In Cottbus liegen derzeit Briefe in den Kästen, die einen Wechsel des Stromzählers ankündigen. Die Post zum Zählerwechsel stammt jedoch nicht vom örtlichen Versorger, sondern von einem freien Anbieter. Die Elektroenergieversorgung Cottbus (EVC) stellt auf Anfrage klar, worauf es ankommt.
Absender handelt auf eigene Rechnung
Hinter den Schreiben steht die DMG Deutsche Messwesen GmbH. Sie ist nach Angaben der EVC ein sogenannter wettbewerblicher Messstellenbetreiber, der bundesweit Haushalte anschreibt und den Einbau intelligenter Messsysteme anbietet.
Entscheidend ist dabei ein Punkt: „Die DMG handelt eigenständig und nicht im Auftrag von Energieversorgungsunternehmen“, erklärt Celina Albrecht von den Stadtwerken Cottbus. Das Unternehmen sei weder für den gesetzlichen Smart-Meter-Rollout noch für turnusmäßige Zählerwechsel zuständig.
Niemand muss auf die Post zum Zählerwechsel reagieren
Daraus folgt die praktische Empfehlung des Versorgers: „Man muss weder auf das Schreiben der DMG reagieren noch einen Termin vereinbaren.“ Wer den Brief also ignoriert, verpasst keine Frist und riskiert keine Nachteile.
Steht bei einem Haushalt tatsächlich der gesetzlich vorgeschriebene Einbau eines Smart Meters an, übernimmt das die EVC als grundzuständiger Messstellenbetreiber. Für Kundinnen und Kunden ist dieser Pflichteinbau kostenlos.
Wen der Pflichteinbau überhaupt betrifft
Die EVC nennt drei Gruppen, bei denen ein intelligentes Messsystem vorgeschrieben ist: Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden, Betreiber von Photovoltaikanlagen mit mehr als 7 Kilowatt Leistung sowie Nutzer von Wärmepumpen, Wallboxen ab 4,2 Kilowatt Anschlussleistung oder Batteriespeichern.
Diese Pflichteinbauten setzt die EVC nach eigenen Angaben nach und nach um. Wer zu keiner dieser Gruppen gehört, muss derzeit gar nichts unternehmen.
Unterschiedliche Konditionen in den Schreiben
Auffällig ist, dass die kursierenden Briefe nicht identisch sind. Unserer Redaktion liegen Schreiben vor, die von zwölf Monaten Mindestvertragslaufzeit und 25 Euro pro Jahr sprechen. In einem anderen Fall ist von 49 Euro jährlich und zwei Jahren Mindestlaufzeit die Rede.
Der in den Briefen hervorgehobene Hinweis auf eine „kostenlose Installation“ bezieht sich dabei auf den Einbau selbst – nicht auf den laufenden Betrieb. Die EVC ordnet ihn als Geschäftsangebot ein und betont: „Auch bei der EVC ist der gesetzlich vorgeschriebene Einbau kostenlos.“

Calau hatte bereits gewarnt
Neu ist das Thema in der Region nicht. Bereits Ende Juli hatte die Stadt Calau vor irreführender Post zum Stromzählerwechsel gewarnt (hier nachlesen). Inzwischen erreichen die Briefe offenbar auch Cottbuser Haushalte.
Wer unsicher ist, kann sich direkt an seinen Messstellenbetreiber wenden. Für das Cottbuser Netzgebiet ist das die EVC, eine Gesellschaft der Stadtwerke Cottbus.
Foto: Pixabay (Symbolbild), Schreiben: NIEDERLAUSITZ aktuell
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