Bundesverfassungsgericht spricht sich für Sonderregelungen aus
Peter Dreißig, Präsident der Handwerkskammer Cottbus zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Erbschaftssteuer:
“Ich stimme dem Bundesverfassungsgericht zu, wenn es feststellt, dass die Erbschaftssteuer in zentralen Punkten verfassungswidrig ist und ich gehe noch einen Schritt weiter: Die Erbschaftssteuer ist vollständig abzuschaffen, weil es sich um bereits versteuertes Geld handelt. Es ist bedauerlich, dass durch solche Klagen eine Verunsicherung der Wirtschaft in Kauf genommen wird. Wichtig ist für uns Handwerksunternehmer, dass jetzt festgestellt wurde, dass die bisherigen Regeln für die Erbschaftssteuer bis 30. Juni 2016 gelten. Der Gesetzgeber ist jetzt aufgerufen, solche Regeln aufzustellen, dass weiterhin der Bestand der mittelständischen Wirtschaft in Deutschland durch die Erhebung einer Erbschaftssteuer nicht gefährdet wird”, argumentiert Peter Dreißig, Präsident der Handwerkskammer Cottbus.
Quelle: Handwerkskammer Cottbus