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NIEDERLAUSITZ aktuell

Brandenburg unterstützt Opfer-Stiftung: Finanzielle Hilfen für Betroffene der Nazi-Willkürherrschaft

14:51 Uhr | 13. März 2009
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Die Berlin-Brandenburgische Stiftung „Hilfe für Opfer der NS-Willkürherrschaft“ erhält vom brandenburgischen Sozialministerium für dieses Jahr aus dem Landeshaushalt eine Zuwendung von rund 540.000 Euro.
Ministerin Dagmar Ziegler betont: „Aus diesen Mitteln werden Opfer des Naziregimes finanziell unterstützt. Sie leben häufig in sehr bescheidenen Verhältnissen und brauchen jede Hilfe. Damit erfahren Menschen, die unermessliches Leid erlitten haben, ein Stück Respekt und moralische Anerkennung. Die Stiftung leistet hier seit Jahren eine sehr verdienstvolle humanitäre Arbeit.“
In Wahrnehmung seiner humanitären und geschichtlichen Verantwortung für die überlebenden Opfer der NS-Willkürherrschaft hat das Land der Stiftung von 1995 bis 2008 Mittel von insgesamt 5,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Daraus wurden seitdem 1 015 Brandenburgerinnen und Brandenburger in Form von laufenden oder einmaligen Zuwendungen unterstützt. Derzeit erhalten 260 Menschen in Brandenburg von der Stiftung eine monatliche Beihilfe von 100 Euro.
Die 1987 vom Land Berlin gemeinsam mit dem Bund der Verfolgten des Naziregimes, der Evangelischen Hilfsstelle für ehemals Rasseverfolgte und der Jüdischen Gemeinde zu Berlin ins Leben gerufene Stiftung hilft jenen Opfern der NS-Willkürherrschaft, die von der Entschädigungsgesetzgebung der Bundesrepublik unberücksichtigt bleiben. Voraussetzung für die Gewährung der Zuwendung ist, dass die Betroffenen zwischen Januar 1933 und Mai 1945 erhebliche Benachteiligungen erfahren haben. Dabei kann es ebenso um Behinderungen bei der Ausbildung oder im Beruf handeln, wie um gesundheitliche Schäden. Das Land Brandenburg trat der Stiftung 1995 bei.
Auch heute erreichen die Stiftung noch Anträge von NS-Opfern. In den letzten Jahren sind es zumeist jüdische Zuwanderer aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion, die während des Krieges ebenso Verfolgung und Willkür durch die deutsche Wehrmacht ausgesetzt waren.
Anträge auf Unterstützung können bei der Stiftung „Hilfe für Opfer der NS-Willkürherrschaft“, Königin-Luise-Straße 92-96, 14195 Berlin, gestellt werden.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Die Berlin-Brandenburgische Stiftung „Hilfe für Opfer der NS-Willkürherrschaft“ erhält vom brandenburgischen Sozialministerium für dieses Jahr aus dem Landeshaushalt eine Zuwendung von rund 540.000 Euro.
Ministerin Dagmar Ziegler betont: „Aus diesen Mitteln werden Opfer des Naziregimes finanziell unterstützt. Sie leben häufig in sehr bescheidenen Verhältnissen und brauchen jede Hilfe. Damit erfahren Menschen, die unermessliches Leid erlitten haben, ein Stück Respekt und moralische Anerkennung. Die Stiftung leistet hier seit Jahren eine sehr verdienstvolle humanitäre Arbeit.“
In Wahrnehmung seiner humanitären und geschichtlichen Verantwortung für die überlebenden Opfer der NS-Willkürherrschaft hat das Land der Stiftung von 1995 bis 2008 Mittel von insgesamt 5,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Daraus wurden seitdem 1 015 Brandenburgerinnen und Brandenburger in Form von laufenden oder einmaligen Zuwendungen unterstützt. Derzeit erhalten 260 Menschen in Brandenburg von der Stiftung eine monatliche Beihilfe von 100 Euro.
Die 1987 vom Land Berlin gemeinsam mit dem Bund der Verfolgten des Naziregimes, der Evangelischen Hilfsstelle für ehemals Rasseverfolgte und der Jüdischen Gemeinde zu Berlin ins Leben gerufene Stiftung hilft jenen Opfern der NS-Willkürherrschaft, die von der Entschädigungsgesetzgebung der Bundesrepublik unberücksichtigt bleiben. Voraussetzung für die Gewährung der Zuwendung ist, dass die Betroffenen zwischen Januar 1933 und Mai 1945 erhebliche Benachteiligungen erfahren haben. Dabei kann es ebenso um Behinderungen bei der Ausbildung oder im Beruf handeln, wie um gesundheitliche Schäden. Das Land Brandenburg trat der Stiftung 1995 bei.
Auch heute erreichen die Stiftung noch Anträge von NS-Opfern. In den letzten Jahren sind es zumeist jüdische Zuwanderer aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion, die während des Krieges ebenso Verfolgung und Willkür durch die deutsche Wehrmacht ausgesetzt waren.
Anträge auf Unterstützung können bei der Stiftung „Hilfe für Opfer der NS-Willkürherrschaft“, Königin-Luise-Straße 92-96, 14195 Berlin, gestellt werden.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Die Berlin-Brandenburgische Stiftung „Hilfe für Opfer der NS-Willkürherrschaft“ erhält vom brandenburgischen Sozialministerium für dieses Jahr aus dem Landeshaushalt eine Zuwendung von rund 540.000 Euro.
Ministerin Dagmar Ziegler betont: „Aus diesen Mitteln werden Opfer des Naziregimes finanziell unterstützt. Sie leben häufig in sehr bescheidenen Verhältnissen und brauchen jede Hilfe. Damit erfahren Menschen, die unermessliches Leid erlitten haben, ein Stück Respekt und moralische Anerkennung. Die Stiftung leistet hier seit Jahren eine sehr verdienstvolle humanitäre Arbeit.“
In Wahrnehmung seiner humanitären und geschichtlichen Verantwortung für die überlebenden Opfer der NS-Willkürherrschaft hat das Land der Stiftung von 1995 bis 2008 Mittel von insgesamt 5,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Daraus wurden seitdem 1 015 Brandenburgerinnen und Brandenburger in Form von laufenden oder einmaligen Zuwendungen unterstützt. Derzeit erhalten 260 Menschen in Brandenburg von der Stiftung eine monatliche Beihilfe von 100 Euro.
Die 1987 vom Land Berlin gemeinsam mit dem Bund der Verfolgten des Naziregimes, der Evangelischen Hilfsstelle für ehemals Rasseverfolgte und der Jüdischen Gemeinde zu Berlin ins Leben gerufene Stiftung hilft jenen Opfern der NS-Willkürherrschaft, die von der Entschädigungsgesetzgebung der Bundesrepublik unberücksichtigt bleiben. Voraussetzung für die Gewährung der Zuwendung ist, dass die Betroffenen zwischen Januar 1933 und Mai 1945 erhebliche Benachteiligungen erfahren haben. Dabei kann es ebenso um Behinderungen bei der Ausbildung oder im Beruf handeln, wie um gesundheitliche Schäden. Das Land Brandenburg trat der Stiftung 1995 bei.
Auch heute erreichen die Stiftung noch Anträge von NS-Opfern. In den letzten Jahren sind es zumeist jüdische Zuwanderer aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion, die während des Krieges ebenso Verfolgung und Willkür durch die deutsche Wehrmacht ausgesetzt waren.
Anträge auf Unterstützung können bei der Stiftung „Hilfe für Opfer der NS-Willkürherrschaft“, Königin-Luise-Straße 92-96, 14195 Berlin, gestellt werden.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Die Berlin-Brandenburgische Stiftung „Hilfe für Opfer der NS-Willkürherrschaft“ erhält vom brandenburgischen Sozialministerium für dieses Jahr aus dem Landeshaushalt eine Zuwendung von rund 540.000 Euro.
Ministerin Dagmar Ziegler betont: „Aus diesen Mitteln werden Opfer des Naziregimes finanziell unterstützt. Sie leben häufig in sehr bescheidenen Verhältnissen und brauchen jede Hilfe. Damit erfahren Menschen, die unermessliches Leid erlitten haben, ein Stück Respekt und moralische Anerkennung. Die Stiftung leistet hier seit Jahren eine sehr verdienstvolle humanitäre Arbeit.“
In Wahrnehmung seiner humanitären und geschichtlichen Verantwortung für die überlebenden Opfer der NS-Willkürherrschaft hat das Land der Stiftung von 1995 bis 2008 Mittel von insgesamt 5,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Daraus wurden seitdem 1 015 Brandenburgerinnen und Brandenburger in Form von laufenden oder einmaligen Zuwendungen unterstützt. Derzeit erhalten 260 Menschen in Brandenburg von der Stiftung eine monatliche Beihilfe von 100 Euro.
Die 1987 vom Land Berlin gemeinsam mit dem Bund der Verfolgten des Naziregimes, der Evangelischen Hilfsstelle für ehemals Rasseverfolgte und der Jüdischen Gemeinde zu Berlin ins Leben gerufene Stiftung hilft jenen Opfern der NS-Willkürherrschaft, die von der Entschädigungsgesetzgebung der Bundesrepublik unberücksichtigt bleiben. Voraussetzung für die Gewährung der Zuwendung ist, dass die Betroffenen zwischen Januar 1933 und Mai 1945 erhebliche Benachteiligungen erfahren haben. Dabei kann es ebenso um Behinderungen bei der Ausbildung oder im Beruf handeln, wie um gesundheitliche Schäden. Das Land Brandenburg trat der Stiftung 1995 bei.
Auch heute erreichen die Stiftung noch Anträge von NS-Opfern. In den letzten Jahren sind es zumeist jüdische Zuwanderer aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion, die während des Krieges ebenso Verfolgung und Willkür durch die deutsche Wehrmacht ausgesetzt waren.
Anträge auf Unterstützung können bei der Stiftung „Hilfe für Opfer der NS-Willkürherrschaft“, Königin-Luise-Straße 92-96, 14195 Berlin, gestellt werden.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Die Berlin-Brandenburgische Stiftung „Hilfe für Opfer der NS-Willkürherrschaft“ erhält vom brandenburgischen Sozialministerium für dieses Jahr aus dem Landeshaushalt eine Zuwendung von rund 540.000 Euro.
Ministerin Dagmar Ziegler betont: „Aus diesen Mitteln werden Opfer des Naziregimes finanziell unterstützt. Sie leben häufig in sehr bescheidenen Verhältnissen und brauchen jede Hilfe. Damit erfahren Menschen, die unermessliches Leid erlitten haben, ein Stück Respekt und moralische Anerkennung. Die Stiftung leistet hier seit Jahren eine sehr verdienstvolle humanitäre Arbeit.“
In Wahrnehmung seiner humanitären und geschichtlichen Verantwortung für die überlebenden Opfer der NS-Willkürherrschaft hat das Land der Stiftung von 1995 bis 2008 Mittel von insgesamt 5,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Daraus wurden seitdem 1 015 Brandenburgerinnen und Brandenburger in Form von laufenden oder einmaligen Zuwendungen unterstützt. Derzeit erhalten 260 Menschen in Brandenburg von der Stiftung eine monatliche Beihilfe von 100 Euro.
Die 1987 vom Land Berlin gemeinsam mit dem Bund der Verfolgten des Naziregimes, der Evangelischen Hilfsstelle für ehemals Rasseverfolgte und der Jüdischen Gemeinde zu Berlin ins Leben gerufene Stiftung hilft jenen Opfern der NS-Willkürherrschaft, die von der Entschädigungsgesetzgebung der Bundesrepublik unberücksichtigt bleiben. Voraussetzung für die Gewährung der Zuwendung ist, dass die Betroffenen zwischen Januar 1933 und Mai 1945 erhebliche Benachteiligungen erfahren haben. Dabei kann es ebenso um Behinderungen bei der Ausbildung oder im Beruf handeln, wie um gesundheitliche Schäden. Das Land Brandenburg trat der Stiftung 1995 bei.
Auch heute erreichen die Stiftung noch Anträge von NS-Opfern. In den letzten Jahren sind es zumeist jüdische Zuwanderer aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion, die während des Krieges ebenso Verfolgung und Willkür durch die deutsche Wehrmacht ausgesetzt waren.
Anträge auf Unterstützung können bei der Stiftung „Hilfe für Opfer der NS-Willkürherrschaft“, Königin-Luise-Straße 92-96, 14195 Berlin, gestellt werden.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Die Berlin-Brandenburgische Stiftung „Hilfe für Opfer der NS-Willkürherrschaft“ erhält vom brandenburgischen Sozialministerium für dieses Jahr aus dem Landeshaushalt eine Zuwendung von rund 540.000 Euro.
Ministerin Dagmar Ziegler betont: „Aus diesen Mitteln werden Opfer des Naziregimes finanziell unterstützt. Sie leben häufig in sehr bescheidenen Verhältnissen und brauchen jede Hilfe. Damit erfahren Menschen, die unermessliches Leid erlitten haben, ein Stück Respekt und moralische Anerkennung. Die Stiftung leistet hier seit Jahren eine sehr verdienstvolle humanitäre Arbeit.“
In Wahrnehmung seiner humanitären und geschichtlichen Verantwortung für die überlebenden Opfer der NS-Willkürherrschaft hat das Land der Stiftung von 1995 bis 2008 Mittel von insgesamt 5,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Daraus wurden seitdem 1 015 Brandenburgerinnen und Brandenburger in Form von laufenden oder einmaligen Zuwendungen unterstützt. Derzeit erhalten 260 Menschen in Brandenburg von der Stiftung eine monatliche Beihilfe von 100 Euro.
Die 1987 vom Land Berlin gemeinsam mit dem Bund der Verfolgten des Naziregimes, der Evangelischen Hilfsstelle für ehemals Rasseverfolgte und der Jüdischen Gemeinde zu Berlin ins Leben gerufene Stiftung hilft jenen Opfern der NS-Willkürherrschaft, die von der Entschädigungsgesetzgebung der Bundesrepublik unberücksichtigt bleiben. Voraussetzung für die Gewährung der Zuwendung ist, dass die Betroffenen zwischen Januar 1933 und Mai 1945 erhebliche Benachteiligungen erfahren haben. Dabei kann es ebenso um Behinderungen bei der Ausbildung oder im Beruf handeln, wie um gesundheitliche Schäden. Das Land Brandenburg trat der Stiftung 1995 bei.
Auch heute erreichen die Stiftung noch Anträge von NS-Opfern. In den letzten Jahren sind es zumeist jüdische Zuwanderer aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion, die während des Krieges ebenso Verfolgung und Willkür durch die deutsche Wehrmacht ausgesetzt waren.
Anträge auf Unterstützung können bei der Stiftung „Hilfe für Opfer der NS-Willkürherrschaft“, Königin-Luise-Straße 92-96, 14195 Berlin, gestellt werden.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Die Berlin-Brandenburgische Stiftung „Hilfe für Opfer der NS-Willkürherrschaft“ erhält vom brandenburgischen Sozialministerium für dieses Jahr aus dem Landeshaushalt eine Zuwendung von rund 540.000 Euro.
Ministerin Dagmar Ziegler betont: „Aus diesen Mitteln werden Opfer des Naziregimes finanziell unterstützt. Sie leben häufig in sehr bescheidenen Verhältnissen und brauchen jede Hilfe. Damit erfahren Menschen, die unermessliches Leid erlitten haben, ein Stück Respekt und moralische Anerkennung. Die Stiftung leistet hier seit Jahren eine sehr verdienstvolle humanitäre Arbeit.“
In Wahrnehmung seiner humanitären und geschichtlichen Verantwortung für die überlebenden Opfer der NS-Willkürherrschaft hat das Land der Stiftung von 1995 bis 2008 Mittel von insgesamt 5,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Daraus wurden seitdem 1 015 Brandenburgerinnen und Brandenburger in Form von laufenden oder einmaligen Zuwendungen unterstützt. Derzeit erhalten 260 Menschen in Brandenburg von der Stiftung eine monatliche Beihilfe von 100 Euro.
Die 1987 vom Land Berlin gemeinsam mit dem Bund der Verfolgten des Naziregimes, der Evangelischen Hilfsstelle für ehemals Rasseverfolgte und der Jüdischen Gemeinde zu Berlin ins Leben gerufene Stiftung hilft jenen Opfern der NS-Willkürherrschaft, die von der Entschädigungsgesetzgebung der Bundesrepublik unberücksichtigt bleiben. Voraussetzung für die Gewährung der Zuwendung ist, dass die Betroffenen zwischen Januar 1933 und Mai 1945 erhebliche Benachteiligungen erfahren haben. Dabei kann es ebenso um Behinderungen bei der Ausbildung oder im Beruf handeln, wie um gesundheitliche Schäden. Das Land Brandenburg trat der Stiftung 1995 bei.
Auch heute erreichen die Stiftung noch Anträge von NS-Opfern. In den letzten Jahren sind es zumeist jüdische Zuwanderer aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion, die während des Krieges ebenso Verfolgung und Willkür durch die deutsche Wehrmacht ausgesetzt waren.
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Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Die Berlin-Brandenburgische Stiftung „Hilfe für Opfer der NS-Willkürherrschaft“ erhält vom brandenburgischen Sozialministerium für dieses Jahr aus dem Landeshaushalt eine Zuwendung von rund 540.000 Euro.
Ministerin Dagmar Ziegler betont: „Aus diesen Mitteln werden Opfer des Naziregimes finanziell unterstützt. Sie leben häufig in sehr bescheidenen Verhältnissen und brauchen jede Hilfe. Damit erfahren Menschen, die unermessliches Leid erlitten haben, ein Stück Respekt und moralische Anerkennung. Die Stiftung leistet hier seit Jahren eine sehr verdienstvolle humanitäre Arbeit.“
In Wahrnehmung seiner humanitären und geschichtlichen Verantwortung für die überlebenden Opfer der NS-Willkürherrschaft hat das Land der Stiftung von 1995 bis 2008 Mittel von insgesamt 5,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Daraus wurden seitdem 1 015 Brandenburgerinnen und Brandenburger in Form von laufenden oder einmaligen Zuwendungen unterstützt. Derzeit erhalten 260 Menschen in Brandenburg von der Stiftung eine monatliche Beihilfe von 100 Euro.
Die 1987 vom Land Berlin gemeinsam mit dem Bund der Verfolgten des Naziregimes, der Evangelischen Hilfsstelle für ehemals Rasseverfolgte und der Jüdischen Gemeinde zu Berlin ins Leben gerufene Stiftung hilft jenen Opfern der NS-Willkürherrschaft, die von der Entschädigungsgesetzgebung der Bundesrepublik unberücksichtigt bleiben. Voraussetzung für die Gewährung der Zuwendung ist, dass die Betroffenen zwischen Januar 1933 und Mai 1945 erhebliche Benachteiligungen erfahren haben. Dabei kann es ebenso um Behinderungen bei der Ausbildung oder im Beruf handeln, wie um gesundheitliche Schäden. Das Land Brandenburg trat der Stiftung 1995 bei.
Auch heute erreichen die Stiftung noch Anträge von NS-Opfern. In den letzten Jahren sind es zumeist jüdische Zuwanderer aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion, die während des Krieges ebenso Verfolgung und Willkür durch die deutsche Wehrmacht ausgesetzt waren.
Anträge auf Unterstützung können bei der Stiftung „Hilfe für Opfer der NS-Willkürherrschaft“, Königin-Luise-Straße 92-96, 14195 Berlin, gestellt werden.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

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Am 18. Mai startet in #Cottbus die 33. Umweltwoche! Das große Motto lautet "Cottbus summt und brummt". Im Mittelpunkt stehen Insekten und das ökologische Gärtnern. Bis zum 24. Mai ist ...ein buntes Veranstaltungsprogramm geplant. Gestartet wird heute mit einem Familienfest am Bootshaus.

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