In Cottbus wird auf der Dreifertstraße das Parken für Gäste und Besucher ab sofort gebührenpflichtig, mit einer maximalen Parkdauer von drei Stunden. Anwohner mit Parkkarte sind von der Neuregelung nicht betroffen. Die Gebühren von einem Euro pro Stunde gelten montags bis freitags von 08:00 bis 19:00 Uhr sowie samstags von 09:00 bis 15:00 Uhr. Der solarbetriebene Parkscheinautomat erlaubt die Bezahlung via Bargeld, Karte und Smartphone.
Die Stadt Cottbus teilte dazu mit:
In der Dreifertstraße ändert die Stadt Cottbus/Chóśebuz ab sofort die Art der Parkraumbewirtschaftung. Künftig ist in diesem Bereich das Parken bis zu drei Stunden für Gäste und Besucher nur noch gegen die Entrichtung einer Parkgebühr möglich. Für die Anwohner, die im Besitz einer Bewohnerparkkarte sind, ändert sich jedoch nichts.
Die Parkgebühren gelten montags bis freitags von 08:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 09:00 bis 15:00 Uhr und bleiben zunächst unverändert bei 1 Euro pro Stunde – wie in der Innenstadt üblich.
Wie die meisten der 44 in Cottbus/Chóśebuz eingesetzten Parkscheinautomaten wird auch die neue Parkscheinautomat umweltbewusst ohne Stromanschluss mit einem Solarpanel und einem Akku betrieben.
Autofahrer können ihre Parkgebühren neben Bargeld und Karte auch per Mobiltelefon begleichen. Dafür kooperiert die Stadt Cottbus/Chóśebuz seit Längerem mit dem Verein smartparking e. V., einer Initiative für digitale Parkraumbewirtschaftung. An den Automaten befinden sich weitere Informationen zu den Handypark-Anbietern und die Anleitung für die ersten Schritte zum Handyparken. Der Vorteil des Handy-Parkens ist das minutengenaue Abrechnen der Parkzeit.
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Red. / Presseinfo