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NIEDERLAUSITZ aktuell

CCS-Projekt in Beeskow – Widerspruch gegen die Hauptbetriebsplanzulassung

10:28 Uhr | 2. März 2011
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Die Stadt Beeskow, die Gemeinde Rietz-Neuendorf und der von beiden getragene Wasser und Abwasserzweckverband Beeskow und Umland haben heute Widerspruch gegen die Hauptbetriebsplanzulassung für die Untersuchung der CCS-Eignung des Untergrundes durch Vattenfall eingelegt.
Als Grundlage für die Untersuchungen des Untergrundes auf seine Eignung zur Kohlendioxidablagerung (CCS) hat das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) im Oktober 2009 eine Erlaubnis zur Aufsuchung des Bodenschatzes Sole erteilt. Dagegen hat die Stadt Beeskow geklagt, weil es Vattenfall nicht um die Aufsuchung von Sole, sondern um CCS geht. Ende Januar 2011 hat das LBGR nun die Erlaubnis für sofort vollziehbar erklärt und den Hauptbetriebsplan für seismische Erkundungen, die Bohrungen und Tests zugelassen. Vor der Durchführung der einzelnen Maßnahmen sollen noch 2011 weitere Sonderbetriebspläne zugelassen werden.
Erst letzte Woche hat Wirtschaftsminister Christoffers laut Zeitungsberichten betont, dass im Erkundungsverfahren keine Genehmigungen erteilt werden, bevor die Klage der Stadt entschieden sei (MOZ vom 22.02.2011). Tatsächlich ist mit der Hauptbetriebsplanzulassung bereits eine weitere Genehmigung erteilt worden. Der Hauptbetriebsplan bildet die rechtliche Grundlage für eine anschließende Zulassung der Sonderbetriebspläne, in denen dann die Details der geplanten Maßnahmen geregelt werden.
Die Bürgermeister Frank Steffen (Beeskow) und Olaf Klempert (Rietz Neuendorf) bekräftigen: „Wenn das Bergamt weitere Zulassungen erteilt, werden wir die zur Verfügung stehenden Rechtsschutzmöglichkeiten ausschöpfen, um zu verhindern, dass unser Gebiet als CO2-Endlager herhalten muss. Andere Optionen der Untergrundnutzung wie die Trinkwasser- und Erdwärmenutzung dürfen nicht gefährdet werden!“ Die Gemeinde Rietz Neuendorf ist mittlerweile dem Beispiel der Stadt Beeskow gefolgt und hat heute ebenfalls Widerspruch eingelegt. Damit hat Vattenfall die Gemeinden im nahezu gesamten Feld gegen sich.
Rechtsanwalt Hartmut Gaßner erklärt: „Ein juristisches Vorgehen gegen die Hauptbetriebsplanzulassung ist nur konsequent. Es muss verhindert werden, dass Vattenfall sein CCS-Projekt über das Betriebsplanverfahren durchsetzt, bevor ein Gericht über die Rechtmäßigkeit der Aufsuchungserlaubnis befunden hat ein entsprechendes CCS-Gesetz in Kraft getreten ist und dessen Anforderungen erfüllt werden.“
Quelle: Gemeinsame Erklärung der Stadt Beeskow, der Gemeinde Rietz-Neuendorf und des Anwaltsbüros [Gaßner, Groth, Siederer & Coll.]

Die Stadt Beeskow, die Gemeinde Rietz-Neuendorf und der von beiden getragene Wasser und Abwasserzweckverband Beeskow und Umland haben heute Widerspruch gegen die Hauptbetriebsplanzulassung für die Untersuchung der CCS-Eignung des Untergrundes durch Vattenfall eingelegt.
Als Grundlage für die Untersuchungen des Untergrundes auf seine Eignung zur Kohlendioxidablagerung (CCS) hat das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) im Oktober 2009 eine Erlaubnis zur Aufsuchung des Bodenschatzes Sole erteilt. Dagegen hat die Stadt Beeskow geklagt, weil es Vattenfall nicht um die Aufsuchung von Sole, sondern um CCS geht. Ende Januar 2011 hat das LBGR nun die Erlaubnis für sofort vollziehbar erklärt und den Hauptbetriebsplan für seismische Erkundungen, die Bohrungen und Tests zugelassen. Vor der Durchführung der einzelnen Maßnahmen sollen noch 2011 weitere Sonderbetriebspläne zugelassen werden.
Erst letzte Woche hat Wirtschaftsminister Christoffers laut Zeitungsberichten betont, dass im Erkundungsverfahren keine Genehmigungen erteilt werden, bevor die Klage der Stadt entschieden sei (MOZ vom 22.02.2011). Tatsächlich ist mit der Hauptbetriebsplanzulassung bereits eine weitere Genehmigung erteilt worden. Der Hauptbetriebsplan bildet die rechtliche Grundlage für eine anschließende Zulassung der Sonderbetriebspläne, in denen dann die Details der geplanten Maßnahmen geregelt werden.
Die Bürgermeister Frank Steffen (Beeskow) und Olaf Klempert (Rietz Neuendorf) bekräftigen: „Wenn das Bergamt weitere Zulassungen erteilt, werden wir die zur Verfügung stehenden Rechtsschutzmöglichkeiten ausschöpfen, um zu verhindern, dass unser Gebiet als CO2-Endlager herhalten muss. Andere Optionen der Untergrundnutzung wie die Trinkwasser- und Erdwärmenutzung dürfen nicht gefährdet werden!“ Die Gemeinde Rietz Neuendorf ist mittlerweile dem Beispiel der Stadt Beeskow gefolgt und hat heute ebenfalls Widerspruch eingelegt. Damit hat Vattenfall die Gemeinden im nahezu gesamten Feld gegen sich.
Rechtsanwalt Hartmut Gaßner erklärt: „Ein juristisches Vorgehen gegen die Hauptbetriebsplanzulassung ist nur konsequent. Es muss verhindert werden, dass Vattenfall sein CCS-Projekt über das Betriebsplanverfahren durchsetzt, bevor ein Gericht über die Rechtmäßigkeit der Aufsuchungserlaubnis befunden hat ein entsprechendes CCS-Gesetz in Kraft getreten ist und dessen Anforderungen erfüllt werden.“
Quelle: Gemeinsame Erklärung der Stadt Beeskow, der Gemeinde Rietz-Neuendorf und des Anwaltsbüros [Gaßner, Groth, Siederer & Coll.]

Die Stadt Beeskow, die Gemeinde Rietz-Neuendorf und der von beiden getragene Wasser und Abwasserzweckverband Beeskow und Umland haben heute Widerspruch gegen die Hauptbetriebsplanzulassung für die Untersuchung der CCS-Eignung des Untergrundes durch Vattenfall eingelegt.
Als Grundlage für die Untersuchungen des Untergrundes auf seine Eignung zur Kohlendioxidablagerung (CCS) hat das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) im Oktober 2009 eine Erlaubnis zur Aufsuchung des Bodenschatzes Sole erteilt. Dagegen hat die Stadt Beeskow geklagt, weil es Vattenfall nicht um die Aufsuchung von Sole, sondern um CCS geht. Ende Januar 2011 hat das LBGR nun die Erlaubnis für sofort vollziehbar erklärt und den Hauptbetriebsplan für seismische Erkundungen, die Bohrungen und Tests zugelassen. Vor der Durchführung der einzelnen Maßnahmen sollen noch 2011 weitere Sonderbetriebspläne zugelassen werden.
Erst letzte Woche hat Wirtschaftsminister Christoffers laut Zeitungsberichten betont, dass im Erkundungsverfahren keine Genehmigungen erteilt werden, bevor die Klage der Stadt entschieden sei (MOZ vom 22.02.2011). Tatsächlich ist mit der Hauptbetriebsplanzulassung bereits eine weitere Genehmigung erteilt worden. Der Hauptbetriebsplan bildet die rechtliche Grundlage für eine anschließende Zulassung der Sonderbetriebspläne, in denen dann die Details der geplanten Maßnahmen geregelt werden.
Die Bürgermeister Frank Steffen (Beeskow) und Olaf Klempert (Rietz Neuendorf) bekräftigen: „Wenn das Bergamt weitere Zulassungen erteilt, werden wir die zur Verfügung stehenden Rechtsschutzmöglichkeiten ausschöpfen, um zu verhindern, dass unser Gebiet als CO2-Endlager herhalten muss. Andere Optionen der Untergrundnutzung wie die Trinkwasser- und Erdwärmenutzung dürfen nicht gefährdet werden!“ Die Gemeinde Rietz Neuendorf ist mittlerweile dem Beispiel der Stadt Beeskow gefolgt und hat heute ebenfalls Widerspruch eingelegt. Damit hat Vattenfall die Gemeinden im nahezu gesamten Feld gegen sich.
Rechtsanwalt Hartmut Gaßner erklärt: „Ein juristisches Vorgehen gegen die Hauptbetriebsplanzulassung ist nur konsequent. Es muss verhindert werden, dass Vattenfall sein CCS-Projekt über das Betriebsplanverfahren durchsetzt, bevor ein Gericht über die Rechtmäßigkeit der Aufsuchungserlaubnis befunden hat ein entsprechendes CCS-Gesetz in Kraft getreten ist und dessen Anforderungen erfüllt werden.“
Quelle: Gemeinsame Erklärung der Stadt Beeskow, der Gemeinde Rietz-Neuendorf und des Anwaltsbüros [Gaßner, Groth, Siederer & Coll.]

Die Stadt Beeskow, die Gemeinde Rietz-Neuendorf und der von beiden getragene Wasser und Abwasserzweckverband Beeskow und Umland haben heute Widerspruch gegen die Hauptbetriebsplanzulassung für die Untersuchung der CCS-Eignung des Untergrundes durch Vattenfall eingelegt.
Als Grundlage für die Untersuchungen des Untergrundes auf seine Eignung zur Kohlendioxidablagerung (CCS) hat das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) im Oktober 2009 eine Erlaubnis zur Aufsuchung des Bodenschatzes Sole erteilt. Dagegen hat die Stadt Beeskow geklagt, weil es Vattenfall nicht um die Aufsuchung von Sole, sondern um CCS geht. Ende Januar 2011 hat das LBGR nun die Erlaubnis für sofort vollziehbar erklärt und den Hauptbetriebsplan für seismische Erkundungen, die Bohrungen und Tests zugelassen. Vor der Durchführung der einzelnen Maßnahmen sollen noch 2011 weitere Sonderbetriebspläne zugelassen werden.
Erst letzte Woche hat Wirtschaftsminister Christoffers laut Zeitungsberichten betont, dass im Erkundungsverfahren keine Genehmigungen erteilt werden, bevor die Klage der Stadt entschieden sei (MOZ vom 22.02.2011). Tatsächlich ist mit der Hauptbetriebsplanzulassung bereits eine weitere Genehmigung erteilt worden. Der Hauptbetriebsplan bildet die rechtliche Grundlage für eine anschließende Zulassung der Sonderbetriebspläne, in denen dann die Details der geplanten Maßnahmen geregelt werden.
Die Bürgermeister Frank Steffen (Beeskow) und Olaf Klempert (Rietz Neuendorf) bekräftigen: „Wenn das Bergamt weitere Zulassungen erteilt, werden wir die zur Verfügung stehenden Rechtsschutzmöglichkeiten ausschöpfen, um zu verhindern, dass unser Gebiet als CO2-Endlager herhalten muss. Andere Optionen der Untergrundnutzung wie die Trinkwasser- und Erdwärmenutzung dürfen nicht gefährdet werden!“ Die Gemeinde Rietz Neuendorf ist mittlerweile dem Beispiel der Stadt Beeskow gefolgt und hat heute ebenfalls Widerspruch eingelegt. Damit hat Vattenfall die Gemeinden im nahezu gesamten Feld gegen sich.
Rechtsanwalt Hartmut Gaßner erklärt: „Ein juristisches Vorgehen gegen die Hauptbetriebsplanzulassung ist nur konsequent. Es muss verhindert werden, dass Vattenfall sein CCS-Projekt über das Betriebsplanverfahren durchsetzt, bevor ein Gericht über die Rechtmäßigkeit der Aufsuchungserlaubnis befunden hat ein entsprechendes CCS-Gesetz in Kraft getreten ist und dessen Anforderungen erfüllt werden.“
Quelle: Gemeinsame Erklärung der Stadt Beeskow, der Gemeinde Rietz-Neuendorf und des Anwaltsbüros [Gaßner, Groth, Siederer & Coll.]

Die Stadt Beeskow, die Gemeinde Rietz-Neuendorf und der von beiden getragene Wasser und Abwasserzweckverband Beeskow und Umland haben heute Widerspruch gegen die Hauptbetriebsplanzulassung für die Untersuchung der CCS-Eignung des Untergrundes durch Vattenfall eingelegt.
Als Grundlage für die Untersuchungen des Untergrundes auf seine Eignung zur Kohlendioxidablagerung (CCS) hat das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) im Oktober 2009 eine Erlaubnis zur Aufsuchung des Bodenschatzes Sole erteilt. Dagegen hat die Stadt Beeskow geklagt, weil es Vattenfall nicht um die Aufsuchung von Sole, sondern um CCS geht. Ende Januar 2011 hat das LBGR nun die Erlaubnis für sofort vollziehbar erklärt und den Hauptbetriebsplan für seismische Erkundungen, die Bohrungen und Tests zugelassen. Vor der Durchführung der einzelnen Maßnahmen sollen noch 2011 weitere Sonderbetriebspläne zugelassen werden.
Erst letzte Woche hat Wirtschaftsminister Christoffers laut Zeitungsberichten betont, dass im Erkundungsverfahren keine Genehmigungen erteilt werden, bevor die Klage der Stadt entschieden sei (MOZ vom 22.02.2011). Tatsächlich ist mit der Hauptbetriebsplanzulassung bereits eine weitere Genehmigung erteilt worden. Der Hauptbetriebsplan bildet die rechtliche Grundlage für eine anschließende Zulassung der Sonderbetriebspläne, in denen dann die Details der geplanten Maßnahmen geregelt werden.
Die Bürgermeister Frank Steffen (Beeskow) und Olaf Klempert (Rietz Neuendorf) bekräftigen: „Wenn das Bergamt weitere Zulassungen erteilt, werden wir die zur Verfügung stehenden Rechtsschutzmöglichkeiten ausschöpfen, um zu verhindern, dass unser Gebiet als CO2-Endlager herhalten muss. Andere Optionen der Untergrundnutzung wie die Trinkwasser- und Erdwärmenutzung dürfen nicht gefährdet werden!“ Die Gemeinde Rietz Neuendorf ist mittlerweile dem Beispiel der Stadt Beeskow gefolgt und hat heute ebenfalls Widerspruch eingelegt. Damit hat Vattenfall die Gemeinden im nahezu gesamten Feld gegen sich.
Rechtsanwalt Hartmut Gaßner erklärt: „Ein juristisches Vorgehen gegen die Hauptbetriebsplanzulassung ist nur konsequent. Es muss verhindert werden, dass Vattenfall sein CCS-Projekt über das Betriebsplanverfahren durchsetzt, bevor ein Gericht über die Rechtmäßigkeit der Aufsuchungserlaubnis befunden hat ein entsprechendes CCS-Gesetz in Kraft getreten ist und dessen Anforderungen erfüllt werden.“
Quelle: Gemeinsame Erklärung der Stadt Beeskow, der Gemeinde Rietz-Neuendorf und des Anwaltsbüros [Gaßner, Groth, Siederer & Coll.]

Die Stadt Beeskow, die Gemeinde Rietz-Neuendorf und der von beiden getragene Wasser und Abwasserzweckverband Beeskow und Umland haben heute Widerspruch gegen die Hauptbetriebsplanzulassung für die Untersuchung der CCS-Eignung des Untergrundes durch Vattenfall eingelegt.
Als Grundlage für die Untersuchungen des Untergrundes auf seine Eignung zur Kohlendioxidablagerung (CCS) hat das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) im Oktober 2009 eine Erlaubnis zur Aufsuchung des Bodenschatzes Sole erteilt. Dagegen hat die Stadt Beeskow geklagt, weil es Vattenfall nicht um die Aufsuchung von Sole, sondern um CCS geht. Ende Januar 2011 hat das LBGR nun die Erlaubnis für sofort vollziehbar erklärt und den Hauptbetriebsplan für seismische Erkundungen, die Bohrungen und Tests zugelassen. Vor der Durchführung der einzelnen Maßnahmen sollen noch 2011 weitere Sonderbetriebspläne zugelassen werden.
Erst letzte Woche hat Wirtschaftsminister Christoffers laut Zeitungsberichten betont, dass im Erkundungsverfahren keine Genehmigungen erteilt werden, bevor die Klage der Stadt entschieden sei (MOZ vom 22.02.2011). Tatsächlich ist mit der Hauptbetriebsplanzulassung bereits eine weitere Genehmigung erteilt worden. Der Hauptbetriebsplan bildet die rechtliche Grundlage für eine anschließende Zulassung der Sonderbetriebspläne, in denen dann die Details der geplanten Maßnahmen geregelt werden.
Die Bürgermeister Frank Steffen (Beeskow) und Olaf Klempert (Rietz Neuendorf) bekräftigen: „Wenn das Bergamt weitere Zulassungen erteilt, werden wir die zur Verfügung stehenden Rechtsschutzmöglichkeiten ausschöpfen, um zu verhindern, dass unser Gebiet als CO2-Endlager herhalten muss. Andere Optionen der Untergrundnutzung wie die Trinkwasser- und Erdwärmenutzung dürfen nicht gefährdet werden!“ Die Gemeinde Rietz Neuendorf ist mittlerweile dem Beispiel der Stadt Beeskow gefolgt und hat heute ebenfalls Widerspruch eingelegt. Damit hat Vattenfall die Gemeinden im nahezu gesamten Feld gegen sich.
Rechtsanwalt Hartmut Gaßner erklärt: „Ein juristisches Vorgehen gegen die Hauptbetriebsplanzulassung ist nur konsequent. Es muss verhindert werden, dass Vattenfall sein CCS-Projekt über das Betriebsplanverfahren durchsetzt, bevor ein Gericht über die Rechtmäßigkeit der Aufsuchungserlaubnis befunden hat ein entsprechendes CCS-Gesetz in Kraft getreten ist und dessen Anforderungen erfüllt werden.“
Quelle: Gemeinsame Erklärung der Stadt Beeskow, der Gemeinde Rietz-Neuendorf und des Anwaltsbüros [Gaßner, Groth, Siederer & Coll.]

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Als Grundlage für die Untersuchungen des Untergrundes auf seine Eignung zur Kohlendioxidablagerung (CCS) hat das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) im Oktober 2009 eine Erlaubnis zur Aufsuchung des Bodenschatzes Sole erteilt. Dagegen hat die Stadt Beeskow geklagt, weil es Vattenfall nicht um die Aufsuchung von Sole, sondern um CCS geht. Ende Januar 2011 hat das LBGR nun die Erlaubnis für sofort vollziehbar erklärt und den Hauptbetriebsplan für seismische Erkundungen, die Bohrungen und Tests zugelassen. Vor der Durchführung der einzelnen Maßnahmen sollen noch 2011 weitere Sonderbetriebspläne zugelassen werden.
Erst letzte Woche hat Wirtschaftsminister Christoffers laut Zeitungsberichten betont, dass im Erkundungsverfahren keine Genehmigungen erteilt werden, bevor die Klage der Stadt entschieden sei (MOZ vom 22.02.2011). Tatsächlich ist mit der Hauptbetriebsplanzulassung bereits eine weitere Genehmigung erteilt worden. Der Hauptbetriebsplan bildet die rechtliche Grundlage für eine anschließende Zulassung der Sonderbetriebspläne, in denen dann die Details der geplanten Maßnahmen geregelt werden.
Die Bürgermeister Frank Steffen (Beeskow) und Olaf Klempert (Rietz Neuendorf) bekräftigen: „Wenn das Bergamt weitere Zulassungen erteilt, werden wir die zur Verfügung stehenden Rechtsschutzmöglichkeiten ausschöpfen, um zu verhindern, dass unser Gebiet als CO2-Endlager herhalten muss. Andere Optionen der Untergrundnutzung wie die Trinkwasser- und Erdwärmenutzung dürfen nicht gefährdet werden!“ Die Gemeinde Rietz Neuendorf ist mittlerweile dem Beispiel der Stadt Beeskow gefolgt und hat heute ebenfalls Widerspruch eingelegt. Damit hat Vattenfall die Gemeinden im nahezu gesamten Feld gegen sich.
Rechtsanwalt Hartmut Gaßner erklärt: „Ein juristisches Vorgehen gegen die Hauptbetriebsplanzulassung ist nur konsequent. Es muss verhindert werden, dass Vattenfall sein CCS-Projekt über das Betriebsplanverfahren durchsetzt, bevor ein Gericht über die Rechtmäßigkeit der Aufsuchungserlaubnis befunden hat ein entsprechendes CCS-Gesetz in Kraft getreten ist und dessen Anforderungen erfüllt werden.“
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Die Stadt Beeskow, die Gemeinde Rietz-Neuendorf und der von beiden getragene Wasser und Abwasserzweckverband Beeskow und Umland haben heute Widerspruch gegen die Hauptbetriebsplanzulassung für die Untersuchung der CCS-Eignung des Untergrundes durch Vattenfall eingelegt.
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Die Bürgermeister Frank Steffen (Beeskow) und Olaf Klempert (Rietz Neuendorf) bekräftigen: „Wenn das Bergamt weitere Zulassungen erteilt, werden wir die zur Verfügung stehenden Rechtsschutzmöglichkeiten ausschöpfen, um zu verhindern, dass unser Gebiet als CO2-Endlager herhalten muss. Andere Optionen der Untergrundnutzung wie die Trinkwasser- und Erdwärmenutzung dürfen nicht gefährdet werden!“ Die Gemeinde Rietz Neuendorf ist mittlerweile dem Beispiel der Stadt Beeskow gefolgt und hat heute ebenfalls Widerspruch eingelegt. Damit hat Vattenfall die Gemeinden im nahezu gesamten Feld gegen sich.
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Vollversammlung entlässt Geschäftsführung der Handwerkskammer Cottbus

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VideoNews

Lehrling des Monats | Ausbildung als Maurer & Studium zum Bauingenieur in Elbe-Elster
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Lehre & Studium parallel! Daniel Rudolph aus #Herzberg ist Lehrling des Monats April im Südbrandenburger Handwerk.
Der 21-Jährige absolviert derzeit eine Ausbildung zum Maurer bei der DDK Hausbau GmbH und studiert ...
parallel Bauingenieurwesen an der BTU Cottbus-Senftenberg. Für seine außergewöhnlichen Leistungen in Ausbildung und Studium wurde er von der Handwerkskammer Cottbus ausgezeichnet.

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Dahme-Spreewald  | Großübung am Samstag 10.05.25 mit mehr als 400 Einsatzkräften
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Cottbus | Jazz Dance Club zum Erfolg beim Tanz-Spektakel in der Lausitz Arena
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Vor insgesamt knapp 1.000 Besuchern sind drei Formationen des „Jazz Dance Club Cottbus e.V.“ an beiden Tagen des Wochenendes zu ihren Liga-Wettbewerben angetreten. Dabei haben die „Jazzy Steps“ (Foto: Emma ...Stiller und Präsident Robinski) zum vierten mal in dieser Saison Platz eins belegt und sich damit für die Deutsche Meisterschaft in Bielefeld (28.Juni) qualifiziert.

Beim letzten Wettbewerb der Regionalliga konnten sich die „Jazzy Elements“ den dritten Platz in der Abschusstabelle sichern, bevor am Sonntag die „Jazzy Beats“ an der Reihe waren. Sie tanzten sich in der Jugendverbandsliga erstmals in dieser Saison auf Platz eins und hielten damit alle Chancen aufrecht, sich über das letzte Turnier nächste Woche in Schöningen für die Regionalligameisterschaft zu empfehlen und dort sogar des DM-Tickert zu ertanzen.

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