Für die Wahl der Landrätin oder des Landrates des Landkreises Spree-Neiße sowie der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Forst am 8. März 2026 hat die Stadt Forst wichtige Hinweise zur Briefwahl veröffentlicht. Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 15. Februar zugestellt, Online-Anträge sind ab 4. Februar möglich und der Versand der Unterlagen beginnt voraussichtlich am 9. Februar. Für eine mögliche Stichwahl am 22. März müssen Briefwahlunterlagen gesondert beantragt werden, so die Stadt.
Briefwahl ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung möglich
Wie das Wahlbüro der Stadt Forst (Lausitz) mitteilt, kann die Briefwahl nach dem Erhalt der Wahlbenachrichtigungen beantragt werden. Diese werden allen Wahlberechtigten spätestens bis zum 15. Februar 2026 zugestellt. Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und muss unterschrieben an das Wahlbüro übermittelt werden. Wichtig sei laut Stadt, bei Bedarf die Briefwahlunterlagen für eine mögliche Stichwahl am 22. März 2026 direkt mit zu beantragen. Eine automatische Zusendung dieser Unterlagen ist nach der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung nicht zulässig.
Online-Antrag und Versand der Wahlunterlagen
Bereits ab Mittwoch, 4. Februar 2026, stellt das Wahlbüro einen Online-Link auf der städtischen Internetseite zur Verfügung, über den Briefwahlunterlagen beantragt werden können. Alternativ kann der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Auch hier ist die Auswahl für eine mögliche Stichwahl erforderlich. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Der Versand der Briefwahlunterlagen soll nach Angaben der Stadt voraussichtlich ab Montag, 9. Februar 2026, erfolgen. Wurden zusätzlich Unterlagen für eine Stichwahl beantragt, ist der Versand dafür ab dem 11. März 2026 vorgesehen.
Briefwahllokal und persönliche Stimmabgabe
Die Stadt Forst richtet zudem ein Briefwahllokal im Bürgeramt des Rathauses in der Lindenstraße 10–12 ein. Dieses öffnet am 16. Februar 2026 und ermöglicht eine vorzeitige Stimmabgabe vor Ort. Eine Stimmabgabe per Vollmacht ist nicht zulässig, da die Wahl immer persönlich erfolgen muss. Auch eine Stimmabgabe vom Urlaubsort aus ist möglich. In diesem Fall können die Briefwahlunterlagen an eine Wunschadresse gesendet werden. Innerhalb Deutschlands ist der Rückversand der Wahlbriefe kostenfrei, aus dem Ausland müssen die Wahlbriefe ausreichend frankiert werden. Das Versandrisiko tragen die Wählerinnen und Wähler selbst.
Fristen, Ersatzunterlagen und Abgabe der Wahlbriefe
Sollten Briefwahlunterlagen nicht ankommen, können diese bis spätestens 8. März 2026 um 15:00 Uhr neu ausgestellt werden. Für eine mögliche Stichwahl gilt der 22. März 2026, ebenfalls bis 15:00 Uhr. In diesem Fall ist eine eidesstattliche Erklärung erforderlich. Andernfalls ist eine Teilnahme an der Urnenwahl nicht mehr möglich, so die Stadt. Der ausgefüllte Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Die Unterlagen zur Bürgermeisterwahl können im Rathaus Forst eingeworfen oder im Bürgeramt abgegeben werden. Die Wahlunterlagen für die Landratswahl sind bei der Kreisverwaltung Spree-Neiße in der Heinrich-Heine-Straße 1 in Forst (Lausitz) abzugeben. Gleiches gilt für eine eventuelle Stichwahl. Die Informationen stammen aus einer Pressemitteilung der Stadt Forst (Lausitz).
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