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NIEDERLAUSITZ aktuell

Woidke und Baaske: Feuerwerk sicher verwenden

10:15 Uhr | 26. Dezember 2012
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Innenminister Dietmar Woidke und Arbeitsminister Günter Baaske rufen zur Vorsicht beim Umgang mit dem Silvesterfeuerwerk auf. „Das Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht ist für viele ein schönes Ereignis, es darf aber nicht zum Albtraum werden.“ Wer das neue Jahr mit Böllern und Raketen begrüßen wolle, müsse verantwortungsvoll damit umgehen und dürfe nicht andere und sich selbst in Gefahr bringen, betonten die Minister heute in Potsdam.
Für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gelten strenge Bestimmungen. Böller und Raketen dürfen nicht im Freien oder aus einem Kiosk heraus verkauft werden. Sie dürfen auch nicht an Jugendliche unter 18 Jahre herausgegeben werden. Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Verboten ist das Böllern aber auch dann in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Reet- und Fachwerkhäusern sowie Tankstellen.
Der diesjährige Verkauf von Silvesterfeuerwerk findet am 28., 29. und 31. Dezember statt. An diesen drei Tagen können Böller, Raketen und so genannte Kanonenschläge (Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II) verkauft werden. „Der Verkauf ist nur innerhalb von Verkaufsräumen und unter Aufsicht erlaubt“, betonte Baaske. Beim Kauf sollte immer darauf geachtet werden, dass die Feuerwerkskörper mit dem CE-Zeichen und einer Registrierungsnummer oder mit dem Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung gekennzeichnet sind.
Woidke warnte nachdrücklich vor dem Kauf nicht zugelassener Feuerwerkskörper. „Diese Pyrotechnik ist mit hohen Risiken verbunden. Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei richtiger Handhabung zu schweren Verletzungen führen“, sagte der Minister. Im Übrigen seien Einfuhr und Handel nicht zugelassener Pyrotechnik in Deutschland auch strafbar.
Baaske verwies darauf, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Arbeitsschutz auch in diesem Jahr wieder landesweit umfangreiche Kontrollen beim Verkauf von Pyrotechnik durchführen. „Leider wird immer wieder festgestellt, dass Pyrotechnik in Geschäften nur unzureichend beaufsichtigt wird. Es reicht nicht, diese Aufgabe an Kassiererinnen und Kassierer zu übertragen“, sagte der Minister. Festgestellte Verstöße können als Ordnungswidrigkeit verfolgt, gegebenenfalls auch als Straftat geahndet werden.
Wer Feuerwerkskörper kauft, muss auch für die sichere Lagerung sorgen. Wichtige Hinweise dabei sind: Niemals den gesamten Vorrat an Feuerwerkskörpern in einem Behälter aufbewahren und auf keinen Fall Anzünder und Feuerwerkskörper zusammen lagern. Insbesondere muss das Feuerwerk auch sicher vor dem Zugriff von Kindern sein.
Wichtige Hinweise beim Umgang mit den Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht:
* Bereits rechtzeitig vorher sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore schließen.
* Brennbare Gegenstände vom Balkon oder vom Haus entfernen.
* Nur geprüfte Feuerwerkskörper verwenden.
* Vor dem Abbrennen des Feuerwerks die Gebrauchsanweisung lesen und beachten.
* Feuerwerk nur an Silvester und Neujahr abbrennen.
* Feuerwerk nicht in der Nähe von Krankenhäusern und Gebäuden, die mit Reet gedeckt sind, zünden.
* Für den Notfall Löschmittel bereithalten (Eimer Wasser, besser Feuerlöscher).
* Feuerwerk (mit Ausnahme von Tischfeuerwerk) nur im Freien zünden, niemals innerhalb geschlossener Räume.
* Beim Abbrennen von Tischfeuerwerk bedenken, dass Silvesterdekoration in der Regel brennbar ist.
* Feuerwerkskörper nicht in der Hand behalten, sondern auf den Boden legen und dann zünden.
* Raketen senkrecht in feststehende Flaschen oder Ähnliches stellen und so ausrichten, dass sie nicht auf benachbarte Gebäude, Menschen oder Tiere zielen.
* Niemals versuchen, „Fehlzünder“ ein zweites Mal anzuzünden.
* Niemals eigene Böller basteln oder Feuerwerkskörper manipulieren.
Quelle: Ministerium des Innern
Foto: Archivbild

Innenminister Dietmar Woidke und Arbeitsminister Günter Baaske rufen zur Vorsicht beim Umgang mit dem Silvesterfeuerwerk auf. „Das Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht ist für viele ein schönes Ereignis, es darf aber nicht zum Albtraum werden.“ Wer das neue Jahr mit Böllern und Raketen begrüßen wolle, müsse verantwortungsvoll damit umgehen und dürfe nicht andere und sich selbst in Gefahr bringen, betonten die Minister heute in Potsdam.
Für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gelten strenge Bestimmungen. Böller und Raketen dürfen nicht im Freien oder aus einem Kiosk heraus verkauft werden. Sie dürfen auch nicht an Jugendliche unter 18 Jahre herausgegeben werden. Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Verboten ist das Böllern aber auch dann in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Reet- und Fachwerkhäusern sowie Tankstellen.
Der diesjährige Verkauf von Silvesterfeuerwerk findet am 28., 29. und 31. Dezember statt. An diesen drei Tagen können Böller, Raketen und so genannte Kanonenschläge (Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II) verkauft werden. „Der Verkauf ist nur innerhalb von Verkaufsräumen und unter Aufsicht erlaubt“, betonte Baaske. Beim Kauf sollte immer darauf geachtet werden, dass die Feuerwerkskörper mit dem CE-Zeichen und einer Registrierungsnummer oder mit dem Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung gekennzeichnet sind.
Woidke warnte nachdrücklich vor dem Kauf nicht zugelassener Feuerwerkskörper. „Diese Pyrotechnik ist mit hohen Risiken verbunden. Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei richtiger Handhabung zu schweren Verletzungen führen“, sagte der Minister. Im Übrigen seien Einfuhr und Handel nicht zugelassener Pyrotechnik in Deutschland auch strafbar.
Baaske verwies darauf, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Arbeitsschutz auch in diesem Jahr wieder landesweit umfangreiche Kontrollen beim Verkauf von Pyrotechnik durchführen. „Leider wird immer wieder festgestellt, dass Pyrotechnik in Geschäften nur unzureichend beaufsichtigt wird. Es reicht nicht, diese Aufgabe an Kassiererinnen und Kassierer zu übertragen“, sagte der Minister. Festgestellte Verstöße können als Ordnungswidrigkeit verfolgt, gegebenenfalls auch als Straftat geahndet werden.
Wer Feuerwerkskörper kauft, muss auch für die sichere Lagerung sorgen. Wichtige Hinweise dabei sind: Niemals den gesamten Vorrat an Feuerwerkskörpern in einem Behälter aufbewahren und auf keinen Fall Anzünder und Feuerwerkskörper zusammen lagern. Insbesondere muss das Feuerwerk auch sicher vor dem Zugriff von Kindern sein.
Wichtige Hinweise beim Umgang mit den Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht:
* Bereits rechtzeitig vorher sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore schließen.
* Brennbare Gegenstände vom Balkon oder vom Haus entfernen.
* Nur geprüfte Feuerwerkskörper verwenden.
* Vor dem Abbrennen des Feuerwerks die Gebrauchsanweisung lesen und beachten.
* Feuerwerk nur an Silvester und Neujahr abbrennen.
* Feuerwerk nicht in der Nähe von Krankenhäusern und Gebäuden, die mit Reet gedeckt sind, zünden.
* Für den Notfall Löschmittel bereithalten (Eimer Wasser, besser Feuerlöscher).
* Feuerwerk (mit Ausnahme von Tischfeuerwerk) nur im Freien zünden, niemals innerhalb geschlossener Räume.
* Beim Abbrennen von Tischfeuerwerk bedenken, dass Silvesterdekoration in der Regel brennbar ist.
* Feuerwerkskörper nicht in der Hand behalten, sondern auf den Boden legen und dann zünden.
* Raketen senkrecht in feststehende Flaschen oder Ähnliches stellen und so ausrichten, dass sie nicht auf benachbarte Gebäude, Menschen oder Tiere zielen.
* Niemals versuchen, „Fehlzünder“ ein zweites Mal anzuzünden.
* Niemals eigene Böller basteln oder Feuerwerkskörper manipulieren.
Quelle: Ministerium des Innern
Foto: Archivbild

Innenminister Dietmar Woidke und Arbeitsminister Günter Baaske rufen zur Vorsicht beim Umgang mit dem Silvesterfeuerwerk auf. „Das Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht ist für viele ein schönes Ereignis, es darf aber nicht zum Albtraum werden.“ Wer das neue Jahr mit Böllern und Raketen begrüßen wolle, müsse verantwortungsvoll damit umgehen und dürfe nicht andere und sich selbst in Gefahr bringen, betonten die Minister heute in Potsdam.
Für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gelten strenge Bestimmungen. Böller und Raketen dürfen nicht im Freien oder aus einem Kiosk heraus verkauft werden. Sie dürfen auch nicht an Jugendliche unter 18 Jahre herausgegeben werden. Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Verboten ist das Böllern aber auch dann in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Reet- und Fachwerkhäusern sowie Tankstellen.
Der diesjährige Verkauf von Silvesterfeuerwerk findet am 28., 29. und 31. Dezember statt. An diesen drei Tagen können Böller, Raketen und so genannte Kanonenschläge (Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II) verkauft werden. „Der Verkauf ist nur innerhalb von Verkaufsräumen und unter Aufsicht erlaubt“, betonte Baaske. Beim Kauf sollte immer darauf geachtet werden, dass die Feuerwerkskörper mit dem CE-Zeichen und einer Registrierungsnummer oder mit dem Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung gekennzeichnet sind.
Woidke warnte nachdrücklich vor dem Kauf nicht zugelassener Feuerwerkskörper. „Diese Pyrotechnik ist mit hohen Risiken verbunden. Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei richtiger Handhabung zu schweren Verletzungen führen“, sagte der Minister. Im Übrigen seien Einfuhr und Handel nicht zugelassener Pyrotechnik in Deutschland auch strafbar.
Baaske verwies darauf, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Arbeitsschutz auch in diesem Jahr wieder landesweit umfangreiche Kontrollen beim Verkauf von Pyrotechnik durchführen. „Leider wird immer wieder festgestellt, dass Pyrotechnik in Geschäften nur unzureichend beaufsichtigt wird. Es reicht nicht, diese Aufgabe an Kassiererinnen und Kassierer zu übertragen“, sagte der Minister. Festgestellte Verstöße können als Ordnungswidrigkeit verfolgt, gegebenenfalls auch als Straftat geahndet werden.
Wer Feuerwerkskörper kauft, muss auch für die sichere Lagerung sorgen. Wichtige Hinweise dabei sind: Niemals den gesamten Vorrat an Feuerwerkskörpern in einem Behälter aufbewahren und auf keinen Fall Anzünder und Feuerwerkskörper zusammen lagern. Insbesondere muss das Feuerwerk auch sicher vor dem Zugriff von Kindern sein.
Wichtige Hinweise beim Umgang mit den Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht:
* Bereits rechtzeitig vorher sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore schließen.
* Brennbare Gegenstände vom Balkon oder vom Haus entfernen.
* Nur geprüfte Feuerwerkskörper verwenden.
* Vor dem Abbrennen des Feuerwerks die Gebrauchsanweisung lesen und beachten.
* Feuerwerk nur an Silvester und Neujahr abbrennen.
* Feuerwerk nicht in der Nähe von Krankenhäusern und Gebäuden, die mit Reet gedeckt sind, zünden.
* Für den Notfall Löschmittel bereithalten (Eimer Wasser, besser Feuerlöscher).
* Feuerwerk (mit Ausnahme von Tischfeuerwerk) nur im Freien zünden, niemals innerhalb geschlossener Räume.
* Beim Abbrennen von Tischfeuerwerk bedenken, dass Silvesterdekoration in der Regel brennbar ist.
* Feuerwerkskörper nicht in der Hand behalten, sondern auf den Boden legen und dann zünden.
* Raketen senkrecht in feststehende Flaschen oder Ähnliches stellen und so ausrichten, dass sie nicht auf benachbarte Gebäude, Menschen oder Tiere zielen.
* Niemals versuchen, „Fehlzünder“ ein zweites Mal anzuzünden.
* Niemals eigene Böller basteln oder Feuerwerkskörper manipulieren.
Quelle: Ministerium des Innern
Foto: Archivbild

Innenminister Dietmar Woidke und Arbeitsminister Günter Baaske rufen zur Vorsicht beim Umgang mit dem Silvesterfeuerwerk auf. „Das Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht ist für viele ein schönes Ereignis, es darf aber nicht zum Albtraum werden.“ Wer das neue Jahr mit Böllern und Raketen begrüßen wolle, müsse verantwortungsvoll damit umgehen und dürfe nicht andere und sich selbst in Gefahr bringen, betonten die Minister heute in Potsdam.
Für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gelten strenge Bestimmungen. Böller und Raketen dürfen nicht im Freien oder aus einem Kiosk heraus verkauft werden. Sie dürfen auch nicht an Jugendliche unter 18 Jahre herausgegeben werden. Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Verboten ist das Böllern aber auch dann in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Reet- und Fachwerkhäusern sowie Tankstellen.
Der diesjährige Verkauf von Silvesterfeuerwerk findet am 28., 29. und 31. Dezember statt. An diesen drei Tagen können Böller, Raketen und so genannte Kanonenschläge (Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II) verkauft werden. „Der Verkauf ist nur innerhalb von Verkaufsräumen und unter Aufsicht erlaubt“, betonte Baaske. Beim Kauf sollte immer darauf geachtet werden, dass die Feuerwerkskörper mit dem CE-Zeichen und einer Registrierungsnummer oder mit dem Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung gekennzeichnet sind.
Woidke warnte nachdrücklich vor dem Kauf nicht zugelassener Feuerwerkskörper. „Diese Pyrotechnik ist mit hohen Risiken verbunden. Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei richtiger Handhabung zu schweren Verletzungen führen“, sagte der Minister. Im Übrigen seien Einfuhr und Handel nicht zugelassener Pyrotechnik in Deutschland auch strafbar.
Baaske verwies darauf, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Arbeitsschutz auch in diesem Jahr wieder landesweit umfangreiche Kontrollen beim Verkauf von Pyrotechnik durchführen. „Leider wird immer wieder festgestellt, dass Pyrotechnik in Geschäften nur unzureichend beaufsichtigt wird. Es reicht nicht, diese Aufgabe an Kassiererinnen und Kassierer zu übertragen“, sagte der Minister. Festgestellte Verstöße können als Ordnungswidrigkeit verfolgt, gegebenenfalls auch als Straftat geahndet werden.
Wer Feuerwerkskörper kauft, muss auch für die sichere Lagerung sorgen. Wichtige Hinweise dabei sind: Niemals den gesamten Vorrat an Feuerwerkskörpern in einem Behälter aufbewahren und auf keinen Fall Anzünder und Feuerwerkskörper zusammen lagern. Insbesondere muss das Feuerwerk auch sicher vor dem Zugriff von Kindern sein.
Wichtige Hinweise beim Umgang mit den Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht:
* Bereits rechtzeitig vorher sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore schließen.
* Brennbare Gegenstände vom Balkon oder vom Haus entfernen.
* Nur geprüfte Feuerwerkskörper verwenden.
* Vor dem Abbrennen des Feuerwerks die Gebrauchsanweisung lesen und beachten.
* Feuerwerk nur an Silvester und Neujahr abbrennen.
* Feuerwerk nicht in der Nähe von Krankenhäusern und Gebäuden, die mit Reet gedeckt sind, zünden.
* Für den Notfall Löschmittel bereithalten (Eimer Wasser, besser Feuerlöscher).
* Feuerwerk (mit Ausnahme von Tischfeuerwerk) nur im Freien zünden, niemals innerhalb geschlossener Räume.
* Beim Abbrennen von Tischfeuerwerk bedenken, dass Silvesterdekoration in der Regel brennbar ist.
* Feuerwerkskörper nicht in der Hand behalten, sondern auf den Boden legen und dann zünden.
* Raketen senkrecht in feststehende Flaschen oder Ähnliches stellen und so ausrichten, dass sie nicht auf benachbarte Gebäude, Menschen oder Tiere zielen.
* Niemals versuchen, „Fehlzünder“ ein zweites Mal anzuzünden.
* Niemals eigene Böller basteln oder Feuerwerkskörper manipulieren.
Quelle: Ministerium des Innern
Foto: Archivbild

Innenminister Dietmar Woidke und Arbeitsminister Günter Baaske rufen zur Vorsicht beim Umgang mit dem Silvesterfeuerwerk auf. „Das Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht ist für viele ein schönes Ereignis, es darf aber nicht zum Albtraum werden.“ Wer das neue Jahr mit Böllern und Raketen begrüßen wolle, müsse verantwortungsvoll damit umgehen und dürfe nicht andere und sich selbst in Gefahr bringen, betonten die Minister heute in Potsdam.
Für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gelten strenge Bestimmungen. Böller und Raketen dürfen nicht im Freien oder aus einem Kiosk heraus verkauft werden. Sie dürfen auch nicht an Jugendliche unter 18 Jahre herausgegeben werden. Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Verboten ist das Böllern aber auch dann in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Reet- und Fachwerkhäusern sowie Tankstellen.
Der diesjährige Verkauf von Silvesterfeuerwerk findet am 28., 29. und 31. Dezember statt. An diesen drei Tagen können Böller, Raketen und so genannte Kanonenschläge (Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II) verkauft werden. „Der Verkauf ist nur innerhalb von Verkaufsräumen und unter Aufsicht erlaubt“, betonte Baaske. Beim Kauf sollte immer darauf geachtet werden, dass die Feuerwerkskörper mit dem CE-Zeichen und einer Registrierungsnummer oder mit dem Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung gekennzeichnet sind.
Woidke warnte nachdrücklich vor dem Kauf nicht zugelassener Feuerwerkskörper. „Diese Pyrotechnik ist mit hohen Risiken verbunden. Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei richtiger Handhabung zu schweren Verletzungen führen“, sagte der Minister. Im Übrigen seien Einfuhr und Handel nicht zugelassener Pyrotechnik in Deutschland auch strafbar.
Baaske verwies darauf, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Arbeitsschutz auch in diesem Jahr wieder landesweit umfangreiche Kontrollen beim Verkauf von Pyrotechnik durchführen. „Leider wird immer wieder festgestellt, dass Pyrotechnik in Geschäften nur unzureichend beaufsichtigt wird. Es reicht nicht, diese Aufgabe an Kassiererinnen und Kassierer zu übertragen“, sagte der Minister. Festgestellte Verstöße können als Ordnungswidrigkeit verfolgt, gegebenenfalls auch als Straftat geahndet werden.
Wer Feuerwerkskörper kauft, muss auch für die sichere Lagerung sorgen. Wichtige Hinweise dabei sind: Niemals den gesamten Vorrat an Feuerwerkskörpern in einem Behälter aufbewahren und auf keinen Fall Anzünder und Feuerwerkskörper zusammen lagern. Insbesondere muss das Feuerwerk auch sicher vor dem Zugriff von Kindern sein.
Wichtige Hinweise beim Umgang mit den Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht:
* Bereits rechtzeitig vorher sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore schließen.
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* Vor dem Abbrennen des Feuerwerks die Gebrauchsanweisung lesen und beachten.
* Feuerwerk nur an Silvester und Neujahr abbrennen.
* Feuerwerk nicht in der Nähe von Krankenhäusern und Gebäuden, die mit Reet gedeckt sind, zünden.
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* Feuerwerkskörper nicht in der Hand behalten, sondern auf den Boden legen und dann zünden.
* Raketen senkrecht in feststehende Flaschen oder Ähnliches stellen und so ausrichten, dass sie nicht auf benachbarte Gebäude, Menschen oder Tiere zielen.
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* Niemals eigene Böller basteln oder Feuerwerkskörper manipulieren.
Quelle: Ministerium des Innern
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Innenminister Dietmar Woidke und Arbeitsminister Günter Baaske rufen zur Vorsicht beim Umgang mit dem Silvesterfeuerwerk auf. „Das Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht ist für viele ein schönes Ereignis, es darf aber nicht zum Albtraum werden.“ Wer das neue Jahr mit Böllern und Raketen begrüßen wolle, müsse verantwortungsvoll damit umgehen und dürfe nicht andere und sich selbst in Gefahr bringen, betonten die Minister heute in Potsdam.
Für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gelten strenge Bestimmungen. Böller und Raketen dürfen nicht im Freien oder aus einem Kiosk heraus verkauft werden. Sie dürfen auch nicht an Jugendliche unter 18 Jahre herausgegeben werden. Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Verboten ist das Böllern aber auch dann in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Reet- und Fachwerkhäusern sowie Tankstellen.
Der diesjährige Verkauf von Silvesterfeuerwerk findet am 28., 29. und 31. Dezember statt. An diesen drei Tagen können Böller, Raketen und so genannte Kanonenschläge (Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II) verkauft werden. „Der Verkauf ist nur innerhalb von Verkaufsräumen und unter Aufsicht erlaubt“, betonte Baaske. Beim Kauf sollte immer darauf geachtet werden, dass die Feuerwerkskörper mit dem CE-Zeichen und einer Registrierungsnummer oder mit dem Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung gekennzeichnet sind.
Woidke warnte nachdrücklich vor dem Kauf nicht zugelassener Feuerwerkskörper. „Diese Pyrotechnik ist mit hohen Risiken verbunden. Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei richtiger Handhabung zu schweren Verletzungen führen“, sagte der Minister. Im Übrigen seien Einfuhr und Handel nicht zugelassener Pyrotechnik in Deutschland auch strafbar.
Baaske verwies darauf, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Arbeitsschutz auch in diesem Jahr wieder landesweit umfangreiche Kontrollen beim Verkauf von Pyrotechnik durchführen. „Leider wird immer wieder festgestellt, dass Pyrotechnik in Geschäften nur unzureichend beaufsichtigt wird. Es reicht nicht, diese Aufgabe an Kassiererinnen und Kassierer zu übertragen“, sagte der Minister. Festgestellte Verstöße können als Ordnungswidrigkeit verfolgt, gegebenenfalls auch als Straftat geahndet werden.
Wer Feuerwerkskörper kauft, muss auch für die sichere Lagerung sorgen. Wichtige Hinweise dabei sind: Niemals den gesamten Vorrat an Feuerwerkskörpern in einem Behälter aufbewahren und auf keinen Fall Anzünder und Feuerwerkskörper zusammen lagern. Insbesondere muss das Feuerwerk auch sicher vor dem Zugriff von Kindern sein.
Wichtige Hinweise beim Umgang mit den Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht:
* Bereits rechtzeitig vorher sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore schließen.
* Brennbare Gegenstände vom Balkon oder vom Haus entfernen.
* Nur geprüfte Feuerwerkskörper verwenden.
* Vor dem Abbrennen des Feuerwerks die Gebrauchsanweisung lesen und beachten.
* Feuerwerk nur an Silvester und Neujahr abbrennen.
* Feuerwerk nicht in der Nähe von Krankenhäusern und Gebäuden, die mit Reet gedeckt sind, zünden.
* Für den Notfall Löschmittel bereithalten (Eimer Wasser, besser Feuerlöscher).
* Feuerwerk (mit Ausnahme von Tischfeuerwerk) nur im Freien zünden, niemals innerhalb geschlossener Räume.
* Beim Abbrennen von Tischfeuerwerk bedenken, dass Silvesterdekoration in der Regel brennbar ist.
* Feuerwerkskörper nicht in der Hand behalten, sondern auf den Boden legen und dann zünden.
* Raketen senkrecht in feststehende Flaschen oder Ähnliches stellen und so ausrichten, dass sie nicht auf benachbarte Gebäude, Menschen oder Tiere zielen.
* Niemals versuchen, „Fehlzünder“ ein zweites Mal anzuzünden.
* Niemals eigene Böller basteln oder Feuerwerkskörper manipulieren.
Quelle: Ministerium des Innern
Foto: Archivbild

Innenminister Dietmar Woidke und Arbeitsminister Günter Baaske rufen zur Vorsicht beim Umgang mit dem Silvesterfeuerwerk auf. „Das Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht ist für viele ein schönes Ereignis, es darf aber nicht zum Albtraum werden.“ Wer das neue Jahr mit Böllern und Raketen begrüßen wolle, müsse verantwortungsvoll damit umgehen und dürfe nicht andere und sich selbst in Gefahr bringen, betonten die Minister heute in Potsdam.
Für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gelten strenge Bestimmungen. Böller und Raketen dürfen nicht im Freien oder aus einem Kiosk heraus verkauft werden. Sie dürfen auch nicht an Jugendliche unter 18 Jahre herausgegeben werden. Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Verboten ist das Böllern aber auch dann in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Reet- und Fachwerkhäusern sowie Tankstellen.
Der diesjährige Verkauf von Silvesterfeuerwerk findet am 28., 29. und 31. Dezember statt. An diesen drei Tagen können Böller, Raketen und so genannte Kanonenschläge (Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II) verkauft werden. „Der Verkauf ist nur innerhalb von Verkaufsräumen und unter Aufsicht erlaubt“, betonte Baaske. Beim Kauf sollte immer darauf geachtet werden, dass die Feuerwerkskörper mit dem CE-Zeichen und einer Registrierungsnummer oder mit dem Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung gekennzeichnet sind.
Woidke warnte nachdrücklich vor dem Kauf nicht zugelassener Feuerwerkskörper. „Diese Pyrotechnik ist mit hohen Risiken verbunden. Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei richtiger Handhabung zu schweren Verletzungen führen“, sagte der Minister. Im Übrigen seien Einfuhr und Handel nicht zugelassener Pyrotechnik in Deutschland auch strafbar.
Baaske verwies darauf, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Arbeitsschutz auch in diesem Jahr wieder landesweit umfangreiche Kontrollen beim Verkauf von Pyrotechnik durchführen. „Leider wird immer wieder festgestellt, dass Pyrotechnik in Geschäften nur unzureichend beaufsichtigt wird. Es reicht nicht, diese Aufgabe an Kassiererinnen und Kassierer zu übertragen“, sagte der Minister. Festgestellte Verstöße können als Ordnungswidrigkeit verfolgt, gegebenenfalls auch als Straftat geahndet werden.
Wer Feuerwerkskörper kauft, muss auch für die sichere Lagerung sorgen. Wichtige Hinweise dabei sind: Niemals den gesamten Vorrat an Feuerwerkskörpern in einem Behälter aufbewahren und auf keinen Fall Anzünder und Feuerwerkskörper zusammen lagern. Insbesondere muss das Feuerwerk auch sicher vor dem Zugriff von Kindern sein.
Wichtige Hinweise beim Umgang mit den Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht:
* Bereits rechtzeitig vorher sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore schließen.
* Brennbare Gegenstände vom Balkon oder vom Haus entfernen.
* Nur geprüfte Feuerwerkskörper verwenden.
* Vor dem Abbrennen des Feuerwerks die Gebrauchsanweisung lesen und beachten.
* Feuerwerk nur an Silvester und Neujahr abbrennen.
* Feuerwerk nicht in der Nähe von Krankenhäusern und Gebäuden, die mit Reet gedeckt sind, zünden.
* Für den Notfall Löschmittel bereithalten (Eimer Wasser, besser Feuerlöscher).
* Feuerwerk (mit Ausnahme von Tischfeuerwerk) nur im Freien zünden, niemals innerhalb geschlossener Räume.
* Beim Abbrennen von Tischfeuerwerk bedenken, dass Silvesterdekoration in der Regel brennbar ist.
* Feuerwerkskörper nicht in der Hand behalten, sondern auf den Boden legen und dann zünden.
* Raketen senkrecht in feststehende Flaschen oder Ähnliches stellen und so ausrichten, dass sie nicht auf benachbarte Gebäude, Menschen oder Tiere zielen.
* Niemals versuchen, „Fehlzünder“ ein zweites Mal anzuzünden.
* Niemals eigene Böller basteln oder Feuerwerkskörper manipulieren.
Quelle: Ministerium des Innern
Foto: Archivbild

Innenminister Dietmar Woidke und Arbeitsminister Günter Baaske rufen zur Vorsicht beim Umgang mit dem Silvesterfeuerwerk auf. „Das Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht ist für viele ein schönes Ereignis, es darf aber nicht zum Albtraum werden.“ Wer das neue Jahr mit Böllern und Raketen begrüßen wolle, müsse verantwortungsvoll damit umgehen und dürfe nicht andere und sich selbst in Gefahr bringen, betonten die Minister heute in Potsdam.
Für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gelten strenge Bestimmungen. Böller und Raketen dürfen nicht im Freien oder aus einem Kiosk heraus verkauft werden. Sie dürfen auch nicht an Jugendliche unter 18 Jahre herausgegeben werden. Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Verboten ist das Böllern aber auch dann in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Reet- und Fachwerkhäusern sowie Tankstellen.
Der diesjährige Verkauf von Silvesterfeuerwerk findet am 28., 29. und 31. Dezember statt. An diesen drei Tagen können Böller, Raketen und so genannte Kanonenschläge (Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II) verkauft werden. „Der Verkauf ist nur innerhalb von Verkaufsräumen und unter Aufsicht erlaubt“, betonte Baaske. Beim Kauf sollte immer darauf geachtet werden, dass die Feuerwerkskörper mit dem CE-Zeichen und einer Registrierungsnummer oder mit dem Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung gekennzeichnet sind.
Woidke warnte nachdrücklich vor dem Kauf nicht zugelassener Feuerwerkskörper. „Diese Pyrotechnik ist mit hohen Risiken verbunden. Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei richtiger Handhabung zu schweren Verletzungen führen“, sagte der Minister. Im Übrigen seien Einfuhr und Handel nicht zugelassener Pyrotechnik in Deutschland auch strafbar.
Baaske verwies darauf, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Arbeitsschutz auch in diesem Jahr wieder landesweit umfangreiche Kontrollen beim Verkauf von Pyrotechnik durchführen. „Leider wird immer wieder festgestellt, dass Pyrotechnik in Geschäften nur unzureichend beaufsichtigt wird. Es reicht nicht, diese Aufgabe an Kassiererinnen und Kassierer zu übertragen“, sagte der Minister. Festgestellte Verstöße können als Ordnungswidrigkeit verfolgt, gegebenenfalls auch als Straftat geahndet werden.
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Quelle: Ministerium des Innern
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