Jürgen Marech zur erste Lesung der Novelle des Brandenburgischen Behindertengleichstellungs gesetzes (BbgBGG):
„Was lange währt, wird gut!“ Lange ließ die Novelle des Brandenburgischen Behindertengleichstellungs gesetzes auf sich warten. Nun ist es vollbracht und die Veränderungen sind gut und wichtig. So wird der Geltungsbereich des Gesetzes auf die Kommunen ausgeweitet. Vor dem Hintergrund, dass auch die Kommunen in der Pflicht sind, die Menschenrechte der
UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, ist dieser Schritt der einzig richtige, denn dort leben die Betroffenen. Dazu war es auch wichtig, dem neuen Gleichstellungsgesetz rechtlich die
UN-Behindertenrechtskonvention zugrunde zu legen. Das nun festgeschriebene Ziel, ein inklusives Gesellschaftssystem zu schaffen weckt Hoffnungen und Erwartungen. Die Rolle des Städte- und Gemeindebundes bei der Erarbeitung dieses Gesetzes ist jedoch für mich als Vater eines schwerstbehinderten Sohnes ungeheuerlich und beschämend. Die Menschen mit Behinderung leben in den Kommunen. Auch die Kommunen sind in der Pflicht-natürlich auch in finanzieller Hinsicht- und sie können sich daraus nicht mit dem hier völlig untauglichen Versuch auf die Konnexität zurück ziehen.
Gänzlich unbeachtet blieb die Position der/s Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen. Hier wurde die ausdrückliche, begründete Forderung, diese in eine autarke und autonome Position zu versetzen ignoriert. Das hieße, die beauftragte Person entweder vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie zu lösen und der Staatskanzlei anzugliedern oder aber Formulierungen wie die des Bundeslandes Sachsen-Anhalt zu übernehmen. Hier gibt es keinen Verhandlungsspielraum! Die Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf einen starken Behindertenbeauftragten. Mit der jetzigen – nur teilweisen – Ausweitung seiner Rechte ist der beschrittene Weg in die richtige Richtung nicht nur unvollendet, sondern möglicherweise sogar wirkungslos.
Die Landesregierung steht in der Pflicht seinen Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderung gegenüber, die UN-Behindertenrechtskonvention vollständig umzusetzen. Somit ist mit dem jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf der Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes diese Hausaufgabe zwar erfolgreich in Angriff genommen, aber noch lange nicht zur vollsten Zufriedenheit erfüllt. Hier muss nachgearbeitet werden!
Quelle: Jürgen Maresch, Landtagsabgeordneter, Sprecher für Menschen mit Behinderung und Minderheiten
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