In der heutigen Kabinettssitzung hat die Landesregierung die Grundlagen zur Vereinfachung des Städtebaurechts gelegt. Die Minister beschlossen die „Verordnung zur Aufhebung und Änderung landesrechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet des Städtebaurechts“. Infrastrukturminister Reinhold Dellmann sagte: „Wir leisten damit einen Beitrag zum Bürokratieabbau. Das Neuaufteilen von Grundstücken wird einfacher, und Kommunen können so schneller planen. Dies macht die Verwaltung effizienter, spart Bürokratiekosten und stärkt die kommunale Selbstverwaltung.“
Die Verordnung sieht vor, dass der Tausch von Grundstücken für das Ausweisen neuer Baugebiete vereinfacht und der bisher beim Innenministerium angesiedelte Obere Umlegungsausschuss abgeschafft wird. Widersprüche werden in Zukunft zunächst auf kommunaler Ebene entschieden, bevor Gerichte eingeschaltet werden können.
Die Umlegung nach dem Baugesetzbuch ist ein amtliches Grundstückstauschverfahren, wofür die Gemeinde zuständig ist. Mit diesem Verfahren können Grundstücksgrenzen so verändert werden, dass sinnvoll zu bebauende Flächen entstehen. Ziel ist es, Baugebiete im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile neu zu erschließen oder neu zu gestalten. Bei der Neuaufteilung des Grund und Bodens wird einerseits ein Interessenausgleich zwischen den beteiligten Grundstückseigentümern und andererseits zwischen den beteiligten Grundstückseigentümern sowie den Interessen der Allgemeinheit angestrebt.
Erstreckt sich die Umlegung lediglich auf einen kleinräumigen Grundstücksbereich mit vergleichsweise geringem Neuordnungsbedarf, so kann diese in Zukunft auch in einem für die Verwaltung weniger aufwändigen Verfahren ablaufen. Grundsätzlich sind die Gemeinden dafür zuständig oder ein bereits existierender kommunaler Umlegungsausschuss.
Quelle: Staatskanzlei
In der heutigen Kabinettssitzung hat die Landesregierung die Grundlagen zur Vereinfachung des Städtebaurechts gelegt. Die Minister beschlossen die „Verordnung zur Aufhebung und Änderung landesrechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet des Städtebaurechts“. Infrastrukturminister Reinhold Dellmann sagte: „Wir leisten damit einen Beitrag zum Bürokratieabbau. Das Neuaufteilen von Grundstücken wird einfacher, und Kommunen können so schneller planen. Dies macht die Verwaltung effizienter, spart Bürokratiekosten und stärkt die kommunale Selbstverwaltung.“
Die Verordnung sieht vor, dass der Tausch von Grundstücken für das Ausweisen neuer Baugebiete vereinfacht und der bisher beim Innenministerium angesiedelte Obere Umlegungsausschuss abgeschafft wird. Widersprüche werden in Zukunft zunächst auf kommunaler Ebene entschieden, bevor Gerichte eingeschaltet werden können.
Die Umlegung nach dem Baugesetzbuch ist ein amtliches Grundstückstauschverfahren, wofür die Gemeinde zuständig ist. Mit diesem Verfahren können Grundstücksgrenzen so verändert werden, dass sinnvoll zu bebauende Flächen entstehen. Ziel ist es, Baugebiete im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile neu zu erschließen oder neu zu gestalten. Bei der Neuaufteilung des Grund und Bodens wird einerseits ein Interessenausgleich zwischen den beteiligten Grundstückseigentümern und andererseits zwischen den beteiligten Grundstückseigentümern sowie den Interessen der Allgemeinheit angestrebt.
Erstreckt sich die Umlegung lediglich auf einen kleinräumigen Grundstücksbereich mit vergleichsweise geringem Neuordnungsbedarf, so kann diese in Zukunft auch in einem für die Verwaltung weniger aufwändigen Verfahren ablaufen. Grundsätzlich sind die Gemeinden dafür zuständig oder ein bereits existierender kommunaler Umlegungsausschuss.
Quelle: Staatskanzlei
In der heutigen Kabinettssitzung hat die Landesregierung die Grundlagen zur Vereinfachung des Städtebaurechts gelegt. Die Minister beschlossen die „Verordnung zur Aufhebung und Änderung landesrechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet des Städtebaurechts“. Infrastrukturminister Reinhold Dellmann sagte: „Wir leisten damit einen Beitrag zum Bürokratieabbau. Das Neuaufteilen von Grundstücken wird einfacher, und Kommunen können so schneller planen. Dies macht die Verwaltung effizienter, spart Bürokratiekosten und stärkt die kommunale Selbstverwaltung.“
Die Verordnung sieht vor, dass der Tausch von Grundstücken für das Ausweisen neuer Baugebiete vereinfacht und der bisher beim Innenministerium angesiedelte Obere Umlegungsausschuss abgeschafft wird. Widersprüche werden in Zukunft zunächst auf kommunaler Ebene entschieden, bevor Gerichte eingeschaltet werden können.
Die Umlegung nach dem Baugesetzbuch ist ein amtliches Grundstückstauschverfahren, wofür die Gemeinde zuständig ist. Mit diesem Verfahren können Grundstücksgrenzen so verändert werden, dass sinnvoll zu bebauende Flächen entstehen. Ziel ist es, Baugebiete im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile neu zu erschließen oder neu zu gestalten. Bei der Neuaufteilung des Grund und Bodens wird einerseits ein Interessenausgleich zwischen den beteiligten Grundstückseigentümern und andererseits zwischen den beteiligten Grundstückseigentümern sowie den Interessen der Allgemeinheit angestrebt.
Erstreckt sich die Umlegung lediglich auf einen kleinräumigen Grundstücksbereich mit vergleichsweise geringem Neuordnungsbedarf, so kann diese in Zukunft auch in einem für die Verwaltung weniger aufwändigen Verfahren ablaufen. Grundsätzlich sind die Gemeinden dafür zuständig oder ein bereits existierender kommunaler Umlegungsausschuss.
Quelle: Staatskanzlei
In der heutigen Kabinettssitzung hat die Landesregierung die Grundlagen zur Vereinfachung des Städtebaurechts gelegt. Die Minister beschlossen die „Verordnung zur Aufhebung und Änderung landesrechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet des Städtebaurechts“. Infrastrukturminister Reinhold Dellmann sagte: „Wir leisten damit einen Beitrag zum Bürokratieabbau. Das Neuaufteilen von Grundstücken wird einfacher, und Kommunen können so schneller planen. Dies macht die Verwaltung effizienter, spart Bürokratiekosten und stärkt die kommunale Selbstverwaltung.“
Die Verordnung sieht vor, dass der Tausch von Grundstücken für das Ausweisen neuer Baugebiete vereinfacht und der bisher beim Innenministerium angesiedelte Obere Umlegungsausschuss abgeschafft wird. Widersprüche werden in Zukunft zunächst auf kommunaler Ebene entschieden, bevor Gerichte eingeschaltet werden können.
Die Umlegung nach dem Baugesetzbuch ist ein amtliches Grundstückstauschverfahren, wofür die Gemeinde zuständig ist. Mit diesem Verfahren können Grundstücksgrenzen so verändert werden, dass sinnvoll zu bebauende Flächen entstehen. Ziel ist es, Baugebiete im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile neu zu erschließen oder neu zu gestalten. Bei der Neuaufteilung des Grund und Bodens wird einerseits ein Interessenausgleich zwischen den beteiligten Grundstückseigentümern und andererseits zwischen den beteiligten Grundstückseigentümern sowie den Interessen der Allgemeinheit angestrebt.
Erstreckt sich die Umlegung lediglich auf einen kleinräumigen Grundstücksbereich mit vergleichsweise geringem Neuordnungsbedarf, so kann diese in Zukunft auch in einem für die Verwaltung weniger aufwändigen Verfahren ablaufen. Grundsätzlich sind die Gemeinden dafür zuständig oder ein bereits existierender kommunaler Umlegungsausschuss.
Quelle: Staatskanzlei