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NIEDERLAUSITZ aktuell

Mobilitäts-Ticket bislang kaum genutzt

14:12 Uhr | 5. April 2009
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Im September 2008 führte der Verkehrverbund Berlin-Brandenburg (VBB) das Moblitätsticket ein, welches ALG II-Bedarfsgemeinschaften und Geringverdiener (mit ALG II-Aufstockung) die Nutzung der öffentlichen Verkehsmittel erleichtern soll.
Das Mobilitätsticket ist wie die Monatskarte des VBB eine persönliche Kundenkarte, welche aber zum halben Preis der normalen Monatskarte zubekommen ist.
Im Zeitraum September bis Dezember 2008 wurden im Land Brandenburg 17.800 Tickets verkauft, wo bei nach Medienangaben die meisten Interessenten in den Kreisfreien Städten zufinden waren. Im Bereich der Niederlausitz nutzte laut rbb-aktuell gerade mal ein Einwohner des Landkreises Spree-Neisse dieses Ticket.
Die Berechtigung zum Erwerb des Mobilitätsticket wird bei der zuständigen Stelle (z.B. Job-Center, ARGE) auf Anfrage geprüft, bei der ALG II oder ergänzende Leistungen beantragt wurde.
Die Leistungsstelle gibt eine Kundenkarte mit persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Passbild) und Gültigkeitszeitraum aus. Dieser ist abhängig von der Dauer der Leistungsbewilligung und kann in der Regel bis zu sechs Monaten betragen.
Den Wertabschnitt, der eigentliche Fahrschein wird vom Verkehrsunternehmen (z.B. der Bahn oder dem Busunternehmen) in den Kundenzentren oder am Fahrschein-Automaten verkauft.
Schüler, die einen Zuschuss zur Schülerbefördeung erhalten, haben leider keinen Anspruch auf ein Mobilitätsticket.
Weitere Information zum Mobilitätsticket gibt es beim Verkehrverbund Berlin-Brandenburg oder bei den Verkehsunternehmen.

Im September 2008 führte der Verkehrverbund Berlin-Brandenburg (VBB) das Moblitätsticket ein, welches ALG II-Bedarfsgemeinschaften und Geringverdiener (mit ALG II-Aufstockung) die Nutzung der öffentlichen Verkehsmittel erleichtern soll.
Das Mobilitätsticket ist wie die Monatskarte des VBB eine persönliche Kundenkarte, welche aber zum halben Preis der normalen Monatskarte zubekommen ist.
Im Zeitraum September bis Dezember 2008 wurden im Land Brandenburg 17.800 Tickets verkauft, wo bei nach Medienangaben die meisten Interessenten in den Kreisfreien Städten zufinden waren. Im Bereich der Niederlausitz nutzte laut rbb-aktuell gerade mal ein Einwohner des Landkreises Spree-Neisse dieses Ticket.
Die Berechtigung zum Erwerb des Mobilitätsticket wird bei der zuständigen Stelle (z.B. Job-Center, ARGE) auf Anfrage geprüft, bei der ALG II oder ergänzende Leistungen beantragt wurde.
Die Leistungsstelle gibt eine Kundenkarte mit persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Passbild) und Gültigkeitszeitraum aus. Dieser ist abhängig von der Dauer der Leistungsbewilligung und kann in der Regel bis zu sechs Monaten betragen.
Den Wertabschnitt, der eigentliche Fahrschein wird vom Verkehrsunternehmen (z.B. der Bahn oder dem Busunternehmen) in den Kundenzentren oder am Fahrschein-Automaten verkauft.
Schüler, die einen Zuschuss zur Schülerbefördeung erhalten, haben leider keinen Anspruch auf ein Mobilitätsticket.
Weitere Information zum Mobilitätsticket gibt es beim Verkehrverbund Berlin-Brandenburg oder bei den Verkehsunternehmen.

Im September 2008 führte der Verkehrverbund Berlin-Brandenburg (VBB) das Moblitätsticket ein, welches ALG II-Bedarfsgemeinschaften und Geringverdiener (mit ALG II-Aufstockung) die Nutzung der öffentlichen Verkehsmittel erleichtern soll.
Das Mobilitätsticket ist wie die Monatskarte des VBB eine persönliche Kundenkarte, welche aber zum halben Preis der normalen Monatskarte zubekommen ist.
Im Zeitraum September bis Dezember 2008 wurden im Land Brandenburg 17.800 Tickets verkauft, wo bei nach Medienangaben die meisten Interessenten in den Kreisfreien Städten zufinden waren. Im Bereich der Niederlausitz nutzte laut rbb-aktuell gerade mal ein Einwohner des Landkreises Spree-Neisse dieses Ticket.
Die Berechtigung zum Erwerb des Mobilitätsticket wird bei der zuständigen Stelle (z.B. Job-Center, ARGE) auf Anfrage geprüft, bei der ALG II oder ergänzende Leistungen beantragt wurde.
Die Leistungsstelle gibt eine Kundenkarte mit persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Passbild) und Gültigkeitszeitraum aus. Dieser ist abhängig von der Dauer der Leistungsbewilligung und kann in der Regel bis zu sechs Monaten betragen.
Den Wertabschnitt, der eigentliche Fahrschein wird vom Verkehrsunternehmen (z.B. der Bahn oder dem Busunternehmen) in den Kundenzentren oder am Fahrschein-Automaten verkauft.
Schüler, die einen Zuschuss zur Schülerbefördeung erhalten, haben leider keinen Anspruch auf ein Mobilitätsticket.
Weitere Information zum Mobilitätsticket gibt es beim Verkehrverbund Berlin-Brandenburg oder bei den Verkehsunternehmen.

Im September 2008 führte der Verkehrverbund Berlin-Brandenburg (VBB) das Moblitätsticket ein, welches ALG II-Bedarfsgemeinschaften und Geringverdiener (mit ALG II-Aufstockung) die Nutzung der öffentlichen Verkehsmittel erleichtern soll.
Das Mobilitätsticket ist wie die Monatskarte des VBB eine persönliche Kundenkarte, welche aber zum halben Preis der normalen Monatskarte zubekommen ist.
Im Zeitraum September bis Dezember 2008 wurden im Land Brandenburg 17.800 Tickets verkauft, wo bei nach Medienangaben die meisten Interessenten in den Kreisfreien Städten zufinden waren. Im Bereich der Niederlausitz nutzte laut rbb-aktuell gerade mal ein Einwohner des Landkreises Spree-Neisse dieses Ticket.
Die Berechtigung zum Erwerb des Mobilitätsticket wird bei der zuständigen Stelle (z.B. Job-Center, ARGE) auf Anfrage geprüft, bei der ALG II oder ergänzende Leistungen beantragt wurde.
Die Leistungsstelle gibt eine Kundenkarte mit persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Passbild) und Gültigkeitszeitraum aus. Dieser ist abhängig von der Dauer der Leistungsbewilligung und kann in der Regel bis zu sechs Monaten betragen.
Den Wertabschnitt, der eigentliche Fahrschein wird vom Verkehrsunternehmen (z.B. der Bahn oder dem Busunternehmen) in den Kundenzentren oder am Fahrschein-Automaten verkauft.
Schüler, die einen Zuschuss zur Schülerbefördeung erhalten, haben leider keinen Anspruch auf ein Mobilitätsticket.
Weitere Information zum Mobilitätsticket gibt es beim Verkehrverbund Berlin-Brandenburg oder bei den Verkehsunternehmen.

Im September 2008 führte der Verkehrverbund Berlin-Brandenburg (VBB) das Moblitätsticket ein, welches ALG II-Bedarfsgemeinschaften und Geringverdiener (mit ALG II-Aufstockung) die Nutzung der öffentlichen Verkehsmittel erleichtern soll.
Das Mobilitätsticket ist wie die Monatskarte des VBB eine persönliche Kundenkarte, welche aber zum halben Preis der normalen Monatskarte zubekommen ist.
Im Zeitraum September bis Dezember 2008 wurden im Land Brandenburg 17.800 Tickets verkauft, wo bei nach Medienangaben die meisten Interessenten in den Kreisfreien Städten zufinden waren. Im Bereich der Niederlausitz nutzte laut rbb-aktuell gerade mal ein Einwohner des Landkreises Spree-Neisse dieses Ticket.
Die Berechtigung zum Erwerb des Mobilitätsticket wird bei der zuständigen Stelle (z.B. Job-Center, ARGE) auf Anfrage geprüft, bei der ALG II oder ergänzende Leistungen beantragt wurde.
Die Leistungsstelle gibt eine Kundenkarte mit persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Passbild) und Gültigkeitszeitraum aus. Dieser ist abhängig von der Dauer der Leistungsbewilligung und kann in der Regel bis zu sechs Monaten betragen.
Den Wertabschnitt, der eigentliche Fahrschein wird vom Verkehrsunternehmen (z.B. der Bahn oder dem Busunternehmen) in den Kundenzentren oder am Fahrschein-Automaten verkauft.
Schüler, die einen Zuschuss zur Schülerbefördeung erhalten, haben leider keinen Anspruch auf ein Mobilitätsticket.
Weitere Information zum Mobilitätsticket gibt es beim Verkehrverbund Berlin-Brandenburg oder bei den Verkehsunternehmen.

Im September 2008 führte der Verkehrverbund Berlin-Brandenburg (VBB) das Moblitätsticket ein, welches ALG II-Bedarfsgemeinschaften und Geringverdiener (mit ALG II-Aufstockung) die Nutzung der öffentlichen Verkehsmittel erleichtern soll.
Das Mobilitätsticket ist wie die Monatskarte des VBB eine persönliche Kundenkarte, welche aber zum halben Preis der normalen Monatskarte zubekommen ist.
Im Zeitraum September bis Dezember 2008 wurden im Land Brandenburg 17.800 Tickets verkauft, wo bei nach Medienangaben die meisten Interessenten in den Kreisfreien Städten zufinden waren. Im Bereich der Niederlausitz nutzte laut rbb-aktuell gerade mal ein Einwohner des Landkreises Spree-Neisse dieses Ticket.
Die Berechtigung zum Erwerb des Mobilitätsticket wird bei der zuständigen Stelle (z.B. Job-Center, ARGE) auf Anfrage geprüft, bei der ALG II oder ergänzende Leistungen beantragt wurde.
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Schüler, die einen Zuschuss zur Schülerbefördeung erhalten, haben leider keinen Anspruch auf ein Mobilitätsticket.
Weitere Information zum Mobilitätsticket gibt es beim Verkehrverbund Berlin-Brandenburg oder bei den Verkehsunternehmen.

Im September 2008 führte der Verkehrverbund Berlin-Brandenburg (VBB) das Moblitätsticket ein, welches ALG II-Bedarfsgemeinschaften und Geringverdiener (mit ALG II-Aufstockung) die Nutzung der öffentlichen Verkehsmittel erleichtern soll.
Das Mobilitätsticket ist wie die Monatskarte des VBB eine persönliche Kundenkarte, welche aber zum halben Preis der normalen Monatskarte zubekommen ist.
Im Zeitraum September bis Dezember 2008 wurden im Land Brandenburg 17.800 Tickets verkauft, wo bei nach Medienangaben die meisten Interessenten in den Kreisfreien Städten zufinden waren. Im Bereich der Niederlausitz nutzte laut rbb-aktuell gerade mal ein Einwohner des Landkreises Spree-Neisse dieses Ticket.
Die Berechtigung zum Erwerb des Mobilitätsticket wird bei der zuständigen Stelle (z.B. Job-Center, ARGE) auf Anfrage geprüft, bei der ALG II oder ergänzende Leistungen beantragt wurde.
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