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NIEDERLAUSITZ aktuell

Woidke auf Landesjägertag 2009

6:48 Uhr | 10. Mai 2009
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Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) hat in seinem Grußwort anlässlich des Landesjägertags gestern in Paaren/Glien den 17.000 Jägerinnen, Jägern und Jagdgästen im Land für ihren Einsatz gedankt: „Sie leisten einen wichtigen, anerkennenswerten Beitrag zur Erhaltung unserer natürlichen Umwelt.“ Ein Landesjägertag ist nicht nur eine alljährlich wiederkehrende verbandsinterne Zusammenkunft, sondern gleichzeitig eine wichtige Plattform zur Diskussion aktueller jagdpolitischer Themen.
Die Jagd und damit auch die Jäger stehen nicht erst heute im Blickpunkt einer zunehmend kritischen Öffentlichkeit. Leider sind einer wachsenden Zahl unserer Mitbürger die recht komplexen Zusammenhänge der Jagd oft nur sehr unzulänglich bewusst. Dies führt in der Öffentlichkeit oftmals zu Fehleinschätzungen und daraus abgeleiteten Forderungen zur Begrenzung, ja bis zur Abschaffung der Jagd in ihrer bisherigen Form.
Derartige Forderungen geben Anlass durch aktives Handeln des einzelnen Jägers vor Ort, aber auch durch öffentlichkeitswirksames Agieren aufklärend für die Belange der Jagd zu werben.
Die waidgerechte Jagdausübung in Deutschland steht für das insgesamt recht erfolgreiche Bemühen der Jägerschaft um die Erhaltung des Wildes und seiner Lebensräume in einem hochtechnisierten Industrieland. Dabei kommen positive Effekte nicht nur dem Wild, sondern auch vielen anderen, nicht dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten zugute.
Insoweit leisten Jäger einen wichtigen, anerkennenswerten Beitrag zur Erhaltung unserer natürlichen Umwelt.
Nicht zuletzt deshalb zählt der Landesjagdverband in Brandenburg auch zu Recht zum Kreis der anerkannten Naturschutzverbände.
Die Jagd steht auch für die Möglichkeit der nachhaltigen Nutzung einer natürlichen Ressource. Dieser Ansatz unterstreicht das heutige Selbstverständnis der Jagd als „Schutz durch nachhaltige Nutzung“. Ein solches Selbstverständnis fordert von Jägern ein sehr hohes Maß an wildbiologischem Wissen, handwerklichem Können, Engagement und nicht zuletzt Verantwortung für die uns anvertraute Natur.
Diese zu Recht hohen Anforderungen finden ihren Niederschlag in einer sehr breit angelegten Ausbildung der Jäger mit einer nicht zu unterschätzenden abschließenden Prüfung. Im Hinblick auf die Jägerprüfung wurde im vergangenen Jahr eine wichtige administrative Änderung vorgenommen. Die Abnahme der Jägerprüfung wurde dem Landesjagdverband übertragen. Diese Aufgabenübertragung dient einerseits dem von der Landesregierung angestrebten Bürokratieabbau. Andererseits dürfte damit auch eine inhaltliche Stärkung des Verbandes verbunden sein.
Eine erste Abnahme der Jägerprüfung nach diesen neuen Maßgaben wurde erfolgreich durchgeführt.
Verantwortung haben Jäger nicht nur gegenüber dem ihnen anvertrauten Wild. Die Verantwortung – vor allem die der Jagdausübungsberechtigten – besteht auch hinsichtlich der berechtigten Ansprüche von Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. In diesem Sinne hat Brandenburg 2008 einen Wildschadensbericht erarbeitet. Im Bericht wurden Wildschäden nach Maßgabe der jagdgesetzlichen Bestimmungen erfasst. Die vorgenommenen Auswertungen führen zu der Erkenntnis, dass sich die Wildschadenssituation durchaus unterschiedlich darstellt. Dies erfordert Lösungen vor Ort. Pauschale Bewertungen allein helfen hier nicht weiter. Es liegt ein breites jagdrechtliches Instrumentarium zur effizienten Regulierung der Wildbestände vor; dieses sollte zunächst einmal flächendeckend vollständig ausgeschöpft werden, bevor weitere Regularien gefordert werden.
Jagdausübungsberechtigte, Flächeneigentümer und Landnutzer bilden eine Verantwortungsgemeinschaft, der es obliegt, Wildschäden, wenn nicht zu vermeiden, so doch auf ein tragbares Maß zu begrenzen. Dies gilt für den Wald wie die Feldmark gleichermaßen.
Die vorläufige Auswertung der Streckenmeldungen des abgelaufenen Jagdjahres mit rund 78.300 erlegten Stücken Schwarzwild unterstreicht das gezeigte Engagement. In Fällen, in denen es trotz vielfältiger Bemühungen zu erheblichen Wildschäden gekommen ist, bedarf es nach Maßgabe des jeweils abgeschlossen Jagdpachtvertrages Regelungen, die einen für alle Beteiligten gerechten Schadensausgleich ermöglichen.
Dazu wurde mit aktiver Unterstützung des Landesjagdverbandes ein erster Lehrgang für Wildschadensschätzer (für landwirtschaftliche Kulturen) durchgeführt.
Nicht zuletzt auch unter dem Aspekt der Vermeidung von Wildschäden sind die Jäger zur Bejagung des Schalenwildes aufgerufen. Dies sollte gleichwohl auch Belange des Wildes berücksichtigen. Dazu gehört unter anderem die Rücksichtnahme auf den im Winter veränderten Stoffwechsel der wiederkäuenden Schalenwildarten. Der natürliche Lebensrhythmus des Schalenwildes ist – spätestens ab Januar – auf Energieeinsparung, dass heißt vor allem auf Ruhe und wenig Bewegung ausgerichtet.
In einer gemeinsam vom Landesjagdverband und dem Brandenburger Agrar- und Umweltministerium getragenen Empfehlung wird dazu aufgerufen, Bewegungsjagden zum 31. Dezember eines Jagdjahres einzustellen, die Abschussplanerfüllung vorrangig bis zu diesem Termin abzuschließen und auf Bewegungsjagden bei hoher Schneelage und starkem Frost unabhängig von dem genannten Termin zu verzichten.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) hat in seinem Grußwort anlässlich des Landesjägertags gestern in Paaren/Glien den 17.000 Jägerinnen, Jägern und Jagdgästen im Land für ihren Einsatz gedankt: „Sie leisten einen wichtigen, anerkennenswerten Beitrag zur Erhaltung unserer natürlichen Umwelt.“ Ein Landesjägertag ist nicht nur eine alljährlich wiederkehrende verbandsinterne Zusammenkunft, sondern gleichzeitig eine wichtige Plattform zur Diskussion aktueller jagdpolitischer Themen.
Die Jagd und damit auch die Jäger stehen nicht erst heute im Blickpunkt einer zunehmend kritischen Öffentlichkeit. Leider sind einer wachsenden Zahl unserer Mitbürger die recht komplexen Zusammenhänge der Jagd oft nur sehr unzulänglich bewusst. Dies führt in der Öffentlichkeit oftmals zu Fehleinschätzungen und daraus abgeleiteten Forderungen zur Begrenzung, ja bis zur Abschaffung der Jagd in ihrer bisherigen Form.
Derartige Forderungen geben Anlass durch aktives Handeln des einzelnen Jägers vor Ort, aber auch durch öffentlichkeitswirksames Agieren aufklärend für die Belange der Jagd zu werben.
Die waidgerechte Jagdausübung in Deutschland steht für das insgesamt recht erfolgreiche Bemühen der Jägerschaft um die Erhaltung des Wildes und seiner Lebensräume in einem hochtechnisierten Industrieland. Dabei kommen positive Effekte nicht nur dem Wild, sondern auch vielen anderen, nicht dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten zugute.
Insoweit leisten Jäger einen wichtigen, anerkennenswerten Beitrag zur Erhaltung unserer natürlichen Umwelt.
Nicht zuletzt deshalb zählt der Landesjagdverband in Brandenburg auch zu Recht zum Kreis der anerkannten Naturschutzverbände.
Die Jagd steht auch für die Möglichkeit der nachhaltigen Nutzung einer natürlichen Ressource. Dieser Ansatz unterstreicht das heutige Selbstverständnis der Jagd als „Schutz durch nachhaltige Nutzung“. Ein solches Selbstverständnis fordert von Jägern ein sehr hohes Maß an wildbiologischem Wissen, handwerklichem Können, Engagement und nicht zuletzt Verantwortung für die uns anvertraute Natur.
Diese zu Recht hohen Anforderungen finden ihren Niederschlag in einer sehr breit angelegten Ausbildung der Jäger mit einer nicht zu unterschätzenden abschließenden Prüfung. Im Hinblick auf die Jägerprüfung wurde im vergangenen Jahr eine wichtige administrative Änderung vorgenommen. Die Abnahme der Jägerprüfung wurde dem Landesjagdverband übertragen. Diese Aufgabenübertragung dient einerseits dem von der Landesregierung angestrebten Bürokratieabbau. Andererseits dürfte damit auch eine inhaltliche Stärkung des Verbandes verbunden sein.
Eine erste Abnahme der Jägerprüfung nach diesen neuen Maßgaben wurde erfolgreich durchgeführt.
Verantwortung haben Jäger nicht nur gegenüber dem ihnen anvertrauten Wild. Die Verantwortung – vor allem die der Jagdausübungsberechtigten – besteht auch hinsichtlich der berechtigten Ansprüche von Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. In diesem Sinne hat Brandenburg 2008 einen Wildschadensbericht erarbeitet. Im Bericht wurden Wildschäden nach Maßgabe der jagdgesetzlichen Bestimmungen erfasst. Die vorgenommenen Auswertungen führen zu der Erkenntnis, dass sich die Wildschadenssituation durchaus unterschiedlich darstellt. Dies erfordert Lösungen vor Ort. Pauschale Bewertungen allein helfen hier nicht weiter. Es liegt ein breites jagdrechtliches Instrumentarium zur effizienten Regulierung der Wildbestände vor; dieses sollte zunächst einmal flächendeckend vollständig ausgeschöpft werden, bevor weitere Regularien gefordert werden.
Jagdausübungsberechtigte, Flächeneigentümer und Landnutzer bilden eine Verantwortungsgemeinschaft, der es obliegt, Wildschäden, wenn nicht zu vermeiden, so doch auf ein tragbares Maß zu begrenzen. Dies gilt für den Wald wie die Feldmark gleichermaßen.
Die vorläufige Auswertung der Streckenmeldungen des abgelaufenen Jagdjahres mit rund 78.300 erlegten Stücken Schwarzwild unterstreicht das gezeigte Engagement. In Fällen, in denen es trotz vielfältiger Bemühungen zu erheblichen Wildschäden gekommen ist, bedarf es nach Maßgabe des jeweils abgeschlossen Jagdpachtvertrages Regelungen, die einen für alle Beteiligten gerechten Schadensausgleich ermöglichen.
Dazu wurde mit aktiver Unterstützung des Landesjagdverbandes ein erster Lehrgang für Wildschadensschätzer (für landwirtschaftliche Kulturen) durchgeführt.
Nicht zuletzt auch unter dem Aspekt der Vermeidung von Wildschäden sind die Jäger zur Bejagung des Schalenwildes aufgerufen. Dies sollte gleichwohl auch Belange des Wildes berücksichtigen. Dazu gehört unter anderem die Rücksichtnahme auf den im Winter veränderten Stoffwechsel der wiederkäuenden Schalenwildarten. Der natürliche Lebensrhythmus des Schalenwildes ist – spätestens ab Januar – auf Energieeinsparung, dass heißt vor allem auf Ruhe und wenig Bewegung ausgerichtet.
In einer gemeinsam vom Landesjagdverband und dem Brandenburger Agrar- und Umweltministerium getragenen Empfehlung wird dazu aufgerufen, Bewegungsjagden zum 31. Dezember eines Jagdjahres einzustellen, die Abschussplanerfüllung vorrangig bis zu diesem Termin abzuschließen und auf Bewegungsjagden bei hoher Schneelage und starkem Frost unabhängig von dem genannten Termin zu verzichten.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) hat in seinem Grußwort anlässlich des Landesjägertags gestern in Paaren/Glien den 17.000 Jägerinnen, Jägern und Jagdgästen im Land für ihren Einsatz gedankt: „Sie leisten einen wichtigen, anerkennenswerten Beitrag zur Erhaltung unserer natürlichen Umwelt.“ Ein Landesjägertag ist nicht nur eine alljährlich wiederkehrende verbandsinterne Zusammenkunft, sondern gleichzeitig eine wichtige Plattform zur Diskussion aktueller jagdpolitischer Themen.
Die Jagd und damit auch die Jäger stehen nicht erst heute im Blickpunkt einer zunehmend kritischen Öffentlichkeit. Leider sind einer wachsenden Zahl unserer Mitbürger die recht komplexen Zusammenhänge der Jagd oft nur sehr unzulänglich bewusst. Dies führt in der Öffentlichkeit oftmals zu Fehleinschätzungen und daraus abgeleiteten Forderungen zur Begrenzung, ja bis zur Abschaffung der Jagd in ihrer bisherigen Form.
Derartige Forderungen geben Anlass durch aktives Handeln des einzelnen Jägers vor Ort, aber auch durch öffentlichkeitswirksames Agieren aufklärend für die Belange der Jagd zu werben.
Die waidgerechte Jagdausübung in Deutschland steht für das insgesamt recht erfolgreiche Bemühen der Jägerschaft um die Erhaltung des Wildes und seiner Lebensräume in einem hochtechnisierten Industrieland. Dabei kommen positive Effekte nicht nur dem Wild, sondern auch vielen anderen, nicht dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten zugute.
Insoweit leisten Jäger einen wichtigen, anerkennenswerten Beitrag zur Erhaltung unserer natürlichen Umwelt.
Nicht zuletzt deshalb zählt der Landesjagdverband in Brandenburg auch zu Recht zum Kreis der anerkannten Naturschutzverbände.
Die Jagd steht auch für die Möglichkeit der nachhaltigen Nutzung einer natürlichen Ressource. Dieser Ansatz unterstreicht das heutige Selbstverständnis der Jagd als „Schutz durch nachhaltige Nutzung“. Ein solches Selbstverständnis fordert von Jägern ein sehr hohes Maß an wildbiologischem Wissen, handwerklichem Können, Engagement und nicht zuletzt Verantwortung für die uns anvertraute Natur.
Diese zu Recht hohen Anforderungen finden ihren Niederschlag in einer sehr breit angelegten Ausbildung der Jäger mit einer nicht zu unterschätzenden abschließenden Prüfung. Im Hinblick auf die Jägerprüfung wurde im vergangenen Jahr eine wichtige administrative Änderung vorgenommen. Die Abnahme der Jägerprüfung wurde dem Landesjagdverband übertragen. Diese Aufgabenübertragung dient einerseits dem von der Landesregierung angestrebten Bürokratieabbau. Andererseits dürfte damit auch eine inhaltliche Stärkung des Verbandes verbunden sein.
Eine erste Abnahme der Jägerprüfung nach diesen neuen Maßgaben wurde erfolgreich durchgeführt.
Verantwortung haben Jäger nicht nur gegenüber dem ihnen anvertrauten Wild. Die Verantwortung – vor allem die der Jagdausübungsberechtigten – besteht auch hinsichtlich der berechtigten Ansprüche von Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. In diesem Sinne hat Brandenburg 2008 einen Wildschadensbericht erarbeitet. Im Bericht wurden Wildschäden nach Maßgabe der jagdgesetzlichen Bestimmungen erfasst. Die vorgenommenen Auswertungen führen zu der Erkenntnis, dass sich die Wildschadenssituation durchaus unterschiedlich darstellt. Dies erfordert Lösungen vor Ort. Pauschale Bewertungen allein helfen hier nicht weiter. Es liegt ein breites jagdrechtliches Instrumentarium zur effizienten Regulierung der Wildbestände vor; dieses sollte zunächst einmal flächendeckend vollständig ausgeschöpft werden, bevor weitere Regularien gefordert werden.
Jagdausübungsberechtigte, Flächeneigentümer und Landnutzer bilden eine Verantwortungsgemeinschaft, der es obliegt, Wildschäden, wenn nicht zu vermeiden, so doch auf ein tragbares Maß zu begrenzen. Dies gilt für den Wald wie die Feldmark gleichermaßen.
Die vorläufige Auswertung der Streckenmeldungen des abgelaufenen Jagdjahres mit rund 78.300 erlegten Stücken Schwarzwild unterstreicht das gezeigte Engagement. In Fällen, in denen es trotz vielfältiger Bemühungen zu erheblichen Wildschäden gekommen ist, bedarf es nach Maßgabe des jeweils abgeschlossen Jagdpachtvertrages Regelungen, die einen für alle Beteiligten gerechten Schadensausgleich ermöglichen.
Dazu wurde mit aktiver Unterstützung des Landesjagdverbandes ein erster Lehrgang für Wildschadensschätzer (für landwirtschaftliche Kulturen) durchgeführt.
Nicht zuletzt auch unter dem Aspekt der Vermeidung von Wildschäden sind die Jäger zur Bejagung des Schalenwildes aufgerufen. Dies sollte gleichwohl auch Belange des Wildes berücksichtigen. Dazu gehört unter anderem die Rücksichtnahme auf den im Winter veränderten Stoffwechsel der wiederkäuenden Schalenwildarten. Der natürliche Lebensrhythmus des Schalenwildes ist – spätestens ab Januar – auf Energieeinsparung, dass heißt vor allem auf Ruhe und wenig Bewegung ausgerichtet.
In einer gemeinsam vom Landesjagdverband und dem Brandenburger Agrar- und Umweltministerium getragenen Empfehlung wird dazu aufgerufen, Bewegungsjagden zum 31. Dezember eines Jagdjahres einzustellen, die Abschussplanerfüllung vorrangig bis zu diesem Termin abzuschließen und auf Bewegungsjagden bei hoher Schneelage und starkem Frost unabhängig von dem genannten Termin zu verzichten.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) hat in seinem Grußwort anlässlich des Landesjägertags gestern in Paaren/Glien den 17.000 Jägerinnen, Jägern und Jagdgästen im Land für ihren Einsatz gedankt: „Sie leisten einen wichtigen, anerkennenswerten Beitrag zur Erhaltung unserer natürlichen Umwelt.“ Ein Landesjägertag ist nicht nur eine alljährlich wiederkehrende verbandsinterne Zusammenkunft, sondern gleichzeitig eine wichtige Plattform zur Diskussion aktueller jagdpolitischer Themen.
Die Jagd und damit auch die Jäger stehen nicht erst heute im Blickpunkt einer zunehmend kritischen Öffentlichkeit. Leider sind einer wachsenden Zahl unserer Mitbürger die recht komplexen Zusammenhänge der Jagd oft nur sehr unzulänglich bewusst. Dies führt in der Öffentlichkeit oftmals zu Fehleinschätzungen und daraus abgeleiteten Forderungen zur Begrenzung, ja bis zur Abschaffung der Jagd in ihrer bisherigen Form.
Derartige Forderungen geben Anlass durch aktives Handeln des einzelnen Jägers vor Ort, aber auch durch öffentlichkeitswirksames Agieren aufklärend für die Belange der Jagd zu werben.
Die waidgerechte Jagdausübung in Deutschland steht für das insgesamt recht erfolgreiche Bemühen der Jägerschaft um die Erhaltung des Wildes und seiner Lebensräume in einem hochtechnisierten Industrieland. Dabei kommen positive Effekte nicht nur dem Wild, sondern auch vielen anderen, nicht dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten zugute.
Insoweit leisten Jäger einen wichtigen, anerkennenswerten Beitrag zur Erhaltung unserer natürlichen Umwelt.
Nicht zuletzt deshalb zählt der Landesjagdverband in Brandenburg auch zu Recht zum Kreis der anerkannten Naturschutzverbände.
Die Jagd steht auch für die Möglichkeit der nachhaltigen Nutzung einer natürlichen Ressource. Dieser Ansatz unterstreicht das heutige Selbstverständnis der Jagd als „Schutz durch nachhaltige Nutzung“. Ein solches Selbstverständnis fordert von Jägern ein sehr hohes Maß an wildbiologischem Wissen, handwerklichem Können, Engagement und nicht zuletzt Verantwortung für die uns anvertraute Natur.
Diese zu Recht hohen Anforderungen finden ihren Niederschlag in einer sehr breit angelegten Ausbildung der Jäger mit einer nicht zu unterschätzenden abschließenden Prüfung. Im Hinblick auf die Jägerprüfung wurde im vergangenen Jahr eine wichtige administrative Änderung vorgenommen. Die Abnahme der Jägerprüfung wurde dem Landesjagdverband übertragen. Diese Aufgabenübertragung dient einerseits dem von der Landesregierung angestrebten Bürokratieabbau. Andererseits dürfte damit auch eine inhaltliche Stärkung des Verbandes verbunden sein.
Eine erste Abnahme der Jägerprüfung nach diesen neuen Maßgaben wurde erfolgreich durchgeführt.
Verantwortung haben Jäger nicht nur gegenüber dem ihnen anvertrauten Wild. Die Verantwortung – vor allem die der Jagdausübungsberechtigten – besteht auch hinsichtlich der berechtigten Ansprüche von Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. In diesem Sinne hat Brandenburg 2008 einen Wildschadensbericht erarbeitet. Im Bericht wurden Wildschäden nach Maßgabe der jagdgesetzlichen Bestimmungen erfasst. Die vorgenommenen Auswertungen führen zu der Erkenntnis, dass sich die Wildschadenssituation durchaus unterschiedlich darstellt. Dies erfordert Lösungen vor Ort. Pauschale Bewertungen allein helfen hier nicht weiter. Es liegt ein breites jagdrechtliches Instrumentarium zur effizienten Regulierung der Wildbestände vor; dieses sollte zunächst einmal flächendeckend vollständig ausgeschöpft werden, bevor weitere Regularien gefordert werden.
Jagdausübungsberechtigte, Flächeneigentümer und Landnutzer bilden eine Verantwortungsgemeinschaft, der es obliegt, Wildschäden, wenn nicht zu vermeiden, so doch auf ein tragbares Maß zu begrenzen. Dies gilt für den Wald wie die Feldmark gleichermaßen.
Die vorläufige Auswertung der Streckenmeldungen des abgelaufenen Jagdjahres mit rund 78.300 erlegten Stücken Schwarzwild unterstreicht das gezeigte Engagement. In Fällen, in denen es trotz vielfältiger Bemühungen zu erheblichen Wildschäden gekommen ist, bedarf es nach Maßgabe des jeweils abgeschlossen Jagdpachtvertrages Regelungen, die einen für alle Beteiligten gerechten Schadensausgleich ermöglichen.
Dazu wurde mit aktiver Unterstützung des Landesjagdverbandes ein erster Lehrgang für Wildschadensschätzer (für landwirtschaftliche Kulturen) durchgeführt.
Nicht zuletzt auch unter dem Aspekt der Vermeidung von Wildschäden sind die Jäger zur Bejagung des Schalenwildes aufgerufen. Dies sollte gleichwohl auch Belange des Wildes berücksichtigen. Dazu gehört unter anderem die Rücksichtnahme auf den im Winter veränderten Stoffwechsel der wiederkäuenden Schalenwildarten. Der natürliche Lebensrhythmus des Schalenwildes ist – spätestens ab Januar – auf Energieeinsparung, dass heißt vor allem auf Ruhe und wenig Bewegung ausgerichtet.
In einer gemeinsam vom Landesjagdverband und dem Brandenburger Agrar- und Umweltministerium getragenen Empfehlung wird dazu aufgerufen, Bewegungsjagden zum 31. Dezember eines Jagdjahres einzustellen, die Abschussplanerfüllung vorrangig bis zu diesem Termin abzuschließen und auf Bewegungsjagden bei hoher Schneelage und starkem Frost unabhängig von dem genannten Termin zu verzichten.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) hat in seinem Grußwort anlässlich des Landesjägertags gestern in Paaren/Glien den 17.000 Jägerinnen, Jägern und Jagdgästen im Land für ihren Einsatz gedankt: „Sie leisten einen wichtigen, anerkennenswerten Beitrag zur Erhaltung unserer natürlichen Umwelt.“ Ein Landesjägertag ist nicht nur eine alljährlich wiederkehrende verbandsinterne Zusammenkunft, sondern gleichzeitig eine wichtige Plattform zur Diskussion aktueller jagdpolitischer Themen.
Die Jagd und damit auch die Jäger stehen nicht erst heute im Blickpunkt einer zunehmend kritischen Öffentlichkeit. Leider sind einer wachsenden Zahl unserer Mitbürger die recht komplexen Zusammenhänge der Jagd oft nur sehr unzulänglich bewusst. Dies führt in der Öffentlichkeit oftmals zu Fehleinschätzungen und daraus abgeleiteten Forderungen zur Begrenzung, ja bis zur Abschaffung der Jagd in ihrer bisherigen Form.
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Diese zu Recht hohen Anforderungen finden ihren Niederschlag in einer sehr breit angelegten Ausbildung der Jäger mit einer nicht zu unterschätzenden abschließenden Prüfung. Im Hinblick auf die Jägerprüfung wurde im vergangenen Jahr eine wichtige administrative Änderung vorgenommen. Die Abnahme der Jägerprüfung wurde dem Landesjagdverband übertragen. Diese Aufgabenübertragung dient einerseits dem von der Landesregierung angestrebten Bürokratieabbau. Andererseits dürfte damit auch eine inhaltliche Stärkung des Verbandes verbunden sein.
Eine erste Abnahme der Jägerprüfung nach diesen neuen Maßgaben wurde erfolgreich durchgeführt.
Verantwortung haben Jäger nicht nur gegenüber dem ihnen anvertrauten Wild. Die Verantwortung – vor allem die der Jagdausübungsberechtigten – besteht auch hinsichtlich der berechtigten Ansprüche von Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. In diesem Sinne hat Brandenburg 2008 einen Wildschadensbericht erarbeitet. Im Bericht wurden Wildschäden nach Maßgabe der jagdgesetzlichen Bestimmungen erfasst. Die vorgenommenen Auswertungen führen zu der Erkenntnis, dass sich die Wildschadenssituation durchaus unterschiedlich darstellt. Dies erfordert Lösungen vor Ort. Pauschale Bewertungen allein helfen hier nicht weiter. Es liegt ein breites jagdrechtliches Instrumentarium zur effizienten Regulierung der Wildbestände vor; dieses sollte zunächst einmal flächendeckend vollständig ausgeschöpft werden, bevor weitere Regularien gefordert werden.
Jagdausübungsberechtigte, Flächeneigentümer und Landnutzer bilden eine Verantwortungsgemeinschaft, der es obliegt, Wildschäden, wenn nicht zu vermeiden, so doch auf ein tragbares Maß zu begrenzen. Dies gilt für den Wald wie die Feldmark gleichermaßen.
Die vorläufige Auswertung der Streckenmeldungen des abgelaufenen Jagdjahres mit rund 78.300 erlegten Stücken Schwarzwild unterstreicht das gezeigte Engagement. In Fällen, in denen es trotz vielfältiger Bemühungen zu erheblichen Wildschäden gekommen ist, bedarf es nach Maßgabe des jeweils abgeschlossen Jagdpachtvertrages Regelungen, die einen für alle Beteiligten gerechten Schadensausgleich ermöglichen.
Dazu wurde mit aktiver Unterstützung des Landesjagdverbandes ein erster Lehrgang für Wildschadensschätzer (für landwirtschaftliche Kulturen) durchgeführt.
Nicht zuletzt auch unter dem Aspekt der Vermeidung von Wildschäden sind die Jäger zur Bejagung des Schalenwildes aufgerufen. Dies sollte gleichwohl auch Belange des Wildes berücksichtigen. Dazu gehört unter anderem die Rücksichtnahme auf den im Winter veränderten Stoffwechsel der wiederkäuenden Schalenwildarten. Der natürliche Lebensrhythmus des Schalenwildes ist – spätestens ab Januar – auf Energieeinsparung, dass heißt vor allem auf Ruhe und wenig Bewegung ausgerichtet.
In einer gemeinsam vom Landesjagdverband und dem Brandenburger Agrar- und Umweltministerium getragenen Empfehlung wird dazu aufgerufen, Bewegungsjagden zum 31. Dezember eines Jagdjahres einzustellen, die Abschussplanerfüllung vorrangig bis zu diesem Termin abzuschließen und auf Bewegungsjagden bei hoher Schneelage und starkem Frost unabhängig von dem genannten Termin zu verzichten.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) hat in seinem Grußwort anlässlich des Landesjägertags gestern in Paaren/Glien den 17.000 Jägerinnen, Jägern und Jagdgästen im Land für ihren Einsatz gedankt: „Sie leisten einen wichtigen, anerkennenswerten Beitrag zur Erhaltung unserer natürlichen Umwelt.“ Ein Landesjägertag ist nicht nur eine alljährlich wiederkehrende verbandsinterne Zusammenkunft, sondern gleichzeitig eine wichtige Plattform zur Diskussion aktueller jagdpolitischer Themen.
Die Jagd und damit auch die Jäger stehen nicht erst heute im Blickpunkt einer zunehmend kritischen Öffentlichkeit. Leider sind einer wachsenden Zahl unserer Mitbürger die recht komplexen Zusammenhänge der Jagd oft nur sehr unzulänglich bewusst. Dies führt in der Öffentlichkeit oftmals zu Fehleinschätzungen und daraus abgeleiteten Forderungen zur Begrenzung, ja bis zur Abschaffung der Jagd in ihrer bisherigen Form.
Derartige Forderungen geben Anlass durch aktives Handeln des einzelnen Jägers vor Ort, aber auch durch öffentlichkeitswirksames Agieren aufklärend für die Belange der Jagd zu werben.
Die waidgerechte Jagdausübung in Deutschland steht für das insgesamt recht erfolgreiche Bemühen der Jägerschaft um die Erhaltung des Wildes und seiner Lebensräume in einem hochtechnisierten Industrieland. Dabei kommen positive Effekte nicht nur dem Wild, sondern auch vielen anderen, nicht dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten zugute.
Insoweit leisten Jäger einen wichtigen, anerkennenswerten Beitrag zur Erhaltung unserer natürlichen Umwelt.
Nicht zuletzt deshalb zählt der Landesjagdverband in Brandenburg auch zu Recht zum Kreis der anerkannten Naturschutzverbände.
Die Jagd steht auch für die Möglichkeit der nachhaltigen Nutzung einer natürlichen Ressource. Dieser Ansatz unterstreicht das heutige Selbstverständnis der Jagd als „Schutz durch nachhaltige Nutzung“. Ein solches Selbstverständnis fordert von Jägern ein sehr hohes Maß an wildbiologischem Wissen, handwerklichem Können, Engagement und nicht zuletzt Verantwortung für die uns anvertraute Natur.
Diese zu Recht hohen Anforderungen finden ihren Niederschlag in einer sehr breit angelegten Ausbildung der Jäger mit einer nicht zu unterschätzenden abschließenden Prüfung. Im Hinblick auf die Jägerprüfung wurde im vergangenen Jahr eine wichtige administrative Änderung vorgenommen. Die Abnahme der Jägerprüfung wurde dem Landesjagdverband übertragen. Diese Aufgabenübertragung dient einerseits dem von der Landesregierung angestrebten Bürokratieabbau. Andererseits dürfte damit auch eine inhaltliche Stärkung des Verbandes verbunden sein.
Eine erste Abnahme der Jägerprüfung nach diesen neuen Maßgaben wurde erfolgreich durchgeführt.
Verantwortung haben Jäger nicht nur gegenüber dem ihnen anvertrauten Wild. Die Verantwortung – vor allem die der Jagdausübungsberechtigten – besteht auch hinsichtlich der berechtigten Ansprüche von Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. In diesem Sinne hat Brandenburg 2008 einen Wildschadensbericht erarbeitet. Im Bericht wurden Wildschäden nach Maßgabe der jagdgesetzlichen Bestimmungen erfasst. Die vorgenommenen Auswertungen führen zu der Erkenntnis, dass sich die Wildschadenssituation durchaus unterschiedlich darstellt. Dies erfordert Lösungen vor Ort. Pauschale Bewertungen allein helfen hier nicht weiter. Es liegt ein breites jagdrechtliches Instrumentarium zur effizienten Regulierung der Wildbestände vor; dieses sollte zunächst einmal flächendeckend vollständig ausgeschöpft werden, bevor weitere Regularien gefordert werden.
Jagdausübungsberechtigte, Flächeneigentümer und Landnutzer bilden eine Verantwortungsgemeinschaft, der es obliegt, Wildschäden, wenn nicht zu vermeiden, so doch auf ein tragbares Maß zu begrenzen. Dies gilt für den Wald wie die Feldmark gleichermaßen.
Die vorläufige Auswertung der Streckenmeldungen des abgelaufenen Jagdjahres mit rund 78.300 erlegten Stücken Schwarzwild unterstreicht das gezeigte Engagement. In Fällen, in denen es trotz vielfältiger Bemühungen zu erheblichen Wildschäden gekommen ist, bedarf es nach Maßgabe des jeweils abgeschlossen Jagdpachtvertrages Regelungen, die einen für alle Beteiligten gerechten Schadensausgleich ermöglichen.
Dazu wurde mit aktiver Unterstützung des Landesjagdverbandes ein erster Lehrgang für Wildschadensschätzer (für landwirtschaftliche Kulturen) durchgeführt.
Nicht zuletzt auch unter dem Aspekt der Vermeidung von Wildschäden sind die Jäger zur Bejagung des Schalenwildes aufgerufen. Dies sollte gleichwohl auch Belange des Wildes berücksichtigen. Dazu gehört unter anderem die Rücksichtnahme auf den im Winter veränderten Stoffwechsel der wiederkäuenden Schalenwildarten. Der natürliche Lebensrhythmus des Schalenwildes ist – spätestens ab Januar – auf Energieeinsparung, dass heißt vor allem auf Ruhe und wenig Bewegung ausgerichtet.
In einer gemeinsam vom Landesjagdverband und dem Brandenburger Agrar- und Umweltministerium getragenen Empfehlung wird dazu aufgerufen, Bewegungsjagden zum 31. Dezember eines Jagdjahres einzustellen, die Abschussplanerfüllung vorrangig bis zu diesem Termin abzuschließen und auf Bewegungsjagden bei hoher Schneelage und starkem Frost unabhängig von dem genannten Termin zu verzichten.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) hat in seinem Grußwort anlässlich des Landesjägertags gestern in Paaren/Glien den 17.000 Jägerinnen, Jägern und Jagdgästen im Land für ihren Einsatz gedankt: „Sie leisten einen wichtigen, anerkennenswerten Beitrag zur Erhaltung unserer natürlichen Umwelt.“ Ein Landesjägertag ist nicht nur eine alljährlich wiederkehrende verbandsinterne Zusammenkunft, sondern gleichzeitig eine wichtige Plattform zur Diskussion aktueller jagdpolitischer Themen.
Die Jagd und damit auch die Jäger stehen nicht erst heute im Blickpunkt einer zunehmend kritischen Öffentlichkeit. Leider sind einer wachsenden Zahl unserer Mitbürger die recht komplexen Zusammenhänge der Jagd oft nur sehr unzulänglich bewusst. Dies führt in der Öffentlichkeit oftmals zu Fehleinschätzungen und daraus abgeleiteten Forderungen zur Begrenzung, ja bis zur Abschaffung der Jagd in ihrer bisherigen Form.
Derartige Forderungen geben Anlass durch aktives Handeln des einzelnen Jägers vor Ort, aber auch durch öffentlichkeitswirksames Agieren aufklärend für die Belange der Jagd zu werben.
Die waidgerechte Jagdausübung in Deutschland steht für das insgesamt recht erfolgreiche Bemühen der Jägerschaft um die Erhaltung des Wildes und seiner Lebensräume in einem hochtechnisierten Industrieland. Dabei kommen positive Effekte nicht nur dem Wild, sondern auch vielen anderen, nicht dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten zugute.
Insoweit leisten Jäger einen wichtigen, anerkennenswerten Beitrag zur Erhaltung unserer natürlichen Umwelt.
Nicht zuletzt deshalb zählt der Landesjagdverband in Brandenburg auch zu Recht zum Kreis der anerkannten Naturschutzverbände.
Die Jagd steht auch für die Möglichkeit der nachhaltigen Nutzung einer natürlichen Ressource. Dieser Ansatz unterstreicht das heutige Selbstverständnis der Jagd als „Schutz durch nachhaltige Nutzung“. Ein solches Selbstverständnis fordert von Jägern ein sehr hohes Maß an wildbiologischem Wissen, handwerklichem Können, Engagement und nicht zuletzt Verantwortung für die uns anvertraute Natur.
Diese zu Recht hohen Anforderungen finden ihren Niederschlag in einer sehr breit angelegten Ausbildung der Jäger mit einer nicht zu unterschätzenden abschließenden Prüfung. Im Hinblick auf die Jägerprüfung wurde im vergangenen Jahr eine wichtige administrative Änderung vorgenommen. Die Abnahme der Jägerprüfung wurde dem Landesjagdverband übertragen. Diese Aufgabenübertragung dient einerseits dem von der Landesregierung angestrebten Bürokratieabbau. Andererseits dürfte damit auch eine inhaltliche Stärkung des Verbandes verbunden sein.
Eine erste Abnahme der Jägerprüfung nach diesen neuen Maßgaben wurde erfolgreich durchgeführt.
Verantwortung haben Jäger nicht nur gegenüber dem ihnen anvertrauten Wild. Die Verantwortung – vor allem die der Jagdausübungsberechtigten – besteht auch hinsichtlich der berechtigten Ansprüche von Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. In diesem Sinne hat Brandenburg 2008 einen Wildschadensbericht erarbeitet. Im Bericht wurden Wildschäden nach Maßgabe der jagdgesetzlichen Bestimmungen erfasst. Die vorgenommenen Auswertungen führen zu der Erkenntnis, dass sich die Wildschadenssituation durchaus unterschiedlich darstellt. Dies erfordert Lösungen vor Ort. Pauschale Bewertungen allein helfen hier nicht weiter. Es liegt ein breites jagdrechtliches Instrumentarium zur effizienten Regulierung der Wildbestände vor; dieses sollte zunächst einmal flächendeckend vollständig ausgeschöpft werden, bevor weitere Regularien gefordert werden.
Jagdausübungsberechtigte, Flächeneigentümer und Landnutzer bilden eine Verantwortungsgemeinschaft, der es obliegt, Wildschäden, wenn nicht zu vermeiden, so doch auf ein tragbares Maß zu begrenzen. Dies gilt für den Wald wie die Feldmark gleichermaßen.
Die vorläufige Auswertung der Streckenmeldungen des abgelaufenen Jagdjahres mit rund 78.300 erlegten Stücken Schwarzwild unterstreicht das gezeigte Engagement. In Fällen, in denen es trotz vielfältiger Bemühungen zu erheblichen Wildschäden gekommen ist, bedarf es nach Maßgabe des jeweils abgeschlossen Jagdpachtvertrages Regelungen, die einen für alle Beteiligten gerechten Schadensausgleich ermöglichen.
Dazu wurde mit aktiver Unterstützung des Landesjagdverbandes ein erster Lehrgang für Wildschadensschätzer (für landwirtschaftliche Kulturen) durchgeführt.
Nicht zuletzt auch unter dem Aspekt der Vermeidung von Wildschäden sind die Jäger zur Bejagung des Schalenwildes aufgerufen. Dies sollte gleichwohl auch Belange des Wildes berücksichtigen. Dazu gehört unter anderem die Rücksichtnahme auf den im Winter veränderten Stoffwechsel der wiederkäuenden Schalenwildarten. Der natürliche Lebensrhythmus des Schalenwildes ist – spätestens ab Januar – auf Energieeinsparung, dass heißt vor allem auf Ruhe und wenig Bewegung ausgerichtet.
In einer gemeinsam vom Landesjagdverband und dem Brandenburger Agrar- und Umweltministerium getragenen Empfehlung wird dazu aufgerufen, Bewegungsjagden zum 31. Dezember eines Jagdjahres einzustellen, die Abschussplanerfüllung vorrangig bis zu diesem Termin abzuschließen und auf Bewegungsjagden bei hoher Schneelage und starkem Frost unabhängig von dem genannten Termin zu verzichten.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) hat in seinem Grußwort anlässlich des Landesjägertags gestern in Paaren/Glien den 17.000 Jägerinnen, Jägern und Jagdgästen im Land für ihren Einsatz gedankt: „Sie leisten einen wichtigen, anerkennenswerten Beitrag zur Erhaltung unserer natürlichen Umwelt.“ Ein Landesjägertag ist nicht nur eine alljährlich wiederkehrende verbandsinterne Zusammenkunft, sondern gleichzeitig eine wichtige Plattform zur Diskussion aktueller jagdpolitischer Themen.
Die Jagd und damit auch die Jäger stehen nicht erst heute im Blickpunkt einer zunehmend kritischen Öffentlichkeit. Leider sind einer wachsenden Zahl unserer Mitbürger die recht komplexen Zusammenhänge der Jagd oft nur sehr unzulänglich bewusst. Dies führt in der Öffentlichkeit oftmals zu Fehleinschätzungen und daraus abgeleiteten Forderungen zur Begrenzung, ja bis zur Abschaffung der Jagd in ihrer bisherigen Form.
Derartige Forderungen geben Anlass durch aktives Handeln des einzelnen Jägers vor Ort, aber auch durch öffentlichkeitswirksames Agieren aufklärend für die Belange der Jagd zu werben.
Die waidgerechte Jagdausübung in Deutschland steht für das insgesamt recht erfolgreiche Bemühen der Jägerschaft um die Erhaltung des Wildes und seiner Lebensräume in einem hochtechnisierten Industrieland. Dabei kommen positive Effekte nicht nur dem Wild, sondern auch vielen anderen, nicht dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten zugute.
Insoweit leisten Jäger einen wichtigen, anerkennenswerten Beitrag zur Erhaltung unserer natürlichen Umwelt.
Nicht zuletzt deshalb zählt der Landesjagdverband in Brandenburg auch zu Recht zum Kreis der anerkannten Naturschutzverbände.
Die Jagd steht auch für die Möglichkeit der nachhaltigen Nutzung einer natürlichen Ressource. Dieser Ansatz unterstreicht das heutige Selbstverständnis der Jagd als „Schutz durch nachhaltige Nutzung“. Ein solches Selbstverständnis fordert von Jägern ein sehr hohes Maß an wildbiologischem Wissen, handwerklichem Können, Engagement und nicht zuletzt Verantwortung für die uns anvertraute Natur.
Diese zu Recht hohen Anforderungen finden ihren Niederschlag in einer sehr breit angelegten Ausbildung der Jäger mit einer nicht zu unterschätzenden abschließenden Prüfung. Im Hinblick auf die Jägerprüfung wurde im vergangenen Jahr eine wichtige administrative Änderung vorgenommen. Die Abnahme der Jägerprüfung wurde dem Landesjagdverband übertragen. Diese Aufgabenübertragung dient einerseits dem von der Landesregierung angestrebten Bürokratieabbau. Andererseits dürfte damit auch eine inhaltliche Stärkung des Verbandes verbunden sein.
Eine erste Abnahme der Jägerprüfung nach diesen neuen Maßgaben wurde erfolgreich durchgeführt.
Verantwortung haben Jäger nicht nur gegenüber dem ihnen anvertrauten Wild. Die Verantwortung – vor allem die der Jagdausübungsberechtigten – besteht auch hinsichtlich der berechtigten Ansprüche von Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. In diesem Sinne hat Brandenburg 2008 einen Wildschadensbericht erarbeitet. Im Bericht wurden Wildschäden nach Maßgabe der jagdgesetzlichen Bestimmungen erfasst. Die vorgenommenen Auswertungen führen zu der Erkenntnis, dass sich die Wildschadenssituation durchaus unterschiedlich darstellt. Dies erfordert Lösungen vor Ort. Pauschale Bewertungen allein helfen hier nicht weiter. Es liegt ein breites jagdrechtliches Instrumentarium zur effizienten Regulierung der Wildbestände vor; dieses sollte zunächst einmal flächendeckend vollständig ausgeschöpft werden, bevor weitere Regularien gefordert werden.
Jagdausübungsberechtigte, Flächeneigentümer und Landnutzer bilden eine Verantwortungsgemeinschaft, der es obliegt, Wildschäden, wenn nicht zu vermeiden, so doch auf ein tragbares Maß zu begrenzen. Dies gilt für den Wald wie die Feldmark gleichermaßen.
Die vorläufige Auswertung der Streckenmeldungen des abgelaufenen Jagdjahres mit rund 78.300 erlegten Stücken Schwarzwild unterstreicht das gezeigte Engagement. In Fällen, in denen es trotz vielfältiger Bemühungen zu erheblichen Wildschäden gekommen ist, bedarf es nach Maßgabe des jeweils abgeschlossen Jagdpachtvertrages Regelungen, die einen für alle Beteiligten gerechten Schadensausgleich ermöglichen.
Dazu wurde mit aktiver Unterstützung des Landesjagdverbandes ein erster Lehrgang für Wildschadensschätzer (für landwirtschaftliche Kulturen) durchgeführt.
Nicht zuletzt auch unter dem Aspekt der Vermeidung von Wildschäden sind die Jäger zur Bejagung des Schalenwildes aufgerufen. Dies sollte gleichwohl auch Belange des Wildes berücksichtigen. Dazu gehört unter anderem die Rücksichtnahme auf den im Winter veränderten Stoffwechsel der wiederkäuenden Schalenwildarten. Der natürliche Lebensrhythmus des Schalenwildes ist – spätestens ab Januar – auf Energieeinsparung, dass heißt vor allem auf Ruhe und wenig Bewegung ausgerichtet.
In einer gemeinsam vom Landesjagdverband und dem Brandenburger Agrar- und Umweltministerium getragenen Empfehlung wird dazu aufgerufen, Bewegungsjagden zum 31. Dezember eines Jagdjahres einzustellen, die Abschussplanerfüllung vorrangig bis zu diesem Termin abzuschließen und auf Bewegungsjagden bei hoher Schneelage und starkem Frost unabhängig von dem genannten Termin zu verzichten.
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