Mit einem jetzt vorliegenden rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichtes Berlin Tiergarten wurde ein 30-Jähriger wegen gewerbsmäßigen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt.
Der in Berlin wohnhafte Deutsche hatte über einen Zeitraum von 14 Monaten Arbeitslosengeld und Hartz-IV-Leistungen im insgesamt fünfstelligen Bereich bezogen, obwohl er einer Beschäftigung bei einem Wach- und Sicherheitsdienst nachging.
Entdeckt wurde dieser Leistungsbetrüger – und weitere 30 – durch Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Eberswalde bei der Prüfung von Wach- und Sicherheitsdiensten im nordöstlichen Brandenburg.
Der überwiegende Teil der Festgestellten war bei der Deutschen Rentenversicherung als geringfügig Beschäftigter gemeldet, ging aber tatsächlich einer Vollzeitbeschäftigung nach.
Die Mehrzahl der bereits abgeschlossenen Verfahren wurde bisher durch die jeweiligen Staatsanwaltschaften mit Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
Die in diesem Zusammenhang eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen die Arbeitgeber wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sind noch nicht abgeschlossen.
Sie können mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Quelle und © Foto: Hauptzollamt Frankfurt(Oder)
Mit einem jetzt vorliegenden rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichtes Berlin Tiergarten wurde ein 30-Jähriger wegen gewerbsmäßigen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt.
Der in Berlin wohnhafte Deutsche hatte über einen Zeitraum von 14 Monaten Arbeitslosengeld und Hartz-IV-Leistungen im insgesamt fünfstelligen Bereich bezogen, obwohl er einer Beschäftigung bei einem Wach- und Sicherheitsdienst nachging.
Entdeckt wurde dieser Leistungsbetrüger – und weitere 30 – durch Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Eberswalde bei der Prüfung von Wach- und Sicherheitsdiensten im nordöstlichen Brandenburg.
Der überwiegende Teil der Festgestellten war bei der Deutschen Rentenversicherung als geringfügig Beschäftigter gemeldet, ging aber tatsächlich einer Vollzeitbeschäftigung nach.
Die Mehrzahl der bereits abgeschlossenen Verfahren wurde bisher durch die jeweiligen Staatsanwaltschaften mit Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
Die in diesem Zusammenhang eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen die Arbeitgeber wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sind noch nicht abgeschlossen.
Sie können mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Quelle und © Foto: Hauptzollamt Frankfurt(Oder)
Mit einem jetzt vorliegenden rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichtes Berlin Tiergarten wurde ein 30-Jähriger wegen gewerbsmäßigen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt.
Der in Berlin wohnhafte Deutsche hatte über einen Zeitraum von 14 Monaten Arbeitslosengeld und Hartz-IV-Leistungen im insgesamt fünfstelligen Bereich bezogen, obwohl er einer Beschäftigung bei einem Wach- und Sicherheitsdienst nachging.
Entdeckt wurde dieser Leistungsbetrüger – und weitere 30 – durch Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Eberswalde bei der Prüfung von Wach- und Sicherheitsdiensten im nordöstlichen Brandenburg.
Der überwiegende Teil der Festgestellten war bei der Deutschen Rentenversicherung als geringfügig Beschäftigter gemeldet, ging aber tatsächlich einer Vollzeitbeschäftigung nach.
Die Mehrzahl der bereits abgeschlossenen Verfahren wurde bisher durch die jeweiligen Staatsanwaltschaften mit Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
Die in diesem Zusammenhang eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen die Arbeitgeber wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sind noch nicht abgeschlossen.
Sie können mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Quelle und © Foto: Hauptzollamt Frankfurt(Oder)
Mit einem jetzt vorliegenden rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichtes Berlin Tiergarten wurde ein 30-Jähriger wegen gewerbsmäßigen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt.
Der in Berlin wohnhafte Deutsche hatte über einen Zeitraum von 14 Monaten Arbeitslosengeld und Hartz-IV-Leistungen im insgesamt fünfstelligen Bereich bezogen, obwohl er einer Beschäftigung bei einem Wach- und Sicherheitsdienst nachging.
Entdeckt wurde dieser Leistungsbetrüger – und weitere 30 – durch Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Eberswalde bei der Prüfung von Wach- und Sicherheitsdiensten im nordöstlichen Brandenburg.
Der überwiegende Teil der Festgestellten war bei der Deutschen Rentenversicherung als geringfügig Beschäftigter gemeldet, ging aber tatsächlich einer Vollzeitbeschäftigung nach.
Die Mehrzahl der bereits abgeschlossenen Verfahren wurde bisher durch die jeweiligen Staatsanwaltschaften mit Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
Die in diesem Zusammenhang eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen die Arbeitgeber wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sind noch nicht abgeschlossen.
Sie können mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Quelle und © Foto: Hauptzollamt Frankfurt(Oder)