Gewerkschaft ver.di will mit der ASB Altenpflegeheim GmbH in Senftenberg Tarifverhandlungen führen
Die Gewerkschaft ver.di will mit der ASB Altenpflegeheim GmbH in Senftenberg (OT Brieske) für die rund 200 Beschäftigten, die in dem Senftenberger Altenpflegeheim „Wohnpark Lausitzer Seenland“ beschäftigt sind, Tarifverhandlungen führen. Die ASB Altenpflegeheim GmbH ist bislang nicht tarifgebunden. Die Beschäftigten haben teilweise seit 18 Jahren keine Lohnerhöhung erhalten. In dem ASB Wohnpark Lausitzer Seenland im Senftenberger Ortsteil Brieske können rund 240 pflegebedürftige Menschen vollstationär betreut werden.
Nach dem sich reichlich 80 Beschäftigte in der Gewerkschaft ver.di organisiert haben, hat die Gewerkschaft ver.di die ASB Altenpflegeheim GmbH zu Tarifverhandlungen aufgefordert. Die Gewerkschaftsmitglieder fordern einen Tarifvertrag, der sich an den gültigen Tarifvertrag mit der Seniorenzentrum Albert-Schweitzer gGmbH mit den Pflegeheimen in Finsterwalde, Herzberg und Doberlug-Kirchhain (jeweils im Landkreis Elbe-Elster) orientiert.
Ein erstes Gespräch zwischen der Geschäftsführung der ASB Altenpflegeheim GmbH und der Gewerkschaft ver.di findet am 3. Dezember 2015 in Senftenberg statt.
Tarifverhandlungen für andere Altenpflegeheime in Südbrandenburg
Ende September 2015 wurden die Tarifverhandlungen für die rund 300 Beschäftigten beim ASB Ortsverband Lübbenau/Vetschau e.V. aufgenommen. Der ASB Ortsverband Lübbenau/Vetschau e.V. betreibt u. a. zwei Pflegeheime (in Lübbenau und in Vetschau) mit rund 215 Pflegeplätzen und zusätzlich eine Tagespflege, ambulante Krankenpflege, Behindertenfahrdienst, die Rettungswache in Vetschau und das Kinderheim in Vetschau. Auch hier fordern die Gewerkschaftmitglieder für die Pflege ein Entgeltniveau, welches sich an dem gültigen Tarifvertrag mit der Seniorenzentrum Albert-Schweitzer gGmbH orientieren soll. Der nächste Verhandlungstermin ist am 09.11.2015.
Mit dem Cottbuser Pflegeheimbetreiber Residenz Cottbus gGmbH und der Residenz Am Wasserturm gGmbH, zwei Gesellschaften der bundesweiten Pro Seniore Gruppe, wurden für die rund 100 Beschäftigten am 19. Oktober 2015 Tarifverhandlungen für einen Haustarifvertrag aufgenommen. Auch hier fordern die Gewerkschaftsmitglieder einen Tarifvertrag, der sich an dem gültigen Tarifvertrag mit der Seniorenzentrum Albert-Schweitzer gGmbH mit den Pflegeheimen in Finsterwalde, Herzberg und Doberlug-Kirchhain orientiert. Die Verhandlungen werden am 11. Dezember 2015 in Berlin fortgesetzt.
Mit der BWS Behindertenwerk GmbH in Spremberg, welche u. a. das Spremberger Pflegeheim „Jahresringe“ mit 48 Pflegeplätzen betreibt, steht die Gewerkschaft ver.di seit September 2015 in Tarifverhandlungen. Am 11. November 2015 werden die Tarifverhandlungen fortgesetzt.
Abgeschlossene Tarifverträge in der Altenpflege in Südbrandenburg
Für die rund 340 Beschäftigten der Seniorenzentrum Albert-Schweitzer gGmbH mit den Pflegeheimen in Finsterwalde, Herzberg und Doberlug-Kirchhain wurde im Januar 2015 ein Tarifvertrag abgeschlossen, nach welchem die Entgelte ab Januar 2015 um 4% erhöht wurden. Die nächste Entgelterhöhung um weitere 2,5% erfolgt zum Januar 2016. Zusätzlich wurden 900 EUR Einmalzahlung für das zurückliegende Jahr 2014 vereinbart.
Mit der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Regionalverband Brandenburg Süd e.V. wurde im Dezember 2014 ein neuer Entgelttarifvertrag abgeschlossen, der eine Entgelterhöhung um 3,5% in zwei Stufen (1,75% ab Januar und weitere 1,75% ab September 2015) sowie die Erhöhung des Nachtzuschlages von ca. 1,10 EUR auf 3,50 EUR pro Nachtstunde (in der Zeit von 21 Uhr bis 6 Uhr) vorsah. Der AWO Regionalverband Brandenburg Süd e.V. betreibt Altenpflegeheime in Cottbus, Calau, Schlieben, Falkenberg und Mühlberg.
Für die rund 120 Beschäftigten des Altenpflegeheimes „Seniorenhof Mückenberger Ländchen“ in Lauchhammer (Träger: Gesellschaft für Senioren-Dienste Berlin/Brandenburg mbH) hatte die Gewerkschaft ver.di im Juli 2014 erstmals einen Tarifvertrag abgeschlossen, der für 75% der Belegschaft Entgelterhöhungen um 14% ab August 2014 sowie weitere Entgelterhöhungen zwischen 2,5% bis 5% ab Januar 2015 und eine weitere Entgelterhöhung um 3% ab Oktober 2015 vorsah.
„Die Haustarifverhandlungen mit den einzelnen Altenpflegeheimbetreibern sind erforderlich, weil sich die verschiedensten Träger der Altenpflegeheime (kommunale Träger, Wohlfahrtsverbände, kirchliche Träger und private Träger) nicht in einem Arbeitgeberverband organisieren, mit welchem ein Flächentarifvertrag für die Altenpflege und Behindertenbetreuung verhandelt werden könnte.“, so Ralf Franke, ver.di-Verhandlungsführer aus Cottbus. Für die Gewerkschaftsmitglieder in der Altenpflege und in der Behindertenbetreuung können die Arbeits- und Einkommensbedingungen nur durch Tarifverhandlungen mit den einzelnen Trägern der Altenpflegeheime und der Behindertenbetreuung verbessert werden. Die Gewerkschaft ver.di verfolgt dabei das Ziel, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und ein einheitliches Vergütungsniveau für die Beschäftigten der Altenpflege und Behindertenbetreuung zu erreichen. Die Gewerkschaft ver.di kann jedoch nur mit den Einrichtungen der Altenpflege und Behindertenbetreuung Tarifverhandlungen führen, in welchen sich die Beschäftigten in der Gewerkschaft ver.di organisieren.
Die Finanzierung der Personalkosten erfolgt über die Pflegesätze gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) XI. Für die stationäre Pflege gilt nach § 84 Absatz 2 Satz 3 und 4 Sozialgesetzbuch (SGB) XI: „Die Pflegesätze müssen einem Pflegeheim bei wirtschaftlicher Betriebsführung ermöglichen, seine Aufwendungen zu finanzieren und seinen Versorgungsauftrag zu erfüllen. Die Bezahlung tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen sowie entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregeln kann dabei nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden.“ Somit ist durch Gesetz garantiert, dass die höheren Personalkosten nach einem Tarifvertrag über die mit der Pflegekasse für das jeweilige Pflegeheim auszuhandelnden Pflegesätze finanziert werden.
Die Pflegesätze können gemäß § 85 Abs. 7 SGB XI nach einem Tarifabschluss auf Verlangen des Heimbetreibers für den laufenden Pflegesatzzeitraum neu verhandelt werden.
Der Heimbewohner hat nach dem SGB XI (Pflegeversicherung) einen Eigenanteil der Pflegekosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und die anteiligen Investitionskosten zu tragen. Die Höhe des Eigenanteils hängt von der Höhe der vereinbarten Pflegesätze, von der Höhe der Kosten für Unterkunft, für Verpflegung und für Investitionskosten ab. Die Leistungen der Pflegekasse als ein Anteil des Pflegesatzes werden direkt an das Pflegeheim gezahlt.
Über den Pflegeheimnavigatur der AOK (www.aok-pflegeheimnavigator.de) können die Eigenanteile der Heimbewohner aller Pflegeheime abgefragt und verglichen werden. Die Altenpflegeheime veröffentlichen die Heimbewohnerentgelte je Pflegestufe.
Quelle: ver.di-Bezirk Cottbus