Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack (Linke) sieht in dem heute unterzeichneten deutsch-polnischen Rahmenabkommen zum grenzüberschreitenden Rettungsdienst einen wichtigen Meilenstein in der Zusammenarbeit beider Länder. „Gerade in Notfällen, wo jede Minute zählt, darf es keine Grenzen geben. Zukünftig können Notfälle vom nächstgelegenen Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht werden“, so Tack. Das sei ein wichtiger Fortschritt in der Grenzregion. Bürgerinnen und Bürger, die im deutsch-polnischen Grenzgebiet arbeiten, wohnen oder als Touristen unterwegs sind, müssten sich auf eine gute und schnelle Versorgung im Notfall verlassen können.
Das „Rahmenabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst“ wurde heute in Warschau vom Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und seinem polnischen Amtskollegen Bartosz Arłukowicz unterzeichnet. Es bildet das rechtliche Fundament für die künftige Zusammenarbeit in diesem Bereich. Es soll in den Grenzregionen die schnellstmögliche notfallmedizinische Versorgung gewährleisten und den grenzüberschreitenden Krankentransport erleichtern.
Zur Umsetzung des Rahmenabkommens können jetzt entsprechende Kooperationsvereinbarungen zwischen den brandenburgischen Trägern des Rettungsdienstes und den polnischen Woiwodschaften in der Grenzregion geschlossen werden. Dabei geht es insbesondere um die Verfahrensweise der Durchführung grenzüberschreitender Rettungseinsätze, die Festlegung von Einsatzgebieten, die Zusammenarbeit der Rettungsleitstellen, die Organisation und Koordinierung der technischen Kommunikation. Des Weiteren können auf der Grundlage des Rahmenabkommens Regelungen zu Haftungsfragen, zur Kostentragung und zur Qualitätssicherung geschaffen werden.
Brandenburg hat sich seit Jahren für die Schaffung einer soliden rechtlichen Grundlage für den Rettungsdienst in den Grenzregionen stark gemacht. Auf Initiative Brandenburgs hatten die an Polen grenzenden Bundesländer – Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern – dem zuständigen Bundesgesundheitsministerium bereits im Jahr 2006 Eckpunkte eines Rahmenabkommens mit der Bitte übergeben, in Absprache mit der polnischen Regierung ein rechtsverbindliches Abkommen auszuarbeiten.
Parallel zu den Verhandlungen wurde auf Initiative Deutschlands der Erfahrungsaustausch zwischen Akteuren im Rettungsdienst beider Länder durch praktische Maßnahmen und Aktivitäten intensiviert. So war das brandenburgische Bad Saarow Gastgeber für die beiden Sommerakademien zum grenzüberschreitenden Rettungsdienst im Jahr 2009 und 2010.
Quelle: Claudia Szczes, Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
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