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NIEDERLAUSITZ aktuell

Ziegler begrüßt Urteil zur Pendlerpauschale – Fast 240.000 Brandenburger pendeln in andere Bundesländer

13:28 Uhr | 9. Dezember 2008
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Arbeitsministerin Dagmar Ziegler hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale ausdrücklich begrüßt. „Das ist ein guter Tag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Brandenburg“, sagte Ziegler am Dienstag in Potsdam. Brandenburg sei von den zu Jahresbeginn 2007 in Kraft getretenen Kürzungen in besonderer Weise betroffen gewesen, fügte Ziegler hinzu. Sie habe sich daher von Anfang an für eine Rückkehr zu der ursprünglichen Regelung stark gemacht, wonach Fahrten zur Arbeit vom ersten Kilometer an von der Steuer abgesetzt werden können.
Nach den Worten von Ministerin Ziegler pendeln 238.127 Brandenburgerinnen und Brandenburger zur Arbeit in ein anderes Bundesland (Stichtag: 30. Juni 2007). Diesen fast 240.000 so genannten Auspendlern stehen nur 104.424 in Brandenburg sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Wohnsitz außerhalb des Landes (so genannte Einpendler) gegenüber.
Ziegler betonte: „Wenn nicht zehntausende Menschen in unserem Land bereit wären, zur Arbeit in andere Bundesländer zu pendeln, wäre die Arbeitslosenquote in Brandenburg weitaus höher.“ Brandenburg profitiere als größtes ostdeutsches Flächenland in besonderem Maße von der Bereitschaft der Menschen, zur Arbeit in andere Bundesländer zu fahren. Die Ministerin sagte weiter: „Hier wurde aus arbeitsmarktpolitischer Sicht an der falschen Stelle gespart. Wenn wir Mobilität nicht mehr fördern und Pendler nicht mehr entlasten, würden mittelfristig noch mehr Brandenburgerinnen und Brandenburger unserem Land den Rücken kehren und dorthin ziehen, wo sie Arbeit finden oder arbeitslos in Brandenburg sein. Damit würden sich der Bund und Brandenburg auch finanzpolitisch keinen Gefallen tun“, betonte die Ministerin.
„Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts kehren wir aber darüber hinaus auch zu mehr Gerechtigkeit zwischen so genannten Nah- und Fernpendlern zurück“, sagte die Ministerin. Schließlich pendele nicht nur mehr als ein Viertel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in andere Bundesländer. Hinzu kommt noch etwa ein Viertel der in Brandenburg Beschäftigten, die innerhalb des Landes täglich zur Arbeit pendeln.“
Hintergrund: Seit Jahresbeginn 2007 wurde die Pendlerpauschale nur noch für Entfernungen über 20 Kilometer gezahlt. Der Kilometersatz liegt bei 30 Cent. Von den mehr als 238.000 Auspendlern fahren etwa 70 Prozent zur Arbeit nach Berlin. Über 38.000 Frauen und Männer beziehungsweise 16 Prozent der Auspendler fahren zur Arbeit in westdeutsche Bundesländer.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Arbeitsministerin Dagmar Ziegler hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale ausdrücklich begrüßt. „Das ist ein guter Tag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Brandenburg“, sagte Ziegler am Dienstag in Potsdam. Brandenburg sei von den zu Jahresbeginn 2007 in Kraft getretenen Kürzungen in besonderer Weise betroffen gewesen, fügte Ziegler hinzu. Sie habe sich daher von Anfang an für eine Rückkehr zu der ursprünglichen Regelung stark gemacht, wonach Fahrten zur Arbeit vom ersten Kilometer an von der Steuer abgesetzt werden können.
Nach den Worten von Ministerin Ziegler pendeln 238.127 Brandenburgerinnen und Brandenburger zur Arbeit in ein anderes Bundesland (Stichtag: 30. Juni 2007). Diesen fast 240.000 so genannten Auspendlern stehen nur 104.424 in Brandenburg sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Wohnsitz außerhalb des Landes (so genannte Einpendler) gegenüber.
Ziegler betonte: „Wenn nicht zehntausende Menschen in unserem Land bereit wären, zur Arbeit in andere Bundesländer zu pendeln, wäre die Arbeitslosenquote in Brandenburg weitaus höher.“ Brandenburg profitiere als größtes ostdeutsches Flächenland in besonderem Maße von der Bereitschaft der Menschen, zur Arbeit in andere Bundesländer zu fahren. Die Ministerin sagte weiter: „Hier wurde aus arbeitsmarktpolitischer Sicht an der falschen Stelle gespart. Wenn wir Mobilität nicht mehr fördern und Pendler nicht mehr entlasten, würden mittelfristig noch mehr Brandenburgerinnen und Brandenburger unserem Land den Rücken kehren und dorthin ziehen, wo sie Arbeit finden oder arbeitslos in Brandenburg sein. Damit würden sich der Bund und Brandenburg auch finanzpolitisch keinen Gefallen tun“, betonte die Ministerin.
„Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts kehren wir aber darüber hinaus auch zu mehr Gerechtigkeit zwischen so genannten Nah- und Fernpendlern zurück“, sagte die Ministerin. Schließlich pendele nicht nur mehr als ein Viertel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in andere Bundesländer. Hinzu kommt noch etwa ein Viertel der in Brandenburg Beschäftigten, die innerhalb des Landes täglich zur Arbeit pendeln.“
Hintergrund: Seit Jahresbeginn 2007 wurde die Pendlerpauschale nur noch für Entfernungen über 20 Kilometer gezahlt. Der Kilometersatz liegt bei 30 Cent. Von den mehr als 238.000 Auspendlern fahren etwa 70 Prozent zur Arbeit nach Berlin. Über 38.000 Frauen und Männer beziehungsweise 16 Prozent der Auspendler fahren zur Arbeit in westdeutsche Bundesländer.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Arbeitsministerin Dagmar Ziegler hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale ausdrücklich begrüßt. „Das ist ein guter Tag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Brandenburg“, sagte Ziegler am Dienstag in Potsdam. Brandenburg sei von den zu Jahresbeginn 2007 in Kraft getretenen Kürzungen in besonderer Weise betroffen gewesen, fügte Ziegler hinzu. Sie habe sich daher von Anfang an für eine Rückkehr zu der ursprünglichen Regelung stark gemacht, wonach Fahrten zur Arbeit vom ersten Kilometer an von der Steuer abgesetzt werden können.
Nach den Worten von Ministerin Ziegler pendeln 238.127 Brandenburgerinnen und Brandenburger zur Arbeit in ein anderes Bundesland (Stichtag: 30. Juni 2007). Diesen fast 240.000 so genannten Auspendlern stehen nur 104.424 in Brandenburg sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Wohnsitz außerhalb des Landes (so genannte Einpendler) gegenüber.
Ziegler betonte: „Wenn nicht zehntausende Menschen in unserem Land bereit wären, zur Arbeit in andere Bundesländer zu pendeln, wäre die Arbeitslosenquote in Brandenburg weitaus höher.“ Brandenburg profitiere als größtes ostdeutsches Flächenland in besonderem Maße von der Bereitschaft der Menschen, zur Arbeit in andere Bundesländer zu fahren. Die Ministerin sagte weiter: „Hier wurde aus arbeitsmarktpolitischer Sicht an der falschen Stelle gespart. Wenn wir Mobilität nicht mehr fördern und Pendler nicht mehr entlasten, würden mittelfristig noch mehr Brandenburgerinnen und Brandenburger unserem Land den Rücken kehren und dorthin ziehen, wo sie Arbeit finden oder arbeitslos in Brandenburg sein. Damit würden sich der Bund und Brandenburg auch finanzpolitisch keinen Gefallen tun“, betonte die Ministerin.
„Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts kehren wir aber darüber hinaus auch zu mehr Gerechtigkeit zwischen so genannten Nah- und Fernpendlern zurück“, sagte die Ministerin. Schließlich pendele nicht nur mehr als ein Viertel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in andere Bundesländer. Hinzu kommt noch etwa ein Viertel der in Brandenburg Beschäftigten, die innerhalb des Landes täglich zur Arbeit pendeln.“
Hintergrund: Seit Jahresbeginn 2007 wurde die Pendlerpauschale nur noch für Entfernungen über 20 Kilometer gezahlt. Der Kilometersatz liegt bei 30 Cent. Von den mehr als 238.000 Auspendlern fahren etwa 70 Prozent zur Arbeit nach Berlin. Über 38.000 Frauen und Männer beziehungsweise 16 Prozent der Auspendler fahren zur Arbeit in westdeutsche Bundesländer.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Arbeitsministerin Dagmar Ziegler hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale ausdrücklich begrüßt. „Das ist ein guter Tag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Brandenburg“, sagte Ziegler am Dienstag in Potsdam. Brandenburg sei von den zu Jahresbeginn 2007 in Kraft getretenen Kürzungen in besonderer Weise betroffen gewesen, fügte Ziegler hinzu. Sie habe sich daher von Anfang an für eine Rückkehr zu der ursprünglichen Regelung stark gemacht, wonach Fahrten zur Arbeit vom ersten Kilometer an von der Steuer abgesetzt werden können.
Nach den Worten von Ministerin Ziegler pendeln 238.127 Brandenburgerinnen und Brandenburger zur Arbeit in ein anderes Bundesland (Stichtag: 30. Juni 2007). Diesen fast 240.000 so genannten Auspendlern stehen nur 104.424 in Brandenburg sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Wohnsitz außerhalb des Landes (so genannte Einpendler) gegenüber.
Ziegler betonte: „Wenn nicht zehntausende Menschen in unserem Land bereit wären, zur Arbeit in andere Bundesländer zu pendeln, wäre die Arbeitslosenquote in Brandenburg weitaus höher.“ Brandenburg profitiere als größtes ostdeutsches Flächenland in besonderem Maße von der Bereitschaft der Menschen, zur Arbeit in andere Bundesländer zu fahren. Die Ministerin sagte weiter: „Hier wurde aus arbeitsmarktpolitischer Sicht an der falschen Stelle gespart. Wenn wir Mobilität nicht mehr fördern und Pendler nicht mehr entlasten, würden mittelfristig noch mehr Brandenburgerinnen und Brandenburger unserem Land den Rücken kehren und dorthin ziehen, wo sie Arbeit finden oder arbeitslos in Brandenburg sein. Damit würden sich der Bund und Brandenburg auch finanzpolitisch keinen Gefallen tun“, betonte die Ministerin.
„Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts kehren wir aber darüber hinaus auch zu mehr Gerechtigkeit zwischen so genannten Nah- und Fernpendlern zurück“, sagte die Ministerin. Schließlich pendele nicht nur mehr als ein Viertel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in andere Bundesländer. Hinzu kommt noch etwa ein Viertel der in Brandenburg Beschäftigten, die innerhalb des Landes täglich zur Arbeit pendeln.“
Hintergrund: Seit Jahresbeginn 2007 wurde die Pendlerpauschale nur noch für Entfernungen über 20 Kilometer gezahlt. Der Kilometersatz liegt bei 30 Cent. Von den mehr als 238.000 Auspendlern fahren etwa 70 Prozent zur Arbeit nach Berlin. Über 38.000 Frauen und Männer beziehungsweise 16 Prozent der Auspendler fahren zur Arbeit in westdeutsche Bundesländer.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Arbeitsministerin Dagmar Ziegler hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale ausdrücklich begrüßt. „Das ist ein guter Tag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Brandenburg“, sagte Ziegler am Dienstag in Potsdam. Brandenburg sei von den zu Jahresbeginn 2007 in Kraft getretenen Kürzungen in besonderer Weise betroffen gewesen, fügte Ziegler hinzu. Sie habe sich daher von Anfang an für eine Rückkehr zu der ursprünglichen Regelung stark gemacht, wonach Fahrten zur Arbeit vom ersten Kilometer an von der Steuer abgesetzt werden können.
Nach den Worten von Ministerin Ziegler pendeln 238.127 Brandenburgerinnen und Brandenburger zur Arbeit in ein anderes Bundesland (Stichtag: 30. Juni 2007). Diesen fast 240.000 so genannten Auspendlern stehen nur 104.424 in Brandenburg sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Wohnsitz außerhalb des Landes (so genannte Einpendler) gegenüber.
Ziegler betonte: „Wenn nicht zehntausende Menschen in unserem Land bereit wären, zur Arbeit in andere Bundesländer zu pendeln, wäre die Arbeitslosenquote in Brandenburg weitaus höher.“ Brandenburg profitiere als größtes ostdeutsches Flächenland in besonderem Maße von der Bereitschaft der Menschen, zur Arbeit in andere Bundesländer zu fahren. Die Ministerin sagte weiter: „Hier wurde aus arbeitsmarktpolitischer Sicht an der falschen Stelle gespart. Wenn wir Mobilität nicht mehr fördern und Pendler nicht mehr entlasten, würden mittelfristig noch mehr Brandenburgerinnen und Brandenburger unserem Land den Rücken kehren und dorthin ziehen, wo sie Arbeit finden oder arbeitslos in Brandenburg sein. Damit würden sich der Bund und Brandenburg auch finanzpolitisch keinen Gefallen tun“, betonte die Ministerin.
„Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts kehren wir aber darüber hinaus auch zu mehr Gerechtigkeit zwischen so genannten Nah- und Fernpendlern zurück“, sagte die Ministerin. Schließlich pendele nicht nur mehr als ein Viertel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in andere Bundesländer. Hinzu kommt noch etwa ein Viertel der in Brandenburg Beschäftigten, die innerhalb des Landes täglich zur Arbeit pendeln.“
Hintergrund: Seit Jahresbeginn 2007 wurde die Pendlerpauschale nur noch für Entfernungen über 20 Kilometer gezahlt. Der Kilometersatz liegt bei 30 Cent. Von den mehr als 238.000 Auspendlern fahren etwa 70 Prozent zur Arbeit nach Berlin. Über 38.000 Frauen und Männer beziehungsweise 16 Prozent der Auspendler fahren zur Arbeit in westdeutsche Bundesländer.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Arbeitsministerin Dagmar Ziegler hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale ausdrücklich begrüßt. „Das ist ein guter Tag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Brandenburg“, sagte Ziegler am Dienstag in Potsdam. Brandenburg sei von den zu Jahresbeginn 2007 in Kraft getretenen Kürzungen in besonderer Weise betroffen gewesen, fügte Ziegler hinzu. Sie habe sich daher von Anfang an für eine Rückkehr zu der ursprünglichen Regelung stark gemacht, wonach Fahrten zur Arbeit vom ersten Kilometer an von der Steuer abgesetzt werden können.
Nach den Worten von Ministerin Ziegler pendeln 238.127 Brandenburgerinnen und Brandenburger zur Arbeit in ein anderes Bundesland (Stichtag: 30. Juni 2007). Diesen fast 240.000 so genannten Auspendlern stehen nur 104.424 in Brandenburg sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Wohnsitz außerhalb des Landes (so genannte Einpendler) gegenüber.
Ziegler betonte: „Wenn nicht zehntausende Menschen in unserem Land bereit wären, zur Arbeit in andere Bundesländer zu pendeln, wäre die Arbeitslosenquote in Brandenburg weitaus höher.“ Brandenburg profitiere als größtes ostdeutsches Flächenland in besonderem Maße von der Bereitschaft der Menschen, zur Arbeit in andere Bundesländer zu fahren. Die Ministerin sagte weiter: „Hier wurde aus arbeitsmarktpolitischer Sicht an der falschen Stelle gespart. Wenn wir Mobilität nicht mehr fördern und Pendler nicht mehr entlasten, würden mittelfristig noch mehr Brandenburgerinnen und Brandenburger unserem Land den Rücken kehren und dorthin ziehen, wo sie Arbeit finden oder arbeitslos in Brandenburg sein. Damit würden sich der Bund und Brandenburg auch finanzpolitisch keinen Gefallen tun“, betonte die Ministerin.
„Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts kehren wir aber darüber hinaus auch zu mehr Gerechtigkeit zwischen so genannten Nah- und Fernpendlern zurück“, sagte die Ministerin. Schließlich pendele nicht nur mehr als ein Viertel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in andere Bundesländer. Hinzu kommt noch etwa ein Viertel der in Brandenburg Beschäftigten, die innerhalb des Landes täglich zur Arbeit pendeln.“
Hintergrund: Seit Jahresbeginn 2007 wurde die Pendlerpauschale nur noch für Entfernungen über 20 Kilometer gezahlt. Der Kilometersatz liegt bei 30 Cent. Von den mehr als 238.000 Auspendlern fahren etwa 70 Prozent zur Arbeit nach Berlin. Über 38.000 Frauen und Männer beziehungsweise 16 Prozent der Auspendler fahren zur Arbeit in westdeutsche Bundesländer.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Arbeitsministerin Dagmar Ziegler hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale ausdrücklich begrüßt. „Das ist ein guter Tag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Brandenburg“, sagte Ziegler am Dienstag in Potsdam. Brandenburg sei von den zu Jahresbeginn 2007 in Kraft getretenen Kürzungen in besonderer Weise betroffen gewesen, fügte Ziegler hinzu. Sie habe sich daher von Anfang an für eine Rückkehr zu der ursprünglichen Regelung stark gemacht, wonach Fahrten zur Arbeit vom ersten Kilometer an von der Steuer abgesetzt werden können.
Nach den Worten von Ministerin Ziegler pendeln 238.127 Brandenburgerinnen und Brandenburger zur Arbeit in ein anderes Bundesland (Stichtag: 30. Juni 2007). Diesen fast 240.000 so genannten Auspendlern stehen nur 104.424 in Brandenburg sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Wohnsitz außerhalb des Landes (so genannte Einpendler) gegenüber.
Ziegler betonte: „Wenn nicht zehntausende Menschen in unserem Land bereit wären, zur Arbeit in andere Bundesländer zu pendeln, wäre die Arbeitslosenquote in Brandenburg weitaus höher.“ Brandenburg profitiere als größtes ostdeutsches Flächenland in besonderem Maße von der Bereitschaft der Menschen, zur Arbeit in andere Bundesländer zu fahren. Die Ministerin sagte weiter: „Hier wurde aus arbeitsmarktpolitischer Sicht an der falschen Stelle gespart. Wenn wir Mobilität nicht mehr fördern und Pendler nicht mehr entlasten, würden mittelfristig noch mehr Brandenburgerinnen und Brandenburger unserem Land den Rücken kehren und dorthin ziehen, wo sie Arbeit finden oder arbeitslos in Brandenburg sein. Damit würden sich der Bund und Brandenburg auch finanzpolitisch keinen Gefallen tun“, betonte die Ministerin.
„Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts kehren wir aber darüber hinaus auch zu mehr Gerechtigkeit zwischen so genannten Nah- und Fernpendlern zurück“, sagte die Ministerin. Schließlich pendele nicht nur mehr als ein Viertel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in andere Bundesländer. Hinzu kommt noch etwa ein Viertel der in Brandenburg Beschäftigten, die innerhalb des Landes täglich zur Arbeit pendeln.“
Hintergrund: Seit Jahresbeginn 2007 wurde die Pendlerpauschale nur noch für Entfernungen über 20 Kilometer gezahlt. Der Kilometersatz liegt bei 30 Cent. Von den mehr als 238.000 Auspendlern fahren etwa 70 Prozent zur Arbeit nach Berlin. Über 38.000 Frauen und Männer beziehungsweise 16 Prozent der Auspendler fahren zur Arbeit in westdeutsche Bundesländer.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Arbeitsministerin Dagmar Ziegler hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale ausdrücklich begrüßt. „Das ist ein guter Tag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Brandenburg“, sagte Ziegler am Dienstag in Potsdam. Brandenburg sei von den zu Jahresbeginn 2007 in Kraft getretenen Kürzungen in besonderer Weise betroffen gewesen, fügte Ziegler hinzu. Sie habe sich daher von Anfang an für eine Rückkehr zu der ursprünglichen Regelung stark gemacht, wonach Fahrten zur Arbeit vom ersten Kilometer an von der Steuer abgesetzt werden können.
Nach den Worten von Ministerin Ziegler pendeln 238.127 Brandenburgerinnen und Brandenburger zur Arbeit in ein anderes Bundesland (Stichtag: 30. Juni 2007). Diesen fast 240.000 so genannten Auspendlern stehen nur 104.424 in Brandenburg sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Wohnsitz außerhalb des Landes (so genannte Einpendler) gegenüber.
Ziegler betonte: „Wenn nicht zehntausende Menschen in unserem Land bereit wären, zur Arbeit in andere Bundesländer zu pendeln, wäre die Arbeitslosenquote in Brandenburg weitaus höher.“ Brandenburg profitiere als größtes ostdeutsches Flächenland in besonderem Maße von der Bereitschaft der Menschen, zur Arbeit in andere Bundesländer zu fahren. Die Ministerin sagte weiter: „Hier wurde aus arbeitsmarktpolitischer Sicht an der falschen Stelle gespart. Wenn wir Mobilität nicht mehr fördern und Pendler nicht mehr entlasten, würden mittelfristig noch mehr Brandenburgerinnen und Brandenburger unserem Land den Rücken kehren und dorthin ziehen, wo sie Arbeit finden oder arbeitslos in Brandenburg sein. Damit würden sich der Bund und Brandenburg auch finanzpolitisch keinen Gefallen tun“, betonte die Ministerin.
„Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts kehren wir aber darüber hinaus auch zu mehr Gerechtigkeit zwischen so genannten Nah- und Fernpendlern zurück“, sagte die Ministerin. Schließlich pendele nicht nur mehr als ein Viertel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in andere Bundesländer. Hinzu kommt noch etwa ein Viertel der in Brandenburg Beschäftigten, die innerhalb des Landes täglich zur Arbeit pendeln.“
Hintergrund: Seit Jahresbeginn 2007 wurde die Pendlerpauschale nur noch für Entfernungen über 20 Kilometer gezahlt. Der Kilometersatz liegt bei 30 Cent. Von den mehr als 238.000 Auspendlern fahren etwa 70 Prozent zur Arbeit nach Berlin. Über 38.000 Frauen und Männer beziehungsweise 16 Prozent der Auspendler fahren zur Arbeit in westdeutsche Bundesländer.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

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Behindertensportler aus Malaysia auf Visite beim Cottbuser BPRSV

17:25 Uhr | 20. Juni 2025 | 21 Leser

Cottbus wird Gastgeber des Tech-Kongresses „Decarbon Days“

15:04 Uhr | 20. Juni 2025 | 33 Leser

Kuhherde sorgte nachts für Aufregung in Elsterwerda

14:25 Uhr | 20. Juni 2025 | 110 Leser

Todesfall in Falkenberg: 77-Jährige am Kiebitzsee gestorben

14:07 Uhr | 20. Juni 2025 | 761 Leser

81-jährige Frau am Grünewalder Lauch gestorben

13:39 Uhr | 20. Juni 2025 | 1.7k Leser

Bauarbeiten in Cottbus. Kiekebuscher Straße halbseitig gesperrt

12:42 Uhr | 20. Juni 2025 | 131 Leser

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Fahrplanwechsel trifft auch Südbrandenburg. VBB kündigt Änderungen an

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Ermittlungen nach Wohnungsbrand in Cottbus

17.Juni 2025 | 6.3k Leser

Waldbrand bei Peickwitz. Löscharbeiten seit Stunden im Gange

19.Juni 2025 | 3.8k Leser

Schlag gegen Drogennetz in Südbrandenburg. Vier Festnahmen bei Razzia

19.Juni 2025 | 2.9k Leser

Cottbus veröffentlicht neuen Bericht zur Verkehrsinfrastruktur

16.Juni 2025 | 2.8k Leser

Heute in der Lausitz! Unser täglicher News- und Contentüberblick

16.Juni 2025 | 281.5k Leser

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Cottbus | Premiere für "Decarbon Days" am Hangar 1 vom 26. bis 28. Juni
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Cottbus | Petition "Kinderrechte ins Grundgesetz" gestartet; Forderungen und Zeitplan im Talk
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Die Landesarbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendbeauftragten des Landes Brandenburg hat beim Bundestag eine Petition eingereicht, in der sie fordern, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Aus Sicht der Initiatorinnen und ...Initiatoren sind die Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bislang nicht ausreichend rechtlich abgesichert. Die Petition soll dazu beitragen, Beteiligung, Schutz und Förderung von Kindern verbindlicher zu regeln. Unterstützt wird das Vorhaben in Cottbus unter anderem von Bundestagsabgeordneter Maja Wallstein und Sänger Alexander Knappe. Die Petition kann noch bis zum 13. Juli 2025 unterschrieben werden. Dafür ist eine Unterschriftenliste nötig, die online unter http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de zum Herunterladen bereitsteht oder auch im Cottbuser Rathaus, Schulen, Kitas oder bei Festivitäten ausliegen.

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