des Landes gedeckt. Ein erheblicher Teil der Einnahmen stammt aus den Zuweisungen des Bundes und der EU sowie aus dem Länderfinanzausgleich, welche allesamt in den kommenden Jahren weiter abnehmen werden. Dies begründet auch die Notwendigkeit, mit dem nächsten Jahr strukturelle Veränderungen, insbesondere auf der Ausgabenseite des Haushaltes, vorzunehmen. Dazu gehört unter anderem die Absenkung der Investitionsquote von 18,2 Prozent (2010) auf 17 Prozent (2011). Damit bewegt sich Brandenburg im Trend der ostdeutschen und über dem Durchschnitt westdeutscher Länder.
Zudem beschloss das Kabinett den Entwurf der Novelle des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes. Darin wird die Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs geregelt, unter anderem durch die Einführung einer Finanzausgleichsumlage. Ziel ist es, die finanzielle Situation der Kommunen weiter zu stabilisieren und den interkommunalen Finanzausgleich solidarisch auszubauen.
Der vom Kabinett zur Kenntnis genommene Fortschrittsbericht 2009 „Aufbau Ost“ verdeutlicht, dass es Brandenburg trotz der schlechteren Rahmenbedingungen auch im vergangenen Jahr gelungen ist, die erhaltenen Zuweisungen des Bundes (SoBEZ) in Höhe von 1,362 Milliarden Euro zu 100 Prozent zweckentsprechend für den Abbau teilungsbedingter Sonderlasten sowie zum Ausgleich der unproportionalen kommunalen Finanzkraft nachzuweisen.
Quelle: Staatskanzlei
Foto © W.J.Pilsak (wikipedia.org)

Das Kabinett hat heute den Haushaltsplanentwurf, die Mittelfristige Finanzplanung 2010 – 2014 und den Entwurf des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes“ beschlossen. Außerdem nahmen die Ministerinnen und Minister den Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ für das Jahr 2009 zur Kenntnis.
Ministerpräsident Matthias Platzeck begründete die Kabinettvorlagen insbesondere mit der weiteren Umsetzung der Koalitionsvereinbarung und dem darin vereinbarten Ziel, Brandenburg weiter zukunftsfähig und sozial ausgewogen zu entwickeln. Mit der „erforderlichen Courage und dem nötigen Augenmaß“ stelle sich die Landesregierung konsequent den Herausforderungen aus der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise. Zugleich lasse die Landesregierung keinen Zweifel an ihrer Maxime, bei geringer werdenden Mitteln soziale Verantwortung zu übernehmen und soziale Modernisierung voranzubringen. Platzeck wörtlich: „Gemeinsinn und Erneuerung – diesem Ziel des Koalitionsvertrages kommen wir mit dem Haushalt 2011 näher.“
Entsprechend dem am 30. März 2010 gefassten Eckwertebeschluss verabschiedete das Kabinett den Gesetzentwurf über die Feststellung des Haushaltsplanes 2011. Somit ist die Voraussetzung gegeben, dass der Landtag den Haushalt noch in diesem Jahr beschließen und ab 01.01.2011 das neue Haushaltsgesetz in Kraft treten kann.
Finanzminister Helmuth Markov verdeutlichte erneut, dass Brandenburg auch künftig keine Spielräume dafür hat, die durch den Haushaltsplan gesetzten Grenzen auch nur im Geringsten zu überschreiten. Umso wichtiger sei es, jetzt die wesentlichen, zukunftsweisenden Kernbereiche wie Bildung, Wissenschaft, regionale Wirtschaft, moderne, umweltfreundliche Technologien und Beschäftigung weiter zu stärken. Platzeck: „In den Schulen des Landes werden neue Lehrerinnen und Lehrer, in den Kitas neue Erzieherinnen und Erzieher eingestellt. Langzeitarbeitslose erhalten eine Chance auf einen Existenz sichernden Job. Abiturienten aus einkommensschwachen Familien erhalten ein Schüler-BaFöG. In Brandenburg zeigen wir, dass man trotz geringer werdender Mittel soziale Entwicklungen befördern kann.“
Nach Worten von Markov hält die Landesregierung dabei an den von ihr gesetzten Prämissen fest. Dazu gehört, die Nettokreditaufnahme gegenüber diesem Jahr um 150 Millionen Euro auf 500 Millionen abzusenken ebenso wie die Finanzierung der beschlossenen Prioritäten bei Bildung, Wissenschaft und Sozialem.
Platzeck wörtlich: „Das Interesse der jungen Brandenburgerinnen und Brandenburger richtet sich mit Recht darauf, in der Zukunft nicht von Schuldenlasten erdrückt zu werden. Aber es richtet sich mit dem gleichem Recht auch auf soziale Chancengleichheit, auf gute Bildung und nachhaltige Entwicklung hier und heute. Diesem Anspruch werden der Haushaltsplanentwurf sowie die mittelfristige Finanzplanung gerecht.“
Der Etat soll rund 10 Milliarden Euro umfassen, das sind knapp 0,5 Milliarden weniger als dieses Jahr. Nur knapp die Hälfte der Gesamteinnahmen des Haushalts ist durch Steuereinnahmen des Landes gedeckt. Ein erheblicher Teil der Einnahmen stammt aus den Zuweisungen des Bundes und der EU sowie aus dem Länderfinanzausgleich, welche allesamt in den kommenden Jahren weiter abnehmen werden. Dies begründet auch die Notwendigkeit, mit dem nächsten Jahr strukturelle Veränderungen, insbesondere auf der Ausgabenseite des Haushaltes, vorzunehmen. Dazu gehört unter anderem die Absenkung der Investitionsquote von 18,2 Prozent (2010) auf 17 Prozent (2011). Damit bewegt sich Brandenburg im Trend der ostdeutschen und über dem Durchschnitt westdeutscher Länder.
Zudem beschloss das Kabinett den Entwurf der Novelle des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes. Darin wird die Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs geregelt, unter anderem durch die Einführung einer Finanzausgleichsumlage. Ziel ist es, die finanzielle Situation der Kommunen weiter zu stabilisieren und den interkommunalen Finanzausgleich solidarisch auszubauen.
Der vom Kabinett zur Kenntnis genommene Fortschrittsbericht 2009 „Aufbau Ost“ verdeutlicht, dass es Brandenburg trotz der schlechteren Rahmenbedingungen auch im vergangenen Jahr gelungen ist, die erhaltenen Zuweisungen des Bundes (SoBEZ) in Höhe von 1,362 Milliarden Euro zu 100 Prozent zweckentsprechend für den Abbau teilungsbedingter Sonderlasten sowie zum Ausgleich der unproportionalen kommunalen Finanzkraft nachzuweisen.
Quelle: Staatskanzlei
Foto © W.J.Pilsak (wikipedia.org)

Das Kabinett hat heute den Haushaltsplanentwurf, die Mittelfristige Finanzplanung 2010 – 2014 und den Entwurf des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes“ beschlossen. Außerdem nahmen die Ministerinnen und Minister den Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ für das Jahr 2009 zur Kenntnis.
Ministerpräsident Matthias Platzeck begründete die Kabinettvorlagen insbesondere mit der weiteren Umsetzung der Koalitionsvereinbarung und dem darin vereinbarten Ziel, Brandenburg weiter zukunftsfähig und sozial ausgewogen zu entwickeln. Mit der „erforderlichen Courage und dem nötigen Augenmaß“ stelle sich die Landesregierung konsequent den Herausforderungen aus der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise. Zugleich lasse die Landesregierung keinen Zweifel an ihrer Maxime, bei geringer werdenden Mitteln soziale Verantwortung zu übernehmen und soziale Modernisierung voranzubringen. Platzeck wörtlich: „Gemeinsinn und Erneuerung – diesem Ziel des Koalitionsvertrages kommen wir mit dem Haushalt 2011 näher.“
Entsprechend dem am 30. März 2010 gefassten Eckwertebeschluss verabschiedete das Kabinett den Gesetzentwurf über die Feststellung des Haushaltsplanes 2011. Somit ist die Voraussetzung gegeben, dass der Landtag den Haushalt noch in diesem Jahr beschließen und ab 01.01.2011 das neue Haushaltsgesetz in Kraft treten kann.
Finanzminister Helmuth Markov verdeutlichte erneut, dass Brandenburg auch künftig keine Spielräume dafür hat, die durch den Haushaltsplan gesetzten Grenzen auch nur im Geringsten zu überschreiten. Umso wichtiger sei es, jetzt die wesentlichen, zukunftsweisenden Kernbereiche wie Bildung, Wissenschaft, regionale Wirtschaft, moderne, umweltfreundliche Technologien und Beschäftigung weiter zu stärken. Platzeck: „In den Schulen des Landes werden neue Lehrerinnen und Lehrer, in den Kitas neue Erzieherinnen und Erzieher eingestellt. Langzeitarbeitslose erhalten eine Chance auf einen Existenz sichernden Job. Abiturienten aus einkommensschwachen Familien erhalten ein Schüler-BaFöG. In Brandenburg zeigen wir, dass man trotz geringer werdender Mittel soziale Entwicklungen befördern kann.“
Nach Worten von Markov hält die Landesregierung dabei an den von ihr gesetzten Prämissen fest. Dazu gehört, die Nettokreditaufnahme gegenüber diesem Jahr um 150 Millionen Euro auf 500 Millionen abzusenken ebenso wie die Finanzierung der beschlossenen Prioritäten bei Bildung, Wissenschaft und Sozialem.
Platzeck wörtlich: „Das Interesse der jungen Brandenburgerinnen und Brandenburger richtet sich mit Recht darauf, in der Zukunft nicht von Schuldenlasten erdrückt zu werden. Aber es richtet sich mit dem gleichem Recht auch auf soziale Chancengleichheit, auf gute Bildung und nachhaltige Entwicklung hier und heute. Diesem Anspruch werden der Haushaltsplanentwurf sowie die mittelfristige Finanzplanung gerecht.“
Der Etat soll rund 10 Milliarden Euro umfassen, das sind knapp 0,5 Milliarden weniger als dieses Jahr. Nur knapp die Hälfte der Gesamteinnahmen des Haushalts ist durch Steuereinnahmen des Landes gedeckt. Ein erheblicher Teil der Einnahmen stammt aus den Zuweisungen des Bundes und der EU sowie aus dem Länderfinanzausgleich, welche allesamt in den kommenden Jahren weiter abnehmen werden. Dies begründet auch die Notwendigkeit, mit dem nächsten Jahr strukturelle Veränderungen, insbesondere auf der Ausgabenseite des Haushaltes, vorzunehmen. Dazu gehört unter anderem die Absenkung der Investitionsquote von 18,2 Prozent (2010) auf 17 Prozent (2011). Damit bewegt sich Brandenburg im Trend der ostdeutschen und über dem Durchschnitt westdeutscher Länder.
Zudem beschloss das Kabinett den Entwurf der Novelle des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes. Darin wird die Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs geregelt, unter anderem durch die Einführung einer Finanzausgleichsumlage. Ziel ist es, die finanzielle Situation der Kommunen weiter zu stabilisieren und den interkommunalen Finanzausgleich solidarisch auszubauen.
Der vom Kabinett zur Kenntnis genommene Fortschrittsbericht 2009 „Aufbau Ost“ verdeutlicht, dass es Brandenburg trotz der schlechteren Rahmenbedingungen auch im vergangenen Jahr gelungen ist, die erhaltenen Zuweisungen des Bundes (SoBEZ) in Höhe von 1,362 Milliarden Euro zu 100 Prozent zweckentsprechend für den Abbau teilungsbedingter Sonderlasten sowie zum Ausgleich der unproportionalen kommunalen Finanzkraft nachzuweisen.
Quelle: Staatskanzlei
Foto © W.J.Pilsak (wikipedia.org)

Das Kabinett hat heute den Haushaltsplanentwurf, die Mittelfristige Finanzplanung 2010 – 2014 und den Entwurf des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes“ beschlossen. Außerdem nahmen die Ministerinnen und Minister den Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ für das Jahr 2009 zur Kenntnis.
Ministerpräsident Matthias Platzeck begründete die Kabinettvorlagen insbesondere mit der weiteren Umsetzung der Koalitionsvereinbarung und dem darin vereinbarten Ziel, Brandenburg weiter zukunftsfähig und sozial ausgewogen zu entwickeln. Mit der „erforderlichen Courage und dem nötigen Augenmaß“ stelle sich die Landesregierung konsequent den Herausforderungen aus der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise. Zugleich lasse die Landesregierung keinen Zweifel an ihrer Maxime, bei geringer werdenden Mitteln soziale Verantwortung zu übernehmen und soziale Modernisierung voranzubringen. Platzeck wörtlich: „Gemeinsinn und Erneuerung – diesem Ziel des Koalitionsvertrages kommen wir mit dem Haushalt 2011 näher.“
Entsprechend dem am 30. März 2010 gefassten Eckwertebeschluss verabschiedete das Kabinett den Gesetzentwurf über die Feststellung des Haushaltsplanes 2011. Somit ist die Voraussetzung gegeben, dass der Landtag den Haushalt noch in diesem Jahr beschließen und ab 01.01.2011 das neue Haushaltsgesetz in Kraft treten kann.
Finanzminister Helmuth Markov verdeutlichte erneut, dass Brandenburg auch künftig keine Spielräume dafür hat, die durch den Haushaltsplan gesetzten Grenzen auch nur im Geringsten zu überschreiten. Umso wichtiger sei es, jetzt die wesentlichen, zukunftsweisenden Kernbereiche wie Bildung, Wissenschaft, regionale Wirtschaft, moderne, umweltfreundliche Technologien und Beschäftigung weiter zu stärken. Platzeck: „In den Schulen des Landes werden neue Lehrerinnen und Lehrer, in den Kitas neue Erzieherinnen und Erzieher eingestellt. Langzeitarbeitslose erhalten eine Chance auf einen Existenz sichernden Job. Abiturienten aus einkommensschwachen Familien erhalten ein Schüler-BaFöG. In Brandenburg zeigen wir, dass man trotz geringer werdender Mittel soziale Entwicklungen befördern kann.“
Nach Worten von Markov hält die Landesregierung dabei an den von ihr gesetzten Prämissen fest. Dazu gehört, die Nettokreditaufnahme gegenüber diesem Jahr um 150 Millionen Euro auf 500 Millionen abzusenken ebenso wie die Finanzierung der beschlossenen Prioritäten bei Bildung, Wissenschaft und Sozialem.
Platzeck wörtlich: „Das Interesse der jungen Brandenburgerinnen und Brandenburger richtet sich mit Recht darauf, in der Zukunft nicht von Schuldenlasten erdrückt zu werden. Aber es richtet sich mit dem gleichem Recht auch auf soziale Chancengleichheit, auf gute Bildung und nachhaltige Entwicklung hier und heute. Diesem Anspruch werden der Haushaltsplanentwurf sowie die mittelfristige Finanzplanung gerecht.“
Der Etat soll rund 10 Milliarden Euro umfassen, das sind knapp 0,5 Milliarden weniger als dieses Jahr. Nur knapp die Hälfte der Gesamteinnahmen des Haushalts ist durch Steuereinnahmen des Landes gedeckt. Ein erheblicher Teil der Einnahmen stammt aus den Zuweisungen des Bundes und der EU sowie aus dem Länderfinanzausgleich, welche allesamt in den kommenden Jahren weiter abnehmen werden. Dies begründet auch die Notwendigkeit, mit dem nächsten Jahr strukturelle Veränderungen, insbesondere auf der Ausgabenseite des Haushaltes, vorzunehmen. Dazu gehört unter anderem die Absenkung der Investitionsquote von 18,2 Prozent (2010) auf 17 Prozent (2011). Damit bewegt sich Brandenburg im Trend der ostdeutschen und über dem Durchschnitt westdeutscher Länder.
Zudem beschloss das Kabinett den Entwurf der Novelle des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes. Darin wird die Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs geregelt, unter anderem durch die Einführung einer Finanzausgleichsumlage. Ziel ist es, die finanzielle Situation der Kommunen weiter zu stabilisieren und den interkommunalen Finanzausgleich solidarisch auszubauen.
Der vom Kabinett zur Kenntnis genommene Fortschrittsbericht 2009 „Aufbau Ost“ verdeutlicht, dass es Brandenburg trotz der schlechteren Rahmenbedingungen auch im vergangenen Jahr gelungen ist, die erhaltenen Zuweisungen des Bundes (SoBEZ) in Höhe von 1,362 Milliarden Euro zu 100 Prozent zweckentsprechend für den Abbau teilungsbedingter Sonderlasten sowie zum Ausgleich der unproportionalen kommunalen Finanzkraft nachzuweisen.
Quelle: Staatskanzlei
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Das Kabinett hat heute den Haushaltsplanentwurf, die Mittelfristige Finanzplanung 2010 – 2014 und den Entwurf des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes“ beschlossen. Außerdem nahmen die Ministerinnen und Minister den Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ für das Jahr 2009 zur Kenntnis.
Ministerpräsident Matthias Platzeck begründete die Kabinettvorlagen insbesondere mit der weiteren Umsetzung der Koalitionsvereinbarung und dem darin vereinbarten Ziel, Brandenburg weiter zukunftsfähig und sozial ausgewogen zu entwickeln. Mit der „erforderlichen Courage und dem nötigen Augenmaß“ stelle sich die Landesregierung konsequent den Herausforderungen aus der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise. Zugleich lasse die Landesregierung keinen Zweifel an ihrer Maxime, bei geringer werdenden Mitteln soziale Verantwortung zu übernehmen und soziale Modernisierung voranzubringen. Platzeck wörtlich: „Gemeinsinn und Erneuerung – diesem Ziel des Koalitionsvertrages kommen wir mit dem Haushalt 2011 näher.“
Entsprechend dem am 30. März 2010 gefassten Eckwertebeschluss verabschiedete das Kabinett den Gesetzentwurf über die Feststellung des Haushaltsplanes 2011. Somit ist die Voraussetzung gegeben, dass der Landtag den Haushalt noch in diesem Jahr beschließen und ab 01.01.2011 das neue Haushaltsgesetz in Kraft treten kann.
Finanzminister Helmuth Markov verdeutlichte erneut, dass Brandenburg auch künftig keine Spielräume dafür hat, die durch den Haushaltsplan gesetzten Grenzen auch nur im Geringsten zu überschreiten. Umso wichtiger sei es, jetzt die wesentlichen, zukunftsweisenden Kernbereiche wie Bildung, Wissenschaft, regionale Wirtschaft, moderne, umweltfreundliche Technologien und Beschäftigung weiter zu stärken. Platzeck: „In den Schulen des Landes werden neue Lehrerinnen und Lehrer, in den Kitas neue Erzieherinnen und Erzieher eingestellt. Langzeitarbeitslose erhalten eine Chance auf einen Existenz sichernden Job. Abiturienten aus einkommensschwachen Familien erhalten ein Schüler-BaFöG. In Brandenburg zeigen wir, dass man trotz geringer werdender Mittel soziale Entwicklungen befördern kann.“
Nach Worten von Markov hält die Landesregierung dabei an den von ihr gesetzten Prämissen fest. Dazu gehört, die Nettokreditaufnahme gegenüber diesem Jahr um 150 Millionen Euro auf 500 Millionen abzusenken ebenso wie die Finanzierung der beschlossenen Prioritäten bei Bildung, Wissenschaft und Sozialem.
Platzeck wörtlich: „Das Interesse der jungen Brandenburgerinnen und Brandenburger richtet sich mit Recht darauf, in der Zukunft nicht von Schuldenlasten erdrückt zu werden. Aber es richtet sich mit dem gleichem Recht auch auf soziale Chancengleichheit, auf gute Bildung und nachhaltige Entwicklung hier und heute. Diesem Anspruch werden der Haushaltsplanentwurf sowie die mittelfristige Finanzplanung gerecht.“
Der Etat soll rund 10 Milliarden Euro umfassen, das sind knapp 0,5 Milliarden weniger als dieses Jahr. Nur knapp die Hälfte der Gesamteinnahmen des Haushalts ist durch Steuereinnahmen des Landes gedeckt. Ein erheblicher Teil der Einnahmen stammt aus den Zuweisungen des Bundes und der EU sowie aus dem Länderfinanzausgleich, welche allesamt in den kommenden Jahren weiter abnehmen werden. Dies begründet auch die Notwendigkeit, mit dem nächsten Jahr strukturelle Veränderungen, insbesondere auf der Ausgabenseite des Haushaltes, vorzunehmen. Dazu gehört unter anderem die Absenkung der Investitionsquote von 18,2 Prozent (2010) auf 17 Prozent (2011). Damit bewegt sich Brandenburg im Trend der ostdeutschen und über dem Durchschnitt westdeutscher Länder.
Zudem beschloss das Kabinett den Entwurf der Novelle des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes. Darin wird die Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs geregelt, unter anderem durch die Einführung einer Finanzausgleichsumlage. Ziel ist es, die finanzielle Situation der Kommunen weiter zu stabilisieren und den interkommunalen Finanzausgleich solidarisch auszubauen.
Der vom Kabinett zur Kenntnis genommene Fortschrittsbericht 2009 „Aufbau Ost“ verdeutlicht, dass es Brandenburg trotz der schlechteren Rahmenbedingungen auch im vergangenen Jahr gelungen ist, die erhaltenen Zuweisungen des Bundes (SoBEZ) in Höhe von 1,362 Milliarden Euro zu 100 Prozent zweckentsprechend für den Abbau teilungsbedingter Sonderlasten sowie zum Ausgleich der unproportionalen kommunalen Finanzkraft nachzuweisen.
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Das Kabinett hat heute den Haushaltsplanentwurf, die Mittelfristige Finanzplanung 2010 – 2014 und den Entwurf des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes“ beschlossen. Außerdem nahmen die Ministerinnen und Minister den Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ für das Jahr 2009 zur Kenntnis.
Ministerpräsident Matthias Platzeck begründete die Kabinettvorlagen insbesondere mit der weiteren Umsetzung der Koalitionsvereinbarung und dem darin vereinbarten Ziel, Brandenburg weiter zukunftsfähig und sozial ausgewogen zu entwickeln. Mit der „erforderlichen Courage und dem nötigen Augenmaß“ stelle sich die Landesregierung konsequent den Herausforderungen aus der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise. Zugleich lasse die Landesregierung keinen Zweifel an ihrer Maxime, bei geringer werdenden Mitteln soziale Verantwortung zu übernehmen und soziale Modernisierung voranzubringen. Platzeck wörtlich: „Gemeinsinn und Erneuerung – diesem Ziel des Koalitionsvertrages kommen wir mit dem Haushalt 2011 näher.“
Entsprechend dem am 30. März 2010 gefassten Eckwertebeschluss verabschiedete das Kabinett den Gesetzentwurf über die Feststellung des Haushaltsplanes 2011. Somit ist die Voraussetzung gegeben, dass der Landtag den Haushalt noch in diesem Jahr beschließen und ab 01.01.2011 das neue Haushaltsgesetz in Kraft treten kann.
Finanzminister Helmuth Markov verdeutlichte erneut, dass Brandenburg auch künftig keine Spielräume dafür hat, die durch den Haushaltsplan gesetzten Grenzen auch nur im Geringsten zu überschreiten. Umso wichtiger sei es, jetzt die wesentlichen, zukunftsweisenden Kernbereiche wie Bildung, Wissenschaft, regionale Wirtschaft, moderne, umweltfreundliche Technologien und Beschäftigung weiter zu stärken. Platzeck: „In den Schulen des Landes werden neue Lehrerinnen und Lehrer, in den Kitas neue Erzieherinnen und Erzieher eingestellt. Langzeitarbeitslose erhalten eine Chance auf einen Existenz sichernden Job. Abiturienten aus einkommensschwachen Familien erhalten ein Schüler-BaFöG. In Brandenburg zeigen wir, dass man trotz geringer werdender Mittel soziale Entwicklungen befördern kann.“
Nach Worten von Markov hält die Landesregierung dabei an den von ihr gesetzten Prämissen fest. Dazu gehört, die Nettokreditaufnahme gegenüber diesem Jahr um 150 Millionen Euro auf 500 Millionen abzusenken ebenso wie die Finanzierung der beschlossenen Prioritäten bei Bildung, Wissenschaft und Sozialem.
Platzeck wörtlich: „Das Interesse der jungen Brandenburgerinnen und Brandenburger richtet sich mit Recht darauf, in der Zukunft nicht von Schuldenlasten erdrückt zu werden. Aber es richtet sich mit dem gleichem Recht auch auf soziale Chancengleichheit, auf gute Bildung und nachhaltige Entwicklung hier und heute. Diesem Anspruch werden der Haushaltsplanentwurf sowie die mittelfristige Finanzplanung gerecht.“
Der Etat soll rund 10 Milliarden Euro umfassen, das sind knapp 0,5 Milliarden weniger als dieses Jahr. Nur knapp die Hälfte der Gesamteinnahmen des Haushalts ist durch Steuereinnahmen des Landes gedeckt. Ein erheblicher Teil der Einnahmen stammt aus den Zuweisungen des Bundes und der EU sowie aus dem Länderfinanzausgleich, welche allesamt in den kommenden Jahren weiter abnehmen werden. Dies begründet auch die Notwendigkeit, mit dem nächsten Jahr strukturelle Veränderungen, insbesondere auf der Ausgabenseite des Haushaltes, vorzunehmen. Dazu gehört unter anderem die Absenkung der Investitionsquote von 18,2 Prozent (2010) auf 17 Prozent (2011). Damit bewegt sich Brandenburg im Trend der ostdeutschen und über dem Durchschnitt westdeutscher Länder.
Zudem beschloss das Kabinett den Entwurf der Novelle des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes. Darin wird die Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs geregelt, unter anderem durch die Einführung einer Finanzausgleichsumlage. Ziel ist es, die finanzielle Situation der Kommunen weiter zu stabilisieren und den interkommunalen Finanzausgleich solidarisch auszubauen.
Der vom Kabinett zur Kenntnis genommene Fortschrittsbericht 2009 „Aufbau Ost“ verdeutlicht, dass es Brandenburg trotz der schlechteren Rahmenbedingungen auch im vergangenen Jahr gelungen ist, die erhaltenen Zuweisungen des Bundes (SoBEZ) in Höhe von 1,362 Milliarden Euro zu 100 Prozent zweckentsprechend für den Abbau teilungsbedingter Sonderlasten sowie zum Ausgleich der unproportionalen kommunalen Finanzkraft nachzuweisen.
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