Anfang dieser Woche hat der CDU-Abgeordnete Gordon Hoffmann die Ergebnisse der KMK-Vergleichsstudie für den Grundschulbereich mit der Behauptung kommentiert, in Baden-Württemberg hätten Kinder von Klasse 1-4 fast 600 Unterrichtsstunden mehr als Kinder in Brandenburg. Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Thomas Günther, ist der Behauptung auf den Grund gegangen und legt die gravierenden Rechenfehler des CDU-Kollegen offen.
Thomas Günther erklärt:
„Als Bildungspolitiker sollte der Kollege Hoffmann eigentlich wissen, dass man Äpfel nicht mit Birnen vergleichen darf. Tut man es trotzdem, kommt man zwangsläufig zu falschen Ergebnissen. Sowohl in Baden-Württemberg als auch bei uns werden die Unterrichtsstunden in sogenannten Kontingentstundentafeln ausgewiesen. Schaut man sich die Kontingentstundentafel von Baden-Württemberg genauer an, stellt man Folgendes fest: Erstens sind dort 8 Wochenstunden für Religionslehre, das in Brandenburg kein staatliches Unterrichtsfach ist, und zweitens 10 Wochenstunden für „ergänzende Angebote“ ausgewiesen. Diese 10 Wochenstunden sind in Baden-Württemberg aber eben nicht Bestandteil der Pflichtzuweisungen an die Schulen und stehen zusätzlich unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Ressourcen. Diese ergänzenden Angebote gibt es in Brandenburg auch. Sie werden bei uns aber nicht in der Stundentafel ausgewiesen, da sie eben nur zusätzlich und nicht allgemein verbindlich zur Verfügung stehen.
Berücksichtigt man beide Unterschiede, so ergibt sich, dass für die Jahrgangsstufen 1-4 im Land Brandenburg 93 Wochenstunden für fachbezogenen Unterricht zur Verfügung stehen, in Baden-Württemberg aber nur 90 Wochenstunden. Das sind über vier Jahre gerechnet 120 Unterrichtstunden mehr! Das Bild kehrt sich also gänzlich um!“
Quelle: SPD-Landtagsfraktion
Anfang dieser Woche hat der CDU-Abgeordnete Gordon Hoffmann die Ergebnisse der KMK-Vergleichsstudie für den Grundschulbereich mit der Behauptung kommentiert, in Baden-Württemberg hätten Kinder von Klasse 1-4 fast 600 Unterrichtsstunden mehr als Kinder in Brandenburg. Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Thomas Günther, ist der Behauptung auf den Grund gegangen und legt die gravierenden Rechenfehler des CDU-Kollegen offen.
Thomas Günther erklärt:
„Als Bildungspolitiker sollte der Kollege Hoffmann eigentlich wissen, dass man Äpfel nicht mit Birnen vergleichen darf. Tut man es trotzdem, kommt man zwangsläufig zu falschen Ergebnissen. Sowohl in Baden-Württemberg als auch bei uns werden die Unterrichtsstunden in sogenannten Kontingentstundentafeln ausgewiesen. Schaut man sich die Kontingentstundentafel von Baden-Württemberg genauer an, stellt man Folgendes fest: Erstens sind dort 8 Wochenstunden für Religionslehre, das in Brandenburg kein staatliches Unterrichtsfach ist, und zweitens 10 Wochenstunden für „ergänzende Angebote“ ausgewiesen. Diese 10 Wochenstunden sind in Baden-Württemberg aber eben nicht Bestandteil der Pflichtzuweisungen an die Schulen und stehen zusätzlich unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Ressourcen. Diese ergänzenden Angebote gibt es in Brandenburg auch. Sie werden bei uns aber nicht in der Stundentafel ausgewiesen, da sie eben nur zusätzlich und nicht allgemein verbindlich zur Verfügung stehen.
Berücksichtigt man beide Unterschiede, so ergibt sich, dass für die Jahrgangsstufen 1-4 im Land Brandenburg 93 Wochenstunden für fachbezogenen Unterricht zur Verfügung stehen, in Baden-Württemberg aber nur 90 Wochenstunden. Das sind über vier Jahre gerechnet 120 Unterrichtstunden mehr! Das Bild kehrt sich also gänzlich um!“
Quelle: SPD-Landtagsfraktion
Anfang dieser Woche hat der CDU-Abgeordnete Gordon Hoffmann die Ergebnisse der KMK-Vergleichsstudie für den Grundschulbereich mit der Behauptung kommentiert, in Baden-Württemberg hätten Kinder von Klasse 1-4 fast 600 Unterrichtsstunden mehr als Kinder in Brandenburg. Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Thomas Günther, ist der Behauptung auf den Grund gegangen und legt die gravierenden Rechenfehler des CDU-Kollegen offen.
Thomas Günther erklärt:
„Als Bildungspolitiker sollte der Kollege Hoffmann eigentlich wissen, dass man Äpfel nicht mit Birnen vergleichen darf. Tut man es trotzdem, kommt man zwangsläufig zu falschen Ergebnissen. Sowohl in Baden-Württemberg als auch bei uns werden die Unterrichtsstunden in sogenannten Kontingentstundentafeln ausgewiesen. Schaut man sich die Kontingentstundentafel von Baden-Württemberg genauer an, stellt man Folgendes fest: Erstens sind dort 8 Wochenstunden für Religionslehre, das in Brandenburg kein staatliches Unterrichtsfach ist, und zweitens 10 Wochenstunden für „ergänzende Angebote“ ausgewiesen. Diese 10 Wochenstunden sind in Baden-Württemberg aber eben nicht Bestandteil der Pflichtzuweisungen an die Schulen und stehen zusätzlich unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Ressourcen. Diese ergänzenden Angebote gibt es in Brandenburg auch. Sie werden bei uns aber nicht in der Stundentafel ausgewiesen, da sie eben nur zusätzlich und nicht allgemein verbindlich zur Verfügung stehen.
Berücksichtigt man beide Unterschiede, so ergibt sich, dass für die Jahrgangsstufen 1-4 im Land Brandenburg 93 Wochenstunden für fachbezogenen Unterricht zur Verfügung stehen, in Baden-Württemberg aber nur 90 Wochenstunden. Das sind über vier Jahre gerechnet 120 Unterrichtstunden mehr! Das Bild kehrt sich also gänzlich um!“
Quelle: SPD-Landtagsfraktion
Anfang dieser Woche hat der CDU-Abgeordnete Gordon Hoffmann die Ergebnisse der KMK-Vergleichsstudie für den Grundschulbereich mit der Behauptung kommentiert, in Baden-Württemberg hätten Kinder von Klasse 1-4 fast 600 Unterrichtsstunden mehr als Kinder in Brandenburg. Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Thomas Günther, ist der Behauptung auf den Grund gegangen und legt die gravierenden Rechenfehler des CDU-Kollegen offen.
Thomas Günther erklärt:
„Als Bildungspolitiker sollte der Kollege Hoffmann eigentlich wissen, dass man Äpfel nicht mit Birnen vergleichen darf. Tut man es trotzdem, kommt man zwangsläufig zu falschen Ergebnissen. Sowohl in Baden-Württemberg als auch bei uns werden die Unterrichtsstunden in sogenannten Kontingentstundentafeln ausgewiesen. Schaut man sich die Kontingentstundentafel von Baden-Württemberg genauer an, stellt man Folgendes fest: Erstens sind dort 8 Wochenstunden für Religionslehre, das in Brandenburg kein staatliches Unterrichtsfach ist, und zweitens 10 Wochenstunden für „ergänzende Angebote“ ausgewiesen. Diese 10 Wochenstunden sind in Baden-Württemberg aber eben nicht Bestandteil der Pflichtzuweisungen an die Schulen und stehen zusätzlich unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Ressourcen. Diese ergänzenden Angebote gibt es in Brandenburg auch. Sie werden bei uns aber nicht in der Stundentafel ausgewiesen, da sie eben nur zusätzlich und nicht allgemein verbindlich zur Verfügung stehen.
Berücksichtigt man beide Unterschiede, so ergibt sich, dass für die Jahrgangsstufen 1-4 im Land Brandenburg 93 Wochenstunden für fachbezogenen Unterricht zur Verfügung stehen, in Baden-Württemberg aber nur 90 Wochenstunden. Das sind über vier Jahre gerechnet 120 Unterrichtstunden mehr! Das Bild kehrt sich also gänzlich um!“
Quelle: SPD-Landtagsfraktion