Cottbus: Am Freitagnachmittag kam es an der Einfahrt zu einem Einkaufszentrum im Süden der Stadt zu einem Verkehrsunfall. Eine 58jährige PKW-Führerin übersah einen 53jährigen Kradfahrer, welcher zwar leicht verletzt wurde, jedoch keiner ärztlichen Behandlung vor Ort bedurfte. Bei der Unfallaufnahme wurde festgestellt, dass der Kradfahrer sein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss geführt hatsowie keine erforderliche Fahrerlaubnis besaß. Eine Blutentnahme wurde angeordnet und ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Gegensatz zum PKW war das verunfallte Krad nicht mehr fahrbereit. Die Schadenshöhe beträgt 3500 Euro.
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Cottbus: Am Samstagmittag entwendete ein 33jähriger Mann in einem Einkaufscenter in Cottbus Lebensmittel und Alkohol. Durch den Ladendetektiv wurde er hierbei beobachtet und angesprochen. Jetzt versuchte der 33jährige, den Detektiv zu schlagen und zu schubsen. Er entkam zunächst, konnte jedoch kurz darauf durch Polizeibeamte gestellt werden. Der Mann wurde zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen. Da er nicht unerheblich alkoholisiert war, wurde eine Blutentnahme veranlasst. Der 53jährige Ladendetektiv wurde bei der Tat nicht verletzt. Die weiteren Ermittlungen hat die Kriminalpolizei übernommen.
Cottbus: Am frühen Sonntagmorgen wurde der Polizei eine Feier aus einer Kleingartenanlage in Cottbus-Ströbitz gemeldet. Angetroffen wurden dort vier Männer im Alter von 17 bis 18 Jahren. Ein 17jähriger war derart stark alkoholisiert, dass er seinen Eltern übergeben werden sollte. Hierbei leistete er Widerstand gegen die Polizeibeamten, indem er nach ihnen schlug. Verletzt wurde niemand. Gegen ihn wird jetzt wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt, alle vier jungen Männer müssen sich wegen Verstoßes gegen die Eindämmungsverordnung verantworten.
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pm/red




