Gegen den Widerstand der Brandenburger IHKs hat die Regierungskoalition das Kommunalabgabengesetz geändert. Ziel ist eine Tourismusabgabe, die durch Kommunen erhoben werden kann. Diese soll dem Erhalt der touristischen Leistungen in den Regionen dienen.
Jetzt können alle Brandenburger Kommunen per Satzung entscheiden, ob und welche Branchen zu dieser Abgabe gezwungen werden. Unklar bleibt, welche Branchen betroffen sind und welche Bemessungsgrenzen gelten. Es könnte der Gastronom, der Handwerker oder der Arzt sein, der diese Abgabe zahlen muss.
„Wir betrachten zunehmend den Reflex der Kommunen mit Sorge, bei leeren Kassen erneut die Wirtschaft zu belasten“, kritisiert Gundolf Schülke, Hauptgeschäftsführer der IHK Ostbrandenburg. „Kommunale Haushaltspolitik heißt auch Haushaltsdisziplin. Neben der Einnahmenseite muss auch die Ausgabenseite der Verwaltungen geprüft werden, bevor Unternehmen eine weitere Abgabe leisten müssen. Wir hoffen, dass wenige Kommunen das Recht nutzen, die sogenannte Tourismusabgabe zu erheben. In diesem Fall muss ihr zweckbestimmter Einsatz für den Tourismus garantiert sein.“
Die IHK Ostbrandenburg setzt sich für eine erfolgreiche Entwicklung der Tourismuswirtschaft und für finanzstarke Kommunen ein, die ihre Aufgaben bei der Daseinsvorsorge für die Bürger und Gäste erfüllen können.
Quelle: IHK Ostbrandenburg
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