Mit Beendigung der Baumaßnahme „Bahnhofsvorplatz“ und der Verkehrsfreigabe müssen sich die Verkehrsteilnehmer auf verkehrliche Änderungen einstellen.
Die Einbahnstraßenregelung in Höhe Bahnhofsvorplatz wurde aufgehoben. Somit ist an dem neu entstandenen Knoten Eisenbahnstraße/Fellertstraße das Einfahren zum Bahnhofsvorplatz von den Straßen Beeskower Straße und Eisenbahnstraße kommend möglich.
Zu beachten ist, dass an der Einmündung Bahnhofstraße/Eisenbahnstraße die Vorfahrt geändert wurde. Fahrzeugführer aus der Bahnhofstraße müssen beim Einfahren in die Eisenbahnstraße künftig die Vorfahrt gewähren.
Im Bereich Bahnhofsvorplatz wurden zahlreiche Parkflächen neu angelegt. Der vorhandene südliche Parkplatz ist nur noch über die Eisenbahnstraße zu erreichen.
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt
Mit Beendigung der Baumaßnahme „Bahnhofsvorplatz“ und der Verkehrsfreigabe müssen sich die Verkehrsteilnehmer auf verkehrliche Änderungen einstellen.
Die Einbahnstraßenregelung in Höhe Bahnhofsvorplatz wurde aufgehoben. Somit ist an dem neu entstandenen Knoten Eisenbahnstraße/Fellertstraße das Einfahren zum Bahnhofsvorplatz von den Straßen Beeskower Straße und Eisenbahnstraße kommend möglich.
Zu beachten ist, dass an der Einmündung Bahnhofstraße/Eisenbahnstraße die Vorfahrt geändert wurde. Fahrzeugführer aus der Bahnhofstraße müssen beim Einfahren in die Eisenbahnstraße künftig die Vorfahrt gewähren.
Im Bereich Bahnhofsvorplatz wurden zahlreiche Parkflächen neu angelegt. Der vorhandene südliche Parkplatz ist nur noch über die Eisenbahnstraße zu erreichen.
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt
Mit Beendigung der Baumaßnahme „Bahnhofsvorplatz“ und der Verkehrsfreigabe müssen sich die Verkehrsteilnehmer auf verkehrliche Änderungen einstellen.
Die Einbahnstraßenregelung in Höhe Bahnhofsvorplatz wurde aufgehoben. Somit ist an dem neu entstandenen Knoten Eisenbahnstraße/Fellertstraße das Einfahren zum Bahnhofsvorplatz von den Straßen Beeskower Straße und Eisenbahnstraße kommend möglich.
Zu beachten ist, dass an der Einmündung Bahnhofstraße/Eisenbahnstraße die Vorfahrt geändert wurde. Fahrzeugführer aus der Bahnhofstraße müssen beim Einfahren in die Eisenbahnstraße künftig die Vorfahrt gewähren.
Im Bereich Bahnhofsvorplatz wurden zahlreiche Parkflächen neu angelegt. Der vorhandene südliche Parkplatz ist nur noch über die Eisenbahnstraße zu erreichen.
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt
Mit Beendigung der Baumaßnahme „Bahnhofsvorplatz“ und der Verkehrsfreigabe müssen sich die Verkehrsteilnehmer auf verkehrliche Änderungen einstellen.
Die Einbahnstraßenregelung in Höhe Bahnhofsvorplatz wurde aufgehoben. Somit ist an dem neu entstandenen Knoten Eisenbahnstraße/Fellertstraße das Einfahren zum Bahnhofsvorplatz von den Straßen Beeskower Straße und Eisenbahnstraße kommend möglich.
Zu beachten ist, dass an der Einmündung Bahnhofstraße/Eisenbahnstraße die Vorfahrt geändert wurde. Fahrzeugführer aus der Bahnhofstraße müssen beim Einfahren in die Eisenbahnstraße künftig die Vorfahrt gewähren.
Im Bereich Bahnhofsvorplatz wurden zahlreiche Parkflächen neu angelegt. Der vorhandene südliche Parkplatz ist nur noch über die Eisenbahnstraße zu erreichen.
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt