Die Sanierung der Böschungen erfolgt immer bezogen auf den Endwasserstand. Ist dieser noch nicht erreicht, so bestehen im ungesicherten Ufervorfeld (im Bereich zwischen dem jetzigen und dem Endwasserstand) Gefährdungen durch mögliche Rutschungen oder Böschungsabbrüche. Bis zum Zeitpunkt des Erreichens der öffentlichen Sicherheit sind diese Bereiche durch Verbotsschilder (Betreten verboten – Lebensgefahr!) gekennzeichnet.
Die LMBV weist aus gegebenem Anlass (u.a. zum 13.05.2016 geplante „Lausitz Camp-Fahrradtouren“ an den noch in Sanierung und Flutung befindlichen Sedlitzer See) nochmals auf die Einhaltung der Badeverbote an noch nicht freigegebenen Bergbaufolgeseen hin.
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Quelle & Foto: Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
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