Bürgerinnen und Bürger können sich mit ihren Sorgen in dieser Zeit direkt an den Landrat wenden oder ihn telefonisch unter Tel.: (03562) 986-10001 erreichen.
Stadt Cottbus setzt Zahlungsaufforderungen zur Garagenmiete vorerst aus
Die Stadt Cottbus hat Zahlungsaufforderungen zur Garagenmiete ab dem 1. Januar 2026 vorläufig ausgesetzt, da politische und verwaltungsinterne Abstimmungen zur...







