Arbeitsministerin Dagmar Ziegler hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale ausdrücklich begrüßt. „Das ist ein guter Tag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Brandenburg“, sagte Ziegler am Dienstag in Potsdam. Brandenburg sei von den zu Jahresbeginn 2007 in Kraft getretenen Kürzungen in besonderer Weise betroffen gewesen, fügte Ziegler hinzu. Sie habe sich daher von Anfang an für eine Rückkehr zu der ursprünglichen Regelung stark gemacht, wonach Fahrten zur Arbeit vom ersten Kilometer an von der Steuer abgesetzt werden können.
Nach den Worten von Ministerin Ziegler pendeln 238.127 Brandenburgerinnen und Brandenburger zur Arbeit in ein anderes Bundesland (Stichtag: 30. Juni 2007). Diesen fast 240.000 so genannten Auspendlern stehen nur 104.424 in Brandenburg sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Wohnsitz außerhalb des Landes (so genannte Einpendler) gegenüber.
Ziegler betonte: „Wenn nicht zehntausende Menschen in unserem Land bereit wären, zur Arbeit in andere Bundesländer zu pendeln, wäre die Arbeitslosenquote in Brandenburg weitaus höher.“ Brandenburg profitiere als größtes ostdeutsches Flächenland in besonderem Maße von der Bereitschaft der Menschen, zur Arbeit in andere Bundesländer zu fahren. Die Ministerin sagte weiter: „Hier wurde aus arbeitsmarktpolitischer Sicht an der falschen Stelle gespart. Wenn wir Mobilität nicht mehr fördern und Pendler nicht mehr entlasten, würden mittelfristig noch mehr Brandenburgerinnen und Brandenburger unserem Land den Rücken kehren und dorthin ziehen, wo sie Arbeit finden oder arbeitslos in Brandenburg sein. Damit würden sich der Bund und Brandenburg auch finanzpolitisch keinen Gefallen tun“, betonte die Ministerin.
„Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts kehren wir aber darüber hinaus auch zu mehr Gerechtigkeit zwischen so genannten Nah- und Fernpendlern zurück“, sagte die Ministerin. Schließlich pendele nicht nur mehr als ein Viertel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in andere Bundesländer. Hinzu kommt noch etwa ein Viertel der in Brandenburg Beschäftigten, die innerhalb des Landes täglich zur Arbeit pendeln.“
Hintergrund: Seit Jahresbeginn 2007 wurde die Pendlerpauschale nur noch für Entfernungen über 20 Kilometer gezahlt. Der Kilometersatz liegt bei 30 Cent. Von den mehr als 238.000 Auspendlern fahren etwa 70 Prozent zur Arbeit nach Berlin. Über 38.000 Frauen und Männer beziehungsweise 16 Prozent der Auspendler fahren zur Arbeit in westdeutsche Bundesländer.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Arbeitsministerin Dagmar Ziegler hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale ausdrücklich begrüßt. „Das ist ein guter Tag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Brandenburg“, sagte Ziegler am Dienstag in Potsdam. Brandenburg sei von den zu Jahresbeginn 2007 in Kraft getretenen Kürzungen in besonderer Weise betroffen gewesen, fügte Ziegler hinzu. Sie habe sich daher von Anfang an für eine Rückkehr zu der ursprünglichen Regelung stark gemacht, wonach Fahrten zur Arbeit vom ersten Kilometer an von der Steuer abgesetzt werden können.
Nach den Worten von Ministerin Ziegler pendeln 238.127 Brandenburgerinnen und Brandenburger zur Arbeit in ein anderes Bundesland (Stichtag: 30. Juni 2007). Diesen fast 240.000 so genannten Auspendlern stehen nur 104.424 in Brandenburg sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Wohnsitz außerhalb des Landes (so genannte Einpendler) gegenüber.
Ziegler betonte: „Wenn nicht zehntausende Menschen in unserem Land bereit wären, zur Arbeit in andere Bundesländer zu pendeln, wäre die Arbeitslosenquote in Brandenburg weitaus höher.“ Brandenburg profitiere als größtes ostdeutsches Flächenland in besonderem Maße von der Bereitschaft der Menschen, zur Arbeit in andere Bundesländer zu fahren. Die Ministerin sagte weiter: „Hier wurde aus arbeitsmarktpolitischer Sicht an der falschen Stelle gespart. Wenn wir Mobilität nicht mehr fördern und Pendler nicht mehr entlasten, würden mittelfristig noch mehr Brandenburgerinnen und Brandenburger unserem Land den Rücken kehren und dorthin ziehen, wo sie Arbeit finden oder arbeitslos in Brandenburg sein. Damit würden sich der Bund und Brandenburg auch finanzpolitisch keinen Gefallen tun“, betonte die Ministerin.
„Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts kehren wir aber darüber hinaus auch zu mehr Gerechtigkeit zwischen so genannten Nah- und Fernpendlern zurück“, sagte die Ministerin. Schließlich pendele nicht nur mehr als ein Viertel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in andere Bundesländer. Hinzu kommt noch etwa ein Viertel der in Brandenburg Beschäftigten, die innerhalb des Landes täglich zur Arbeit pendeln.“
Hintergrund: Seit Jahresbeginn 2007 wurde die Pendlerpauschale nur noch für Entfernungen über 20 Kilometer gezahlt. Der Kilometersatz liegt bei 30 Cent. Von den mehr als 238.000 Auspendlern fahren etwa 70 Prozent zur Arbeit nach Berlin. Über 38.000 Frauen und Männer beziehungsweise 16 Prozent der Auspendler fahren zur Arbeit in westdeutsche Bundesländer.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Arbeitsministerin Dagmar Ziegler hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale ausdrücklich begrüßt. „Das ist ein guter Tag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Brandenburg“, sagte Ziegler am Dienstag in Potsdam. Brandenburg sei von den zu Jahresbeginn 2007 in Kraft getretenen Kürzungen in besonderer Weise betroffen gewesen, fügte Ziegler hinzu. Sie habe sich daher von Anfang an für eine Rückkehr zu der ursprünglichen Regelung stark gemacht, wonach Fahrten zur Arbeit vom ersten Kilometer an von der Steuer abgesetzt werden können.
Nach den Worten von Ministerin Ziegler pendeln 238.127 Brandenburgerinnen und Brandenburger zur Arbeit in ein anderes Bundesland (Stichtag: 30. Juni 2007). Diesen fast 240.000 so genannten Auspendlern stehen nur 104.424 in Brandenburg sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Wohnsitz außerhalb des Landes (so genannte Einpendler) gegenüber.
Ziegler betonte: „Wenn nicht zehntausende Menschen in unserem Land bereit wären, zur Arbeit in andere Bundesländer zu pendeln, wäre die Arbeitslosenquote in Brandenburg weitaus höher.“ Brandenburg profitiere als größtes ostdeutsches Flächenland in besonderem Maße von der Bereitschaft der Menschen, zur Arbeit in andere Bundesländer zu fahren. Die Ministerin sagte weiter: „Hier wurde aus arbeitsmarktpolitischer Sicht an der falschen Stelle gespart. Wenn wir Mobilität nicht mehr fördern und Pendler nicht mehr entlasten, würden mittelfristig noch mehr Brandenburgerinnen und Brandenburger unserem Land den Rücken kehren und dorthin ziehen, wo sie Arbeit finden oder arbeitslos in Brandenburg sein. Damit würden sich der Bund und Brandenburg auch finanzpolitisch keinen Gefallen tun“, betonte die Ministerin.
„Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts kehren wir aber darüber hinaus auch zu mehr Gerechtigkeit zwischen so genannten Nah- und Fernpendlern zurück“, sagte die Ministerin. Schließlich pendele nicht nur mehr als ein Viertel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in andere Bundesländer. Hinzu kommt noch etwa ein Viertel der in Brandenburg Beschäftigten, die innerhalb des Landes täglich zur Arbeit pendeln.“
Hintergrund: Seit Jahresbeginn 2007 wurde die Pendlerpauschale nur noch für Entfernungen über 20 Kilometer gezahlt. Der Kilometersatz liegt bei 30 Cent. Von den mehr als 238.000 Auspendlern fahren etwa 70 Prozent zur Arbeit nach Berlin. Über 38.000 Frauen und Männer beziehungsweise 16 Prozent der Auspendler fahren zur Arbeit in westdeutsche Bundesländer.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Arbeitsministerin Dagmar Ziegler hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale ausdrücklich begrüßt. „Das ist ein guter Tag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Brandenburg“, sagte Ziegler am Dienstag in Potsdam. Brandenburg sei von den zu Jahresbeginn 2007 in Kraft getretenen Kürzungen in besonderer Weise betroffen gewesen, fügte Ziegler hinzu. Sie habe sich daher von Anfang an für eine Rückkehr zu der ursprünglichen Regelung stark gemacht, wonach Fahrten zur Arbeit vom ersten Kilometer an von der Steuer abgesetzt werden können.
Nach den Worten von Ministerin Ziegler pendeln 238.127 Brandenburgerinnen und Brandenburger zur Arbeit in ein anderes Bundesland (Stichtag: 30. Juni 2007). Diesen fast 240.000 so genannten Auspendlern stehen nur 104.424 in Brandenburg sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Wohnsitz außerhalb des Landes (so genannte Einpendler) gegenüber.
Ziegler betonte: „Wenn nicht zehntausende Menschen in unserem Land bereit wären, zur Arbeit in andere Bundesländer zu pendeln, wäre die Arbeitslosenquote in Brandenburg weitaus höher.“ Brandenburg profitiere als größtes ostdeutsches Flächenland in besonderem Maße von der Bereitschaft der Menschen, zur Arbeit in andere Bundesländer zu fahren. Die Ministerin sagte weiter: „Hier wurde aus arbeitsmarktpolitischer Sicht an der falschen Stelle gespart. Wenn wir Mobilität nicht mehr fördern und Pendler nicht mehr entlasten, würden mittelfristig noch mehr Brandenburgerinnen und Brandenburger unserem Land den Rücken kehren und dorthin ziehen, wo sie Arbeit finden oder arbeitslos in Brandenburg sein. Damit würden sich der Bund und Brandenburg auch finanzpolitisch keinen Gefallen tun“, betonte die Ministerin.
„Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts kehren wir aber darüber hinaus auch zu mehr Gerechtigkeit zwischen so genannten Nah- und Fernpendlern zurück“, sagte die Ministerin. Schließlich pendele nicht nur mehr als ein Viertel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in andere Bundesländer. Hinzu kommt noch etwa ein Viertel der in Brandenburg Beschäftigten, die innerhalb des Landes täglich zur Arbeit pendeln.“
Hintergrund: Seit Jahresbeginn 2007 wurde die Pendlerpauschale nur noch für Entfernungen über 20 Kilometer gezahlt. Der Kilometersatz liegt bei 30 Cent. Von den mehr als 238.000 Auspendlern fahren etwa 70 Prozent zur Arbeit nach Berlin. Über 38.000 Frauen und Männer beziehungsweise 16 Prozent der Auspendler fahren zur Arbeit in westdeutsche Bundesländer.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie