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128 Millionen Euro Städtebaufördermittel als „Treibstoff für den Konjunkturmotor“

18:05 Uhr | 10. Februar 2009
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Das Kabinett hat heute die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund zur Städtebauförderung für das Programmjahr 2009 bestätigt. Infrastrukturminister Reinhold Dellmann unterzeichnete die Vereinbarung im Anschluss daran.
Reinhold Dellmann: „Mit dieser Verwaltungsvereinbarung können wir von 2009 bis 2013 rund 128 Millionen Euro für Stadterneuerung und Stadtentwicklung bewilligen. Das ist Treibstoff für den Konjunkturmotor. Die Landesregierung hat in kürzester Frist die notwendigen Entscheidungen getroffen, um die Verwaltungsvereinbarung zu verabschieden. Wir wollen die Fördermittel schnellstmöglich an die Kommunen auszureichen. Damit stützen wir auch Arbeitsplätze im regionalen Handwerk und der Baubranche, denn jeder Fördereuro zieht mehrere Euro privater Investitionen nach sich.“
Für Investitionen in den Städten stehen bis 2013 insgesamt 128 Millionen Euro zur Verfügung. Bund und Land tragen dabei zu gleichen Teilen insgesamt 96 Millionen Euro bei. 32 Millionen Euro werden von den Kommunen aufgebracht. Damit erhalten die Kommunen für die kommenden fünf Jahre Planungssicherheit für weitere Investitionen in die städtebauliche Entwicklung und wirtschaftliche Stabilisierung ihrer Innenstädte.
Die Fördermittel werden zu weit über 90% für Investitionen beim weiterhin notwenigen Stadtumbau, dem städtebaulichen Denkmalschutz, sozialen und kommunalen Projekten in Stadtquartieren, in Sanierungsbieten und für die Zentrenstärkung verwendet. Die restlichen 10% werden für die Planung und Vorbereitung zukünftiger Investitionsvorhaben eingesetzt.
Mit den Fördergeldern werden kommunale Straßen, Wege und Plätze (z.B. auch Spielplätze für Kinder) neu gestaltet, alte Schul- und Kita-Gebäude umgebaut, Wohn- und Geschäftshäuser oder sonstige Gebäude mit sozialer oder multifunktionaler Nutzung saniert und modernisiert. Ein Teil der Fördermittel wird angesichts des anhaltenden demographischen Wandels auch weiterhin für den Abriss dauerhaft nicht mehr benötigter Wohnungen verwendet.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Städtebauförderung ein wesentlicher Faktor für den Erhalt und die Entwicklung der regionalen Bauwirtschaft ist und somit dazu beiträgt, Arbeitsplätze zu sichern. Es wird erwartet, dass jeder eingesetzte Euro mehrere Euro an privaten Investitionen initiiert, auch aus den Bereichen Tourismus sowie Handel, Gewerbe und Dienstleistungen. Insofern leistet die Städtebauförderung einen wichtigen Beitrag, die Konjunktur im Land Brandenburg aufrecht zu erhalten und anzukurbeln.
Quelle: Staatskanzlei

Das Kabinett hat heute die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund zur Städtebauförderung für das Programmjahr 2009 bestätigt. Infrastrukturminister Reinhold Dellmann unterzeichnete die Vereinbarung im Anschluss daran.
Reinhold Dellmann: „Mit dieser Verwaltungsvereinbarung können wir von 2009 bis 2013 rund 128 Millionen Euro für Stadterneuerung und Stadtentwicklung bewilligen. Das ist Treibstoff für den Konjunkturmotor. Die Landesregierung hat in kürzester Frist die notwendigen Entscheidungen getroffen, um die Verwaltungsvereinbarung zu verabschieden. Wir wollen die Fördermittel schnellstmöglich an die Kommunen auszureichen. Damit stützen wir auch Arbeitsplätze im regionalen Handwerk und der Baubranche, denn jeder Fördereuro zieht mehrere Euro privater Investitionen nach sich.“
Für Investitionen in den Städten stehen bis 2013 insgesamt 128 Millionen Euro zur Verfügung. Bund und Land tragen dabei zu gleichen Teilen insgesamt 96 Millionen Euro bei. 32 Millionen Euro werden von den Kommunen aufgebracht. Damit erhalten die Kommunen für die kommenden fünf Jahre Planungssicherheit für weitere Investitionen in die städtebauliche Entwicklung und wirtschaftliche Stabilisierung ihrer Innenstädte.
Die Fördermittel werden zu weit über 90% für Investitionen beim weiterhin notwenigen Stadtumbau, dem städtebaulichen Denkmalschutz, sozialen und kommunalen Projekten in Stadtquartieren, in Sanierungsbieten und für die Zentrenstärkung verwendet. Die restlichen 10% werden für die Planung und Vorbereitung zukünftiger Investitionsvorhaben eingesetzt.
Mit den Fördergeldern werden kommunale Straßen, Wege und Plätze (z.B. auch Spielplätze für Kinder) neu gestaltet, alte Schul- und Kita-Gebäude umgebaut, Wohn- und Geschäftshäuser oder sonstige Gebäude mit sozialer oder multifunktionaler Nutzung saniert und modernisiert. Ein Teil der Fördermittel wird angesichts des anhaltenden demographischen Wandels auch weiterhin für den Abriss dauerhaft nicht mehr benötigter Wohnungen verwendet.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Städtebauförderung ein wesentlicher Faktor für den Erhalt und die Entwicklung der regionalen Bauwirtschaft ist und somit dazu beiträgt, Arbeitsplätze zu sichern. Es wird erwartet, dass jeder eingesetzte Euro mehrere Euro an privaten Investitionen initiiert, auch aus den Bereichen Tourismus sowie Handel, Gewerbe und Dienstleistungen. Insofern leistet die Städtebauförderung einen wichtigen Beitrag, die Konjunktur im Land Brandenburg aufrecht zu erhalten und anzukurbeln.
Quelle: Staatskanzlei

Das Kabinett hat heute die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund zur Städtebauförderung für das Programmjahr 2009 bestätigt. Infrastrukturminister Reinhold Dellmann unterzeichnete die Vereinbarung im Anschluss daran.
Reinhold Dellmann: „Mit dieser Verwaltungsvereinbarung können wir von 2009 bis 2013 rund 128 Millionen Euro für Stadterneuerung und Stadtentwicklung bewilligen. Das ist Treibstoff für den Konjunkturmotor. Die Landesregierung hat in kürzester Frist die notwendigen Entscheidungen getroffen, um die Verwaltungsvereinbarung zu verabschieden. Wir wollen die Fördermittel schnellstmöglich an die Kommunen auszureichen. Damit stützen wir auch Arbeitsplätze im regionalen Handwerk und der Baubranche, denn jeder Fördereuro zieht mehrere Euro privater Investitionen nach sich.“
Für Investitionen in den Städten stehen bis 2013 insgesamt 128 Millionen Euro zur Verfügung. Bund und Land tragen dabei zu gleichen Teilen insgesamt 96 Millionen Euro bei. 32 Millionen Euro werden von den Kommunen aufgebracht. Damit erhalten die Kommunen für die kommenden fünf Jahre Planungssicherheit für weitere Investitionen in die städtebauliche Entwicklung und wirtschaftliche Stabilisierung ihrer Innenstädte.
Die Fördermittel werden zu weit über 90% für Investitionen beim weiterhin notwenigen Stadtumbau, dem städtebaulichen Denkmalschutz, sozialen und kommunalen Projekten in Stadtquartieren, in Sanierungsbieten und für die Zentrenstärkung verwendet. Die restlichen 10% werden für die Planung und Vorbereitung zukünftiger Investitionsvorhaben eingesetzt.
Mit den Fördergeldern werden kommunale Straßen, Wege und Plätze (z.B. auch Spielplätze für Kinder) neu gestaltet, alte Schul- und Kita-Gebäude umgebaut, Wohn- und Geschäftshäuser oder sonstige Gebäude mit sozialer oder multifunktionaler Nutzung saniert und modernisiert. Ein Teil der Fördermittel wird angesichts des anhaltenden demographischen Wandels auch weiterhin für den Abriss dauerhaft nicht mehr benötigter Wohnungen verwendet.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Städtebauförderung ein wesentlicher Faktor für den Erhalt und die Entwicklung der regionalen Bauwirtschaft ist und somit dazu beiträgt, Arbeitsplätze zu sichern. Es wird erwartet, dass jeder eingesetzte Euro mehrere Euro an privaten Investitionen initiiert, auch aus den Bereichen Tourismus sowie Handel, Gewerbe und Dienstleistungen. Insofern leistet die Städtebauförderung einen wichtigen Beitrag, die Konjunktur im Land Brandenburg aufrecht zu erhalten und anzukurbeln.
Quelle: Staatskanzlei

Das Kabinett hat heute die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund zur Städtebauförderung für das Programmjahr 2009 bestätigt. Infrastrukturminister Reinhold Dellmann unterzeichnete die Vereinbarung im Anschluss daran.
Reinhold Dellmann: „Mit dieser Verwaltungsvereinbarung können wir von 2009 bis 2013 rund 128 Millionen Euro für Stadterneuerung und Stadtentwicklung bewilligen. Das ist Treibstoff für den Konjunkturmotor. Die Landesregierung hat in kürzester Frist die notwendigen Entscheidungen getroffen, um die Verwaltungsvereinbarung zu verabschieden. Wir wollen die Fördermittel schnellstmöglich an die Kommunen auszureichen. Damit stützen wir auch Arbeitsplätze im regionalen Handwerk und der Baubranche, denn jeder Fördereuro zieht mehrere Euro privater Investitionen nach sich.“
Für Investitionen in den Städten stehen bis 2013 insgesamt 128 Millionen Euro zur Verfügung. Bund und Land tragen dabei zu gleichen Teilen insgesamt 96 Millionen Euro bei. 32 Millionen Euro werden von den Kommunen aufgebracht. Damit erhalten die Kommunen für die kommenden fünf Jahre Planungssicherheit für weitere Investitionen in die städtebauliche Entwicklung und wirtschaftliche Stabilisierung ihrer Innenstädte.
Die Fördermittel werden zu weit über 90% für Investitionen beim weiterhin notwenigen Stadtumbau, dem städtebaulichen Denkmalschutz, sozialen und kommunalen Projekten in Stadtquartieren, in Sanierungsbieten und für die Zentrenstärkung verwendet. Die restlichen 10% werden für die Planung und Vorbereitung zukünftiger Investitionsvorhaben eingesetzt.
Mit den Fördergeldern werden kommunale Straßen, Wege und Plätze (z.B. auch Spielplätze für Kinder) neu gestaltet, alte Schul- und Kita-Gebäude umgebaut, Wohn- und Geschäftshäuser oder sonstige Gebäude mit sozialer oder multifunktionaler Nutzung saniert und modernisiert. Ein Teil der Fördermittel wird angesichts des anhaltenden demographischen Wandels auch weiterhin für den Abriss dauerhaft nicht mehr benötigter Wohnungen verwendet.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Städtebauförderung ein wesentlicher Faktor für den Erhalt und die Entwicklung der regionalen Bauwirtschaft ist und somit dazu beiträgt, Arbeitsplätze zu sichern. Es wird erwartet, dass jeder eingesetzte Euro mehrere Euro an privaten Investitionen initiiert, auch aus den Bereichen Tourismus sowie Handel, Gewerbe und Dienstleistungen. Insofern leistet die Städtebauförderung einen wichtigen Beitrag, die Konjunktur im Land Brandenburg aufrecht zu erhalten und anzukurbeln.
Quelle: Staatskanzlei

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