Im Landkreis Dahme-Spreewald ist am 26. Mai in Schulzendorf ein Fall der Bienenkrankheit “Amerikanische Faulbrut” amtlich bestätigt worden. Die Veterinärbehörde reagierte umgehend mit Maßnahmen zur Eindämmung und richtete einen Sperrbezirk im Radius von einem Kilometer ein, der bis mindestens Ende Juli bestehen bleiben soll. Innerhalb dieser Zone müssen nun alle Bienenvölker von amtlichen Tierärzten untersucht werden. Den Imkern wurde untersagt, Bienenvölker in den Sperrbereich einzubringen oder sie von dort zu entfernen. Zudem sind alle Imker im Kreisgebiet aufgefordert, ihre Völker regelmäßig zu kontrollieren und Auffälligkeiten umgehend zu melden. Die Behörde empfiehlt dringend, Bienenvölker nur mit amtlichem Gesundheitszeugnis zu kaufen oder verkaufen. Die Erkrankung betrifft ausschließlich die Bienenlarven und stellt für Menschen keine Gefahr dar. Auch Honig bleibt demnach bedenkenlos genießbar.
Der Landkreis Dahme-Spreewald teilte dazu mit:
Im Kreisgebiet Dahme-Spreewald ist an einem Bienenstand in Schulzendorf am 26. Mai 2025 der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut (AFB) amtlich festgestellt worden. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz hat in der Folge Bekämpfungsmaßnahmen erlassen, um die Ausbreitung der bei Imkern gefürchteten Tierseuche zu verhindern. Um den Standort des Ausbruchsbestandes in Schulzendorf wurde ein Sperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer eingerichtet. Innerhalb des Sperrbezirks werden nun alle befindlichen Völker durch amtliche Tierärzte beprobt. Die Sperre hält mindestens zwei Monate und damit bis Ende Juli an. Die Aufhebung ist erst möglich, wenn erneute Untersuchungen keine weiteren Faulbruterreger bestätigen.
Das Amt für Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Landwirtschaft hat diesbezüglich die Tierseuchenallgemeinverfügung Nr. 11/2025 zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen im Landkreis Dahme-Spreewald veröffentlicht. Alle Imker werden aufgefordert, ihre Völker nicht in den Sperrbereich zu bringen.
Des Weiteren sind regelmäßige Brutkontrollen durchzuführen und klinische Auffälligkeiten an den Bienenvölkern umgehend an das Veterinäramt zu melden. Sofern dies der Fall ist, haben Imker an ihrem Bienenstand keine Veränderungen, wie das Entfernen von Bienenvölkern, Waben, Wabenteilen, Honig zur Verfütterung an Bienen oder benutzten Gerätschaften, vorzunehmen. Die Veterinärbehörde appelliert an alle Imkerinnen im Umkreis außerhalb des Sperrkreises, alle Völker oder Ableger untersuchen zu lassen. Entsprechendes Probenmaterial erhalten sie kostenfrei an den Standorten des Veterinäramtes in Lübben und in Zeesen. Weiterhin rät die Behörde dringend dazu Bienenvölker nur mit vorheriger Laboruntersuchung und einem amtlichen Gesundheitsattest zu kaufen oder zu verkaufen.
Die AFB ist für den Menschen ungefährlich − auch der Honig oder andere Bienenprodukte können dabei bedenkenlos verzehrt werden. Bei der AFB handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die ausschließlich die Larven von Bienenvölkern und damit die Bienenbrut befällt. Erwachsene Bienen können nicht an der Faulbrut erkranken, verbreiten sie aber über ihr Haarkleid oder als Ammenbienen über das Futter und führen so die Infektionskette fort, wodurch es zum Massensterben von Bienenvölkern kommen kann. Ausgelöst wird die Krankheit durch das sporenbildende Bakterium Paenibacillus larvae, wobei die Sporen durch Körperkontakt und Futteraustausch im Bienenvolk verteilt werden. Räuberei unterstützt die Weiterverbreitung von Volk zu Volk und in andere Bienenstände.
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Red. / Presseinformation