Stellen Sie sich vor, Sie bekommen die Zusage für eine Arbeitsstelle, haben aber Ihren Urlaub schon gebucht. Sie können also nicht gleichzeitig die neue Stelle antreten und am Strand liegen. Oder Sie planen den Jahresurlaub. Die Gedanken fliegen. Es wird schon nichts passieren. Und wenn doch? Die Erfahrung zeigt: Oft kommt es anders als gedacht. Unvorhersehbare Dinge. Ein Brand in der Wohnung. Eine verabreichte Impfung wird nicht vertragen. Das Kind wird krank. Der Nachholtermin für eine nicht bestandene Prüfung fällt in den gebuchten Backpacking-Trip. Alles schon vorgekommen.
Gut, wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung – als Kostenerstattung im Schadensfall abgeschlossen haben. Mit einem Onlinerechner bekommen Sie nach einigen wenigen Angaben zu Ihrer Reise einen Überblick über die zu leistende Prämie. Mit oder ohne Eigenanteil, dem sogenannten Selbstbehalt; als Einmalversicherung für den Zeitraum der Reise, die dann automatisch endet, oder als Jahresreiseversicherung, wenn Sie viel reisen.
Übrigens, zu glauben, eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich nicht, wenn der Reisepreis an sich günstig ist, ist falsch. Die Stornierungskosten richten sich nämlich nicht nach dem Reisepreis, sondern nach dem Zeitraum zwischen Buchung und Anreise. Hier zählt jeder Tag. Je näher der Anreisetag rückt, desto höher werden die Stornierungskosten, zwei Tage vor Reisebeginn nicht selten 90 %.
Auf das Kleingedruckte achten
Die Reiserücktrittsversicherung gilt jedoch nur bis zum Antritt der Reise, zum Beispiel bis zum Check-in am Flughafen. Und noch einmal: Oft kommt es anders als gedacht. Kurz vorm Schalter ausgerutscht und den Arm gebrochen, schwer seekrank auf der Kreuzfahrt, ein Angehöriger ist gestorben. Es gibt viele Gründe, die Anlass für einen Urlaubsabbruch sind. Mindestens genauso wichtig ist daher die Reiseabbruchversicherung. Sie greift, sobald Sie die Reise angetreten haben. Anfallende Kosten für die Rückreise oder die Stornierung des Hotelzimmers, weil sie aufgrund eines Unfalls auf dem Hinweg gar nicht erst dort ankommen, werden übernommen. Toptarife der Versicherer kombinieren meist beide Policen, damit Sie eine Sorge weniger haben.
Welche Gründe die Übernahme der Kosten bei Reiserücktritt oder Reiseabbruch rechtfertigen, steht in den Leistungskatalogen. Besonders bei Krankheiten ist ein ärztlicher Attest erforderlich. Chronische Erkrankungen und Vorerkrankungen, das heißt Erkrankungen, die bei Abschluss der Versicherung bereits bekannt sind, sind nicht inbegriffen.
Im Fall der Fälle
Für eine Rückerstattung benötigen Versicherungen Nachweise, dass die Reise nicht angetreten werden konnte beziehungsweise abgebrochen werden musste. Aber das versteht sich ja von selbst.
Der Grund der Reise ist egal. Ob Jahresurlaub oder Geschäftsreise, ob Bildungsreise oder Badeurlaub, Skipisten oder Städte-Sightseeing. Auch beim Reiseweg wird nicht unterschieden: Sie können fliegen, mit dem Zug fahren oder das eigene Auto nutzen. Egal ist auch die Anzahl der Reisenden: Wen auch immer Sie anmelden: nur sich selbst, Ihren Partner und sich, die Familie, Freunde … Sie alle sind herzlich willkommen. Und versichert.
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