Montagmittag legten zwei Jungs Fahrräder und ein Pkw-Rad auf die Bahngleise der Bahn-Strecke zwischen Fürstenwalde und Bad Saarow.
Gegen 13:30 Uhr erreichte die Bundespolizei in Frankfurt (Oder) eine Meldung der Ostdeutschen Eisenbahngesellschaft (ODEG), dass ein Zug auf der Strecke zwischen Fürstenwalde und Bad Saarow mehrere Gegenstände überfahren habe. Das Zugpersonal erkannte noch zwei Jugendliche, die die zwei Fahrräder und ein Auto-Rad vermutlich kurze Zeit vorher auf die Gleise gelegt hatten. Die Reisenden blieben unverletzt. Schwerwiegende Beschädigungen an dem Zug gab es nicht.
Die Bundespolizei suchte den Unfallort ab. Dabei konnte die Streife einen 13-jährigen Jugendlichen stellen. Von diesem erfuhren die Beamten, dass es sich bei seinem Mitstreiter um einen 14-Jährigen handelt.
In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizei vor dem unberechtigten Betreten von Bahnanlagen und den Gefahren in diesem Bereich. Bahnanlagen sind kein Abenteuerspielplatz! Hier besteht Lebensgefahr! Auf Bahnanlagen gefährden Kinder und Jugendliche immer wieder sich und andere vor allem durch leichtsinniges Verhalten und Unachtsamkeit. Neben den tödlichen Gefahren des Bahnstromes gibt es weitere Gefahrenquellen, die vom Zugverkehr und von den Betriebsanlagen ausgehen!
Das gezeigte Verhalten der beiden Jungen ist nicht nur leichtsinnig, sondern kann auch teuer werden. Es ist eben kein “Dummejungenstreich”, sondern eine Straftat. Der gefährliche Eingriff in den Bahnverkehr kann mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden kann. Neben der strafrechtlichen Verfolgung kann es in auch zu zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen durch den Geschädigten kommen.
Quelle: Bundespolizeidirektion Berlin