Mit dem Jahreswechsel tritt für Beurkundungsleistungen des Jugendamtes eine entsprechende Anpassung der Verwaltungsgebührensatzung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in Kraft: Ab sofort fallen für Beurkundungen – wie etwa in den Bereichen Unterhalt, Vaterschaft und Sorgerecht – für Bürgerinnen und Bürger Gebühren in Höhe von 30 Euro pro Urkunde an.
Wird die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung gemeinsam mit der Erklärung zur Vaterschaft beurkundet, sind insgesamt 30 Euro zu entrichten.
Leistungsempfänger nach dem SGB II, SGB XII Kapitel 3 und 4, SGB III zur Förderung der Berufsausbildung (BAB), dem BAföG, der Jugendhilfe oder dem AsylbLG erhalten gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises eine Ermäßigung in Höhe von 50 Prozent. Gezahlt werden kann in bar sowie an Sprechtagen auch per EC-Zahlung. Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes als Ansprechpartner bereit.
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Quelle: Landkreis Oberspreewald-Lausitz




