Jeden kann es treffen: Durch einen Unfall oder eine Erkrankung ist man plötzlich selbst nicht mehr in der Lage, wichtige Entscheidungen zu treffen. Wer soll dann worüber entscheiden? Worin unterscheiden sich eine Vorsorge- von einer Betreuungsvollmacht? Was sollte in einer Patientenverfügung stehen?
Kurzfristig sind für den Vortag am 22. Februar um 18 Uhr im Gebäude der Knappschaft-Bahn-See, Knappschaftsplatz 1 noch einige Plätze frei geworden. Nur mit telefonischer Voranmeldung: 0355 – 357 11050.
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pm/red



