Das Kabinett hat heute die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund zur Städtebauförderung für das Programmjahr 2008 bestätigt. Infrastrukturminister Reinhold Dellmann wurde beauftragt, die Vereinbarung zu unterzeichnen. Er erklärte: „Damit können wir rund 126 Millionen Euro für Stadterneuerung und Stadtentwicklung bewilligen. Neu ist in diesem Jahr der Programmteil ´Aktive Stadt- und Ortsteilzentren´. Damit wollen wir vor allem die Innenstädte als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben stärken. Jeder Euro an Fördermitteln zieht mehrere Euro privater Investitionen nach sich. Damit stützen wir auch Arbeitsplätze im regionalen Handwerk und der Baubranche.“
Für Investitionen in die Stadtentwicklung stehen im Jahr 2008 insgesamt 126,4 Millionen Euro zur Verfügung. Bund, Länder und Kommunen finanzieren das Städtebauförderungsprogramm gemeinsam. Neben dem Anteil des Bundes und der Länder von 96,7 Millionen Euro steuern die Kommunen 29,7 Millionen Euro bei. Durch die neue Vereinbarung mit dem Bund erhalten die Kommunen für die kommenden fünf Jahre Planungssicherheit für weitere Investitionen in die städtebauliche Entwicklung und wirtschaftliche Stabilisierung ihrer Innenstädte.
Das Land erhält damit aber auch die notwendigen Handlungsspielräume, um in der Städtebauförderung die landespolitische Strategie „Stärken stärken“ umzusetzen. Die Fördermittel für die Stadterneuerung werden schwerpunktmäßig in den Regionalen Wachstumskernen und anderen wichtigen zentralen Orten eingesetzt.
Das Städtebauförderungsprogramm setzt sich aus fünf Programmteilen zusammen. Die Programmteile „Städtebaulicher Denkmalschutz“ und „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ stehen für Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden zur Verfügung. In den kommenden Jahren werden in vielen Kommunen die vereinbarten Sanierungsziele erreicht und die Anzahl der geförderten Städte wird kontinuierlich zurückgehen.
Im Programm „Stadtumbau Ost“ werden 33 Städte unterstützt, die besonders vom demographischen und wirtschaftsstrukturellen Wandel betroffen sind. Wie auch schon im Jahr 2007 werden neben der Förderung der Aufwertung von Stadtquartieren und des Rückbaus dauerhaft leer stehender Wohngebäude zusätzliche Mittel für die stadtumbaubedingte Rückführung der städtischen Infrastruktur bereitgestellt.
Mit dem Programm „Soziale Stadt“ können Projekte gefördert werden, die dem besseren Zusammenleben der Bewohner eines Stadtteils nützen. In diesem Programm können städtebauliche Investitionen mit sozialen Projekten verknüpft werden. Beispielsweise können Sprachkurse, Bildungsprojekte, Jugendarbeit und wirtschaftliche Projekte unterstützt werden. Derzeit werden im Land Brandenburg 15 Städte mit 19 Gebieten aus diesem Programm gefördert.
In den kommenden Jahren ist die Stabilisierung und Funktionsstärkung der Innenstädte neben der Anpassung der Stadtstrukturen an den demographischen Wandel die nächste große Herausforderung an die Stadtentwicklungspolitik. Aus diesem Grund hat der Bund das neue Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgelegt. Das Ziel der Förderung sind Erhaltung und Entwicklung der Stadt- und Ortsteilzentren als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben. Private Initiativen, Partnerschaften zwischen Kommunen und örtlichen Akteuren sollen dabei besonders gestärkt werden. Dieses Programm soll das Programm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ nach und nach ablösen. Zunächst erhalten fünf Brandenburger Städte Fördermittel.
Quelle: Staatskanzlei
Das Kabinett hat heute die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund zur Städtebauförderung für das Programmjahr 2008 bestätigt. Infrastrukturminister Reinhold Dellmann wurde beauftragt, die Vereinbarung zu unterzeichnen. Er erklärte: „Damit können wir rund 126 Millionen Euro für Stadterneuerung und Stadtentwicklung bewilligen. Neu ist in diesem Jahr der Programmteil ´Aktive Stadt- und Ortsteilzentren´. Damit wollen wir vor allem die Innenstädte als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben stärken. Jeder Euro an Fördermitteln zieht mehrere Euro privater Investitionen nach sich. Damit stützen wir auch Arbeitsplätze im regionalen Handwerk und der Baubranche.“
Für Investitionen in die Stadtentwicklung stehen im Jahr 2008 insgesamt 126,4 Millionen Euro zur Verfügung. Bund, Länder und Kommunen finanzieren das Städtebauförderungsprogramm gemeinsam. Neben dem Anteil des Bundes und der Länder von 96,7 Millionen Euro steuern die Kommunen 29,7 Millionen Euro bei. Durch die neue Vereinbarung mit dem Bund erhalten die Kommunen für die kommenden fünf Jahre Planungssicherheit für weitere Investitionen in die städtebauliche Entwicklung und wirtschaftliche Stabilisierung ihrer Innenstädte.
Das Land erhält damit aber auch die notwendigen Handlungsspielräume, um in der Städtebauförderung die landespolitische Strategie „Stärken stärken“ umzusetzen. Die Fördermittel für die Stadterneuerung werden schwerpunktmäßig in den Regionalen Wachstumskernen und anderen wichtigen zentralen Orten eingesetzt.
Das Städtebauförderungsprogramm setzt sich aus fünf Programmteilen zusammen. Die Programmteile „Städtebaulicher Denkmalschutz“ und „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ stehen für Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden zur Verfügung. In den kommenden Jahren werden in vielen Kommunen die vereinbarten Sanierungsziele erreicht und die Anzahl der geförderten Städte wird kontinuierlich zurückgehen.
Im Programm „Stadtumbau Ost“ werden 33 Städte unterstützt, die besonders vom demographischen und wirtschaftsstrukturellen Wandel betroffen sind. Wie auch schon im Jahr 2007 werden neben der Förderung der Aufwertung von Stadtquartieren und des Rückbaus dauerhaft leer stehender Wohngebäude zusätzliche Mittel für die stadtumbaubedingte Rückführung der städtischen Infrastruktur bereitgestellt.
Mit dem Programm „Soziale Stadt“ können Projekte gefördert werden, die dem besseren Zusammenleben der Bewohner eines Stadtteils nützen. In diesem Programm können städtebauliche Investitionen mit sozialen Projekten verknüpft werden. Beispielsweise können Sprachkurse, Bildungsprojekte, Jugendarbeit und wirtschaftliche Projekte unterstützt werden. Derzeit werden im Land Brandenburg 15 Städte mit 19 Gebieten aus diesem Programm gefördert.
In den kommenden Jahren ist die Stabilisierung und Funktionsstärkung der Innenstädte neben der Anpassung der Stadtstrukturen an den demographischen Wandel die nächste große Herausforderung an die Stadtentwicklungspolitik. Aus diesem Grund hat der Bund das neue Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgelegt. Das Ziel der Förderung sind Erhaltung und Entwicklung der Stadt- und Ortsteilzentren als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben. Private Initiativen, Partnerschaften zwischen Kommunen und örtlichen Akteuren sollen dabei besonders gestärkt werden. Dieses Programm soll das Programm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ nach und nach ablösen. Zunächst erhalten fünf Brandenburger Städte Fördermittel.
Quelle: Staatskanzlei
Das Kabinett hat heute die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund zur Städtebauförderung für das Programmjahr 2008 bestätigt. Infrastrukturminister Reinhold Dellmann wurde beauftragt, die Vereinbarung zu unterzeichnen. Er erklärte: „Damit können wir rund 126 Millionen Euro für Stadterneuerung und Stadtentwicklung bewilligen. Neu ist in diesem Jahr der Programmteil ´Aktive Stadt- und Ortsteilzentren´. Damit wollen wir vor allem die Innenstädte als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben stärken. Jeder Euro an Fördermitteln zieht mehrere Euro privater Investitionen nach sich. Damit stützen wir auch Arbeitsplätze im regionalen Handwerk und der Baubranche.“
Für Investitionen in die Stadtentwicklung stehen im Jahr 2008 insgesamt 126,4 Millionen Euro zur Verfügung. Bund, Länder und Kommunen finanzieren das Städtebauförderungsprogramm gemeinsam. Neben dem Anteil des Bundes und der Länder von 96,7 Millionen Euro steuern die Kommunen 29,7 Millionen Euro bei. Durch die neue Vereinbarung mit dem Bund erhalten die Kommunen für die kommenden fünf Jahre Planungssicherheit für weitere Investitionen in die städtebauliche Entwicklung und wirtschaftliche Stabilisierung ihrer Innenstädte.
Das Land erhält damit aber auch die notwendigen Handlungsspielräume, um in der Städtebauförderung die landespolitische Strategie „Stärken stärken“ umzusetzen. Die Fördermittel für die Stadterneuerung werden schwerpunktmäßig in den Regionalen Wachstumskernen und anderen wichtigen zentralen Orten eingesetzt.
Das Städtebauförderungsprogramm setzt sich aus fünf Programmteilen zusammen. Die Programmteile „Städtebaulicher Denkmalschutz“ und „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ stehen für Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden zur Verfügung. In den kommenden Jahren werden in vielen Kommunen die vereinbarten Sanierungsziele erreicht und die Anzahl der geförderten Städte wird kontinuierlich zurückgehen.
Im Programm „Stadtumbau Ost“ werden 33 Städte unterstützt, die besonders vom demographischen und wirtschaftsstrukturellen Wandel betroffen sind. Wie auch schon im Jahr 2007 werden neben der Förderung der Aufwertung von Stadtquartieren und des Rückbaus dauerhaft leer stehender Wohngebäude zusätzliche Mittel für die stadtumbaubedingte Rückführung der städtischen Infrastruktur bereitgestellt.
Mit dem Programm „Soziale Stadt“ können Projekte gefördert werden, die dem besseren Zusammenleben der Bewohner eines Stadtteils nützen. In diesem Programm können städtebauliche Investitionen mit sozialen Projekten verknüpft werden. Beispielsweise können Sprachkurse, Bildungsprojekte, Jugendarbeit und wirtschaftliche Projekte unterstützt werden. Derzeit werden im Land Brandenburg 15 Städte mit 19 Gebieten aus diesem Programm gefördert.
In den kommenden Jahren ist die Stabilisierung und Funktionsstärkung der Innenstädte neben der Anpassung der Stadtstrukturen an den demographischen Wandel die nächste große Herausforderung an die Stadtentwicklungspolitik. Aus diesem Grund hat der Bund das neue Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgelegt. Das Ziel der Förderung sind Erhaltung und Entwicklung der Stadt- und Ortsteilzentren als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben. Private Initiativen, Partnerschaften zwischen Kommunen und örtlichen Akteuren sollen dabei besonders gestärkt werden. Dieses Programm soll das Programm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ nach und nach ablösen. Zunächst erhalten fünf Brandenburger Städte Fördermittel.
Quelle: Staatskanzlei
Das Kabinett hat heute die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund zur Städtebauförderung für das Programmjahr 2008 bestätigt. Infrastrukturminister Reinhold Dellmann wurde beauftragt, die Vereinbarung zu unterzeichnen. Er erklärte: „Damit können wir rund 126 Millionen Euro für Stadterneuerung und Stadtentwicklung bewilligen. Neu ist in diesem Jahr der Programmteil ´Aktive Stadt- und Ortsteilzentren´. Damit wollen wir vor allem die Innenstädte als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben stärken. Jeder Euro an Fördermitteln zieht mehrere Euro privater Investitionen nach sich. Damit stützen wir auch Arbeitsplätze im regionalen Handwerk und der Baubranche.“
Für Investitionen in die Stadtentwicklung stehen im Jahr 2008 insgesamt 126,4 Millionen Euro zur Verfügung. Bund, Länder und Kommunen finanzieren das Städtebauförderungsprogramm gemeinsam. Neben dem Anteil des Bundes und der Länder von 96,7 Millionen Euro steuern die Kommunen 29,7 Millionen Euro bei. Durch die neue Vereinbarung mit dem Bund erhalten die Kommunen für die kommenden fünf Jahre Planungssicherheit für weitere Investitionen in die städtebauliche Entwicklung und wirtschaftliche Stabilisierung ihrer Innenstädte.
Das Land erhält damit aber auch die notwendigen Handlungsspielräume, um in der Städtebauförderung die landespolitische Strategie „Stärken stärken“ umzusetzen. Die Fördermittel für die Stadterneuerung werden schwerpunktmäßig in den Regionalen Wachstumskernen und anderen wichtigen zentralen Orten eingesetzt.
Das Städtebauförderungsprogramm setzt sich aus fünf Programmteilen zusammen. Die Programmteile „Städtebaulicher Denkmalschutz“ und „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ stehen für Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden zur Verfügung. In den kommenden Jahren werden in vielen Kommunen die vereinbarten Sanierungsziele erreicht und die Anzahl der geförderten Städte wird kontinuierlich zurückgehen.
Im Programm „Stadtumbau Ost“ werden 33 Städte unterstützt, die besonders vom demographischen und wirtschaftsstrukturellen Wandel betroffen sind. Wie auch schon im Jahr 2007 werden neben der Förderung der Aufwertung von Stadtquartieren und des Rückbaus dauerhaft leer stehender Wohngebäude zusätzliche Mittel für die stadtumbaubedingte Rückführung der städtischen Infrastruktur bereitgestellt.
Mit dem Programm „Soziale Stadt“ können Projekte gefördert werden, die dem besseren Zusammenleben der Bewohner eines Stadtteils nützen. In diesem Programm können städtebauliche Investitionen mit sozialen Projekten verknüpft werden. Beispielsweise können Sprachkurse, Bildungsprojekte, Jugendarbeit und wirtschaftliche Projekte unterstützt werden. Derzeit werden im Land Brandenburg 15 Städte mit 19 Gebieten aus diesem Programm gefördert.
In den kommenden Jahren ist die Stabilisierung und Funktionsstärkung der Innenstädte neben der Anpassung der Stadtstrukturen an den demographischen Wandel die nächste große Herausforderung an die Stadtentwicklungspolitik. Aus diesem Grund hat der Bund das neue Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgelegt. Das Ziel der Förderung sind Erhaltung und Entwicklung der Stadt- und Ortsteilzentren als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben. Private Initiativen, Partnerschaften zwischen Kommunen und örtlichen Akteuren sollen dabei besonders gestärkt werden. Dieses Programm soll das Programm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ nach und nach ablösen. Zunächst erhalten fünf Brandenburger Städte Fördermittel.
Quelle: Staatskanzlei