Für die Kontrolle der Preisgestaltung der Gasversorger EWE und Spreegas ist – da es sich um länderübergreifend tätige Energieunternehmen handelt – das Bundeskartellamt zuständig. Das Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg ist demzufolge in dieser Angelegenheit der falsche Ansprechpartner. Damit entbehrt die Kritik der Verbraucherzentrale, das Brandenburger Wirtschaftsministerium sei wegen nicht oder nicht ausreichend wahrgenommener Kontrollaufgaben der Landeskartellbehörde für die Dauer von Gerichtsverfahren verantwortlich, jeglicher Grundlage. Es verwundert sehr, dass diese grundlegende Zuständigkeitsverteilung, die in § 48 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen geregelt ist, offenbar bei den Verantwortlichen der Verbraucherzentrale Brandenburg nicht bekannt ist.
Im Übrigen weist das Ministerium darauf hin, dass die Landeskartellbehörde Brandenburg auf Grundlage der für das Jahr 2008 durchgeführten landesweiten Gaspreisabfrage in diversen Vergleichsverhandlungen mit missbrauchsverdächtigen Gasversorgern erreichen konnte, dass den Gaskunden im Land Brandenburg Gaspreissenkungen im Volumen von insgesamt über 3 Millionen Euro bereits zugute gekommen sind oder noch zugute kommen werden. Der von der Landeskartellbehörde gewählte Weg der Mediationsverhandlungen erweist sich damit als erfolgreich, da auf diesem Weg kurzfristig Preissenkungen erreicht oder Preiserhöhungen verhindert werden konnten.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft
Für die Kontrolle der Preisgestaltung der Gasversorger EWE und Spreegas ist – da es sich um länderübergreifend tätige Energieunternehmen handelt – das Bundeskartellamt zuständig. Das Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg ist demzufolge in dieser Angelegenheit der falsche Ansprechpartner. Damit entbehrt die Kritik der Verbraucherzentrale, das Brandenburger Wirtschaftsministerium sei wegen nicht oder nicht ausreichend wahrgenommener Kontrollaufgaben der Landeskartellbehörde für die Dauer von Gerichtsverfahren verantwortlich, jeglicher Grundlage. Es verwundert sehr, dass diese grundlegende Zuständigkeitsverteilung, die in § 48 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen geregelt ist, offenbar bei den Verantwortlichen der Verbraucherzentrale Brandenburg nicht bekannt ist.
Im Übrigen weist das Ministerium darauf hin, dass die Landeskartellbehörde Brandenburg auf Grundlage der für das Jahr 2008 durchgeführten landesweiten Gaspreisabfrage in diversen Vergleichsverhandlungen mit missbrauchsverdächtigen Gasversorgern erreichen konnte, dass den Gaskunden im Land Brandenburg Gaspreissenkungen im Volumen von insgesamt über 3 Millionen Euro bereits zugute gekommen sind oder noch zugute kommen werden. Der von der Landeskartellbehörde gewählte Weg der Mediationsverhandlungen erweist sich damit als erfolgreich, da auf diesem Weg kurzfristig Preissenkungen erreicht oder Preiserhöhungen verhindert werden konnten.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft
Für die Kontrolle der Preisgestaltung der Gasversorger EWE und Spreegas ist – da es sich um länderübergreifend tätige Energieunternehmen handelt – das Bundeskartellamt zuständig. Das Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg ist demzufolge in dieser Angelegenheit der falsche Ansprechpartner. Damit entbehrt die Kritik der Verbraucherzentrale, das Brandenburger Wirtschaftsministerium sei wegen nicht oder nicht ausreichend wahrgenommener Kontrollaufgaben der Landeskartellbehörde für die Dauer von Gerichtsverfahren verantwortlich, jeglicher Grundlage. Es verwundert sehr, dass diese grundlegende Zuständigkeitsverteilung, die in § 48 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen geregelt ist, offenbar bei den Verantwortlichen der Verbraucherzentrale Brandenburg nicht bekannt ist.
Im Übrigen weist das Ministerium darauf hin, dass die Landeskartellbehörde Brandenburg auf Grundlage der für das Jahr 2008 durchgeführten landesweiten Gaspreisabfrage in diversen Vergleichsverhandlungen mit missbrauchsverdächtigen Gasversorgern erreichen konnte, dass den Gaskunden im Land Brandenburg Gaspreissenkungen im Volumen von insgesamt über 3 Millionen Euro bereits zugute gekommen sind oder noch zugute kommen werden. Der von der Landeskartellbehörde gewählte Weg der Mediationsverhandlungen erweist sich damit als erfolgreich, da auf diesem Weg kurzfristig Preissenkungen erreicht oder Preiserhöhungen verhindert werden konnten.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft
Für die Kontrolle der Preisgestaltung der Gasversorger EWE und Spreegas ist – da es sich um länderübergreifend tätige Energieunternehmen handelt – das Bundeskartellamt zuständig. Das Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg ist demzufolge in dieser Angelegenheit der falsche Ansprechpartner. Damit entbehrt die Kritik der Verbraucherzentrale, das Brandenburger Wirtschaftsministerium sei wegen nicht oder nicht ausreichend wahrgenommener Kontrollaufgaben der Landeskartellbehörde für die Dauer von Gerichtsverfahren verantwortlich, jeglicher Grundlage. Es verwundert sehr, dass diese grundlegende Zuständigkeitsverteilung, die in § 48 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen geregelt ist, offenbar bei den Verantwortlichen der Verbraucherzentrale Brandenburg nicht bekannt ist.
Im Übrigen weist das Ministerium darauf hin, dass die Landeskartellbehörde Brandenburg auf Grundlage der für das Jahr 2008 durchgeführten landesweiten Gaspreisabfrage in diversen Vergleichsverhandlungen mit missbrauchsverdächtigen Gasversorgern erreichen konnte, dass den Gaskunden im Land Brandenburg Gaspreissenkungen im Volumen von insgesamt über 3 Millionen Euro bereits zugute gekommen sind oder noch zugute kommen werden. Der von der Landeskartellbehörde gewählte Weg der Mediationsverhandlungen erweist sich damit als erfolgreich, da auf diesem Weg kurzfristig Preissenkungen erreicht oder Preiserhöhungen verhindert werden konnten.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft