Mit einer zwielichtigen Masche schiebt die Firma Gold International SE Verbrauchern Verträge über Finanzprodukte unter. Betroffene stimmten telefonisch der Zusendung von Informationsmaterial über Produkte wie die „Goldaktie“ zu, bekamen jedoch mit ihrer Unterschrift im Post-Identverfahren einen Vertrag untergejubelt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg rät Verbrauchern, den Empfang von Schreiben des Unternehmens nicht schriftlich zu quittieren. Für alle, die auf die Masche reingefallen sind, hält die Verbraucherzentrale einen Musterbrief bereit.
Brandenburger Verbraucher sind von einer Abzockmasche der Firma Gold International SE betroffen: Mit ungebetenen Anrufen ließ die Firma für das vielversprechend klingende Finanzprodukt der „Goldaktie“ werben. Die meisten Angerufenen lehnten das Produkt ab, einige willigten in die Zusendung von Informationsmaterial ein. Nach einigen Tagen versandte die Firma Briefe per Post-Identverfahren an die Angerufenen. „Per Post-Identverfahren können Verträge zwar grundsätzlich abgeschlossen werden. Gold International SE nutzt dies jedoch aus und schiebt Verbrauchern, die im Brief Werbung oder Infomaterial erwarten, stattdessen einen Vertrag über Finanzprodukte unter“, so Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Er rät daher: „Verbraucher sollten Schreiben der Gold International SE weder annehmen noch den Empfang mit einer Unterschrift bestätigen.“ Wenn ein Anbieter Verträge per Post-Identverfahren abschließen will, sollte er vorher darüber belehren.
Der Wertpapierprospekt zu Erwerb und Reservierung der „Goldaktie“ war von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht genehmigt worden. Diese Wertpapiere dürfen ohne genehmigten Prospekt jedoch gar nicht zum Verkauf angeboten werden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat die BaFin daher über die Geschäftspraktiken der Gold International SE informiert.
Betroffene Verbraucher können dem Vertrag per Musterbrief() widersprechen oder sich persönlich und per E-Mail bei der Verbraucherzentrale Brandenburg beraten lassen:
– in den Verbraucherberatungsstellen
– Terminvereinbarung per Mail an termine [at] vzb.de (unter Angabe des Namens, einer Rückrufnummer und des Anliegens) oder telefonisch unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min)
– per persönlicher E-Mailberatung
Mit einer zwielichtigen Masche schiebt die Firma Gold International SE Verbrauchern Verträge über Finanzprodukte unter. Betroffene stimmten telefonisch der Zusendung von Informationsmaterial über Produkte wie die „Goldaktie“ zu, bekamen jedoch mit ihrer Unterschrift im Post-Identverfahren einen Vertrag untergejubelt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg rät Verbrauchern, den Empfang von Schreiben des Unternehmens nicht schriftlich zu quittieren. Für alle, die auf die Masche reingefallen sind, hält die Verbraucherzentrale einen Musterbrief bereit.
Brandenburger Verbraucher sind von einer Abzockmasche der Firma Gold International SE betroffen: Mit ungebetenen Anrufen ließ die Firma für das vielversprechend klingende Finanzprodukt der „Goldaktie“ werben. Die meisten Angerufenen lehnten das Produkt ab, einige willigten in die Zusendung von Informationsmaterial ein. Nach einigen Tagen versandte die Firma Briefe per Post-Identverfahren an die Angerufenen. „Per Post-Identverfahren können Verträge zwar grundsätzlich abgeschlossen werden. Gold International SE nutzt dies jedoch aus und schiebt Verbrauchern, die im Brief Werbung oder Infomaterial erwarten, stattdessen einen Vertrag über Finanzprodukte unter“, so Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Er rät daher: „Verbraucher sollten Schreiben der Gold International SE weder annehmen noch den Empfang mit einer Unterschrift bestätigen.“ Wenn ein Anbieter Verträge per Post-Identverfahren abschließen will, sollte er vorher darüber belehren.
Der Wertpapierprospekt zu Erwerb und Reservierung der „Goldaktie“ war von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht genehmigt worden. Diese Wertpapiere dürfen ohne genehmigten Prospekt jedoch gar nicht zum Verkauf angeboten werden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat die BaFin daher über die Geschäftspraktiken der Gold International SE informiert.
Betroffene Verbraucher können dem Vertrag per Musterbrief() widersprechen oder sich persönlich und per E-Mail bei der Verbraucherzentrale Brandenburg beraten lassen:
– in den Verbraucherberatungsstellen
– Terminvereinbarung per Mail an termine [at] vzb.de (unter Angabe des Namens, einer Rückrufnummer und des Anliegens) oder telefonisch unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min)
– per persönlicher E-Mailberatung
Mit einer zwielichtigen Masche schiebt die Firma Gold International SE Verbrauchern Verträge über Finanzprodukte unter. Betroffene stimmten telefonisch der Zusendung von Informationsmaterial über Produkte wie die „Goldaktie“ zu, bekamen jedoch mit ihrer Unterschrift im Post-Identverfahren einen Vertrag untergejubelt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg rät Verbrauchern, den Empfang von Schreiben des Unternehmens nicht schriftlich zu quittieren. Für alle, die auf die Masche reingefallen sind, hält die Verbraucherzentrale einen Musterbrief bereit.
Brandenburger Verbraucher sind von einer Abzockmasche der Firma Gold International SE betroffen: Mit ungebetenen Anrufen ließ die Firma für das vielversprechend klingende Finanzprodukt der „Goldaktie“ werben. Die meisten Angerufenen lehnten das Produkt ab, einige willigten in die Zusendung von Informationsmaterial ein. Nach einigen Tagen versandte die Firma Briefe per Post-Identverfahren an die Angerufenen. „Per Post-Identverfahren können Verträge zwar grundsätzlich abgeschlossen werden. Gold International SE nutzt dies jedoch aus und schiebt Verbrauchern, die im Brief Werbung oder Infomaterial erwarten, stattdessen einen Vertrag über Finanzprodukte unter“, so Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Er rät daher: „Verbraucher sollten Schreiben der Gold International SE weder annehmen noch den Empfang mit einer Unterschrift bestätigen.“ Wenn ein Anbieter Verträge per Post-Identverfahren abschließen will, sollte er vorher darüber belehren.
Der Wertpapierprospekt zu Erwerb und Reservierung der „Goldaktie“ war von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht genehmigt worden. Diese Wertpapiere dürfen ohne genehmigten Prospekt jedoch gar nicht zum Verkauf angeboten werden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat die BaFin daher über die Geschäftspraktiken der Gold International SE informiert.
Betroffene Verbraucher können dem Vertrag per Musterbrief() widersprechen oder sich persönlich und per E-Mail bei der Verbraucherzentrale Brandenburg beraten lassen:
– in den Verbraucherberatungsstellen
– Terminvereinbarung per Mail an termine [at] vzb.de (unter Angabe des Namens, einer Rückrufnummer und des Anliegens) oder telefonisch unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min)
– per persönlicher E-Mailberatung
Mit einer zwielichtigen Masche schiebt die Firma Gold International SE Verbrauchern Verträge über Finanzprodukte unter. Betroffene stimmten telefonisch der Zusendung von Informationsmaterial über Produkte wie die „Goldaktie“ zu, bekamen jedoch mit ihrer Unterschrift im Post-Identverfahren einen Vertrag untergejubelt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg rät Verbrauchern, den Empfang von Schreiben des Unternehmens nicht schriftlich zu quittieren. Für alle, die auf die Masche reingefallen sind, hält die Verbraucherzentrale einen Musterbrief bereit.
Brandenburger Verbraucher sind von einer Abzockmasche der Firma Gold International SE betroffen: Mit ungebetenen Anrufen ließ die Firma für das vielversprechend klingende Finanzprodukt der „Goldaktie“ werben. Die meisten Angerufenen lehnten das Produkt ab, einige willigten in die Zusendung von Informationsmaterial ein. Nach einigen Tagen versandte die Firma Briefe per Post-Identverfahren an die Angerufenen. „Per Post-Identverfahren können Verträge zwar grundsätzlich abgeschlossen werden. Gold International SE nutzt dies jedoch aus und schiebt Verbrauchern, die im Brief Werbung oder Infomaterial erwarten, stattdessen einen Vertrag über Finanzprodukte unter“, so Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Er rät daher: „Verbraucher sollten Schreiben der Gold International SE weder annehmen noch den Empfang mit einer Unterschrift bestätigen.“ Wenn ein Anbieter Verträge per Post-Identverfahren abschließen will, sollte er vorher darüber belehren.
Der Wertpapierprospekt zu Erwerb und Reservierung der „Goldaktie“ war von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht genehmigt worden. Diese Wertpapiere dürfen ohne genehmigten Prospekt jedoch gar nicht zum Verkauf angeboten werden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat die BaFin daher über die Geschäftspraktiken der Gold International SE informiert.
Betroffene Verbraucher können dem Vertrag per Musterbrief() widersprechen oder sich persönlich und per E-Mail bei der Verbraucherzentrale Brandenburg beraten lassen:
– in den Verbraucherberatungsstellen
– Terminvereinbarung per Mail an termine [at] vzb.de (unter Angabe des Namens, einer Rückrufnummer und des Anliegens) oder telefonisch unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min)
– per persönlicher E-Mailberatung
Mit einer zwielichtigen Masche schiebt die Firma Gold International SE Verbrauchern Verträge über Finanzprodukte unter. Betroffene stimmten telefonisch der Zusendung von Informationsmaterial über Produkte wie die „Goldaktie“ zu, bekamen jedoch mit ihrer Unterschrift im Post-Identverfahren einen Vertrag untergejubelt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg rät Verbrauchern, den Empfang von Schreiben des Unternehmens nicht schriftlich zu quittieren. Für alle, die auf die Masche reingefallen sind, hält die Verbraucherzentrale einen Musterbrief bereit.
Brandenburger Verbraucher sind von einer Abzockmasche der Firma Gold International SE betroffen: Mit ungebetenen Anrufen ließ die Firma für das vielversprechend klingende Finanzprodukt der „Goldaktie“ werben. Die meisten Angerufenen lehnten das Produkt ab, einige willigten in die Zusendung von Informationsmaterial ein. Nach einigen Tagen versandte die Firma Briefe per Post-Identverfahren an die Angerufenen. „Per Post-Identverfahren können Verträge zwar grundsätzlich abgeschlossen werden. Gold International SE nutzt dies jedoch aus und schiebt Verbrauchern, die im Brief Werbung oder Infomaterial erwarten, stattdessen einen Vertrag über Finanzprodukte unter“, so Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Er rät daher: „Verbraucher sollten Schreiben der Gold International SE weder annehmen noch den Empfang mit einer Unterschrift bestätigen.“ Wenn ein Anbieter Verträge per Post-Identverfahren abschließen will, sollte er vorher darüber belehren.
Der Wertpapierprospekt zu Erwerb und Reservierung der „Goldaktie“ war von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht genehmigt worden. Diese Wertpapiere dürfen ohne genehmigten Prospekt jedoch gar nicht zum Verkauf angeboten werden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat die BaFin daher über die Geschäftspraktiken der Gold International SE informiert.
Betroffene Verbraucher können dem Vertrag per Musterbrief() widersprechen oder sich persönlich und per E-Mail bei der Verbraucherzentrale Brandenburg beraten lassen:
– in den Verbraucherberatungsstellen
– Terminvereinbarung per Mail an termine [at] vzb.de (unter Angabe des Namens, einer Rückrufnummer und des Anliegens) oder telefonisch unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min)
– per persönlicher E-Mailberatung
Mit einer zwielichtigen Masche schiebt die Firma Gold International SE Verbrauchern Verträge über Finanzprodukte unter. Betroffene stimmten telefonisch der Zusendung von Informationsmaterial über Produkte wie die „Goldaktie“ zu, bekamen jedoch mit ihrer Unterschrift im Post-Identverfahren einen Vertrag untergejubelt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg rät Verbrauchern, den Empfang von Schreiben des Unternehmens nicht schriftlich zu quittieren. Für alle, die auf die Masche reingefallen sind, hält die Verbraucherzentrale einen Musterbrief bereit.
Brandenburger Verbraucher sind von einer Abzockmasche der Firma Gold International SE betroffen: Mit ungebetenen Anrufen ließ die Firma für das vielversprechend klingende Finanzprodukt der „Goldaktie“ werben. Die meisten Angerufenen lehnten das Produkt ab, einige willigten in die Zusendung von Informationsmaterial ein. Nach einigen Tagen versandte die Firma Briefe per Post-Identverfahren an die Angerufenen. „Per Post-Identverfahren können Verträge zwar grundsätzlich abgeschlossen werden. Gold International SE nutzt dies jedoch aus und schiebt Verbrauchern, die im Brief Werbung oder Infomaterial erwarten, stattdessen einen Vertrag über Finanzprodukte unter“, so Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Er rät daher: „Verbraucher sollten Schreiben der Gold International SE weder annehmen noch den Empfang mit einer Unterschrift bestätigen.“ Wenn ein Anbieter Verträge per Post-Identverfahren abschließen will, sollte er vorher darüber belehren.
Der Wertpapierprospekt zu Erwerb und Reservierung der „Goldaktie“ war von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht genehmigt worden. Diese Wertpapiere dürfen ohne genehmigten Prospekt jedoch gar nicht zum Verkauf angeboten werden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat die BaFin daher über die Geschäftspraktiken der Gold International SE informiert.
Betroffene Verbraucher können dem Vertrag per Musterbrief() widersprechen oder sich persönlich und per E-Mail bei der Verbraucherzentrale Brandenburg beraten lassen:
– in den Verbraucherberatungsstellen
– Terminvereinbarung per Mail an termine [at] vzb.de (unter Angabe des Namens, einer Rückrufnummer und des Anliegens) oder telefonisch unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min)
– per persönlicher E-Mailberatung
Mit einer zwielichtigen Masche schiebt die Firma Gold International SE Verbrauchern Verträge über Finanzprodukte unter. Betroffene stimmten telefonisch der Zusendung von Informationsmaterial über Produkte wie die „Goldaktie“ zu, bekamen jedoch mit ihrer Unterschrift im Post-Identverfahren einen Vertrag untergejubelt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg rät Verbrauchern, den Empfang von Schreiben des Unternehmens nicht schriftlich zu quittieren. Für alle, die auf die Masche reingefallen sind, hält die Verbraucherzentrale einen Musterbrief bereit.
Brandenburger Verbraucher sind von einer Abzockmasche der Firma Gold International SE betroffen: Mit ungebetenen Anrufen ließ die Firma für das vielversprechend klingende Finanzprodukt der „Goldaktie“ werben. Die meisten Angerufenen lehnten das Produkt ab, einige willigten in die Zusendung von Informationsmaterial ein. Nach einigen Tagen versandte die Firma Briefe per Post-Identverfahren an die Angerufenen. „Per Post-Identverfahren können Verträge zwar grundsätzlich abgeschlossen werden. Gold International SE nutzt dies jedoch aus und schiebt Verbrauchern, die im Brief Werbung oder Infomaterial erwarten, stattdessen einen Vertrag über Finanzprodukte unter“, so Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Er rät daher: „Verbraucher sollten Schreiben der Gold International SE weder annehmen noch den Empfang mit einer Unterschrift bestätigen.“ Wenn ein Anbieter Verträge per Post-Identverfahren abschließen will, sollte er vorher darüber belehren.
Der Wertpapierprospekt zu Erwerb und Reservierung der „Goldaktie“ war von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht genehmigt worden. Diese Wertpapiere dürfen ohne genehmigten Prospekt jedoch gar nicht zum Verkauf angeboten werden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat die BaFin daher über die Geschäftspraktiken der Gold International SE informiert.
Betroffene Verbraucher können dem Vertrag per Musterbrief() widersprechen oder sich persönlich und per E-Mail bei der Verbraucherzentrale Brandenburg beraten lassen:
– in den Verbraucherberatungsstellen
– Terminvereinbarung per Mail an termine [at] vzb.de (unter Angabe des Namens, einer Rückrufnummer und des Anliegens) oder telefonisch unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min)
– per persönlicher E-Mailberatung
Mit einer zwielichtigen Masche schiebt die Firma Gold International SE Verbrauchern Verträge über Finanzprodukte unter. Betroffene stimmten telefonisch der Zusendung von Informationsmaterial über Produkte wie die „Goldaktie“ zu, bekamen jedoch mit ihrer Unterschrift im Post-Identverfahren einen Vertrag untergejubelt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg rät Verbrauchern, den Empfang von Schreiben des Unternehmens nicht schriftlich zu quittieren. Für alle, die auf die Masche reingefallen sind, hält die Verbraucherzentrale einen Musterbrief bereit.
Brandenburger Verbraucher sind von einer Abzockmasche der Firma Gold International SE betroffen: Mit ungebetenen Anrufen ließ die Firma für das vielversprechend klingende Finanzprodukt der „Goldaktie“ werben. Die meisten Angerufenen lehnten das Produkt ab, einige willigten in die Zusendung von Informationsmaterial ein. Nach einigen Tagen versandte die Firma Briefe per Post-Identverfahren an die Angerufenen. „Per Post-Identverfahren können Verträge zwar grundsätzlich abgeschlossen werden. Gold International SE nutzt dies jedoch aus und schiebt Verbrauchern, die im Brief Werbung oder Infomaterial erwarten, stattdessen einen Vertrag über Finanzprodukte unter“, so Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Er rät daher: „Verbraucher sollten Schreiben der Gold International SE weder annehmen noch den Empfang mit einer Unterschrift bestätigen.“ Wenn ein Anbieter Verträge per Post-Identverfahren abschließen will, sollte er vorher darüber belehren.
Der Wertpapierprospekt zu Erwerb und Reservierung der „Goldaktie“ war von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht genehmigt worden. Diese Wertpapiere dürfen ohne genehmigten Prospekt jedoch gar nicht zum Verkauf angeboten werden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat die BaFin daher über die Geschäftspraktiken der Gold International SE informiert.
Betroffene Verbraucher können dem Vertrag per Musterbrief() widersprechen oder sich persönlich und per E-Mail bei der Verbraucherzentrale Brandenburg beraten lassen:
– in den Verbraucherberatungsstellen
– Terminvereinbarung per Mail an termine [at] vzb.de (unter Angabe des Namens, einer Rückrufnummer und des Anliegens) oder telefonisch unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min)
– per persönlicher E-Mailberatung