Auf den Straßenbahnlinien im Cottbuser Stadtgebiet wird Cottbusverkehr vor den Herbstferien verstärkt Fahrausweiskontrollen durchführen. Schülerinnen und Schüler sollen somit daran erinnert werden, dass die „Azubi/Schüler“-Tickets nur in Verbindung mit einer VBB-Kundenkarte gültig sind. Wie Cottbusverkehr mitteilte, muss im Falle einer Kontrolle sowohl die Karte als auch das Ticket vorgezeigt werden können.
Cottbusverkehr teilte dazu mit:
In den kommenden beiden Wochen vor den Herbstferien wird Cottbusverkehr verstärkt Fahrausweiskontrollen auf allen Straßenbahnlinien im Stadtgebiet durchführen.
Cottbusverkehr möchte in diesem Zusammenhang erneut alle Schüler*innen und Auszubildende, die „Azubi/Schüler“-Tickets (7-Tage-Karten, Monatskarten) kaufen, daran erinnern, dass diese Zeitkarten nur in Verbindung mit einer VBB-Kundenkarte gültig sind. Diese muss gemeinsam mit der jeweiligen Zeitkarte im Rahmen der Kontrollen vorgezeigt werden. Die VBB-Kundenkarte kann kostenfrei in den Cottbusverkehr-Kundenzentren ausgestellt werden. Bitte bringen Sie dazu folgendes mit:
• Lichtbild (Passbildformat)
• Schülerausweis oder Studierendenausweis oder Personaldokument und Ausbildungsvertrag
bzw. Bescheinigung der Ausbildungsstätte (nicht älter als 30 Tage), dass die Voraussetzungen erfüllt sind
Nutzer*innen, die ihre Kundenkarte verloren haben, können sich in den Kundenzentren kostenfrei Ersatz ausstellen lassen.
Unabhängig davon hat Cottbusverkehr in den vergangenen Wochen festgestellt, dass es bei Schüler*innen aus dem Landkreis Spree-Neiße nach wie vor Irritationen rund um die kostenfreie Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel auf dem Weg zur Schule gibt. Auch diese Schüler*innen müssen zwingend eine Schülerjahreskarte im Kundenzentrum beantragen und diese zur Nutzung von Bus und Bahn vorweisen können. Alle Informationen zum Antragsverfahren bei Schülerjahreskarten sind unter www.cottbusverkehr.de/tickets-tarife/schueler_azubis_studis/ zu finden.
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Red./ Presseinfo