Als wissenschaftlich erwiesen gilt, Lärm macht krank!
Seit 2010 hat die Stadtverwaltung Lübben einen Lärmaktionsplan vorliegen, der auch für unsere Kommune ausweist, wo und in welcher Höhe die Anwohner verlärmt sind.
Als einer der gravierendsten Gründe für Verkehrslärm gilt der rapide zunehmende LKW Schwerlastverkehr, vornehmlich über die B 87. Holzlaster und osteuropäische Speditionsfahrer nutzen die B 87 gern als mautfreie Alternative zur Autobahn von Frankfurt / Oder bis nach Leipzig. Dieses Problem gibt es an vielen Bundesstraßen, die als mautfreie “Abkürzung” genutzt werden.
Genau dieser Umstand führte in der Vergangenheit immer wieder zu einem Stauchaos und zu nicht enden wollenden Belästigungen der Straßenanlieger.
Der Bau des Kreisverkehrsplatzes an der Lindenstraße, einhergehend mit einem LKW Fahrverbot hat deutlich aufgezeigt, dass ein solches Fahrverbot durchaus ein probates Mittel zur Verkehrsberuhigung ist.
Dazu stellte unsere Stadtverwaltung im letzten Mai eine Anfrage an das Brandenburgische Verkehrsministerium, ob ein LKW Fahrverbot und ein generelles nächtliches Tempolimit von 30 Km/h möglich wäre. Das wurde seitens des Ministeriums, nach den Aussagen unseres Bürgermeisters, leider verneint. Gründe dafür sind nicht bekannt.
Bekannt hingegen ist die Regelung des § 45 StVO.
Im Abs. 1 heißt es: „Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.“
Und weiter im Absatz 1a : „Das gleiche Recht haben sie ferner
1. in Bade- und heilklimatischen Kurorten,
2. in Luftkurorten,
3. in Erholungsorten von besonderer Bedeutung,
4. in Landschaftsgebieten und Ortsteilen, die überwiegend Erholung dienen,….
wenn dadurch anders nicht vermeidbare Belästigungen durch den Fahrzeugverkehr verhütet werden können.“
Weiterhin ist es der Straßenverkehrsbehörde aufgegeben, Mautausweichstrecken durch eventuelle Fahrverbote zu vermeiden. (Autobahnmautgesetz)
Nun hat sich in der Vergangenheit eingespielt, dass gerade Holzzüge aus den östlichen Gebieten Polens und Russlands in Frankfurt /Oder auf die Straße verladen werden und dann in die verarbeitenden Betriebe um Baruth rollen.
Folglich ist davon auszugehen, dass alle hier zutreffenden gesetzmäßigen Voraussetzungen für ein Fahrverbot von LKW über 12 t gegeben sind.
Beispiele solcher Fahrverbote gibt es zu Hauf. Beispielsweise für die Straßen B7, B27 und B400 sah es der Hessische Verwaltungsgerichtshof als erwiesen an, dass der Schwerlastverkehr auch wegen der erhobenen Autobahnmaut aus dem Jahr 2005 deutlich zugenommen hat. Vor allem die erhebliche Steigerung des Lärmpegels sei den Anwohnern nicht zuzumuten.
Eine alleinige Reduzierung des Tempos auf 30 km/h in Ortsdurchfahrten sei nicht umsetzbar. Denn der Lärmpegel würde dann zwar sinken, gleichzeitig steige aber die Abgasbelastung deutlich, was die Gesundheit gefährde.
Dazu hat der Bürgerverein “wir-von-hier” e.V. eine Petition zum Landtag eingereicht. In der Stadt Lübben liegen Unterschriftenlisten aus, in denen sich die Bürger eintragen können.
Diese Listen liegen momentan aus:
– Aral Tankstelle , Frankfurter Straße
– Bahnhofsdrogerie, Friedensstraße
– Rechtsanwalt Marco Vetter, Hauptstraße 9
Die Petition wie auch weitere Unterschriftenlisten sind auch auf der Internetseite
www.wir-von-hier.info verfügbar.
Ein LKW Fahrverbot steht nicht in Konkurrenz zu einer möglichen Umgehungsstraße. Nur gibt es für eine Ortsumfahrung noch nicht einmal ein Planungsverfahren das verbindlich auf einen Baubeginn schließen lässt. Somit wird die momentane Verkehrssituation so oder so noch Jahre anhalten. Diesen Zustand wollen und können wir nicht mehr mittragen!
(Bild, Text: Thomas Kaiser)
Als wissenschaftlich erwiesen gilt, Lärm macht krank!
Seit 2010 hat die Stadtverwaltung Lübben einen Lärmaktionsplan vorliegen, der auch für unsere Kommune ausweist, wo und in welcher Höhe die Anwohner verlärmt sind.
Als einer der gravierendsten Gründe für Verkehrslärm gilt der rapide zunehmende LKW Schwerlastverkehr, vornehmlich über die B 87. Holzlaster und osteuropäische Speditionsfahrer nutzen die B 87 gern als mautfreie Alternative zur Autobahn von Frankfurt / Oder bis nach Leipzig. Dieses Problem gibt es an vielen Bundesstraßen, die als mautfreie “Abkürzung” genutzt werden.
Genau dieser Umstand führte in der Vergangenheit immer wieder zu einem Stauchaos und zu nicht enden wollenden Belästigungen der Straßenanlieger.
Der Bau des Kreisverkehrsplatzes an der Lindenstraße, einhergehend mit einem LKW Fahrverbot hat deutlich aufgezeigt, dass ein solches Fahrverbot durchaus ein probates Mittel zur Verkehrsberuhigung ist.
Dazu stellte unsere Stadtverwaltung im letzten Mai eine Anfrage an das Brandenburgische Verkehrsministerium, ob ein LKW Fahrverbot und ein generelles nächtliches Tempolimit von 30 Km/h möglich wäre. Das wurde seitens des Ministeriums, nach den Aussagen unseres Bürgermeisters, leider verneint. Gründe dafür sind nicht bekannt.
Bekannt hingegen ist die Regelung des § 45 StVO.
Im Abs. 1 heißt es: „Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.“
Und weiter im Absatz 1a : „Das gleiche Recht haben sie ferner
1. in Bade- und heilklimatischen Kurorten,
2. in Luftkurorten,
3. in Erholungsorten von besonderer Bedeutung,
4. in Landschaftsgebieten und Ortsteilen, die überwiegend Erholung dienen,….
wenn dadurch anders nicht vermeidbare Belästigungen durch den Fahrzeugverkehr verhütet werden können.“
Weiterhin ist es der Straßenverkehrsbehörde aufgegeben, Mautausweichstrecken durch eventuelle Fahrverbote zu vermeiden. (Autobahnmautgesetz)
Nun hat sich in der Vergangenheit eingespielt, dass gerade Holzzüge aus den östlichen Gebieten Polens und Russlands in Frankfurt /Oder auf die Straße verladen werden und dann in die verarbeitenden Betriebe um Baruth rollen.
Folglich ist davon auszugehen, dass alle hier zutreffenden gesetzmäßigen Voraussetzungen für ein Fahrverbot von LKW über 12 t gegeben sind.
Beispiele solcher Fahrverbote gibt es zu Hauf. Beispielsweise für die Straßen B7, B27 und B400 sah es der Hessische Verwaltungsgerichtshof als erwiesen an, dass der Schwerlastverkehr auch wegen der erhobenen Autobahnmaut aus dem Jahr 2005 deutlich zugenommen hat. Vor allem die erhebliche Steigerung des Lärmpegels sei den Anwohnern nicht zuzumuten.
Eine alleinige Reduzierung des Tempos auf 30 km/h in Ortsdurchfahrten sei nicht umsetzbar. Denn der Lärmpegel würde dann zwar sinken, gleichzeitig steige aber die Abgasbelastung deutlich, was die Gesundheit gefährde.
Dazu hat der Bürgerverein “wir-von-hier” e.V. eine Petition zum Landtag eingereicht. In der Stadt Lübben liegen Unterschriftenlisten aus, in denen sich die Bürger eintragen können.
Diese Listen liegen momentan aus:
– Aral Tankstelle , Frankfurter Straße
– Bahnhofsdrogerie, Friedensstraße
– Rechtsanwalt Marco Vetter, Hauptstraße 9
Die Petition wie auch weitere Unterschriftenlisten sind auch auf der Internetseite
www.wir-von-hier.info verfügbar.
Ein LKW Fahrverbot steht nicht in Konkurrenz zu einer möglichen Umgehungsstraße. Nur gibt es für eine Ortsumfahrung noch nicht einmal ein Planungsverfahren das verbindlich auf einen Baubeginn schließen lässt. Somit wird die momentane Verkehrssituation so oder so noch Jahre anhalten. Diesen Zustand wollen und können wir nicht mehr mittragen!
(Bild, Text: Thomas Kaiser)
Als wissenschaftlich erwiesen gilt, Lärm macht krank!
Seit 2010 hat die Stadtverwaltung Lübben einen Lärmaktionsplan vorliegen, der auch für unsere Kommune ausweist, wo und in welcher Höhe die Anwohner verlärmt sind.
Als einer der gravierendsten Gründe für Verkehrslärm gilt der rapide zunehmende LKW Schwerlastverkehr, vornehmlich über die B 87. Holzlaster und osteuropäische Speditionsfahrer nutzen die B 87 gern als mautfreie Alternative zur Autobahn von Frankfurt / Oder bis nach Leipzig. Dieses Problem gibt es an vielen Bundesstraßen, die als mautfreie “Abkürzung” genutzt werden.
Genau dieser Umstand führte in der Vergangenheit immer wieder zu einem Stauchaos und zu nicht enden wollenden Belästigungen der Straßenanlieger.
Der Bau des Kreisverkehrsplatzes an der Lindenstraße, einhergehend mit einem LKW Fahrverbot hat deutlich aufgezeigt, dass ein solches Fahrverbot durchaus ein probates Mittel zur Verkehrsberuhigung ist.
Dazu stellte unsere Stadtverwaltung im letzten Mai eine Anfrage an das Brandenburgische Verkehrsministerium, ob ein LKW Fahrverbot und ein generelles nächtliches Tempolimit von 30 Km/h möglich wäre. Das wurde seitens des Ministeriums, nach den Aussagen unseres Bürgermeisters, leider verneint. Gründe dafür sind nicht bekannt.
Bekannt hingegen ist die Regelung des § 45 StVO.
Im Abs. 1 heißt es: „Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.“
Und weiter im Absatz 1a : „Das gleiche Recht haben sie ferner
1. in Bade- und heilklimatischen Kurorten,
2. in Luftkurorten,
3. in Erholungsorten von besonderer Bedeutung,
4. in Landschaftsgebieten und Ortsteilen, die überwiegend Erholung dienen,….
wenn dadurch anders nicht vermeidbare Belästigungen durch den Fahrzeugverkehr verhütet werden können.“
Weiterhin ist es der Straßenverkehrsbehörde aufgegeben, Mautausweichstrecken durch eventuelle Fahrverbote zu vermeiden. (Autobahnmautgesetz)
Nun hat sich in der Vergangenheit eingespielt, dass gerade Holzzüge aus den östlichen Gebieten Polens und Russlands in Frankfurt /Oder auf die Straße verladen werden und dann in die verarbeitenden Betriebe um Baruth rollen.
Folglich ist davon auszugehen, dass alle hier zutreffenden gesetzmäßigen Voraussetzungen für ein Fahrverbot von LKW über 12 t gegeben sind.
Beispiele solcher Fahrverbote gibt es zu Hauf. Beispielsweise für die Straßen B7, B27 und B400 sah es der Hessische Verwaltungsgerichtshof als erwiesen an, dass der Schwerlastverkehr auch wegen der erhobenen Autobahnmaut aus dem Jahr 2005 deutlich zugenommen hat. Vor allem die erhebliche Steigerung des Lärmpegels sei den Anwohnern nicht zuzumuten.
Eine alleinige Reduzierung des Tempos auf 30 km/h in Ortsdurchfahrten sei nicht umsetzbar. Denn der Lärmpegel würde dann zwar sinken, gleichzeitig steige aber die Abgasbelastung deutlich, was die Gesundheit gefährde.
Dazu hat der Bürgerverein “wir-von-hier” e.V. eine Petition zum Landtag eingereicht. In der Stadt Lübben liegen Unterschriftenlisten aus, in denen sich die Bürger eintragen können.
Diese Listen liegen momentan aus:
– Aral Tankstelle , Frankfurter Straße
– Bahnhofsdrogerie, Friedensstraße
– Rechtsanwalt Marco Vetter, Hauptstraße 9
Die Petition wie auch weitere Unterschriftenlisten sind auch auf der Internetseite
www.wir-von-hier.info verfügbar.
Ein LKW Fahrverbot steht nicht in Konkurrenz zu einer möglichen Umgehungsstraße. Nur gibt es für eine Ortsumfahrung noch nicht einmal ein Planungsverfahren das verbindlich auf einen Baubeginn schließen lässt. Somit wird die momentane Verkehrssituation so oder so noch Jahre anhalten. Diesen Zustand wollen und können wir nicht mehr mittragen!
(Bild, Text: Thomas Kaiser)
Als wissenschaftlich erwiesen gilt, Lärm macht krank!
Seit 2010 hat die Stadtverwaltung Lübben einen Lärmaktionsplan vorliegen, der auch für unsere Kommune ausweist, wo und in welcher Höhe die Anwohner verlärmt sind.
Als einer der gravierendsten Gründe für Verkehrslärm gilt der rapide zunehmende LKW Schwerlastverkehr, vornehmlich über die B 87. Holzlaster und osteuropäische Speditionsfahrer nutzen die B 87 gern als mautfreie Alternative zur Autobahn von Frankfurt / Oder bis nach Leipzig. Dieses Problem gibt es an vielen Bundesstraßen, die als mautfreie “Abkürzung” genutzt werden.
Genau dieser Umstand führte in der Vergangenheit immer wieder zu einem Stauchaos und zu nicht enden wollenden Belästigungen der Straßenanlieger.
Der Bau des Kreisverkehrsplatzes an der Lindenstraße, einhergehend mit einem LKW Fahrverbot hat deutlich aufgezeigt, dass ein solches Fahrverbot durchaus ein probates Mittel zur Verkehrsberuhigung ist.
Dazu stellte unsere Stadtverwaltung im letzten Mai eine Anfrage an das Brandenburgische Verkehrsministerium, ob ein LKW Fahrverbot und ein generelles nächtliches Tempolimit von 30 Km/h möglich wäre. Das wurde seitens des Ministeriums, nach den Aussagen unseres Bürgermeisters, leider verneint. Gründe dafür sind nicht bekannt.
Bekannt hingegen ist die Regelung des § 45 StVO.
Im Abs. 1 heißt es: „Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.“
Und weiter im Absatz 1a : „Das gleiche Recht haben sie ferner
1. in Bade- und heilklimatischen Kurorten,
2. in Luftkurorten,
3. in Erholungsorten von besonderer Bedeutung,
4. in Landschaftsgebieten und Ortsteilen, die überwiegend Erholung dienen,….
wenn dadurch anders nicht vermeidbare Belästigungen durch den Fahrzeugverkehr verhütet werden können.“
Weiterhin ist es der Straßenverkehrsbehörde aufgegeben, Mautausweichstrecken durch eventuelle Fahrverbote zu vermeiden. (Autobahnmautgesetz)
Nun hat sich in der Vergangenheit eingespielt, dass gerade Holzzüge aus den östlichen Gebieten Polens und Russlands in Frankfurt /Oder auf die Straße verladen werden und dann in die verarbeitenden Betriebe um Baruth rollen.
Folglich ist davon auszugehen, dass alle hier zutreffenden gesetzmäßigen Voraussetzungen für ein Fahrverbot von LKW über 12 t gegeben sind.
Beispiele solcher Fahrverbote gibt es zu Hauf. Beispielsweise für die Straßen B7, B27 und B400 sah es der Hessische Verwaltungsgerichtshof als erwiesen an, dass der Schwerlastverkehr auch wegen der erhobenen Autobahnmaut aus dem Jahr 2005 deutlich zugenommen hat. Vor allem die erhebliche Steigerung des Lärmpegels sei den Anwohnern nicht zuzumuten.
Eine alleinige Reduzierung des Tempos auf 30 km/h in Ortsdurchfahrten sei nicht umsetzbar. Denn der Lärmpegel würde dann zwar sinken, gleichzeitig steige aber die Abgasbelastung deutlich, was die Gesundheit gefährde.
Dazu hat der Bürgerverein “wir-von-hier” e.V. eine Petition zum Landtag eingereicht. In der Stadt Lübben liegen Unterschriftenlisten aus, in denen sich die Bürger eintragen können.
Diese Listen liegen momentan aus:
– Aral Tankstelle , Frankfurter Straße
– Bahnhofsdrogerie, Friedensstraße
– Rechtsanwalt Marco Vetter, Hauptstraße 9
Die Petition wie auch weitere Unterschriftenlisten sind auch auf der Internetseite
www.wir-von-hier.info verfügbar.
Ein LKW Fahrverbot steht nicht in Konkurrenz zu einer möglichen Umgehungsstraße. Nur gibt es für eine Ortsumfahrung noch nicht einmal ein Planungsverfahren das verbindlich auf einen Baubeginn schließen lässt. Somit wird die momentane Verkehrssituation so oder so noch Jahre anhalten. Diesen Zustand wollen und können wir nicht mehr mittragen!
(Bild, Text: Thomas Kaiser)
Als wissenschaftlich erwiesen gilt, Lärm macht krank!
Seit 2010 hat die Stadtverwaltung Lübben einen Lärmaktionsplan vorliegen, der auch für unsere Kommune ausweist, wo und in welcher Höhe die Anwohner verlärmt sind.
Als einer der gravierendsten Gründe für Verkehrslärm gilt der rapide zunehmende LKW Schwerlastverkehr, vornehmlich über die B 87. Holzlaster und osteuropäische Speditionsfahrer nutzen die B 87 gern als mautfreie Alternative zur Autobahn von Frankfurt / Oder bis nach Leipzig. Dieses Problem gibt es an vielen Bundesstraßen, die als mautfreie “Abkürzung” genutzt werden.
Genau dieser Umstand führte in der Vergangenheit immer wieder zu einem Stauchaos und zu nicht enden wollenden Belästigungen der Straßenanlieger.
Der Bau des Kreisverkehrsplatzes an der Lindenstraße, einhergehend mit einem LKW Fahrverbot hat deutlich aufgezeigt, dass ein solches Fahrverbot durchaus ein probates Mittel zur Verkehrsberuhigung ist.
Dazu stellte unsere Stadtverwaltung im letzten Mai eine Anfrage an das Brandenburgische Verkehrsministerium, ob ein LKW Fahrverbot und ein generelles nächtliches Tempolimit von 30 Km/h möglich wäre. Das wurde seitens des Ministeriums, nach den Aussagen unseres Bürgermeisters, leider verneint. Gründe dafür sind nicht bekannt.
Bekannt hingegen ist die Regelung des § 45 StVO.
Im Abs. 1 heißt es: „Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.“
Und weiter im Absatz 1a : „Das gleiche Recht haben sie ferner
1. in Bade- und heilklimatischen Kurorten,
2. in Luftkurorten,
3. in Erholungsorten von besonderer Bedeutung,
4. in Landschaftsgebieten und Ortsteilen, die überwiegend Erholung dienen,….
wenn dadurch anders nicht vermeidbare Belästigungen durch den Fahrzeugverkehr verhütet werden können.“
Weiterhin ist es der Straßenverkehrsbehörde aufgegeben, Mautausweichstrecken durch eventuelle Fahrverbote zu vermeiden. (Autobahnmautgesetz)
Nun hat sich in der Vergangenheit eingespielt, dass gerade Holzzüge aus den östlichen Gebieten Polens und Russlands in Frankfurt /Oder auf die Straße verladen werden und dann in die verarbeitenden Betriebe um Baruth rollen.
Folglich ist davon auszugehen, dass alle hier zutreffenden gesetzmäßigen Voraussetzungen für ein Fahrverbot von LKW über 12 t gegeben sind.
Beispiele solcher Fahrverbote gibt es zu Hauf. Beispielsweise für die Straßen B7, B27 und B400 sah es der Hessische Verwaltungsgerichtshof als erwiesen an, dass der Schwerlastverkehr auch wegen der erhobenen Autobahnmaut aus dem Jahr 2005 deutlich zugenommen hat. Vor allem die erhebliche Steigerung des Lärmpegels sei den Anwohnern nicht zuzumuten.
Eine alleinige Reduzierung des Tempos auf 30 km/h in Ortsdurchfahrten sei nicht umsetzbar. Denn der Lärmpegel würde dann zwar sinken, gleichzeitig steige aber die Abgasbelastung deutlich, was die Gesundheit gefährde.
Dazu hat der Bürgerverein “wir-von-hier” e.V. eine Petition zum Landtag eingereicht. In der Stadt Lübben liegen Unterschriftenlisten aus, in denen sich die Bürger eintragen können.
Diese Listen liegen momentan aus:
– Aral Tankstelle , Frankfurter Straße
– Bahnhofsdrogerie, Friedensstraße
– Rechtsanwalt Marco Vetter, Hauptstraße 9
Die Petition wie auch weitere Unterschriftenlisten sind auch auf der Internetseite
www.wir-von-hier.info verfügbar.
Ein LKW Fahrverbot steht nicht in Konkurrenz zu einer möglichen Umgehungsstraße. Nur gibt es für eine Ortsumfahrung noch nicht einmal ein Planungsverfahren das verbindlich auf einen Baubeginn schließen lässt. Somit wird die momentane Verkehrssituation so oder so noch Jahre anhalten. Diesen Zustand wollen und können wir nicht mehr mittragen!
(Bild, Text: Thomas Kaiser)
Als wissenschaftlich erwiesen gilt, Lärm macht krank!
Seit 2010 hat die Stadtverwaltung Lübben einen Lärmaktionsplan vorliegen, der auch für unsere Kommune ausweist, wo und in welcher Höhe die Anwohner verlärmt sind.
Als einer der gravierendsten Gründe für Verkehrslärm gilt der rapide zunehmende LKW Schwerlastverkehr, vornehmlich über die B 87. Holzlaster und osteuropäische Speditionsfahrer nutzen die B 87 gern als mautfreie Alternative zur Autobahn von Frankfurt / Oder bis nach Leipzig. Dieses Problem gibt es an vielen Bundesstraßen, die als mautfreie “Abkürzung” genutzt werden.
Genau dieser Umstand führte in der Vergangenheit immer wieder zu einem Stauchaos und zu nicht enden wollenden Belästigungen der Straßenanlieger.
Der Bau des Kreisverkehrsplatzes an der Lindenstraße, einhergehend mit einem LKW Fahrverbot hat deutlich aufgezeigt, dass ein solches Fahrverbot durchaus ein probates Mittel zur Verkehrsberuhigung ist.
Dazu stellte unsere Stadtverwaltung im letzten Mai eine Anfrage an das Brandenburgische Verkehrsministerium, ob ein LKW Fahrverbot und ein generelles nächtliches Tempolimit von 30 Km/h möglich wäre. Das wurde seitens des Ministeriums, nach den Aussagen unseres Bürgermeisters, leider verneint. Gründe dafür sind nicht bekannt.
Bekannt hingegen ist die Regelung des § 45 StVO.
Im Abs. 1 heißt es: „Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.“
Und weiter im Absatz 1a : „Das gleiche Recht haben sie ferner
1. in Bade- und heilklimatischen Kurorten,
2. in Luftkurorten,
3. in Erholungsorten von besonderer Bedeutung,
4. in Landschaftsgebieten und Ortsteilen, die überwiegend Erholung dienen,….
wenn dadurch anders nicht vermeidbare Belästigungen durch den Fahrzeugverkehr verhütet werden können.“
Weiterhin ist es der Straßenverkehrsbehörde aufgegeben, Mautausweichstrecken durch eventuelle Fahrverbote zu vermeiden. (Autobahnmautgesetz)
Nun hat sich in der Vergangenheit eingespielt, dass gerade Holzzüge aus den östlichen Gebieten Polens und Russlands in Frankfurt /Oder auf die Straße verladen werden und dann in die verarbeitenden Betriebe um Baruth rollen.
Folglich ist davon auszugehen, dass alle hier zutreffenden gesetzmäßigen Voraussetzungen für ein Fahrverbot von LKW über 12 t gegeben sind.
Beispiele solcher Fahrverbote gibt es zu Hauf. Beispielsweise für die Straßen B7, B27 und B400 sah es der Hessische Verwaltungsgerichtshof als erwiesen an, dass der Schwerlastverkehr auch wegen der erhobenen Autobahnmaut aus dem Jahr 2005 deutlich zugenommen hat. Vor allem die erhebliche Steigerung des Lärmpegels sei den Anwohnern nicht zuzumuten.
Eine alleinige Reduzierung des Tempos auf 30 km/h in Ortsdurchfahrten sei nicht umsetzbar. Denn der Lärmpegel würde dann zwar sinken, gleichzeitig steige aber die Abgasbelastung deutlich, was die Gesundheit gefährde.
Dazu hat der Bürgerverein “wir-von-hier” e.V. eine Petition zum Landtag eingereicht. In der Stadt Lübben liegen Unterschriftenlisten aus, in denen sich die Bürger eintragen können.
Diese Listen liegen momentan aus:
– Aral Tankstelle , Frankfurter Straße
– Bahnhofsdrogerie, Friedensstraße
– Rechtsanwalt Marco Vetter, Hauptstraße 9
Die Petition wie auch weitere Unterschriftenlisten sind auch auf der Internetseite
www.wir-von-hier.info verfügbar.
Ein LKW Fahrverbot steht nicht in Konkurrenz zu einer möglichen Umgehungsstraße. Nur gibt es für eine Ortsumfahrung noch nicht einmal ein Planungsverfahren das verbindlich auf einen Baubeginn schließen lässt. Somit wird die momentane Verkehrssituation so oder so noch Jahre anhalten. Diesen Zustand wollen und können wir nicht mehr mittragen!
(Bild, Text: Thomas Kaiser)
Als wissenschaftlich erwiesen gilt, Lärm macht krank!
Seit 2010 hat die Stadtverwaltung Lübben einen Lärmaktionsplan vorliegen, der auch für unsere Kommune ausweist, wo und in welcher Höhe die Anwohner verlärmt sind.
Als einer der gravierendsten Gründe für Verkehrslärm gilt der rapide zunehmende LKW Schwerlastverkehr, vornehmlich über die B 87. Holzlaster und osteuropäische Speditionsfahrer nutzen die B 87 gern als mautfreie Alternative zur Autobahn von Frankfurt / Oder bis nach Leipzig. Dieses Problem gibt es an vielen Bundesstraßen, die als mautfreie “Abkürzung” genutzt werden.
Genau dieser Umstand führte in der Vergangenheit immer wieder zu einem Stauchaos und zu nicht enden wollenden Belästigungen der Straßenanlieger.
Der Bau des Kreisverkehrsplatzes an der Lindenstraße, einhergehend mit einem LKW Fahrverbot hat deutlich aufgezeigt, dass ein solches Fahrverbot durchaus ein probates Mittel zur Verkehrsberuhigung ist.
Dazu stellte unsere Stadtverwaltung im letzten Mai eine Anfrage an das Brandenburgische Verkehrsministerium, ob ein LKW Fahrverbot und ein generelles nächtliches Tempolimit von 30 Km/h möglich wäre. Das wurde seitens des Ministeriums, nach den Aussagen unseres Bürgermeisters, leider verneint. Gründe dafür sind nicht bekannt.
Bekannt hingegen ist die Regelung des § 45 StVO.
Im Abs. 1 heißt es: „Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.“
Und weiter im Absatz 1a : „Das gleiche Recht haben sie ferner
1. in Bade- und heilklimatischen Kurorten,
2. in Luftkurorten,
3. in Erholungsorten von besonderer Bedeutung,
4. in Landschaftsgebieten und Ortsteilen, die überwiegend Erholung dienen,….
wenn dadurch anders nicht vermeidbare Belästigungen durch den Fahrzeugverkehr verhütet werden können.“
Weiterhin ist es der Straßenverkehrsbehörde aufgegeben, Mautausweichstrecken durch eventuelle Fahrverbote zu vermeiden. (Autobahnmautgesetz)
Nun hat sich in der Vergangenheit eingespielt, dass gerade Holzzüge aus den östlichen Gebieten Polens und Russlands in Frankfurt /Oder auf die Straße verladen werden und dann in die verarbeitenden Betriebe um Baruth rollen.
Folglich ist davon auszugehen, dass alle hier zutreffenden gesetzmäßigen Voraussetzungen für ein Fahrverbot von LKW über 12 t gegeben sind.
Beispiele solcher Fahrverbote gibt es zu Hauf. Beispielsweise für die Straßen B7, B27 und B400 sah es der Hessische Verwaltungsgerichtshof als erwiesen an, dass der Schwerlastverkehr auch wegen der erhobenen Autobahnmaut aus dem Jahr 2005 deutlich zugenommen hat. Vor allem die erhebliche Steigerung des Lärmpegels sei den Anwohnern nicht zuzumuten.
Eine alleinige Reduzierung des Tempos auf 30 km/h in Ortsdurchfahrten sei nicht umsetzbar. Denn der Lärmpegel würde dann zwar sinken, gleichzeitig steige aber die Abgasbelastung deutlich, was die Gesundheit gefährde.
Dazu hat der Bürgerverein “wir-von-hier” e.V. eine Petition zum Landtag eingereicht. In der Stadt Lübben liegen Unterschriftenlisten aus, in denen sich die Bürger eintragen können.
Diese Listen liegen momentan aus:
– Aral Tankstelle , Frankfurter Straße
– Bahnhofsdrogerie, Friedensstraße
– Rechtsanwalt Marco Vetter, Hauptstraße 9
Die Petition wie auch weitere Unterschriftenlisten sind auch auf der Internetseite
www.wir-von-hier.info verfügbar.
Ein LKW Fahrverbot steht nicht in Konkurrenz zu einer möglichen Umgehungsstraße. Nur gibt es für eine Ortsumfahrung noch nicht einmal ein Planungsverfahren das verbindlich auf einen Baubeginn schließen lässt. Somit wird die momentane Verkehrssituation so oder so noch Jahre anhalten. Diesen Zustand wollen und können wir nicht mehr mittragen!
(Bild, Text: Thomas Kaiser)
Als wissenschaftlich erwiesen gilt, Lärm macht krank!
Seit 2010 hat die Stadtverwaltung Lübben einen Lärmaktionsplan vorliegen, der auch für unsere Kommune ausweist, wo und in welcher Höhe die Anwohner verlärmt sind.
Als einer der gravierendsten Gründe für Verkehrslärm gilt der rapide zunehmende LKW Schwerlastverkehr, vornehmlich über die B 87. Holzlaster und osteuropäische Speditionsfahrer nutzen die B 87 gern als mautfreie Alternative zur Autobahn von Frankfurt / Oder bis nach Leipzig. Dieses Problem gibt es an vielen Bundesstraßen, die als mautfreie “Abkürzung” genutzt werden.
Genau dieser Umstand führte in der Vergangenheit immer wieder zu einem Stauchaos und zu nicht enden wollenden Belästigungen der Straßenanlieger.
Der Bau des Kreisverkehrsplatzes an der Lindenstraße, einhergehend mit einem LKW Fahrverbot hat deutlich aufgezeigt, dass ein solches Fahrverbot durchaus ein probates Mittel zur Verkehrsberuhigung ist.
Dazu stellte unsere Stadtverwaltung im letzten Mai eine Anfrage an das Brandenburgische Verkehrsministerium, ob ein LKW Fahrverbot und ein generelles nächtliches Tempolimit von 30 Km/h möglich wäre. Das wurde seitens des Ministeriums, nach den Aussagen unseres Bürgermeisters, leider verneint. Gründe dafür sind nicht bekannt.
Bekannt hingegen ist die Regelung des § 45 StVO.
Im Abs. 1 heißt es: „Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.“
Und weiter im Absatz 1a : „Das gleiche Recht haben sie ferner
1. in Bade- und heilklimatischen Kurorten,
2. in Luftkurorten,
3. in Erholungsorten von besonderer Bedeutung,
4. in Landschaftsgebieten und Ortsteilen, die überwiegend Erholung dienen,….
wenn dadurch anders nicht vermeidbare Belästigungen durch den Fahrzeugverkehr verhütet werden können.“
Weiterhin ist es der Straßenverkehrsbehörde aufgegeben, Mautausweichstrecken durch eventuelle Fahrverbote zu vermeiden. (Autobahnmautgesetz)
Nun hat sich in der Vergangenheit eingespielt, dass gerade Holzzüge aus den östlichen Gebieten Polens und Russlands in Frankfurt /Oder auf die Straße verladen werden und dann in die verarbeitenden Betriebe um Baruth rollen.
Folglich ist davon auszugehen, dass alle hier zutreffenden gesetzmäßigen Voraussetzungen für ein Fahrverbot von LKW über 12 t gegeben sind.
Beispiele solcher Fahrverbote gibt es zu Hauf. Beispielsweise für die Straßen B7, B27 und B400 sah es der Hessische Verwaltungsgerichtshof als erwiesen an, dass der Schwerlastverkehr auch wegen der erhobenen Autobahnmaut aus dem Jahr 2005 deutlich zugenommen hat. Vor allem die erhebliche Steigerung des Lärmpegels sei den Anwohnern nicht zuzumuten.
Eine alleinige Reduzierung des Tempos auf 30 km/h in Ortsdurchfahrten sei nicht umsetzbar. Denn der Lärmpegel würde dann zwar sinken, gleichzeitig steige aber die Abgasbelastung deutlich, was die Gesundheit gefährde.
Dazu hat der Bürgerverein “wir-von-hier” e.V. eine Petition zum Landtag eingereicht. In der Stadt Lübben liegen Unterschriftenlisten aus, in denen sich die Bürger eintragen können.
Diese Listen liegen momentan aus:
– Aral Tankstelle , Frankfurter Straße
– Bahnhofsdrogerie, Friedensstraße
– Rechtsanwalt Marco Vetter, Hauptstraße 9
Die Petition wie auch weitere Unterschriftenlisten sind auch auf der Internetseite
www.wir-von-hier.info verfügbar.
Ein LKW Fahrverbot steht nicht in Konkurrenz zu einer möglichen Umgehungsstraße. Nur gibt es für eine Ortsumfahrung noch nicht einmal ein Planungsverfahren das verbindlich auf einen Baubeginn schließen lässt. Somit wird die momentane Verkehrssituation so oder so noch Jahre anhalten. Diesen Zustand wollen und können wir nicht mehr mittragen!
(Bild, Text: Thomas Kaiser)