Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Elbe-Elster hat im Mai den Bericht über den Grundstücksmarkt des Jahres 2011 (Grundstücksmarktbericht) herausgegeben. Dieser Bericht gibt einen jährlichen Überblick über das Geschehen auf dem Grundstücksmarkt im Landkreis Elbe-Elster auf der Grundlage der von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geführten Kaufpreissammlung.
Der Grundstücksmarktbericht trägt zur Markttransparenz bei und richtet sich an die interessierte Öffentlichkeit. Er ist besonders für Personen und Institutionen von Bedeutung, die in den Bereichen des Städtebaus, der Bau- und Wohnungswirtschaft, der Wirtschaftsförderung und der Bodenordnung tätig sind.
Nach einigen allgemeinen Daten zum Landkreis Elbe-Elster wird die Entwicklung des Grundstücksmarktes analysiert. Schwerpunkte in diesem Bericht sind Entwicklungen der Mengen-, Flächen- und Geldumsätze sowie Durchschnittswerte verschiedener Teilmärkte im Vergleich zu den Vorjahren. Bodenrichtwerte typischer Orte des Landkreises sind ausgewiesen. Im Marktbericht werden ebenfalls die Aufgaben und die Organisation des Gutachterausschusses und dessen Geschäftsstelle erläutert.
Auszugsweise Darstellung der Entwicklungen auf dem Grundstücksmarkt im Landkreis Elbe-Elster:
Insgesamt sind im Vergleich zum Jahr 2010 die Anzahl der registrierten Kaufverträge und der Geldumsatz zurückgegangen, der Flächenumsatz im Gegensatz dazu aber um 13 Prozent angestiegen. Die Ursache für den Anstieg des Flächenumsatzes liegt hauptsächlich im Erwerb von großen Flächen für erneuerbare Energien, vorrangig für Solarparks.
Bodenpreisentwicklung
Die Bodenpreisentwicklung ist anhand des BRW-Niveaus zu erkennen. Die ermittelten Bodenrichtwerte für baureifes Land sind im Vergleich zum Vorjahr zum großen Teil unverändert geblieben. Im Zuge der Ermittlung zonaler Bodenrichtwerte sind zum Stichtag 1. Januar 2012 insgesamt 21 neue Bodenrichtwertzonen gebildet und hierfür Bodenrichtwerte ermittelt worden.
Die Bodenrichtwerte für Wohnbauland betragen je nach Lage
in den Landgemeinden zwischen 5,00 und 15,00 Euro je Quadratmeter,
in den kleineren Städten zwischen 8,00 und 17,00 Euro je Quadratmeter
und in den größeren Städten zwischen 14,00 und 38,00 Euro je Quadratmeter.
In den neu erschlossenen Wohngebieten schwanken die Bodenrichtwerte für voll erschlossenes Bauland zwischen 18,00 und 50,00 Euro je Quadratmeter.
In den Gewerbegebieten sind die Bodenpreise weiterhin auf niedrigem Niveau (überwiegend 3,00 bis 5,00 Euro je Quadratmeter).
Land- und forstwirtschaftliche Flächen
Durch den Gutachterausschuss werden jährlich auch Bodenrichtwerte für landwirtschaftlich genutzte Flächen ermittelt. Die Bodenrichtwerte für Acker- und Grünland sind in fast allen Regionen angestiegen, im Vergleich zum Vorjahr zwischen 10 und 66 Prozent.
Die Bodenrichtwerte liegen je nach Region für Ackerland zwischen 0,22 – 0,42 Euro je Quadratmeter, für Grünland zwischen 0,25 – 0,30 Euro je Quadratmeter und für forstwirtschaftlich genutzte Flächen zwischen 0,21 – 0,27 Euro je Quadratmeter.
Service
Der vorliegende Grundstücksmarktbericht kann zu einem Preis von 30,00 Euro erworben werden.
Die Bodenrichtwerte sind im Internet auf der Seite www.geobasis-bb.de/bb-viewer.htm für jedermann einzusehen.
In der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses werden Auskünfte über Bodenrichtwerte und aus dem Grundstücksmarktbericht in mündlicher und schriftlicher Form erteilt.
Schriftliche Auskünfte sowie Auszüge aus der digitalen Bodenrichtwertkarte sind dabei gebührenpflichtig.
Bei Darlegung eines berechtigten Interesses können Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form beantragt werden.
Jeder Antragsberechtigte hat die Möglichkeit, beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte ein Wertgutachten über den Verkehrswert eines bestimmten bebauten oder unbebauten Grundstücks zu beantragen.
Informationen erteilt:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Elbe-Elster
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Sitz:
Landkreis Elbe-Elster
Kataster- und Vermessungsamt
Nordpromenade 4 a, 04916 Herzberg
Tel: 03535/462733 und 462706
Fax: 03535/462730
e-mail: Gutachterausschuss[at]lkee.de
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Elbe-Elster hat im Mai den Bericht über den Grundstücksmarkt des Jahres 2011 (Grundstücksmarktbericht) herausgegeben. Dieser Bericht gibt einen jährlichen Überblick über das Geschehen auf dem Grundstücksmarkt im Landkreis Elbe-Elster auf der Grundlage der von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geführten Kaufpreissammlung.
Der Grundstücksmarktbericht trägt zur Markttransparenz bei und richtet sich an die interessierte Öffentlichkeit. Er ist besonders für Personen und Institutionen von Bedeutung, die in den Bereichen des Städtebaus, der Bau- und Wohnungswirtschaft, der Wirtschaftsförderung und der Bodenordnung tätig sind.
Nach einigen allgemeinen Daten zum Landkreis Elbe-Elster wird die Entwicklung des Grundstücksmarktes analysiert. Schwerpunkte in diesem Bericht sind Entwicklungen der Mengen-, Flächen- und Geldumsätze sowie Durchschnittswerte verschiedener Teilmärkte im Vergleich zu den Vorjahren. Bodenrichtwerte typischer Orte des Landkreises sind ausgewiesen. Im Marktbericht werden ebenfalls die Aufgaben und die Organisation des Gutachterausschusses und dessen Geschäftsstelle erläutert.
Auszugsweise Darstellung der Entwicklungen auf dem Grundstücksmarkt im Landkreis Elbe-Elster:
Insgesamt sind im Vergleich zum Jahr 2010 die Anzahl der registrierten Kaufverträge und der Geldumsatz zurückgegangen, der Flächenumsatz im Gegensatz dazu aber um 13 Prozent angestiegen. Die Ursache für den Anstieg des Flächenumsatzes liegt hauptsächlich im Erwerb von großen Flächen für erneuerbare Energien, vorrangig für Solarparks.
Bodenpreisentwicklung
Die Bodenpreisentwicklung ist anhand des BRW-Niveaus zu erkennen. Die ermittelten Bodenrichtwerte für baureifes Land sind im Vergleich zum Vorjahr zum großen Teil unverändert geblieben. Im Zuge der Ermittlung zonaler Bodenrichtwerte sind zum Stichtag 1. Januar 2012 insgesamt 21 neue Bodenrichtwertzonen gebildet und hierfür Bodenrichtwerte ermittelt worden.
Die Bodenrichtwerte für Wohnbauland betragen je nach Lage
in den Landgemeinden zwischen 5,00 und 15,00 Euro je Quadratmeter,
in den kleineren Städten zwischen 8,00 und 17,00 Euro je Quadratmeter
und in den größeren Städten zwischen 14,00 und 38,00 Euro je Quadratmeter.
In den neu erschlossenen Wohngebieten schwanken die Bodenrichtwerte für voll erschlossenes Bauland zwischen 18,00 und 50,00 Euro je Quadratmeter.
In den Gewerbegebieten sind die Bodenpreise weiterhin auf niedrigem Niveau (überwiegend 3,00 bis 5,00 Euro je Quadratmeter).
Land- und forstwirtschaftliche Flächen
Durch den Gutachterausschuss werden jährlich auch Bodenrichtwerte für landwirtschaftlich genutzte Flächen ermittelt. Die Bodenrichtwerte für Acker- und Grünland sind in fast allen Regionen angestiegen, im Vergleich zum Vorjahr zwischen 10 und 66 Prozent.
Die Bodenrichtwerte liegen je nach Region für Ackerland zwischen 0,22 – 0,42 Euro je Quadratmeter, für Grünland zwischen 0,25 – 0,30 Euro je Quadratmeter und für forstwirtschaftlich genutzte Flächen zwischen 0,21 – 0,27 Euro je Quadratmeter.
Service
Der vorliegende Grundstücksmarktbericht kann zu einem Preis von 30,00 Euro erworben werden.
Die Bodenrichtwerte sind im Internet auf der Seite www.geobasis-bb.de/bb-viewer.htm für jedermann einzusehen.
In der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses werden Auskünfte über Bodenrichtwerte und aus dem Grundstücksmarktbericht in mündlicher und schriftlicher Form erteilt.
Schriftliche Auskünfte sowie Auszüge aus der digitalen Bodenrichtwertkarte sind dabei gebührenpflichtig.
Bei Darlegung eines berechtigten Interesses können Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form beantragt werden.
Jeder Antragsberechtigte hat die Möglichkeit, beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte ein Wertgutachten über den Verkehrswert eines bestimmten bebauten oder unbebauten Grundstücks zu beantragen.
Informationen erteilt:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Elbe-Elster
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Sitz:
Landkreis Elbe-Elster
Kataster- und Vermessungsamt
Nordpromenade 4 a, 04916 Herzberg
Tel: 03535/462733 und 462706
Fax: 03535/462730
e-mail: Gutachterausschuss[at]lkee.de
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Elbe-Elster hat im Mai den Bericht über den Grundstücksmarkt des Jahres 2011 (Grundstücksmarktbericht) herausgegeben. Dieser Bericht gibt einen jährlichen Überblick über das Geschehen auf dem Grundstücksmarkt im Landkreis Elbe-Elster auf der Grundlage der von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geführten Kaufpreissammlung.
Der Grundstücksmarktbericht trägt zur Markttransparenz bei und richtet sich an die interessierte Öffentlichkeit. Er ist besonders für Personen und Institutionen von Bedeutung, die in den Bereichen des Städtebaus, der Bau- und Wohnungswirtschaft, der Wirtschaftsförderung und der Bodenordnung tätig sind.
Nach einigen allgemeinen Daten zum Landkreis Elbe-Elster wird die Entwicklung des Grundstücksmarktes analysiert. Schwerpunkte in diesem Bericht sind Entwicklungen der Mengen-, Flächen- und Geldumsätze sowie Durchschnittswerte verschiedener Teilmärkte im Vergleich zu den Vorjahren. Bodenrichtwerte typischer Orte des Landkreises sind ausgewiesen. Im Marktbericht werden ebenfalls die Aufgaben und die Organisation des Gutachterausschusses und dessen Geschäftsstelle erläutert.
Auszugsweise Darstellung der Entwicklungen auf dem Grundstücksmarkt im Landkreis Elbe-Elster:
Insgesamt sind im Vergleich zum Jahr 2010 die Anzahl der registrierten Kaufverträge und der Geldumsatz zurückgegangen, der Flächenumsatz im Gegensatz dazu aber um 13 Prozent angestiegen. Die Ursache für den Anstieg des Flächenumsatzes liegt hauptsächlich im Erwerb von großen Flächen für erneuerbare Energien, vorrangig für Solarparks.
Bodenpreisentwicklung
Die Bodenpreisentwicklung ist anhand des BRW-Niveaus zu erkennen. Die ermittelten Bodenrichtwerte für baureifes Land sind im Vergleich zum Vorjahr zum großen Teil unverändert geblieben. Im Zuge der Ermittlung zonaler Bodenrichtwerte sind zum Stichtag 1. Januar 2012 insgesamt 21 neue Bodenrichtwertzonen gebildet und hierfür Bodenrichtwerte ermittelt worden.
Die Bodenrichtwerte für Wohnbauland betragen je nach Lage
in den Landgemeinden zwischen 5,00 und 15,00 Euro je Quadratmeter,
in den kleineren Städten zwischen 8,00 und 17,00 Euro je Quadratmeter
und in den größeren Städten zwischen 14,00 und 38,00 Euro je Quadratmeter.
In den neu erschlossenen Wohngebieten schwanken die Bodenrichtwerte für voll erschlossenes Bauland zwischen 18,00 und 50,00 Euro je Quadratmeter.
In den Gewerbegebieten sind die Bodenpreise weiterhin auf niedrigem Niveau (überwiegend 3,00 bis 5,00 Euro je Quadratmeter).
Land- und forstwirtschaftliche Flächen
Durch den Gutachterausschuss werden jährlich auch Bodenrichtwerte für landwirtschaftlich genutzte Flächen ermittelt. Die Bodenrichtwerte für Acker- und Grünland sind in fast allen Regionen angestiegen, im Vergleich zum Vorjahr zwischen 10 und 66 Prozent.
Die Bodenrichtwerte liegen je nach Region für Ackerland zwischen 0,22 – 0,42 Euro je Quadratmeter, für Grünland zwischen 0,25 – 0,30 Euro je Quadratmeter und für forstwirtschaftlich genutzte Flächen zwischen 0,21 – 0,27 Euro je Quadratmeter.
Service
Der vorliegende Grundstücksmarktbericht kann zu einem Preis von 30,00 Euro erworben werden.
Die Bodenrichtwerte sind im Internet auf der Seite www.geobasis-bb.de/bb-viewer.htm für jedermann einzusehen.
In der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses werden Auskünfte über Bodenrichtwerte und aus dem Grundstücksmarktbericht in mündlicher und schriftlicher Form erteilt.
Schriftliche Auskünfte sowie Auszüge aus der digitalen Bodenrichtwertkarte sind dabei gebührenpflichtig.
Bei Darlegung eines berechtigten Interesses können Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form beantragt werden.
Jeder Antragsberechtigte hat die Möglichkeit, beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte ein Wertgutachten über den Verkehrswert eines bestimmten bebauten oder unbebauten Grundstücks zu beantragen.
Informationen erteilt:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Elbe-Elster
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Sitz:
Landkreis Elbe-Elster
Kataster- und Vermessungsamt
Nordpromenade 4 a, 04916 Herzberg
Tel: 03535/462733 und 462706
Fax: 03535/462730
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Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Elbe-Elster hat im Mai den Bericht über den Grundstücksmarkt des Jahres 2011 (Grundstücksmarktbericht) herausgegeben. Dieser Bericht gibt einen jährlichen Überblick über das Geschehen auf dem Grundstücksmarkt im Landkreis Elbe-Elster auf der Grundlage der von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geführten Kaufpreissammlung.
Der Grundstücksmarktbericht trägt zur Markttransparenz bei und richtet sich an die interessierte Öffentlichkeit. Er ist besonders für Personen und Institutionen von Bedeutung, die in den Bereichen des Städtebaus, der Bau- und Wohnungswirtschaft, der Wirtschaftsförderung und der Bodenordnung tätig sind.
Nach einigen allgemeinen Daten zum Landkreis Elbe-Elster wird die Entwicklung des Grundstücksmarktes analysiert. Schwerpunkte in diesem Bericht sind Entwicklungen der Mengen-, Flächen- und Geldumsätze sowie Durchschnittswerte verschiedener Teilmärkte im Vergleich zu den Vorjahren. Bodenrichtwerte typischer Orte des Landkreises sind ausgewiesen. Im Marktbericht werden ebenfalls die Aufgaben und die Organisation des Gutachterausschusses und dessen Geschäftsstelle erläutert.
Auszugsweise Darstellung der Entwicklungen auf dem Grundstücksmarkt im Landkreis Elbe-Elster:
Insgesamt sind im Vergleich zum Jahr 2010 die Anzahl der registrierten Kaufverträge und der Geldumsatz zurückgegangen, der Flächenumsatz im Gegensatz dazu aber um 13 Prozent angestiegen. Die Ursache für den Anstieg des Flächenumsatzes liegt hauptsächlich im Erwerb von großen Flächen für erneuerbare Energien, vorrangig für Solarparks.
Bodenpreisentwicklung
Die Bodenpreisentwicklung ist anhand des BRW-Niveaus zu erkennen. Die ermittelten Bodenrichtwerte für baureifes Land sind im Vergleich zum Vorjahr zum großen Teil unverändert geblieben. Im Zuge der Ermittlung zonaler Bodenrichtwerte sind zum Stichtag 1. Januar 2012 insgesamt 21 neue Bodenrichtwertzonen gebildet und hierfür Bodenrichtwerte ermittelt worden.
Die Bodenrichtwerte für Wohnbauland betragen je nach Lage
in den Landgemeinden zwischen 5,00 und 15,00 Euro je Quadratmeter,
in den kleineren Städten zwischen 8,00 und 17,00 Euro je Quadratmeter
und in den größeren Städten zwischen 14,00 und 38,00 Euro je Quadratmeter.
In den neu erschlossenen Wohngebieten schwanken die Bodenrichtwerte für voll erschlossenes Bauland zwischen 18,00 und 50,00 Euro je Quadratmeter.
In den Gewerbegebieten sind die Bodenpreise weiterhin auf niedrigem Niveau (überwiegend 3,00 bis 5,00 Euro je Quadratmeter).
Land- und forstwirtschaftliche Flächen
Durch den Gutachterausschuss werden jährlich auch Bodenrichtwerte für landwirtschaftlich genutzte Flächen ermittelt. Die Bodenrichtwerte für Acker- und Grünland sind in fast allen Regionen angestiegen, im Vergleich zum Vorjahr zwischen 10 und 66 Prozent.
Die Bodenrichtwerte liegen je nach Region für Ackerland zwischen 0,22 – 0,42 Euro je Quadratmeter, für Grünland zwischen 0,25 – 0,30 Euro je Quadratmeter und für forstwirtschaftlich genutzte Flächen zwischen 0,21 – 0,27 Euro je Quadratmeter.
Service
Der vorliegende Grundstücksmarktbericht kann zu einem Preis von 30,00 Euro erworben werden.
Die Bodenrichtwerte sind im Internet auf der Seite www.geobasis-bb.de/bb-viewer.htm für jedermann einzusehen.
In der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses werden Auskünfte über Bodenrichtwerte und aus dem Grundstücksmarktbericht in mündlicher und schriftlicher Form erteilt.
Schriftliche Auskünfte sowie Auszüge aus der digitalen Bodenrichtwertkarte sind dabei gebührenpflichtig.
Bei Darlegung eines berechtigten Interesses können Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form beantragt werden.
Jeder Antragsberechtigte hat die Möglichkeit, beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte ein Wertgutachten über den Verkehrswert eines bestimmten bebauten oder unbebauten Grundstücks zu beantragen.
Informationen erteilt:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Elbe-Elster
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Sitz:
Landkreis Elbe-Elster
Kataster- und Vermessungsamt
Nordpromenade 4 a, 04916 Herzberg
Tel: 03535/462733 und 462706
Fax: 03535/462730
e-mail: Gutachterausschuss[at]lkee.de
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Elbe-Elster hat im Mai den Bericht über den Grundstücksmarkt des Jahres 2011 (Grundstücksmarktbericht) herausgegeben. Dieser Bericht gibt einen jährlichen Überblick über das Geschehen auf dem Grundstücksmarkt im Landkreis Elbe-Elster auf der Grundlage der von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geführten Kaufpreissammlung.
Der Grundstücksmarktbericht trägt zur Markttransparenz bei und richtet sich an die interessierte Öffentlichkeit. Er ist besonders für Personen und Institutionen von Bedeutung, die in den Bereichen des Städtebaus, der Bau- und Wohnungswirtschaft, der Wirtschaftsförderung und der Bodenordnung tätig sind.
Nach einigen allgemeinen Daten zum Landkreis Elbe-Elster wird die Entwicklung des Grundstücksmarktes analysiert. Schwerpunkte in diesem Bericht sind Entwicklungen der Mengen-, Flächen- und Geldumsätze sowie Durchschnittswerte verschiedener Teilmärkte im Vergleich zu den Vorjahren. Bodenrichtwerte typischer Orte des Landkreises sind ausgewiesen. Im Marktbericht werden ebenfalls die Aufgaben und die Organisation des Gutachterausschusses und dessen Geschäftsstelle erläutert.
Auszugsweise Darstellung der Entwicklungen auf dem Grundstücksmarkt im Landkreis Elbe-Elster:
Insgesamt sind im Vergleich zum Jahr 2010 die Anzahl der registrierten Kaufverträge und der Geldumsatz zurückgegangen, der Flächenumsatz im Gegensatz dazu aber um 13 Prozent angestiegen. Die Ursache für den Anstieg des Flächenumsatzes liegt hauptsächlich im Erwerb von großen Flächen für erneuerbare Energien, vorrangig für Solarparks.
Bodenpreisentwicklung
Die Bodenpreisentwicklung ist anhand des BRW-Niveaus zu erkennen. Die ermittelten Bodenrichtwerte für baureifes Land sind im Vergleich zum Vorjahr zum großen Teil unverändert geblieben. Im Zuge der Ermittlung zonaler Bodenrichtwerte sind zum Stichtag 1. Januar 2012 insgesamt 21 neue Bodenrichtwertzonen gebildet und hierfür Bodenrichtwerte ermittelt worden.
Die Bodenrichtwerte für Wohnbauland betragen je nach Lage
in den Landgemeinden zwischen 5,00 und 15,00 Euro je Quadratmeter,
in den kleineren Städten zwischen 8,00 und 17,00 Euro je Quadratmeter
und in den größeren Städten zwischen 14,00 und 38,00 Euro je Quadratmeter.
In den neu erschlossenen Wohngebieten schwanken die Bodenrichtwerte für voll erschlossenes Bauland zwischen 18,00 und 50,00 Euro je Quadratmeter.
In den Gewerbegebieten sind die Bodenpreise weiterhin auf niedrigem Niveau (überwiegend 3,00 bis 5,00 Euro je Quadratmeter).
Land- und forstwirtschaftliche Flächen
Durch den Gutachterausschuss werden jährlich auch Bodenrichtwerte für landwirtschaftlich genutzte Flächen ermittelt. Die Bodenrichtwerte für Acker- und Grünland sind in fast allen Regionen angestiegen, im Vergleich zum Vorjahr zwischen 10 und 66 Prozent.
Die Bodenrichtwerte liegen je nach Region für Ackerland zwischen 0,22 – 0,42 Euro je Quadratmeter, für Grünland zwischen 0,25 – 0,30 Euro je Quadratmeter und für forstwirtschaftlich genutzte Flächen zwischen 0,21 – 0,27 Euro je Quadratmeter.
Service
Der vorliegende Grundstücksmarktbericht kann zu einem Preis von 30,00 Euro erworben werden.
Die Bodenrichtwerte sind im Internet auf der Seite www.geobasis-bb.de/bb-viewer.htm für jedermann einzusehen.
In der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses werden Auskünfte über Bodenrichtwerte und aus dem Grundstücksmarktbericht in mündlicher und schriftlicher Form erteilt.
Schriftliche Auskünfte sowie Auszüge aus der digitalen Bodenrichtwertkarte sind dabei gebührenpflichtig.
Bei Darlegung eines berechtigten Interesses können Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form beantragt werden.
Jeder Antragsberechtigte hat die Möglichkeit, beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte ein Wertgutachten über den Verkehrswert eines bestimmten bebauten oder unbebauten Grundstücks zu beantragen.
Informationen erteilt:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Elbe-Elster
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Sitz:
Landkreis Elbe-Elster
Kataster- und Vermessungsamt
Nordpromenade 4 a, 04916 Herzberg
Tel: 03535/462733 und 462706
Fax: 03535/462730
e-mail: Gutachterausschuss[at]lkee.de
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Elbe-Elster hat im Mai den Bericht über den Grundstücksmarkt des Jahres 2011 (Grundstücksmarktbericht) herausgegeben. Dieser Bericht gibt einen jährlichen Überblick über das Geschehen auf dem Grundstücksmarkt im Landkreis Elbe-Elster auf der Grundlage der von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geführten Kaufpreissammlung.
Der Grundstücksmarktbericht trägt zur Markttransparenz bei und richtet sich an die interessierte Öffentlichkeit. Er ist besonders für Personen und Institutionen von Bedeutung, die in den Bereichen des Städtebaus, der Bau- und Wohnungswirtschaft, der Wirtschaftsförderung und der Bodenordnung tätig sind.
Nach einigen allgemeinen Daten zum Landkreis Elbe-Elster wird die Entwicklung des Grundstücksmarktes analysiert. Schwerpunkte in diesem Bericht sind Entwicklungen der Mengen-, Flächen- und Geldumsätze sowie Durchschnittswerte verschiedener Teilmärkte im Vergleich zu den Vorjahren. Bodenrichtwerte typischer Orte des Landkreises sind ausgewiesen. Im Marktbericht werden ebenfalls die Aufgaben und die Organisation des Gutachterausschusses und dessen Geschäftsstelle erläutert.
Auszugsweise Darstellung der Entwicklungen auf dem Grundstücksmarkt im Landkreis Elbe-Elster:
Insgesamt sind im Vergleich zum Jahr 2010 die Anzahl der registrierten Kaufverträge und der Geldumsatz zurückgegangen, der Flächenumsatz im Gegensatz dazu aber um 13 Prozent angestiegen. Die Ursache für den Anstieg des Flächenumsatzes liegt hauptsächlich im Erwerb von großen Flächen für erneuerbare Energien, vorrangig für Solarparks.
Bodenpreisentwicklung
Die Bodenpreisentwicklung ist anhand des BRW-Niveaus zu erkennen. Die ermittelten Bodenrichtwerte für baureifes Land sind im Vergleich zum Vorjahr zum großen Teil unverändert geblieben. Im Zuge der Ermittlung zonaler Bodenrichtwerte sind zum Stichtag 1. Januar 2012 insgesamt 21 neue Bodenrichtwertzonen gebildet und hierfür Bodenrichtwerte ermittelt worden.
Die Bodenrichtwerte für Wohnbauland betragen je nach Lage
in den Landgemeinden zwischen 5,00 und 15,00 Euro je Quadratmeter,
in den kleineren Städten zwischen 8,00 und 17,00 Euro je Quadratmeter
und in den größeren Städten zwischen 14,00 und 38,00 Euro je Quadratmeter.
In den neu erschlossenen Wohngebieten schwanken die Bodenrichtwerte für voll erschlossenes Bauland zwischen 18,00 und 50,00 Euro je Quadratmeter.
In den Gewerbegebieten sind die Bodenpreise weiterhin auf niedrigem Niveau (überwiegend 3,00 bis 5,00 Euro je Quadratmeter).
Land- und forstwirtschaftliche Flächen
Durch den Gutachterausschuss werden jährlich auch Bodenrichtwerte für landwirtschaftlich genutzte Flächen ermittelt. Die Bodenrichtwerte für Acker- und Grünland sind in fast allen Regionen angestiegen, im Vergleich zum Vorjahr zwischen 10 und 66 Prozent.
Die Bodenrichtwerte liegen je nach Region für Ackerland zwischen 0,22 – 0,42 Euro je Quadratmeter, für Grünland zwischen 0,25 – 0,30 Euro je Quadratmeter und für forstwirtschaftlich genutzte Flächen zwischen 0,21 – 0,27 Euro je Quadratmeter.
Service
Der vorliegende Grundstücksmarktbericht kann zu einem Preis von 30,00 Euro erworben werden.
Die Bodenrichtwerte sind im Internet auf der Seite www.geobasis-bb.de/bb-viewer.htm für jedermann einzusehen.
In der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses werden Auskünfte über Bodenrichtwerte und aus dem Grundstücksmarktbericht in mündlicher und schriftlicher Form erteilt.
Schriftliche Auskünfte sowie Auszüge aus der digitalen Bodenrichtwertkarte sind dabei gebührenpflichtig.
Bei Darlegung eines berechtigten Interesses können Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form beantragt werden.
Jeder Antragsberechtigte hat die Möglichkeit, beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte ein Wertgutachten über den Verkehrswert eines bestimmten bebauten oder unbebauten Grundstücks zu beantragen.
Informationen erteilt:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Elbe-Elster
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Sitz:
Landkreis Elbe-Elster
Kataster- und Vermessungsamt
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Tel: 03535/462733 und 462706
Fax: 03535/462730
e-mail: Gutachterausschuss[at]lkee.de
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Elbe-Elster hat im Mai den Bericht über den Grundstücksmarkt des Jahres 2011 (Grundstücksmarktbericht) herausgegeben. Dieser Bericht gibt einen jährlichen Überblick über das Geschehen auf dem Grundstücksmarkt im Landkreis Elbe-Elster auf der Grundlage der von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geführten Kaufpreissammlung.
Der Grundstücksmarktbericht trägt zur Markttransparenz bei und richtet sich an die interessierte Öffentlichkeit. Er ist besonders für Personen und Institutionen von Bedeutung, die in den Bereichen des Städtebaus, der Bau- und Wohnungswirtschaft, der Wirtschaftsförderung und der Bodenordnung tätig sind.
Nach einigen allgemeinen Daten zum Landkreis Elbe-Elster wird die Entwicklung des Grundstücksmarktes analysiert. Schwerpunkte in diesem Bericht sind Entwicklungen der Mengen-, Flächen- und Geldumsätze sowie Durchschnittswerte verschiedener Teilmärkte im Vergleich zu den Vorjahren. Bodenrichtwerte typischer Orte des Landkreises sind ausgewiesen. Im Marktbericht werden ebenfalls die Aufgaben und die Organisation des Gutachterausschusses und dessen Geschäftsstelle erläutert.
Auszugsweise Darstellung der Entwicklungen auf dem Grundstücksmarkt im Landkreis Elbe-Elster:
Insgesamt sind im Vergleich zum Jahr 2010 die Anzahl der registrierten Kaufverträge und der Geldumsatz zurückgegangen, der Flächenumsatz im Gegensatz dazu aber um 13 Prozent angestiegen. Die Ursache für den Anstieg des Flächenumsatzes liegt hauptsächlich im Erwerb von großen Flächen für erneuerbare Energien, vorrangig für Solarparks.
Bodenpreisentwicklung
Die Bodenpreisentwicklung ist anhand des BRW-Niveaus zu erkennen. Die ermittelten Bodenrichtwerte für baureifes Land sind im Vergleich zum Vorjahr zum großen Teil unverändert geblieben. Im Zuge der Ermittlung zonaler Bodenrichtwerte sind zum Stichtag 1. Januar 2012 insgesamt 21 neue Bodenrichtwertzonen gebildet und hierfür Bodenrichtwerte ermittelt worden.
Die Bodenrichtwerte für Wohnbauland betragen je nach Lage
in den Landgemeinden zwischen 5,00 und 15,00 Euro je Quadratmeter,
in den kleineren Städten zwischen 8,00 und 17,00 Euro je Quadratmeter
und in den größeren Städten zwischen 14,00 und 38,00 Euro je Quadratmeter.
In den neu erschlossenen Wohngebieten schwanken die Bodenrichtwerte für voll erschlossenes Bauland zwischen 18,00 und 50,00 Euro je Quadratmeter.
In den Gewerbegebieten sind die Bodenpreise weiterhin auf niedrigem Niveau (überwiegend 3,00 bis 5,00 Euro je Quadratmeter).
Land- und forstwirtschaftliche Flächen
Durch den Gutachterausschuss werden jährlich auch Bodenrichtwerte für landwirtschaftlich genutzte Flächen ermittelt. Die Bodenrichtwerte für Acker- und Grünland sind in fast allen Regionen angestiegen, im Vergleich zum Vorjahr zwischen 10 und 66 Prozent.
Die Bodenrichtwerte liegen je nach Region für Ackerland zwischen 0,22 – 0,42 Euro je Quadratmeter, für Grünland zwischen 0,25 – 0,30 Euro je Quadratmeter und für forstwirtschaftlich genutzte Flächen zwischen 0,21 – 0,27 Euro je Quadratmeter.
Service
Der vorliegende Grundstücksmarktbericht kann zu einem Preis von 30,00 Euro erworben werden.
Die Bodenrichtwerte sind im Internet auf der Seite www.geobasis-bb.de/bb-viewer.htm für jedermann einzusehen.
In der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses werden Auskünfte über Bodenrichtwerte und aus dem Grundstücksmarktbericht in mündlicher und schriftlicher Form erteilt.
Schriftliche Auskünfte sowie Auszüge aus der digitalen Bodenrichtwertkarte sind dabei gebührenpflichtig.
Bei Darlegung eines berechtigten Interesses können Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form beantragt werden.
Jeder Antragsberechtigte hat die Möglichkeit, beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte ein Wertgutachten über den Verkehrswert eines bestimmten bebauten oder unbebauten Grundstücks zu beantragen.
Informationen erteilt:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Elbe-Elster
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Sitz:
Landkreis Elbe-Elster
Kataster- und Vermessungsamt
Nordpromenade 4 a, 04916 Herzberg
Tel: 03535/462733 und 462706
Fax: 03535/462730
e-mail: Gutachterausschuss[at]lkee.de
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Elbe-Elster hat im Mai den Bericht über den Grundstücksmarkt des Jahres 2011 (Grundstücksmarktbericht) herausgegeben. Dieser Bericht gibt einen jährlichen Überblick über das Geschehen auf dem Grundstücksmarkt im Landkreis Elbe-Elster auf der Grundlage der von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geführten Kaufpreissammlung.
Der Grundstücksmarktbericht trägt zur Markttransparenz bei und richtet sich an die interessierte Öffentlichkeit. Er ist besonders für Personen und Institutionen von Bedeutung, die in den Bereichen des Städtebaus, der Bau- und Wohnungswirtschaft, der Wirtschaftsförderung und der Bodenordnung tätig sind.
Nach einigen allgemeinen Daten zum Landkreis Elbe-Elster wird die Entwicklung des Grundstücksmarktes analysiert. Schwerpunkte in diesem Bericht sind Entwicklungen der Mengen-, Flächen- und Geldumsätze sowie Durchschnittswerte verschiedener Teilmärkte im Vergleich zu den Vorjahren. Bodenrichtwerte typischer Orte des Landkreises sind ausgewiesen. Im Marktbericht werden ebenfalls die Aufgaben und die Organisation des Gutachterausschusses und dessen Geschäftsstelle erläutert.
Auszugsweise Darstellung der Entwicklungen auf dem Grundstücksmarkt im Landkreis Elbe-Elster:
Insgesamt sind im Vergleich zum Jahr 2010 die Anzahl der registrierten Kaufverträge und der Geldumsatz zurückgegangen, der Flächenumsatz im Gegensatz dazu aber um 13 Prozent angestiegen. Die Ursache für den Anstieg des Flächenumsatzes liegt hauptsächlich im Erwerb von großen Flächen für erneuerbare Energien, vorrangig für Solarparks.
Bodenpreisentwicklung
Die Bodenpreisentwicklung ist anhand des BRW-Niveaus zu erkennen. Die ermittelten Bodenrichtwerte für baureifes Land sind im Vergleich zum Vorjahr zum großen Teil unverändert geblieben. Im Zuge der Ermittlung zonaler Bodenrichtwerte sind zum Stichtag 1. Januar 2012 insgesamt 21 neue Bodenrichtwertzonen gebildet und hierfür Bodenrichtwerte ermittelt worden.
Die Bodenrichtwerte für Wohnbauland betragen je nach Lage
in den Landgemeinden zwischen 5,00 und 15,00 Euro je Quadratmeter,
in den kleineren Städten zwischen 8,00 und 17,00 Euro je Quadratmeter
und in den größeren Städten zwischen 14,00 und 38,00 Euro je Quadratmeter.
In den neu erschlossenen Wohngebieten schwanken die Bodenrichtwerte für voll erschlossenes Bauland zwischen 18,00 und 50,00 Euro je Quadratmeter.
In den Gewerbegebieten sind die Bodenpreise weiterhin auf niedrigem Niveau (überwiegend 3,00 bis 5,00 Euro je Quadratmeter).
Land- und forstwirtschaftliche Flächen
Durch den Gutachterausschuss werden jährlich auch Bodenrichtwerte für landwirtschaftlich genutzte Flächen ermittelt. Die Bodenrichtwerte für Acker- und Grünland sind in fast allen Regionen angestiegen, im Vergleich zum Vorjahr zwischen 10 und 66 Prozent.
Die Bodenrichtwerte liegen je nach Region für Ackerland zwischen 0,22 – 0,42 Euro je Quadratmeter, für Grünland zwischen 0,25 – 0,30 Euro je Quadratmeter und für forstwirtschaftlich genutzte Flächen zwischen 0,21 – 0,27 Euro je Quadratmeter.
Service
Der vorliegende Grundstücksmarktbericht kann zu einem Preis von 30,00 Euro erworben werden.
Die Bodenrichtwerte sind im Internet auf der Seite www.geobasis-bb.de/bb-viewer.htm für jedermann einzusehen.
In der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses werden Auskünfte über Bodenrichtwerte und aus dem Grundstücksmarktbericht in mündlicher und schriftlicher Form erteilt.
Schriftliche Auskünfte sowie Auszüge aus der digitalen Bodenrichtwertkarte sind dabei gebührenpflichtig.
Bei Darlegung eines berechtigten Interesses können Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form beantragt werden.
Jeder Antragsberechtigte hat die Möglichkeit, beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte ein Wertgutachten über den Verkehrswert eines bestimmten bebauten oder unbebauten Grundstücks zu beantragen.
Informationen erteilt:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Elbe-Elster
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Sitz:
Landkreis Elbe-Elster
Kataster- und Vermessungsamt
Nordpromenade 4 a, 04916 Herzberg
Tel: 03535/462733 und 462706
Fax: 03535/462730
e-mail: Gutachterausschuss[at]lkee.de
Quelle: Landkreis Elbe-Elster