28 Behinderungen des Flugverkehrs durch Drohnen hat die Deutsche Flugsicherung im ersten Halbjahr 2026 für Berlin registriert – mehr als für jeden anderen deutschen Flughafen. Auf Anfrage unserer Redaktion erklärt die Flugsicherung, warum diese Zahl nur bedingt für eine schlechtere Lage am BER spricht.
Der Anlass kam aus Sachsen
In der Nacht zum 5. August wurde am Flughafen Leipzig/Halle eine Drohne mit einer Sprengvorrichtung im Sicherheitsbereich des Frachtflugbetriebs gefunden. Ein zweites Flugobjekt kollidierte mit einer durchstartenden Frachtmaschine. Die Ermittlungen führt inzwischen der Generalbundesanwalt.
Unsere Redaktion hat daraufhin bei der Flughafengesellschaft, der Deutschen Flugsicherung und der Bundespolizei nachgefragt, wie der BER auf eine solche Lage vorbereitet ist.
Berlin steht 2026 an der Spitze
Die Deutsche Flugsicherung erfasst Behinderungen durch Drohnen und Modellflugzeuge seit 2015 monatlich. Ihr Drohnenreport mit Stand Juni 2026 weist Berlin mit 28 Fällen als Spitzenreiter aus – vor Frankfurt mit 27 und Bremen mit 23.
| Flughafen | Behinderungen 1. Halbjahr 2026 |
|---|---|
| Berlin | 28 |
| Frankfurt | 27 |
| Bremen | 23 |
| Leipzig | 18 |
| Hannover | 13 |
| Hamburg | 10 |
| München | 10 |
Neue Technik erklärt einen Teil des Anstiegs
Die Flugsicherung ordnet den Spitzenplatz allerdings selbst ein. „Die hohe Anzahl für Berlin im laufenden Jahr rührt daher, dass die Bundespolizei am Flughafen seit März über ein Drohnendetektionssystem verfügt, das alle Drohnen in einem größeren Umfeld detektiert, auch jene, die sich nicht unmittelbar in der Einflugschneise bewegen“, teilt Pressesprecher Marian Günther unserer Redaktion mit.
Der Verlauf im Report stützt das: Im März 2026 schnellte die bundesweite Zahl auf 54 Meldungen hoch – der höchste Monatswert der vergangenen drei Jahre. In den Monaten davor lagen die Werte bei 18 und 19.
Wer genauer hinsieht, misst also womöglich nicht mehr Drohnen, sondern schlicht besser.
Bundesweit steigen die Zahlen dennoch deutlich
Unabhängig vom Berliner Sondereffekt zeigt der Report einen klaren Trend. Bis Juni 2026 zählte die Flugsicherung bundesweit 166 Behinderungen. Das ist mehr als im gesamten Jahr 2024, in dem 161 Fälle zusammenkamen.
| Jahr | Bis Juni | Gesamtjahr |
|---|---|---|
| 2022 | 66 | 152 |
| 2023 | 72 | 151 |
| 2024 | 75 | 161 |
| 2025 | 101 | 227 |
| 2026 | 166 | läuft |
Gegenüber dem ersten Halbjahr 2025 ist die Zahl um rund 64 Prozent gestiegen. Neun von zehn Meldungen entfallen laut Report auf den Großraum eines Flughafens.
Was in Leipzig geschah
Der Fall, der die Debatte ausgelöst hat, wiegt deutlich schwerer als eine Sichtung. Gegen 23:40 Uhr wurde am 4. August ein unbekanntes Flugobjekt in der Nähe des Flughafens gesichtet. Mehrere Maschinen, darunter eine Passagiermaschine, wurden auf andere Flughäfen umgeleitet.
Im Sicherheitsbereich des Frachtflugbetriebs nahe der Südpiste entdeckte dann ein Mitarbeiter des Flughafens eine Drohne mit einer Sprengvorrichtung. Die USBV-Einheit der Bundespolizei entfernte den Zünder, unterstützt von einem Sprengstoffroboter.
Der Flugbetrieb wurde zunächst komplett eingestellt. Nach einer umfangreichen Kontrolle gab die Polizei die Nordpiste um 1:55 Uhr wieder frei. Eine Gefahr für Leib oder Leben von Passagieren oder Mitarbeitern habe nicht bestanden, teilte das Landeskriminalamt mit.
Eine Frachtmaschine, die wegen der Sperrung durchstarten musste, stieß dabei mit einem mutmaßlich zweiten Flugobjekt zusammen. Nach der Landung in Hannover zeigte sie leichte Beschädigungen.
Von der Extremismus-Zentralstelle zum Generalbundesanwalt
Wie ernst die Behörden den Fall nehmen, lässt sich an der Zuständigkeit ablesen. Noch am 5. August übernahmen die Zentralstelle Extremismus Sachsen bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum des Landeskriminalamts die Ermittlungen. Einen Tag später zog der Generalbundesanwalt den Fall an sich.
Er stuft ihn als schwerwiegenden Angriff auf die Verkehrs- und Logistikinfrastruktur in Deutschland ein, der geeignet gewesen sei, die äußere und innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen. Ermittelt wird wegen versuchter Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.
Sachsens Innenminister Armin Schuster sprach von einem „sehr ernsten Sicherheitsvorfall“. Beteiligt sei unter anderem das Gemeinsame Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen. Damit ist der Rahmen benannt, in dem der Vorfall betrachtet wird – nicht als Spielerei, sondern als möglicher Angriff auf kritische Infrastruktur.
Warum der Fall die Frage nach der Erkennung stellt
Beunruhigend ist für die Sicherheitsbehörden vor allem die Bauweise. Die Drohne trug nach Angaben der Ermittler professionellen Sprengstoff und einen Zünder, Medienberichten zufolge rund 600 Gramm Semtex. Ausgestattet war sie demnach mit Mobilfunktechnik: 5G-Antennen, Router, zwei SIM-Karten und Reserveakku. Steuern ließ sie sich damit über das Mobilfunknetz statt über eine Fernbedienung in Sichtweite. In einem Baum nahe dem Flughafen fanden Ermittler zusätzlich eine Antenne, die als Signalverstärker gedient haben könnte.
Wer eine solche Drohne fliegt, muss nicht in der Nähe sein. Genau hier liegt die Verbindung zum BER: Verfahren, die den Piloten über Funkpeilung aufspüren, laufen bei dieser Konstruktion ins Leere.
Hinzu kommt das grundsätzliche Problem, kleine Objekte bei Dunkelheit zuverlässig zu erkennen und von Vögeln zu unterscheiden. Flächendeckende Detektionssysteme gibt es an deutschen Flughäfen bislang nicht. Festnahmen wurden bis zum Redaktionsschluss nicht bekannt. Das Landeskriminalamt Sachsen sucht weiter Zeugen und hat dafür ein Hinweistelefon unter 0800 200 8000 sowie das Portal sn.hinweisportal.de eingerichtet.
Dass die Bundespolizei am BER seit März über ein Erkennungssystem verfügt, erklärt deshalb nicht nur die hohe Berliner Zahl in der Statistik. Es ist auch der Grund, warum der Innenminister vergangene Woche ausgerechnet dorthin fuhr.
Wer entscheidet, wenn eine Drohne auftaucht
Die meisten Meldungen kommen von Piloten während des Fluges, weitere von den Lotsinnen und Lotsen im Tower oder über Polizeibehörden. „Nur in seltenen Fällen bedeutet dies, dass der Flugverkehr eingestellt werden muss“, so Günther.
Anders liegt der Fall, wenn eine Drohne unmittelbar im An- und Abflugbereich gesichtet wird. Dann setzen die Towerlotsen Starts und Landungen auf einer oder beiden Bahnen aus – so lange, bis die für die Drohnenabwehr zuständige Bundespolizei grünes Licht gibt.
Die Flughafengesellschaft bestätigt diese Rollenverteilung. „Die DFS entscheidet in Absprache mit den Behörden, ob Starts und Landungen am BER temporär ausgesetzt werden. Der Flughafen setzt die behördlichen Anweisungen um“, teilt Pressesprecher Dennis Dobrowolski mit. Die Abwehr sei eine hoheitliche Aufgabe und liege bei Bundes- und Landespolizei.
Unsere Fragen zur Technik der Drohnenerkennung haben wir deshalb an die Bundespolizei gerichtet. Deren Antwort liegt inzwischen vor.
Die Bundespolizei rüstet 13 Flughäfen aus
Eine Zahl nennt die Bundespolizeidirektion Berlin auf unsere Anfrage konkret: „Unbeschadet der Verantwortung der jeweiligen Flughafenbetreiber und der Deutschen Flugsicherung stattet aktuell die Bundespolizei in ihrem sachlichen und örtlichen Zuständigkeitsbereich 13 Verkehrsflughäfen mit Drohnenabwehrtechnik aus.“
Welche Systeme das sind und wie sie eingesetzt werden, bleibt offen. „Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Bundespolizei aus einsatztaktischen Erwägungen keine detaillierteren Angaben zu den eingesetzten Systemen und ihrem taktischen Vorgehen machen kann“, teilt die Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit mit. Die Sicherheitslage an den Flughäfen werde mit allen Sicherheitspartnern fortlaufend überprüft und bewertet.
Wo die Zuständigkeit endet
Die Antwort präzisiert zugleich die Aufgabenteilung, die schon die Flughafengesellschaft angedeutet hatte. Die Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit der Landespolizei, dem Flugplatzbetreiber und der Deutschen Flugsicherung.
Entscheidend ist dabei die Grenze: „Im Umfeld der Flughäfen ist die jeweils örtliche Landespolizei zuständig.“ An Flughäfen außerhalb der Zuständigkeit der Bundespolizei übernehmen die Landesbehörden die Gefahrenabwehr vollständig. Für eine statistische Auflistung verweist die Bundespolizei ihrerseits an die Deutsche Flugsicherung – deren Zahlen stehen weiter oben in diesem Beitrag.
Was Anwohner tun sollten
Praktisch wird die Antwort bei der Frage, was Menschen im Umfeld des Flughafens tun sollen, wenn sie eine Drohne bemerken. Die Bundespolizei bittet ausdrücklich um Hinweise.

Dieser Beitrag wurde am 17. August um die nachgereichte Antwort der Bundespolizei ergänzt.
Der Innenminister war vergangene Woche am BER
Auf politischer Ebene ist das Thema seit Leipzig in Bewegung. Innenminister Dr. Jan Redmann traf sich am 13. August am BER mit Vertretern von Bundespolizei, Flughafengesellschaft und Deutscher Flugsicherung.
„Die Sicherheitslage für die kritische Infrastruktur hat sich mit dem Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig/Halle noch einmal verschärft“, sagt Redmann. Der BER sei nicht nur Verkehrs-, sondern auch Regierungsflughafen. Er begrüße die Ankündigung des Bundes, die Drohnenabwehr der Bundespolizei zu verdoppeln und mehr in die Drohnensicherheit am BER zu investieren.
Brandenburg arbeitet an einem eigenen Gesetz
Redmann verweist zugleich auf Vorhaben jenseits des Flughafens: „In Brandenburg gibt es nicht nur einen internationalen Flughafen, der von der Bundespolizei geschützt wird. Es gibt auch andere Kritische Infrastruktur wie Kraftwerke oder Telekommunikation.“ Für die Lausitz mit ihren Kraftwerksstandorten ist das der eigentlich interessante Teil.
Das Innenministerium arbeitet an einem Gesetzentwurf, der Betreibern kritischer Infrastruktur erlauben soll, Drohnen selbst zu erfassen und abzuwehren. Möglich machen soll das die sogenannte Beleihung, bei der hoheitliche Befugnisse auf Zeit übertragen werden.
Die Übernahme solcher Befugnisse soll freiwillig sein und nur auf Antrag erfolgen. Umgekehrt bedeutet ein Antrag nicht automatisch eine Beleihung. Der Entwurf soll noch in diesem Jahr in die Ressortabstimmung gehen, beschlossen werden könnte er vor der Sommerpause 2027.
© Fotos: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
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