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NIEDERLAUSITZ aktuell

Land Brandenburg mit Vier-Stufen-Plan für mögliche Öffnungsschritte

15:00 Uhr | 23. Februar 2021
Corona

Corona

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Mit einem Vier-Stufen-Plan für mögliche Öffnungsschritte im Zuge der Corona-Pandemie geht das Land Brandenburg in die nächste Bund-Länder-Konferenz am 3. März. Der Plan wurde vom Kabinett als Diskussionsgrundlage für die Konferenz erstellt und zeigt vier große Lockerungsstufen auf, die von mehreren Faktoren wie Inzidenzwerte, Testkapazitäten und Impfstand abhängen. Unter anderem sind im zweiten Schritt die stufenweise Öffnung des Einzelhandels und erste Lockerungen der Kontaktbeschränkungen vorgesehen. Die Öffnung der Gastronomie sowie von Theatern und Kinos findet sich zum Beispiel in der dritten Stufe wieder.

 

Die Staatskanzlei Brandenburg teilte dazu mit: 

Das Kabinett hat sich heute auf der Grundlage einer Besprechungsunterlage mit den Perspektiven der Bewältigung der Corona-Pandemie in Brandenburg befasst. Ausgehend von der Pandemielage und der aktuellen Belastung des Gesundheitssystems sowie unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Eindämmungsmaßnahmen hat das Kabinett Szenarien für mögliche Öffnungsschritte erörtert. Die Ergebnisse sollen in die laufenden Bund-Länder-Abstimmungen zur Vorbereitung der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 3. März eingebracht werden.

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Die Menschen erwarten, dass am 3. März Öffnungsperspektiven für wichtige Wirtschafts- und Lebensbereiche vorgelegt werden. Brandenburg will sich in diese Debatte einbringen. Deswegen war die heutige Befassung im Kabinett dazu wichtig. Die Inzidenz kann nicht das einzige Kriterium für Öffnungen sein. Die Belastung des Gesundheitswesens, umfassende Testmöglichkeiten und der Impffortschritt sind in die Entscheidungen einzubeziehen. Natürlich müssen wir weiter vorsichtig sein und können nur langsam und schrittweise öffnen. Dennoch sollten wir uns gemeinsam darauf vorbereiten, die ersten Schritte zu gehen. So ist auch die Eröffnung im Bereich der Gartenfachmärkte und Baumschulen zum 1. März zu verstehen. Die Pflanzen stehen in den Gärtnereien. Wenn sie jetzt nicht verkauft werden können, müssten sie vernichtet werden.“ Die entsprechend notwendige Änderung der Brandenburger Eindämmungsverordnung zu diesem Einzelaspekt erfolgt im Laufe der Woche.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Die Eindämmungsmaßnahmen haben in den vergangenen Wochen zu einem spürbaren Rückgang des Infektionsgeschehens geführt. Das ist ein Erfolg. Aus diesem Grund konnten wir beginnen, die Grundschulen schrittweise im Wechselunterricht wieder zu öffnen. Gerade Kinder leiden sehr unter den Kontaktbeschränkungen. Mir liegt am Herzen, dass diese vorsichtige Öffnung der Schulen gut gelingt. Dafür sind flankierende Maßnahmen sehr wichtig. Leider müssen wir feststellen, dass jetzt die deutlich ansteckenderen SARS-CoV-2-Mutationen auf dem Vormarsch sind. Vor drei Wochen hatten wir den ersten Mutanten-Fall in Brandenburg, bis heute wurden 249 nachgewiesen. Wir müssen von einer hohen Dunkelziffer ausgehen. Wir haben weiterhin die Gefahr einer dritten Welle im Blick und nehmen das sehr ernst. Die gute Nachricht: Wir können beim Impfen wieder deutlich Fahrt aufnehmen. Und wir haben große Erwartungen an die angekündigte Ausweitung der nationalen Teststrategie des Bundes.“

Innenminister Michael Stübgen: „Harte Pandemie-Monate liegen hinter uns. Die ersten Erfolge haben sich aber eingestellt, und es wird Zeit für eine Lockdown-Dividende. Mit vorsichtigen Lockerungsschritten können wir die ersten Früchte der harten Entbehrungen ernten. Dabei ist aber äußerste Vorsicht geboten. Deshalb tasten wir uns mit kleinen Schritte vor. Wir gehen lieber mehrfach etwas zu langsam, als ein einziges Mal zu schnell. Wichtig ist auch, die Entwicklung um uns herum im Auge zu behalten. Unsere Nachbarn in Polen müssen gerade wieder einen bedauerlichen Anstieg der Infektionszahlen verzeichnen. Sollte diese Entwicklung anhalten und Polen zu einem Hochinzidenzgebiet werden, müssen wir mit einem Testregime an der Grenze reagieren. Zur Stunde sind Erkundungsteams unterwegs, die vor Ort prüfen, wie und wo wir Teststationen am besten aufbauen können. Wir wollen die Grenze offenhalten und den beruflichen und familiären Austausch zwischen Brandenburg und Polen weiter ermöglichen, aber wir müssen stets den notwendigen Schutz vor neuen Infektionswellen gewährleisten. Unser Testkonzept wird Anfang der kommenden Woche fertig auf dem Tisch liegen und kann dann jederzeit in die Tat umgesetzt werden.“

Landwirtschaftsminister Axel Vogel: „Gartenbaubetriebe bieten in ihrem Sortiment einen großen Anteil an systemrelevanten Produkten wie Gemüsejungpflanzen und Sämereien an. Das einsetzende Frühlingswetter lockt die Menschen in die Gärten und weckt die Lust auf Garten- und Balkonarbeit. Vor diesem Hintergrund begrüße ich sehr, dass sich das Kabinett für eine Öffnung der Betriebe ausgesprochen hat. Damit reagiert Brandenburg auch auf die Regelungen, wie sie bereits in anderen Bundesländern getroffen wurden. Die Gartenbaubetriebe sind sich ihrer Verantwortung, die mit der Öffnung einhergeht, sehr bewusst. Viele haben bereits im vergangenen Jahr Hygienekonzepte erarbeitet.“

Die Bildung von Stufen soll Orientierung bei der Zusammenstellung der Öffnungsschritte geben.

Stufe 1 (aktuell geltende Eindämmungsverordnung)

  • Kita geöffnet, Betreuung zu Hause soweit möglich
  • Wechselunterricht Grundschulen; Präsenz Abschlussklassen
  • Kontaktbeschränkung 1 Haushalt/1 Person (Kinder bis 14 Jahre dieser HH bleiben unberücksichtigt)
  • Elementare körpernahe Dienstleistungen (Dienstleistende im Gesundheitsbereich und sonstige helfende Berufe, soweit diese medizinisch, pflegerisch oder therapeutisch notwendige Leistungen erbringen, insbesondere im Bereich der Physio- oder Ergotherapie, Logopädie, Podologie sowie der Fußpflege, die nicht rein kosmetischen Zwecken dient sowie Frisöre)

Stufe 2

  • Kita geöffnet, Betreuung zu Hause soweit möglich
  • Wechselunterricht Grundschulen und weiterführende Schulen; Präsenz Abschlussklassen
  • Kontaktbeschränkung 2 Haushalte/5 Personen (Kinder bis 14 Jahre dieser HH bleiben unberücksichtigt)
  • Einzelhandel mit Zugangsbegrenzungen
  • Einstieg in außerschulische Bildungsangebote
  • Einstieg in Jugendarbeit > 14 Jahre
  • Sport mit Abstand, feste Gruppen (außen vor innen)
  • Museen, Ausstellungshäuser, Planetarien, Bibliotheken
  • Einrichtungen unter freiem Himmel wie Gedenkstätten
  • Veranstaltungen im Freien (Begrenzung der Personenzahl)
  • Outdoor-Freizeitangebote

Stufe 3

  • Kita Regelbetrieb
  • Ausweitung Präsenzpflicht an Grundschulen und weiterführenden Schulen
  • Kontaktbeschränkung 3 Haushalte/10 Personen (Kinder bis 14 Jahre dieser HH bleiben unberücksichtigt)
  • Theater, Konzerte, Kino
  • Einstieg Gastronomie
  • Beherbergung Einzelobjekte Ferienhäuser/Ferienwohnungen/Camping
  • Sport, Training und Wettkampf größere Gruppen ohne Abstand (außen vor innen)
  • Körpernahe Dienstleistungen wie z. B. Kosmetik
  • Freizeitangebote innen (Begrenzung Personenzahl)
  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (Begrenzung Personenzahl)
  • Versammlungen: unter freiem Himmel Ausweitung Teilnehmerzahl auf über 500; in geschlossenen Räumen weiterhin Begrenzung durch Hygieneregeln in Abhängigkeit von Raumgröße und Beschaffenheit

Stufe 4

  • Kita / Schule Regelbetrieb
  • Keine Kontaktbeschränkung
  • Beherbergung Hotel / Ferienwohnungen
  • Freizeitangebote innen ausweiten
  • Schwimmbäder/Thermen/ Wellness
  • Spielhallen

Ein verantwortlicher Umgang mit der Pandemie erfordert die ständige Überprüfung der vorgenommenen Einschränkungen. Die Abwägung und Entscheidung zu Öffnungsschritten soll anhand von klaren Grundsätzen vorgenommen werden.

Grundsatz 1: Berücksichtigung verschiedener Entscheidungsvariablen

Neben dem > Inzidenzwert sind dies die

> Belastung des Gesundheitswesens,

> die Entwicklung des R-Wertes,

> der Impffortschritt,

> die Umsetzung von Testkonzepten sowie

> die laufenden Abstimmungen mit den anderen Ländern und dem Bund.

Grundsätzlich gilt: Je niedriger die Infektionszahlen und je höher die Impfquote und das Testangebot ausfallen, desto mehr Lockerungen können umgesetzt werden.

Grundsatz 2: Die AHA-Regeln gelten unverändert.

Bei sämtlichen Lockerungsmaßnahmen ist sicherzustellen, dass die AHA-Regeln eingehalten werden (z. B. Abstand und Masken). Insbesondere spezifische und lageangepasste Hygienekonzepte stellen bei Lockerungen und einer Rückkehr zur Normalität sicher, dass die Neuinfektionen kontrollierbar bleiben.

Grundsatz 3: Differenzierte Öffnungsregelungen innerhalb einer Betrachtungsstufe sind möglich.

Differenzierte Regelungen für Einrichtungen oder Betriebe der gleichen Stufe sind möglich, bedürfen aber einer fundierten Begründung. In diesem Sinne sollen auch die von der Kulturministerkonferenz vorgelegten Schritte in die Öffnungsperspektiven eingeordnet werden. 

Grundsatz 4: Bildung hat oberste Priorität

Um die langfristigen Folgen der Pandemie bei Kindern und Jugendlichen möglichst gering zu halten, ist dieser Altersgruppe besonderes Augenmerk zu widmen. Soziales Miteinander und gesicherte schulische oder vorschulische Bildung sind wesentlich für Entwicklung und Gesundheit der Kinder und Jugendlichen. Die Rückkehr in einen regulären Schulbetrieb ist von höchster Priorität. Da mit zunehmendem Alter die digitalen Kompetenzen und Souveränität steigen und Präsenzunterricht für jüngere Schülerinnen und Schüler essentiell ist, werden die Schulen nach Jahrgängen „von unten“ nach „oben“ geöffnet.

Grundsatz 5: Verantwortungsvolle Öffnung des (Einzel-)handels sowie der Gastronomie/Hotellerie ist von strategischer Bedeutung

Zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen sind hart und über einen langen Zeitraum vom Lockdown getroffen worden. Sie zu stabilisieren und ihnen einen schnellen Neustart zu ermöglichen, ist von hoher Wichtigkeit. Das gilt insbesondere für den innerstädtischen Handel. Nicht zuletzt um die über eine ganze Generation und auch in der Fläche aufgebaute Wirtschaftsstruktur zu stabilisieren und vor einer dauerhaften Schädigung zu bewahren, ist die „Wiederbelebung“ des Einzelhandels und der Gastronomie von strategischer Bedeutung.

Grundsatz 6: Vulnerable Gruppen genießen besonderen Schutz und werden bei allen Lockerungen individuell berücksichtigt.

Insbesondere Ältere und Menschen mit relevanten Vorerkrankungen sind besonders gefährdet für schwere und schwerste Krankheitsverläufe. Sie brauchen einen besonderen Schutz. Insbesondere den Bewohnerinnen und Bewohnern von Senioren- und Pflegeheimen gilt besondere Aufmerksamkeit. Hier sind durchgehend höchste Hygienestandards und entsprechende Konzepte zu verfolgen sowie Kontaktbeschränkungen und besondere Testregime anzuwenden. Außerdem sind die Impfangebote für diese Gruppe prioritär.

Besondere Angebote in Form von „geschützten Zeitfenstern“ beim Einkauf können (z. B. bis zur Ausweitung der Impfangebote) eine weitere Schutzmöglichkeit darstellen. Die Umsetzungskompetenz liegt bei den Kommunen.

Grundsatz 7: Impfangebote sind mit höchster Priorität zu steigern und möglichst schnell zur Verfügung zu stellen. Vorrang für Ältere und medizinisches und pflegerisches Personal.

Der wissenschaftlich/medizinisch erfolgversprechende Weg aus der Pandemie ist durch eine maximal effektive und umfassende Impfung möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger gegeben. Daher gilt diesem Ziel höchste Priorität und Vorrang vor allen pandemiebegleitenden bzw. eindämmenden Maßnahmen. Wenngleich das subjektive Sicherheitsgefühl geimpfter Personen steigt, ist von Sonderregeln (Privilegien) zum jetzigen Zeitpunkt für diesen Personenkreis abzusehen, da sie nach bisheriger Kenntnis dennoch Virusüberträger sein können. Medizinisches Personal ist zum Rückgrat der gesamten Gesellschaft geworden und muss daher besonderen Schutz genießen. Es soll bei den Impfbemühungen neben vulnerablen Gruppen mit höchster Priorität mit entsprechenden Impfangeboten versorgt werden. Dies gilt auch für den Pflegebereich. 

Grundsatz 8: Testkonzepte umsetzen und Nachverfolgung von Infektionsketten gewährleisten

Entscheidend für die Bekämpfung der Pandemie ist die Unterbrechung der Infektionsketten. Dazu sind die mittlerweile deutlich ausgeweiteten Testmöglichkeiten zu nutzen. Der Bund hat angekündigt, ab dem 01.03.2021 flächendeckend umfassende Testmöglichkeiten zu unterstützen. Ebenfalls für den März ist die Zulassung von Selbsttests zur Anwendung durch Laien angekündigt.

Der öffentliche Gesundheitsdienst muss personell und hinsichtlich der technischen Ausstattung in die Lage versetzt werden, Infektionsketten sehr schnell nachzuverfolgen und damit zu unterbrechen. Die hier vom Bund bereitgestellte Finanzierung für zusätzliche Stellen und Digitalisierung ist dafür wichtige Hilfe und muss genutzt werden.

Coronavirus in der Lausitz. Aktuelle Lage und Entscheidungen

Alle aktuellen Entwicklungen in der Region haben wir in einer Übersicht zusammengefasst ->> Weiterlesen

Red. / Presseinfo 

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