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NIEDERLAUSITZ aktuell

Änderung der Straßenreinigungssatzung

6:39 Uhr | 31. Oktober 2012
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Durch die geringen Kosten für die Winterdienstleistungen im Jahr 2011 kommt es zu einer Gebührensenkung.
In der nächsten Stadtverordnetenversammlung, am 28. November, soll eine Änderung der Straßenreinigungssatzung für das Jahr 2013 beschlossen werden; fortgeschrieben wurde hier das Straßenverzeichnis nach Reinigungsklassen.
Im Jahr 2011 wurde probeweise ein Modellversuch mit einer 14-täglichen Fahrbahnreinigung für zehn ausgewählte Anliegerstraßen eingeführt, für die bis dahin eine wöchentliche Reinigung erfolgte. Da die Kontrollen eine zunehmende Verschmutzung aufzeigten, wird vorgeschlagen, die Fahrbahnen ab dem Jahr 2013 wieder wöchentlich reinigen zu lassen.
Die Übertragung von Reinigungspflichten auf die Anlieger ist unzumutbar, wenn sie wegen des Straßenverkehrs nur unter Gefahr für Leib oder Leben erfüllt werden kann. Entscheidend ist, ob der Verkehr ausreichend große Lücken enthält, um die Fahrbahn säubern zu können. Dies ist definitionsgemäß bei verkehrswichtigen Hauptverkehrsstraßen nicht der Fall. Daher wird vorgeschlagen, für die Kolkwitzer Straße und die Sielower Chaussee die Reinigung und den Winterdienst der Fahrbahn einzuführen.
Auch die Straßenreinigungsgebührensatzung 2013 soll in der nächsten Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Die Kalkulation der Gebührensätze für das kommende Jahr erfolgte u. a. unter Berücksichtigung des Betriebsergebnisses des Jahres 2011. Es ist eine Überdeckung in Höhe von 510.806,81 Euro auszugleichen. Aufgrund der geringen Kosten der Winterdienstleistungen im Jahr 2011 verringern sich die Straßenreinigungsgebühren im Vergleich zum Vorjahr je nach Reinigungsklasse im Durchschnitt auf ca. 59 Prozent.
Quelle: Stadt Cottbus

Durch die geringen Kosten für die Winterdienstleistungen im Jahr 2011 kommt es zu einer Gebührensenkung.
In der nächsten Stadtverordnetenversammlung, am 28. November, soll eine Änderung der Straßenreinigungssatzung für das Jahr 2013 beschlossen werden; fortgeschrieben wurde hier das Straßenverzeichnis nach Reinigungsklassen.
Im Jahr 2011 wurde probeweise ein Modellversuch mit einer 14-täglichen Fahrbahnreinigung für zehn ausgewählte Anliegerstraßen eingeführt, für die bis dahin eine wöchentliche Reinigung erfolgte. Da die Kontrollen eine zunehmende Verschmutzung aufzeigten, wird vorgeschlagen, die Fahrbahnen ab dem Jahr 2013 wieder wöchentlich reinigen zu lassen.
Die Übertragung von Reinigungspflichten auf die Anlieger ist unzumutbar, wenn sie wegen des Straßenverkehrs nur unter Gefahr für Leib oder Leben erfüllt werden kann. Entscheidend ist, ob der Verkehr ausreichend große Lücken enthält, um die Fahrbahn säubern zu können. Dies ist definitionsgemäß bei verkehrswichtigen Hauptverkehrsstraßen nicht der Fall. Daher wird vorgeschlagen, für die Kolkwitzer Straße und die Sielower Chaussee die Reinigung und den Winterdienst der Fahrbahn einzuführen.
Auch die Straßenreinigungsgebührensatzung 2013 soll in der nächsten Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Die Kalkulation der Gebührensätze für das kommende Jahr erfolgte u. a. unter Berücksichtigung des Betriebsergebnisses des Jahres 2011. Es ist eine Überdeckung in Höhe von 510.806,81 Euro auszugleichen. Aufgrund der geringen Kosten der Winterdienstleistungen im Jahr 2011 verringern sich die Straßenreinigungsgebühren im Vergleich zum Vorjahr je nach Reinigungsklasse im Durchschnitt auf ca. 59 Prozent.
Quelle: Stadt Cottbus

Durch die geringen Kosten für die Winterdienstleistungen im Jahr 2011 kommt es zu einer Gebührensenkung.
In der nächsten Stadtverordnetenversammlung, am 28. November, soll eine Änderung der Straßenreinigungssatzung für das Jahr 2013 beschlossen werden; fortgeschrieben wurde hier das Straßenverzeichnis nach Reinigungsklassen.
Im Jahr 2011 wurde probeweise ein Modellversuch mit einer 14-täglichen Fahrbahnreinigung für zehn ausgewählte Anliegerstraßen eingeführt, für die bis dahin eine wöchentliche Reinigung erfolgte. Da die Kontrollen eine zunehmende Verschmutzung aufzeigten, wird vorgeschlagen, die Fahrbahnen ab dem Jahr 2013 wieder wöchentlich reinigen zu lassen.
Die Übertragung von Reinigungspflichten auf die Anlieger ist unzumutbar, wenn sie wegen des Straßenverkehrs nur unter Gefahr für Leib oder Leben erfüllt werden kann. Entscheidend ist, ob der Verkehr ausreichend große Lücken enthält, um die Fahrbahn säubern zu können. Dies ist definitionsgemäß bei verkehrswichtigen Hauptverkehrsstraßen nicht der Fall. Daher wird vorgeschlagen, für die Kolkwitzer Straße und die Sielower Chaussee die Reinigung und den Winterdienst der Fahrbahn einzuführen.
Auch die Straßenreinigungsgebührensatzung 2013 soll in der nächsten Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Die Kalkulation der Gebührensätze für das kommende Jahr erfolgte u. a. unter Berücksichtigung des Betriebsergebnisses des Jahres 2011. Es ist eine Überdeckung in Höhe von 510.806,81 Euro auszugleichen. Aufgrund der geringen Kosten der Winterdienstleistungen im Jahr 2011 verringern sich die Straßenreinigungsgebühren im Vergleich zum Vorjahr je nach Reinigungsklasse im Durchschnitt auf ca. 59 Prozent.
Quelle: Stadt Cottbus

Durch die geringen Kosten für die Winterdienstleistungen im Jahr 2011 kommt es zu einer Gebührensenkung.
In der nächsten Stadtverordnetenversammlung, am 28. November, soll eine Änderung der Straßenreinigungssatzung für das Jahr 2013 beschlossen werden; fortgeschrieben wurde hier das Straßenverzeichnis nach Reinigungsklassen.
Im Jahr 2011 wurde probeweise ein Modellversuch mit einer 14-täglichen Fahrbahnreinigung für zehn ausgewählte Anliegerstraßen eingeführt, für die bis dahin eine wöchentliche Reinigung erfolgte. Da die Kontrollen eine zunehmende Verschmutzung aufzeigten, wird vorgeschlagen, die Fahrbahnen ab dem Jahr 2013 wieder wöchentlich reinigen zu lassen.
Die Übertragung von Reinigungspflichten auf die Anlieger ist unzumutbar, wenn sie wegen des Straßenverkehrs nur unter Gefahr für Leib oder Leben erfüllt werden kann. Entscheidend ist, ob der Verkehr ausreichend große Lücken enthält, um die Fahrbahn säubern zu können. Dies ist definitionsgemäß bei verkehrswichtigen Hauptverkehrsstraßen nicht der Fall. Daher wird vorgeschlagen, für die Kolkwitzer Straße und die Sielower Chaussee die Reinigung und den Winterdienst der Fahrbahn einzuführen.
Auch die Straßenreinigungsgebührensatzung 2013 soll in der nächsten Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Die Kalkulation der Gebührensätze für das kommende Jahr erfolgte u. a. unter Berücksichtigung des Betriebsergebnisses des Jahres 2011. Es ist eine Überdeckung in Höhe von 510.806,81 Euro auszugleichen. Aufgrund der geringen Kosten der Winterdienstleistungen im Jahr 2011 verringern sich die Straßenreinigungsgebühren im Vergleich zum Vorjahr je nach Reinigungsklasse im Durchschnitt auf ca. 59 Prozent.
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Durch die geringen Kosten für die Winterdienstleistungen im Jahr 2011 kommt es zu einer Gebührensenkung.
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Im Jahr 2011 wurde probeweise ein Modellversuch mit einer 14-täglichen Fahrbahnreinigung für zehn ausgewählte Anliegerstraßen eingeführt, für die bis dahin eine wöchentliche Reinigung erfolgte. Da die Kontrollen eine zunehmende Verschmutzung aufzeigten, wird vorgeschlagen, die Fahrbahnen ab dem Jahr 2013 wieder wöchentlich reinigen zu lassen.
Die Übertragung von Reinigungspflichten auf die Anlieger ist unzumutbar, wenn sie wegen des Straßenverkehrs nur unter Gefahr für Leib oder Leben erfüllt werden kann. Entscheidend ist, ob der Verkehr ausreichend große Lücken enthält, um die Fahrbahn säubern zu können. Dies ist definitionsgemäß bei verkehrswichtigen Hauptverkehrsstraßen nicht der Fall. Daher wird vorgeschlagen, für die Kolkwitzer Straße und die Sielower Chaussee die Reinigung und den Winterdienst der Fahrbahn einzuführen.
Auch die Straßenreinigungsgebührensatzung 2013 soll in der nächsten Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Die Kalkulation der Gebührensätze für das kommende Jahr erfolgte u. a. unter Berücksichtigung des Betriebsergebnisses des Jahres 2011. Es ist eine Überdeckung in Höhe von 510.806,81 Euro auszugleichen. Aufgrund der geringen Kosten der Winterdienstleistungen im Jahr 2011 verringern sich die Straßenreinigungsgebühren im Vergleich zum Vorjahr je nach Reinigungsklasse im Durchschnitt auf ca. 59 Prozent.
Quelle: Stadt Cottbus

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Im Jahr 2011 wurde probeweise ein Modellversuch mit einer 14-täglichen Fahrbahnreinigung für zehn ausgewählte Anliegerstraßen eingeführt, für die bis dahin eine wöchentliche Reinigung erfolgte. Da die Kontrollen eine zunehmende Verschmutzung aufzeigten, wird vorgeschlagen, die Fahrbahnen ab dem Jahr 2013 wieder wöchentlich reinigen zu lassen.
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Quelle: Stadt Cottbus

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