Wer im Land Brandenburg den Fischfang mit der Friedfischhandangel ausübt, benötigt seit der Änderung des Fischereigesetzes im Jahr 2006 dafür keinen Fischereischein. Das entbindet jedoch nicht davon, die fischerei-, naturschutz- und tierschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
Die bisher erfolgreich umgesetzte Regelung basiert darauf, dass sich der betreffende Bürger beispielsweise Angler die erforderlichen Grundkenntnisse selbständig aneignet. Das bereits 2007 vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung herausgegebene Informationsheft „Friedfischangeln ohne Fischereischein“ liegt jetzt in der 2. überarbeiteten Auflage vor. Es berücksichtigt insbesondere die Änderungen der Brandenburger Fischereiordnung zu den Mindestmaßen und Schonzeiten für die in den Brandenburger Gewässern mit der Friedfischhandangel zu erbeutenden Fischarten. Das Informationsspektrum reicht von rechtlichen Regelungen über Hinweise zum Verhalten am Gewässer, Vorgaben zur Behandlung gefangener Fische bis hin zu Literaturhinweisen, Fischereibehörden und weiteren Ansprechpartnern.
Die Broschüre ist kostenlos bei den Fischereibehörden und bei vielen Vertriebsstellen von Angelkarten (Fischereibetriebe, Angelfachgeschäfte, Tourismusbüros etc.) erhältlich.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Wer im Land Brandenburg den Fischfang mit der Friedfischhandangel ausübt, benötigt seit der Änderung des Fischereigesetzes im Jahr 2006 dafür keinen Fischereischein. Das entbindet jedoch nicht davon, die fischerei-, naturschutz- und tierschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
Die bisher erfolgreich umgesetzte Regelung basiert darauf, dass sich der betreffende Bürger beispielsweise Angler die erforderlichen Grundkenntnisse selbständig aneignet. Das bereits 2007 vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung herausgegebene Informationsheft „Friedfischangeln ohne Fischereischein“ liegt jetzt in der 2. überarbeiteten Auflage vor. Es berücksichtigt insbesondere die Änderungen der Brandenburger Fischereiordnung zu den Mindestmaßen und Schonzeiten für die in den Brandenburger Gewässern mit der Friedfischhandangel zu erbeutenden Fischarten. Das Informationsspektrum reicht von rechtlichen Regelungen über Hinweise zum Verhalten am Gewässer, Vorgaben zur Behandlung gefangener Fische bis hin zu Literaturhinweisen, Fischereibehörden und weiteren Ansprechpartnern.
Die Broschüre ist kostenlos bei den Fischereibehörden und bei vielen Vertriebsstellen von Angelkarten (Fischereibetriebe, Angelfachgeschäfte, Tourismusbüros etc.) erhältlich.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Wer im Land Brandenburg den Fischfang mit der Friedfischhandangel ausübt, benötigt seit der Änderung des Fischereigesetzes im Jahr 2006 dafür keinen Fischereischein. Das entbindet jedoch nicht davon, die fischerei-, naturschutz- und tierschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
Die bisher erfolgreich umgesetzte Regelung basiert darauf, dass sich der betreffende Bürger beispielsweise Angler die erforderlichen Grundkenntnisse selbständig aneignet. Das bereits 2007 vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung herausgegebene Informationsheft „Friedfischangeln ohne Fischereischein“ liegt jetzt in der 2. überarbeiteten Auflage vor. Es berücksichtigt insbesondere die Änderungen der Brandenburger Fischereiordnung zu den Mindestmaßen und Schonzeiten für die in den Brandenburger Gewässern mit der Friedfischhandangel zu erbeutenden Fischarten. Das Informationsspektrum reicht von rechtlichen Regelungen über Hinweise zum Verhalten am Gewässer, Vorgaben zur Behandlung gefangener Fische bis hin zu Literaturhinweisen, Fischereibehörden und weiteren Ansprechpartnern.
Die Broschüre ist kostenlos bei den Fischereibehörden und bei vielen Vertriebsstellen von Angelkarten (Fischereibetriebe, Angelfachgeschäfte, Tourismusbüros etc.) erhältlich.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Wer im Land Brandenburg den Fischfang mit der Friedfischhandangel ausübt, benötigt seit der Änderung des Fischereigesetzes im Jahr 2006 dafür keinen Fischereischein. Das entbindet jedoch nicht davon, die fischerei-, naturschutz- und tierschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
Die bisher erfolgreich umgesetzte Regelung basiert darauf, dass sich der betreffende Bürger beispielsweise Angler die erforderlichen Grundkenntnisse selbständig aneignet. Das bereits 2007 vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung herausgegebene Informationsheft „Friedfischangeln ohne Fischereischein“ liegt jetzt in der 2. überarbeiteten Auflage vor. Es berücksichtigt insbesondere die Änderungen der Brandenburger Fischereiordnung zu den Mindestmaßen und Schonzeiten für die in den Brandenburger Gewässern mit der Friedfischhandangel zu erbeutenden Fischarten. Das Informationsspektrum reicht von rechtlichen Regelungen über Hinweise zum Verhalten am Gewässer, Vorgaben zur Behandlung gefangener Fische bis hin zu Literaturhinweisen, Fischereibehörden und weiteren Ansprechpartnern.
Die Broschüre ist kostenlos bei den Fischereibehörden und bei vielen Vertriebsstellen von Angelkarten (Fischereibetriebe, Angelfachgeschäfte, Tourismusbüros etc.) erhältlich.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft