Brandenburg lockert wegen des anhaltenden Niedrigwassers vorübergehend bestimmte Fahrverbote für Lkw. Wie das Infrastrukturministerium mitteilte, gelten für betroffene Gütertransporte ab sofort Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie vom Samstagsfahrverbot. Die Regelung läuft bis einschließlich 31. August 2026 und gilt ausschließlich für Transporte, die durch die eingeschränkte Binnenschifffahrt beeinträchtigt sind.
Lkw-Ausnahmen wegen Niedrigwasser bis Ende August
Die niedrigen Wasserstände auf deutschen Wasserstraßen haben zunehmend Auswirkungen auf den Güterverkehr. Deshalb hat Brandenburg gemeinsam mit Berlin befristete Ausnahmen für bestimmte Lkw-Transporte erlassen. Das teilte das brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung gemeinsam mit Berlin mit.
Die Regelung betrifft geschäftsmäßige oder entgeltliche Transporte von Gütern, die normalerweise über Binnenschifffahrtsstraßen befördert werden und deren Transport durch das Niedrigwasser beeinträchtigt ist. Auch notwendige Leerfahrten fallen unter die Ausnahme. Sie gilt ab sofort bis einschließlich 31. August 2026.
Brandenburgs Infrastrukturminister Robert Crumbach erklärte, dass auch Brandenburg von den Folgen des anhaltenden Niedrigwassers betroffen sei. Wo Güter nicht mehr zuverlässig über Wasserstraßen transportiert werden könnten, müssten kurzfristig zusätzliche Transporte auf Straße und Schiene möglich sein. Die befristete Ausnahme soll laut Crumbach Spielraum schaffen, um Lieferketten zu sichern.
Niedrigwasser beeinträchtigt die Binnenschifffahrt
Hintergrund der Entscheidung sind nach Angaben des Ministeriums die anhaltend niedrigen Wasserstände auf deutschen Wasserstraßen. Dadurch sei die Binnenschifffahrt erheblich beeinträchtigt. Güter könnten teilweise nicht mehr oder nur eingeschränkt per Schiff transportiert werden. In diesen Fällen sollen zusätzliche Transporte über Straße und Schiene möglich sein.
Die Lkw-Ausnahmen wegen Niedrigwasser gelten für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen sowie für Lkw mit Anhängern. Großraum- und Schwertransporte sind ausdrücklich von der Sonderregelung ausgeschlossen.
Auch das Samstagsfahrverbot nach der Ferienreiseverordnung wird für die betroffenen Transporte vorübergehend ausgesetzt. Grundsätzlich gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen sowie für Lkw mit Anhängern im gewerblichen Güterverkehr zwischen 0 und 22 Uhr.
Sonntagsfahrverbot bleibt grundsätzlich bestehen
Das Infrastrukturministerium betont, dass die Ausnahme ausschließlich für Transporte gilt, die zur Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers notwendig sind. Eine generelle Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots ist damit nicht verbunden.
Brandenburg und Berlin wollen sich zur weiteren Entwicklung der Niedrigwasserlage eng mit dem Bund und den anderen Bundesländern abstimmen. Grundlage für die Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist laut Ministerium § 46 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung. Für das Samstagsfahrverbot gelten entsprechende Ausnahmen nach der Ferienreiseverordnung.
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Red. / Presseinformation




