Bildungsministerin Martina Münch bedauerte heute, dass das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass reine ‘Jungenschulen’, also „monoedukative Schulen“, zulässig sind.
Im „Brandenburgischen Schulgesetz“ steht: … dass gleicher Zugang, unabhängig von der wirtschaftlichen und sozialen Lage, der nationalen Herkunft, der politischen oder religiösen Überzeugung und des Geschlechts, gewährleistet wird“.
Das hört sich ja alles gut an. Aber … auch in Brandenburg gibt es eine ganze Anzahl von Privatschulen, die Schulgeld verlangen.
Zitat einer Privatschule: „Wie an anderen Schulen in freier Trägerschaft ist es notwendig, ein Schulgeld zu erheben. Dieses ist nach sozialen Kriterien und nach Einkommen gestaffelt. Die Beiträge für die gebundene Ganztagsschule liegen je nach Einkommen zwischen 70 und 451 Euro für das erste Kind (50% für das zweite Kind, 25% für das dritte). Auf Antrag ist eine Schulgeldbefreiung möglich.“
Auch das hört sich erstmal gut an. Aber Realität ist nun einmal, dass ein Kind aus armen Verhältnissen um ein Vielfaches besser sein muss als ein Kind aus vermögenden Verhältnissen um überhaupt von den Schulen und auch von den Mitschülern akzeptiert zu werden.
Vor einigen Jahren las ich eine interessante Studie über Schulnoten. In dieser Studie wurde festgestellt, dass Schüler und Schülerinnen aus besser gestellten Familien besser benotet wurden als Schülerinnen und Schüler aus armen Familien. Diese Benotungsunterschiede wurden durch die Bewertung von Klassenarbeiten durch Lehrkräfte festgestellt, die den sozialen Hintergrund der Verfasser/innen nicht kannten. Leider finde ich diese interessante Studie trotz intensiver Internetrecherche nicht mehr.
Die Parole der französischen Revolution „Liberté, Égalité, Fraternité“ (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit) wurde zwar in vielfältiger Weise in die Grundgesetze der westliche Länder übernommen, aber verwirklicht wurden diese hehre Ziel bis heute nie wirklich.
In Artikel 3 des Grundgesetzes wird ‘Gleichberechtigung’ garantiert, in Artikel 7 “das Recht auf freie Schulwahl”, in Artikel 5 das Recht auf „Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit sowie die Freiheit der Kunst und der Wissenschaft”
Was davon ist ganz normale tägliche Wirklichkeit geworden?
Das Recht auf „… informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz), Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” wird durch Gesetze ‘zur Bekämpfung des Terrors’ ausgehebelt.
Unendlich viele Gesetze und Verordnungen schränken das Grundgesetz hier und dort wieder ein.
Gleichheit und gleiche Chancen gibt es in unserer Geschellschaft noch lange nicht …. da muss sich noch so manches in den Köpfen aller Menschen in unserer Gesellschaft, dazu gehört auch die Politik, ändern.
Wir sind leider einerseits eher eine Gesellschaft der Ellenbogen und des Gottes namens ‘Geld’ und andererseits eine Gesellschaft der Ehrenamtlichen geworden. … und was wären wir ohne die Ehrenamtlichen?
Bildungsministerin Martina Münch bedauerte heute, dass das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass reine ‘Jungenschulen’, also „monoedukative Schulen“, zulässig sind.
Im „Brandenburgischen Schulgesetz“ steht: … dass gleicher Zugang, unabhängig von der wirtschaftlichen und sozialen Lage, der nationalen Herkunft, der politischen oder religiösen Überzeugung und des Geschlechts, gewährleistet wird“.
Das hört sich ja alles gut an. Aber … auch in Brandenburg gibt es eine ganze Anzahl von Privatschulen, die Schulgeld verlangen.
Zitat einer Privatschule: „Wie an anderen Schulen in freier Trägerschaft ist es notwendig, ein Schulgeld zu erheben. Dieses ist nach sozialen Kriterien und nach Einkommen gestaffelt. Die Beiträge für die gebundene Ganztagsschule liegen je nach Einkommen zwischen 70 und 451 Euro für das erste Kind (50% für das zweite Kind, 25% für das dritte). Auf Antrag ist eine Schulgeldbefreiung möglich.“
Auch das hört sich erstmal gut an. Aber Realität ist nun einmal, dass ein Kind aus armen Verhältnissen um ein Vielfaches besser sein muss als ein Kind aus vermögenden Verhältnissen um überhaupt von den Schulen und auch von den Mitschülern akzeptiert zu werden.
Vor einigen Jahren las ich eine interessante Studie über Schulnoten. In dieser Studie wurde festgestellt, dass Schüler und Schülerinnen aus besser gestellten Familien besser benotet wurden als Schülerinnen und Schüler aus armen Familien. Diese Benotungsunterschiede wurden durch die Bewertung von Klassenarbeiten durch Lehrkräfte festgestellt, die den sozialen Hintergrund der Verfasser/innen nicht kannten. Leider finde ich diese interessante Studie trotz intensiver Internetrecherche nicht mehr.
Die Parole der französischen Revolution „Liberté, Égalité, Fraternité“ (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit) wurde zwar in vielfältiger Weise in die Grundgesetze der westliche Länder übernommen, aber verwirklicht wurden diese hehre Ziel bis heute nie wirklich.
In Artikel 3 des Grundgesetzes wird ‘Gleichberechtigung’ garantiert, in Artikel 7 “das Recht auf freie Schulwahl”, in Artikel 5 das Recht auf „Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit sowie die Freiheit der Kunst und der Wissenschaft”
Was davon ist ganz normale tägliche Wirklichkeit geworden?
Das Recht auf „… informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz), Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” wird durch Gesetze ‘zur Bekämpfung des Terrors’ ausgehebelt.
Unendlich viele Gesetze und Verordnungen schränken das Grundgesetz hier und dort wieder ein.
Gleichheit und gleiche Chancen gibt es in unserer Geschellschaft noch lange nicht …. da muss sich noch so manches in den Köpfen aller Menschen in unserer Gesellschaft, dazu gehört auch die Politik, ändern.
Wir sind leider einerseits eher eine Gesellschaft der Ellenbogen und des Gottes namens ‘Geld’ und andererseits eine Gesellschaft der Ehrenamtlichen geworden. … und was wären wir ohne die Ehrenamtlichen?
Bildungsministerin Martina Münch bedauerte heute, dass das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass reine ‘Jungenschulen’, also „monoedukative Schulen“, zulässig sind.
Im „Brandenburgischen Schulgesetz“ steht: … dass gleicher Zugang, unabhängig von der wirtschaftlichen und sozialen Lage, der nationalen Herkunft, der politischen oder religiösen Überzeugung und des Geschlechts, gewährleistet wird“.
Das hört sich ja alles gut an. Aber … auch in Brandenburg gibt es eine ganze Anzahl von Privatschulen, die Schulgeld verlangen.
Zitat einer Privatschule: „Wie an anderen Schulen in freier Trägerschaft ist es notwendig, ein Schulgeld zu erheben. Dieses ist nach sozialen Kriterien und nach Einkommen gestaffelt. Die Beiträge für die gebundene Ganztagsschule liegen je nach Einkommen zwischen 70 und 451 Euro für das erste Kind (50% für das zweite Kind, 25% für das dritte). Auf Antrag ist eine Schulgeldbefreiung möglich.“
Auch das hört sich erstmal gut an. Aber Realität ist nun einmal, dass ein Kind aus armen Verhältnissen um ein Vielfaches besser sein muss als ein Kind aus vermögenden Verhältnissen um überhaupt von den Schulen und auch von den Mitschülern akzeptiert zu werden.
Vor einigen Jahren las ich eine interessante Studie über Schulnoten. In dieser Studie wurde festgestellt, dass Schüler und Schülerinnen aus besser gestellten Familien besser benotet wurden als Schülerinnen und Schüler aus armen Familien. Diese Benotungsunterschiede wurden durch die Bewertung von Klassenarbeiten durch Lehrkräfte festgestellt, die den sozialen Hintergrund der Verfasser/innen nicht kannten. Leider finde ich diese interessante Studie trotz intensiver Internetrecherche nicht mehr.
Die Parole der französischen Revolution „Liberté, Égalité, Fraternité“ (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit) wurde zwar in vielfältiger Weise in die Grundgesetze der westliche Länder übernommen, aber verwirklicht wurden diese hehre Ziel bis heute nie wirklich.
In Artikel 3 des Grundgesetzes wird ‘Gleichberechtigung’ garantiert, in Artikel 7 “das Recht auf freie Schulwahl”, in Artikel 5 das Recht auf „Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit sowie die Freiheit der Kunst und der Wissenschaft”
Was davon ist ganz normale tägliche Wirklichkeit geworden?
Das Recht auf „… informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz), Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” wird durch Gesetze ‘zur Bekämpfung des Terrors’ ausgehebelt.
Unendlich viele Gesetze und Verordnungen schränken das Grundgesetz hier und dort wieder ein.
Gleichheit und gleiche Chancen gibt es in unserer Geschellschaft noch lange nicht …. da muss sich noch so manches in den Köpfen aller Menschen in unserer Gesellschaft, dazu gehört auch die Politik, ändern.
Wir sind leider einerseits eher eine Gesellschaft der Ellenbogen und des Gottes namens ‘Geld’ und andererseits eine Gesellschaft der Ehrenamtlichen geworden. … und was wären wir ohne die Ehrenamtlichen?
Bildungsministerin Martina Münch bedauerte heute, dass das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass reine ‘Jungenschulen’, also „monoedukative Schulen“, zulässig sind.
Im „Brandenburgischen Schulgesetz“ steht: … dass gleicher Zugang, unabhängig von der wirtschaftlichen und sozialen Lage, der nationalen Herkunft, der politischen oder religiösen Überzeugung und des Geschlechts, gewährleistet wird“.
Das hört sich ja alles gut an. Aber … auch in Brandenburg gibt es eine ganze Anzahl von Privatschulen, die Schulgeld verlangen.
Zitat einer Privatschule: „Wie an anderen Schulen in freier Trägerschaft ist es notwendig, ein Schulgeld zu erheben. Dieses ist nach sozialen Kriterien und nach Einkommen gestaffelt. Die Beiträge für die gebundene Ganztagsschule liegen je nach Einkommen zwischen 70 und 451 Euro für das erste Kind (50% für das zweite Kind, 25% für das dritte). Auf Antrag ist eine Schulgeldbefreiung möglich.“
Auch das hört sich erstmal gut an. Aber Realität ist nun einmal, dass ein Kind aus armen Verhältnissen um ein Vielfaches besser sein muss als ein Kind aus vermögenden Verhältnissen um überhaupt von den Schulen und auch von den Mitschülern akzeptiert zu werden.
Vor einigen Jahren las ich eine interessante Studie über Schulnoten. In dieser Studie wurde festgestellt, dass Schüler und Schülerinnen aus besser gestellten Familien besser benotet wurden als Schülerinnen und Schüler aus armen Familien. Diese Benotungsunterschiede wurden durch die Bewertung von Klassenarbeiten durch Lehrkräfte festgestellt, die den sozialen Hintergrund der Verfasser/innen nicht kannten. Leider finde ich diese interessante Studie trotz intensiver Internetrecherche nicht mehr.
Die Parole der französischen Revolution „Liberté, Égalité, Fraternité“ (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit) wurde zwar in vielfältiger Weise in die Grundgesetze der westliche Länder übernommen, aber verwirklicht wurden diese hehre Ziel bis heute nie wirklich.
In Artikel 3 des Grundgesetzes wird ‘Gleichberechtigung’ garantiert, in Artikel 7 “das Recht auf freie Schulwahl”, in Artikel 5 das Recht auf „Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit sowie die Freiheit der Kunst und der Wissenschaft”
Was davon ist ganz normale tägliche Wirklichkeit geworden?
Das Recht auf „… informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz), Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” wird durch Gesetze ‘zur Bekämpfung des Terrors’ ausgehebelt.
Unendlich viele Gesetze und Verordnungen schränken das Grundgesetz hier und dort wieder ein.
Gleichheit und gleiche Chancen gibt es in unserer Geschellschaft noch lange nicht …. da muss sich noch so manches in den Köpfen aller Menschen in unserer Gesellschaft, dazu gehört auch die Politik, ändern.
Wir sind leider einerseits eher eine Gesellschaft der Ellenbogen und des Gottes namens ‘Geld’ und andererseits eine Gesellschaft der Ehrenamtlichen geworden. … und was wären wir ohne die Ehrenamtlichen?