Mit Blick auf die für Freitag erwartete Wetterlage mit Schnee, Frost und Wind (wie berichtet) hat das Bildungsministerium Hinweise zum Schulbetrieb in Brandenburg veröffentlicht. Wenn die Wetterlage vor Ort den Schulweg erschwert oder nicht sicher erscheinen lässt, können Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben und gelten in diesem Fall als entschuldigt. Die Schulen bleiben dennoch grundsätzlich geöffnet.
Hinweise zum Schulbetrieb in Brandenburg
Wie das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg mitteilt, werden in Berlin und Brandenburg in den kommenden Tagen Dauerfrost und teils strenger Frost erwartet. Für Freitag rechnet der Deutscher Wetterdienst mit teils kräftigem Schneefall. Gebietsweise werden drei bis acht Zentimeter Neuschnee prognostiziert, örtlich sind auch Mengen bis zu 15 Zentimetern möglich. Begleitet wird der Schneefall von Windböen um 60 Kilometer pro Stunde aus Ost.Vor diesem Hintergrund gilt landesweit eine seit 2010 bestehende Regelung zum Schulbetrieb. Eltern entscheiden unter Berücksichtigung der örtlichen Witterungsbedingungen, ob ihre Kinder am Unterricht teilnehmen. Bleiben Schülerinnen und Schüler wegen der Wetterlage oder aus gesundheitlichen Gründen zu Hause, gilt dies als entschuldigtes Fehlen. Die Schule ist darüber entsprechend zu informieren.
Das Ministerium weist darauf hin, dass Eltern die Lage vor Ort beobachten und die Hinweise der Landkreise sowie der kreisfreien Städte beachten sollen. Diese sind als Träger der Schülerbeförderung und als Katastrophenschutzbehörden zuständig. Treffen Landkreise oder kreisfreie Städte weitergehende Regelungen, gehen diese vor und sind verbindlich zu beachten.Die Schulen im Land Brandenburg bleiben geöffnet und gewährleisten Aufsicht sowie ein unterrichtliches Angebot. Die Schulen entscheiden eigenständig, ob der reguläre Unterricht früher endet oder welche Maßnahmen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler getroffen werden. Die Organisation erfolgt im jeweiligen Ermessen der Schulen. Keinen Einfluss hat das Ministerium auf den öffentlichen Nahverkehr. Eltern sowie volljährige Schülerinnen und Schüler werden aufgerufen, sich bei den zuständigen Verkehrsträgern über mögliche Einschränkungen zu informieren.
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Red. / Bild: KI-generiert







