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11 Welpen in einem Käfig mit lediglich 50 x 60 Zentimeter Grundfläche – Zöllner verhinderten Schmuggel

9:20 Uhr | 5. Juni 2010
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In der Nacht zu Donnerstag wählten Zöllner des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) auf der Autobahn 12 in Friedersdorf einen polnischen Kleintransporter zu einer Kontrolle aus. Das Fahrzeug war mit neun Litauern besetzt, die nach London reisen wollten.
Während der Kontrolle vernahmen die Zöllner klagende Laute aus dem Kofferraum. Dem gingen die Kontrollbeamten nach und entdeckten elf Hundewelpen.
Schnell war klar: die Litauer hatten kein Herz für Tiere und die Hundebabys sollen nicht zu Urlaubszwecken mit nach England reisen. Denn die Tiere waren nicht nur in einen Käfig mit lediglich 50 x 60 Zentimeter Grundfläche gepfercht; auch Wasser und Hundefutter für die lange Reise hatten die Männer nicht dabei. Zudem legte der 23jährige Fahrer zwar 15 Impfausweise vor, doch die passten nicht zu den Welpen.
Nachdem die Zöllner die Tiere aus der engen Box befreit und die Erstversorgung mit Futter und Wasser übernommen hatten, leiteten sie gegen den Fahrer ein Strafver-fahren wegen Verstößen gegen die Abgabenordnung und das Tierseuchengesetz ein. Die Hunde wurden vom Zoll über Nacht betreut.
Heute werden sie auf Weisung des zuständigen Amtstierarztes zur Quarantäne ins Tierheim gebracht.

Welche Voraussetzungen bestehen für die Einfuhr und den Transport von Hunden?
Die Einfuhr / der Transport von lebenden Tieren ist grundsätzlich nur nach vorheriger Untersuchung durch die zuständigen Veterinärbehörden und mit den vorgeschriebenen Gesundheitsbescheinigungen zulässig.
Seit 1. Oktober 2004 gelten für Heimtiere (Hunde, Katzen und Frettchen) neue Tiergesundheitsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft. Die neuen Regelungen dienen u. a. dem Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.
Damit es bei der Einreise bzw. Wiedereinreise keine Probleme gibt, muss jedes Heimtier, das aus einem Drittland bzw. aus der EU stammt und in die Europäische Union eingeführt bzw. nach einer Urlaubsreise wieder eingeführt wird,
· mit einem Mikrochip oder – übergangsweise bis 2. Juli 2011 – mit einer lesbaren Tätowierung eindeutig gekennzeichnet sein,
· eine ordnungsgemäße Tollwutschutzimpfung haben,
· von einem EU-Heimtierausweis – übergangsweise auch vom bisherigen Impfausweis
– (Tier aus EU) bzw. von einer amtlichen Veterinärbescheinigung (Tier aus Nicht EUStaat) begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen sind.
Zusätzlich sind Impfpapiere sowie ggf. der Befund des Bluttests mitzuführen. Der Bluttest (Tollwutantikörpertest) ist vorgeschrieben für Nicht-EU-Staaten, in denen Tollwut vorkommt, bzw. deren Seuchenstatus unbekannt ist. Dieser Bluttest ist spätestens drei Monate vor der geplanten Einreise in die EU von einem EUzugelassenen Labor durchzuführen und zu bescheinigen.
Bei der Einfuhr von Tieren, für die die oben angeführten Anforderungen nicht erfüllt sind, muss damit gerechnet werden, dass die Tiere an der ersten Grenze der EU für den Einführer / Transporteur kostenpflichtig vom Amtstierarzt entweder:
· ins Herkunftsland zurückgeschickt oder
· für mehrere Monate in Quarantäne genommen oder
· unter Umständen auch die Tötung des Tieres angeordnet werden kann.
Kosten, die durch derartige Maßnahmen entstehen, gehen zu Lasten des Einführers.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

In der Nacht zu Donnerstag wählten Zöllner des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) auf der Autobahn 12 in Friedersdorf einen polnischen Kleintransporter zu einer Kontrolle aus. Das Fahrzeug war mit neun Litauern besetzt, die nach London reisen wollten.
Während der Kontrolle vernahmen die Zöllner klagende Laute aus dem Kofferraum. Dem gingen die Kontrollbeamten nach und entdeckten elf Hundewelpen.
Schnell war klar: die Litauer hatten kein Herz für Tiere und die Hundebabys sollen nicht zu Urlaubszwecken mit nach England reisen. Denn die Tiere waren nicht nur in einen Käfig mit lediglich 50 x 60 Zentimeter Grundfläche gepfercht; auch Wasser und Hundefutter für die lange Reise hatten die Männer nicht dabei. Zudem legte der 23jährige Fahrer zwar 15 Impfausweise vor, doch die passten nicht zu den Welpen.
Nachdem die Zöllner die Tiere aus der engen Box befreit und die Erstversorgung mit Futter und Wasser übernommen hatten, leiteten sie gegen den Fahrer ein Strafver-fahren wegen Verstößen gegen die Abgabenordnung und das Tierseuchengesetz ein. Die Hunde wurden vom Zoll über Nacht betreut.
Heute werden sie auf Weisung des zuständigen Amtstierarztes zur Quarantäne ins Tierheim gebracht.

Welche Voraussetzungen bestehen für die Einfuhr und den Transport von Hunden?
Die Einfuhr / der Transport von lebenden Tieren ist grundsätzlich nur nach vorheriger Untersuchung durch die zuständigen Veterinärbehörden und mit den vorgeschriebenen Gesundheitsbescheinigungen zulässig.
Seit 1. Oktober 2004 gelten für Heimtiere (Hunde, Katzen und Frettchen) neue Tiergesundheitsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft. Die neuen Regelungen dienen u. a. dem Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.
Damit es bei der Einreise bzw. Wiedereinreise keine Probleme gibt, muss jedes Heimtier, das aus einem Drittland bzw. aus der EU stammt und in die Europäische Union eingeführt bzw. nach einer Urlaubsreise wieder eingeführt wird,
· mit einem Mikrochip oder – übergangsweise bis 2. Juli 2011 – mit einer lesbaren Tätowierung eindeutig gekennzeichnet sein,
· eine ordnungsgemäße Tollwutschutzimpfung haben,
· von einem EU-Heimtierausweis – übergangsweise auch vom bisherigen Impfausweis
– (Tier aus EU) bzw. von einer amtlichen Veterinärbescheinigung (Tier aus Nicht EUStaat) begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen sind.
Zusätzlich sind Impfpapiere sowie ggf. der Befund des Bluttests mitzuführen. Der Bluttest (Tollwutantikörpertest) ist vorgeschrieben für Nicht-EU-Staaten, in denen Tollwut vorkommt, bzw. deren Seuchenstatus unbekannt ist. Dieser Bluttest ist spätestens drei Monate vor der geplanten Einreise in die EU von einem EUzugelassenen Labor durchzuführen und zu bescheinigen.
Bei der Einfuhr von Tieren, für die die oben angeführten Anforderungen nicht erfüllt sind, muss damit gerechnet werden, dass die Tiere an der ersten Grenze der EU für den Einführer / Transporteur kostenpflichtig vom Amtstierarzt entweder:
· ins Herkunftsland zurückgeschickt oder
· für mehrere Monate in Quarantäne genommen oder
· unter Umständen auch die Tötung des Tieres angeordnet werden kann.
Kosten, die durch derartige Maßnahmen entstehen, gehen zu Lasten des Einführers.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

In der Nacht zu Donnerstag wählten Zöllner des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) auf der Autobahn 12 in Friedersdorf einen polnischen Kleintransporter zu einer Kontrolle aus. Das Fahrzeug war mit neun Litauern besetzt, die nach London reisen wollten.
Während der Kontrolle vernahmen die Zöllner klagende Laute aus dem Kofferraum. Dem gingen die Kontrollbeamten nach und entdeckten elf Hundewelpen.
Schnell war klar: die Litauer hatten kein Herz für Tiere und die Hundebabys sollen nicht zu Urlaubszwecken mit nach England reisen. Denn die Tiere waren nicht nur in einen Käfig mit lediglich 50 x 60 Zentimeter Grundfläche gepfercht; auch Wasser und Hundefutter für die lange Reise hatten die Männer nicht dabei. Zudem legte der 23jährige Fahrer zwar 15 Impfausweise vor, doch die passten nicht zu den Welpen.
Nachdem die Zöllner die Tiere aus der engen Box befreit und die Erstversorgung mit Futter und Wasser übernommen hatten, leiteten sie gegen den Fahrer ein Strafver-fahren wegen Verstößen gegen die Abgabenordnung und das Tierseuchengesetz ein. Die Hunde wurden vom Zoll über Nacht betreut.
Heute werden sie auf Weisung des zuständigen Amtstierarztes zur Quarantäne ins Tierheim gebracht.

Welche Voraussetzungen bestehen für die Einfuhr und den Transport von Hunden?
Die Einfuhr / der Transport von lebenden Tieren ist grundsätzlich nur nach vorheriger Untersuchung durch die zuständigen Veterinärbehörden und mit den vorgeschriebenen Gesundheitsbescheinigungen zulässig.
Seit 1. Oktober 2004 gelten für Heimtiere (Hunde, Katzen und Frettchen) neue Tiergesundheitsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft. Die neuen Regelungen dienen u. a. dem Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.
Damit es bei der Einreise bzw. Wiedereinreise keine Probleme gibt, muss jedes Heimtier, das aus einem Drittland bzw. aus der EU stammt und in die Europäische Union eingeführt bzw. nach einer Urlaubsreise wieder eingeführt wird,
· mit einem Mikrochip oder – übergangsweise bis 2. Juli 2011 – mit einer lesbaren Tätowierung eindeutig gekennzeichnet sein,
· eine ordnungsgemäße Tollwutschutzimpfung haben,
· von einem EU-Heimtierausweis – übergangsweise auch vom bisherigen Impfausweis
– (Tier aus EU) bzw. von einer amtlichen Veterinärbescheinigung (Tier aus Nicht EUStaat) begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen sind.
Zusätzlich sind Impfpapiere sowie ggf. der Befund des Bluttests mitzuführen. Der Bluttest (Tollwutantikörpertest) ist vorgeschrieben für Nicht-EU-Staaten, in denen Tollwut vorkommt, bzw. deren Seuchenstatus unbekannt ist. Dieser Bluttest ist spätestens drei Monate vor der geplanten Einreise in die EU von einem EUzugelassenen Labor durchzuführen und zu bescheinigen.
Bei der Einfuhr von Tieren, für die die oben angeführten Anforderungen nicht erfüllt sind, muss damit gerechnet werden, dass die Tiere an der ersten Grenze der EU für den Einführer / Transporteur kostenpflichtig vom Amtstierarzt entweder:
· ins Herkunftsland zurückgeschickt oder
· für mehrere Monate in Quarantäne genommen oder
· unter Umständen auch die Tötung des Tieres angeordnet werden kann.
Kosten, die durch derartige Maßnahmen entstehen, gehen zu Lasten des Einführers.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

In der Nacht zu Donnerstag wählten Zöllner des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) auf der Autobahn 12 in Friedersdorf einen polnischen Kleintransporter zu einer Kontrolle aus. Das Fahrzeug war mit neun Litauern besetzt, die nach London reisen wollten.
Während der Kontrolle vernahmen die Zöllner klagende Laute aus dem Kofferraum. Dem gingen die Kontrollbeamten nach und entdeckten elf Hundewelpen.
Schnell war klar: die Litauer hatten kein Herz für Tiere und die Hundebabys sollen nicht zu Urlaubszwecken mit nach England reisen. Denn die Tiere waren nicht nur in einen Käfig mit lediglich 50 x 60 Zentimeter Grundfläche gepfercht; auch Wasser und Hundefutter für die lange Reise hatten die Männer nicht dabei. Zudem legte der 23jährige Fahrer zwar 15 Impfausweise vor, doch die passten nicht zu den Welpen.
Nachdem die Zöllner die Tiere aus der engen Box befreit und die Erstversorgung mit Futter und Wasser übernommen hatten, leiteten sie gegen den Fahrer ein Strafver-fahren wegen Verstößen gegen die Abgabenordnung und das Tierseuchengesetz ein. Die Hunde wurden vom Zoll über Nacht betreut.
Heute werden sie auf Weisung des zuständigen Amtstierarztes zur Quarantäne ins Tierheim gebracht.

Welche Voraussetzungen bestehen für die Einfuhr und den Transport von Hunden?
Die Einfuhr / der Transport von lebenden Tieren ist grundsätzlich nur nach vorheriger Untersuchung durch die zuständigen Veterinärbehörden und mit den vorgeschriebenen Gesundheitsbescheinigungen zulässig.
Seit 1. Oktober 2004 gelten für Heimtiere (Hunde, Katzen und Frettchen) neue Tiergesundheitsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft. Die neuen Regelungen dienen u. a. dem Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.
Damit es bei der Einreise bzw. Wiedereinreise keine Probleme gibt, muss jedes Heimtier, das aus einem Drittland bzw. aus der EU stammt und in die Europäische Union eingeführt bzw. nach einer Urlaubsreise wieder eingeführt wird,
· mit einem Mikrochip oder – übergangsweise bis 2. Juli 2011 – mit einer lesbaren Tätowierung eindeutig gekennzeichnet sein,
· eine ordnungsgemäße Tollwutschutzimpfung haben,
· von einem EU-Heimtierausweis – übergangsweise auch vom bisherigen Impfausweis
– (Tier aus EU) bzw. von einer amtlichen Veterinärbescheinigung (Tier aus Nicht EUStaat) begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen sind.
Zusätzlich sind Impfpapiere sowie ggf. der Befund des Bluttests mitzuführen. Der Bluttest (Tollwutantikörpertest) ist vorgeschrieben für Nicht-EU-Staaten, in denen Tollwut vorkommt, bzw. deren Seuchenstatus unbekannt ist. Dieser Bluttest ist spätestens drei Monate vor der geplanten Einreise in die EU von einem EUzugelassenen Labor durchzuführen und zu bescheinigen.
Bei der Einfuhr von Tieren, für die die oben angeführten Anforderungen nicht erfüllt sind, muss damit gerechnet werden, dass die Tiere an der ersten Grenze der EU für den Einführer / Transporteur kostenpflichtig vom Amtstierarzt entweder:
· ins Herkunftsland zurückgeschickt oder
· für mehrere Monate in Quarantäne genommen oder
· unter Umständen auch die Tötung des Tieres angeordnet werden kann.
Kosten, die durch derartige Maßnahmen entstehen, gehen zu Lasten des Einführers.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

In der Nacht zu Donnerstag wählten Zöllner des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) auf der Autobahn 12 in Friedersdorf einen polnischen Kleintransporter zu einer Kontrolle aus. Das Fahrzeug war mit neun Litauern besetzt, die nach London reisen wollten.
Während der Kontrolle vernahmen die Zöllner klagende Laute aus dem Kofferraum. Dem gingen die Kontrollbeamten nach und entdeckten elf Hundewelpen.
Schnell war klar: die Litauer hatten kein Herz für Tiere und die Hundebabys sollen nicht zu Urlaubszwecken mit nach England reisen. Denn die Tiere waren nicht nur in einen Käfig mit lediglich 50 x 60 Zentimeter Grundfläche gepfercht; auch Wasser und Hundefutter für die lange Reise hatten die Männer nicht dabei. Zudem legte der 23jährige Fahrer zwar 15 Impfausweise vor, doch die passten nicht zu den Welpen.
Nachdem die Zöllner die Tiere aus der engen Box befreit und die Erstversorgung mit Futter und Wasser übernommen hatten, leiteten sie gegen den Fahrer ein Strafver-fahren wegen Verstößen gegen die Abgabenordnung und das Tierseuchengesetz ein. Die Hunde wurden vom Zoll über Nacht betreut.
Heute werden sie auf Weisung des zuständigen Amtstierarztes zur Quarantäne ins Tierheim gebracht.

Welche Voraussetzungen bestehen für die Einfuhr und den Transport von Hunden?
Die Einfuhr / der Transport von lebenden Tieren ist grundsätzlich nur nach vorheriger Untersuchung durch die zuständigen Veterinärbehörden und mit den vorgeschriebenen Gesundheitsbescheinigungen zulässig.
Seit 1. Oktober 2004 gelten für Heimtiere (Hunde, Katzen und Frettchen) neue Tiergesundheitsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft. Die neuen Regelungen dienen u. a. dem Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.
Damit es bei der Einreise bzw. Wiedereinreise keine Probleme gibt, muss jedes Heimtier, das aus einem Drittland bzw. aus der EU stammt und in die Europäische Union eingeführt bzw. nach einer Urlaubsreise wieder eingeführt wird,
· mit einem Mikrochip oder – übergangsweise bis 2. Juli 2011 – mit einer lesbaren Tätowierung eindeutig gekennzeichnet sein,
· eine ordnungsgemäße Tollwutschutzimpfung haben,
· von einem EU-Heimtierausweis – übergangsweise auch vom bisherigen Impfausweis
– (Tier aus EU) bzw. von einer amtlichen Veterinärbescheinigung (Tier aus Nicht EUStaat) begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen sind.
Zusätzlich sind Impfpapiere sowie ggf. der Befund des Bluttests mitzuführen. Der Bluttest (Tollwutantikörpertest) ist vorgeschrieben für Nicht-EU-Staaten, in denen Tollwut vorkommt, bzw. deren Seuchenstatus unbekannt ist. Dieser Bluttest ist spätestens drei Monate vor der geplanten Einreise in die EU von einem EUzugelassenen Labor durchzuführen und zu bescheinigen.
Bei der Einfuhr von Tieren, für die die oben angeführten Anforderungen nicht erfüllt sind, muss damit gerechnet werden, dass die Tiere an der ersten Grenze der EU für den Einführer / Transporteur kostenpflichtig vom Amtstierarzt entweder:
· ins Herkunftsland zurückgeschickt oder
· für mehrere Monate in Quarantäne genommen oder
· unter Umständen auch die Tötung des Tieres angeordnet werden kann.
Kosten, die durch derartige Maßnahmen entstehen, gehen zu Lasten des Einführers.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

In der Nacht zu Donnerstag wählten Zöllner des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) auf der Autobahn 12 in Friedersdorf einen polnischen Kleintransporter zu einer Kontrolle aus. Das Fahrzeug war mit neun Litauern besetzt, die nach London reisen wollten.
Während der Kontrolle vernahmen die Zöllner klagende Laute aus dem Kofferraum. Dem gingen die Kontrollbeamten nach und entdeckten elf Hundewelpen.
Schnell war klar: die Litauer hatten kein Herz für Tiere und die Hundebabys sollen nicht zu Urlaubszwecken mit nach England reisen. Denn die Tiere waren nicht nur in einen Käfig mit lediglich 50 x 60 Zentimeter Grundfläche gepfercht; auch Wasser und Hundefutter für die lange Reise hatten die Männer nicht dabei. Zudem legte der 23jährige Fahrer zwar 15 Impfausweise vor, doch die passten nicht zu den Welpen.
Nachdem die Zöllner die Tiere aus der engen Box befreit und die Erstversorgung mit Futter und Wasser übernommen hatten, leiteten sie gegen den Fahrer ein Strafver-fahren wegen Verstößen gegen die Abgabenordnung und das Tierseuchengesetz ein. Die Hunde wurden vom Zoll über Nacht betreut.
Heute werden sie auf Weisung des zuständigen Amtstierarztes zur Quarantäne ins Tierheim gebracht.

Welche Voraussetzungen bestehen für die Einfuhr und den Transport von Hunden?
Die Einfuhr / der Transport von lebenden Tieren ist grundsätzlich nur nach vorheriger Untersuchung durch die zuständigen Veterinärbehörden und mit den vorgeschriebenen Gesundheitsbescheinigungen zulässig.
Seit 1. Oktober 2004 gelten für Heimtiere (Hunde, Katzen und Frettchen) neue Tiergesundheitsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft. Die neuen Regelungen dienen u. a. dem Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.
Damit es bei der Einreise bzw. Wiedereinreise keine Probleme gibt, muss jedes Heimtier, das aus einem Drittland bzw. aus der EU stammt und in die Europäische Union eingeführt bzw. nach einer Urlaubsreise wieder eingeführt wird,
· mit einem Mikrochip oder – übergangsweise bis 2. Juli 2011 – mit einer lesbaren Tätowierung eindeutig gekennzeichnet sein,
· eine ordnungsgemäße Tollwutschutzimpfung haben,
· von einem EU-Heimtierausweis – übergangsweise auch vom bisherigen Impfausweis
– (Tier aus EU) bzw. von einer amtlichen Veterinärbescheinigung (Tier aus Nicht EUStaat) begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen sind.
Zusätzlich sind Impfpapiere sowie ggf. der Befund des Bluttests mitzuführen. Der Bluttest (Tollwutantikörpertest) ist vorgeschrieben für Nicht-EU-Staaten, in denen Tollwut vorkommt, bzw. deren Seuchenstatus unbekannt ist. Dieser Bluttest ist spätestens drei Monate vor der geplanten Einreise in die EU von einem EUzugelassenen Labor durchzuführen und zu bescheinigen.
Bei der Einfuhr von Tieren, für die die oben angeführten Anforderungen nicht erfüllt sind, muss damit gerechnet werden, dass die Tiere an der ersten Grenze der EU für den Einführer / Transporteur kostenpflichtig vom Amtstierarzt entweder:
· ins Herkunftsland zurückgeschickt oder
· für mehrere Monate in Quarantäne genommen oder
· unter Umständen auch die Tötung des Tieres angeordnet werden kann.
Kosten, die durch derartige Maßnahmen entstehen, gehen zu Lasten des Einführers.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

In der Nacht zu Donnerstag wählten Zöllner des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) auf der Autobahn 12 in Friedersdorf einen polnischen Kleintransporter zu einer Kontrolle aus. Das Fahrzeug war mit neun Litauern besetzt, die nach London reisen wollten.
Während der Kontrolle vernahmen die Zöllner klagende Laute aus dem Kofferraum. Dem gingen die Kontrollbeamten nach und entdeckten elf Hundewelpen.
Schnell war klar: die Litauer hatten kein Herz für Tiere und die Hundebabys sollen nicht zu Urlaubszwecken mit nach England reisen. Denn die Tiere waren nicht nur in einen Käfig mit lediglich 50 x 60 Zentimeter Grundfläche gepfercht; auch Wasser und Hundefutter für die lange Reise hatten die Männer nicht dabei. Zudem legte der 23jährige Fahrer zwar 15 Impfausweise vor, doch die passten nicht zu den Welpen.
Nachdem die Zöllner die Tiere aus der engen Box befreit und die Erstversorgung mit Futter und Wasser übernommen hatten, leiteten sie gegen den Fahrer ein Strafver-fahren wegen Verstößen gegen die Abgabenordnung und das Tierseuchengesetz ein. Die Hunde wurden vom Zoll über Nacht betreut.
Heute werden sie auf Weisung des zuständigen Amtstierarztes zur Quarantäne ins Tierheim gebracht.

Welche Voraussetzungen bestehen für die Einfuhr und den Transport von Hunden?
Die Einfuhr / der Transport von lebenden Tieren ist grundsätzlich nur nach vorheriger Untersuchung durch die zuständigen Veterinärbehörden und mit den vorgeschriebenen Gesundheitsbescheinigungen zulässig.
Seit 1. Oktober 2004 gelten für Heimtiere (Hunde, Katzen und Frettchen) neue Tiergesundheitsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft. Die neuen Regelungen dienen u. a. dem Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.
Damit es bei der Einreise bzw. Wiedereinreise keine Probleme gibt, muss jedes Heimtier, das aus einem Drittland bzw. aus der EU stammt und in die Europäische Union eingeführt bzw. nach einer Urlaubsreise wieder eingeführt wird,
· mit einem Mikrochip oder – übergangsweise bis 2. Juli 2011 – mit einer lesbaren Tätowierung eindeutig gekennzeichnet sein,
· eine ordnungsgemäße Tollwutschutzimpfung haben,
· von einem EU-Heimtierausweis – übergangsweise auch vom bisherigen Impfausweis
– (Tier aus EU) bzw. von einer amtlichen Veterinärbescheinigung (Tier aus Nicht EUStaat) begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen sind.
Zusätzlich sind Impfpapiere sowie ggf. der Befund des Bluttests mitzuführen. Der Bluttest (Tollwutantikörpertest) ist vorgeschrieben für Nicht-EU-Staaten, in denen Tollwut vorkommt, bzw. deren Seuchenstatus unbekannt ist. Dieser Bluttest ist spätestens drei Monate vor der geplanten Einreise in die EU von einem EUzugelassenen Labor durchzuführen und zu bescheinigen.
Bei der Einfuhr von Tieren, für die die oben angeführten Anforderungen nicht erfüllt sind, muss damit gerechnet werden, dass die Tiere an der ersten Grenze der EU für den Einführer / Transporteur kostenpflichtig vom Amtstierarzt entweder:
· ins Herkunftsland zurückgeschickt oder
· für mehrere Monate in Quarantäne genommen oder
· unter Umständen auch die Tötung des Tieres angeordnet werden kann.
Kosten, die durch derartige Maßnahmen entstehen, gehen zu Lasten des Einführers.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

In der Nacht zu Donnerstag wählten Zöllner des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) auf der Autobahn 12 in Friedersdorf einen polnischen Kleintransporter zu einer Kontrolle aus. Das Fahrzeug war mit neun Litauern besetzt, die nach London reisen wollten.
Während der Kontrolle vernahmen die Zöllner klagende Laute aus dem Kofferraum. Dem gingen die Kontrollbeamten nach und entdeckten elf Hundewelpen.
Schnell war klar: die Litauer hatten kein Herz für Tiere und die Hundebabys sollen nicht zu Urlaubszwecken mit nach England reisen. Denn die Tiere waren nicht nur in einen Käfig mit lediglich 50 x 60 Zentimeter Grundfläche gepfercht; auch Wasser und Hundefutter für die lange Reise hatten die Männer nicht dabei. Zudem legte der 23jährige Fahrer zwar 15 Impfausweise vor, doch die passten nicht zu den Welpen.
Nachdem die Zöllner die Tiere aus der engen Box befreit und die Erstversorgung mit Futter und Wasser übernommen hatten, leiteten sie gegen den Fahrer ein Strafver-fahren wegen Verstößen gegen die Abgabenordnung und das Tierseuchengesetz ein. Die Hunde wurden vom Zoll über Nacht betreut.
Heute werden sie auf Weisung des zuständigen Amtstierarztes zur Quarantäne ins Tierheim gebracht.

Welche Voraussetzungen bestehen für die Einfuhr und den Transport von Hunden?
Die Einfuhr / der Transport von lebenden Tieren ist grundsätzlich nur nach vorheriger Untersuchung durch die zuständigen Veterinärbehörden und mit den vorgeschriebenen Gesundheitsbescheinigungen zulässig.
Seit 1. Oktober 2004 gelten für Heimtiere (Hunde, Katzen und Frettchen) neue Tiergesundheitsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft. Die neuen Regelungen dienen u. a. dem Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.
Damit es bei der Einreise bzw. Wiedereinreise keine Probleme gibt, muss jedes Heimtier, das aus einem Drittland bzw. aus der EU stammt und in die Europäische Union eingeführt bzw. nach einer Urlaubsreise wieder eingeführt wird,
· mit einem Mikrochip oder – übergangsweise bis 2. Juli 2011 – mit einer lesbaren Tätowierung eindeutig gekennzeichnet sein,
· eine ordnungsgemäße Tollwutschutzimpfung haben,
· von einem EU-Heimtierausweis – übergangsweise auch vom bisherigen Impfausweis
– (Tier aus EU) bzw. von einer amtlichen Veterinärbescheinigung (Tier aus Nicht EUStaat) begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen sind.
Zusätzlich sind Impfpapiere sowie ggf. der Befund des Bluttests mitzuführen. Der Bluttest (Tollwutantikörpertest) ist vorgeschrieben für Nicht-EU-Staaten, in denen Tollwut vorkommt, bzw. deren Seuchenstatus unbekannt ist. Dieser Bluttest ist spätestens drei Monate vor der geplanten Einreise in die EU von einem EUzugelassenen Labor durchzuführen und zu bescheinigen.
Bei der Einfuhr von Tieren, für die die oben angeführten Anforderungen nicht erfüllt sind, muss damit gerechnet werden, dass die Tiere an der ersten Grenze der EU für den Einführer / Transporteur kostenpflichtig vom Amtstierarzt entweder:
· ins Herkunftsland zurückgeschickt oder
· für mehrere Monate in Quarantäne genommen oder
· unter Umständen auch die Tötung des Tieres angeordnet werden kann.
Kosten, die durch derartige Maßnahmen entstehen, gehen zu Lasten des Einführers.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

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Beim letzten Wettbewerb der Regionalliga konnten sich die „Jazzy Elements“ den dritten Platz in der Abschusstabelle sichern, bevor am Sonntag die „Jazzy Beats“ an der Reihe waren. Sie tanzten sich in der Jugendverbandsliga erstmals in dieser Saison auf Platz eins und hielten damit alle Chancen aufrecht, sich über das letzte Turnier nächste Woche in Schöningen für die Regionalligameisterschaft zu empfehlen und dort sogar des DM-Tickert zu ertanzen.

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