Alle Haushalte, die Wohngeld beziehen, können damit rechnen, dass sie im kommenden Jahr mehr Geld bekommen. Grund dafür ist das neue Wohngeldgesetz, das zum 1. Januar 2016 in Kraft tritt. Zuletzt wurde das Wohngeld 2009 an die Lebenshaltungskosten angepasst.
„Bislang ist das Wohngeld immer dann erhöht worden, wenn dazu die politische Initiative ergriffen wurde. Das ändert sich jetzt. Die Länder konnten sich durchsetzen und haben erreicht, dass die Höhe des Wohngelds regelmäßig alle zwei Jahre überprüft wird. Das bietet den Beziehern niedriger Einkommen mehr Sicherheit, die Miete für ihre Wohnungen auch auf lange Sicht bezahlen zu können,“ sagte Infrastrukturministerin Kathrin Schneider.
Zwei-Personenhaushalte beispielsweise erhielten 2012 durchschnittlich 112 Euro Wohngeld monatlich. Ab Januar 2016 wird sich ihr Wohngeld auf durchschnittlich 186 Euro monatlich erhöhen.
Die wesentlichen Änderungen des neuen Wohngeldgesetzes:
- Erhöhung der Tabellenwerte unter Berücksichtigung der gestiegenen Bruttokaltmieten und der Entwicklung der Heizkosten
- Die Tabellenwerte (nicht das Wohngeld) erhöhen sich um durchschnittlich rund 39 %. Die Tabellenwerte bieten eine Orientierung zur Höhe des Wohngeldes und ergeben sich über eine Berechnungsformel insbesondere aus der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, dem zu berücksichtigendem Einkommen und der anrechenbaren Bruttokaltmiete.
- Die Erhöhung der Miethöchstbeträge (entsprechend der regional unterschiedlichen Mietenentwicklung),
- Vereinfachung des Wohngeldrechts.
Die Anzahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen, ist in Brandenburg rückläufig. Zum Stichtag 09.12.2014 haben 21 985 Haushalte Wohngeld bezogen. Die Anzahl der Wohngeldempfängerhaushalte zum Stichtag 14.12.2015 beläuft sich auf 17 876.
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Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg