Zum Jahressteuergesetz 2013 und der ursprünglich geplanten Umsatzsteuerpflicht für private Bildungsanbieter erklärt der Lausitzer FDP-Bundestagsabgeordnete Professor Martin NEUMANN:
“Die FDP-Bundestagsfraktion hat erreicht, dass die vom Bundesministerium der Finanzen vorgeschlagene Neuregelung einer Umsatzsteuer auf bestimmte Bildungsleistungen entfällt. Dank des Einsatzes der Liberalen sind Volkshochschulen und private Bildungsanbieter wie Musik- und Tanzschulen damit auch zukünftig von der Umsatzsteuer befreit.
Die vom Bundesfinanzministerium geplante Neuregelung im Jahressteuergesetz 2013 hatte für erhebliche Unruhe bei den Bildungsanbietern gesorgt. Eine Umsatzsteuer auf Bildungsleistungen widerspricht nicht nur dem Leitgedanken einer Bildungsrepublik, sondern hätte auch die Attraktivität der Kurse geschmälert. Die zahlreichen Volkshochschulen im Land und die privaten Bildungsanbieter wie Musik- und Tanzschulen leisten einen erheblichen Beitrag zur musisch-kulturellen Bildung aller Bevölkerungsschichten und Generationen. Sie müssen daher umsatzsteuerfrei bleiben.
Dass das Bundesfinanzministerium seine Pläne verworfen hat, ist der Hartnäckigkeit der FDP-Bundestagsfraktion zu verdanken.”
Quelle: Bundestagsbüro Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann
Zum Jahressteuergesetz 2013 und der ursprünglich geplanten Umsatzsteuerpflicht für private Bildungsanbieter erklärt der Lausitzer FDP-Bundestagsabgeordnete Professor Martin NEUMANN:
“Die FDP-Bundestagsfraktion hat erreicht, dass die vom Bundesministerium der Finanzen vorgeschlagene Neuregelung einer Umsatzsteuer auf bestimmte Bildungsleistungen entfällt. Dank des Einsatzes der Liberalen sind Volkshochschulen und private Bildungsanbieter wie Musik- und Tanzschulen damit auch zukünftig von der Umsatzsteuer befreit.
Die vom Bundesfinanzministerium geplante Neuregelung im Jahressteuergesetz 2013 hatte für erhebliche Unruhe bei den Bildungsanbietern gesorgt. Eine Umsatzsteuer auf Bildungsleistungen widerspricht nicht nur dem Leitgedanken einer Bildungsrepublik, sondern hätte auch die Attraktivität der Kurse geschmälert. Die zahlreichen Volkshochschulen im Land und die privaten Bildungsanbieter wie Musik- und Tanzschulen leisten einen erheblichen Beitrag zur musisch-kulturellen Bildung aller Bevölkerungsschichten und Generationen. Sie müssen daher umsatzsteuerfrei bleiben.
Dass das Bundesfinanzministerium seine Pläne verworfen hat, ist der Hartnäckigkeit der FDP-Bundestagsfraktion zu verdanken.”
Quelle: Bundestagsbüro Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann
Zum Jahressteuergesetz 2013 und der ursprünglich geplanten Umsatzsteuerpflicht für private Bildungsanbieter erklärt der Lausitzer FDP-Bundestagsabgeordnete Professor Martin NEUMANN:
“Die FDP-Bundestagsfraktion hat erreicht, dass die vom Bundesministerium der Finanzen vorgeschlagene Neuregelung einer Umsatzsteuer auf bestimmte Bildungsleistungen entfällt. Dank des Einsatzes der Liberalen sind Volkshochschulen und private Bildungsanbieter wie Musik- und Tanzschulen damit auch zukünftig von der Umsatzsteuer befreit.
Die vom Bundesfinanzministerium geplante Neuregelung im Jahressteuergesetz 2013 hatte für erhebliche Unruhe bei den Bildungsanbietern gesorgt. Eine Umsatzsteuer auf Bildungsleistungen widerspricht nicht nur dem Leitgedanken einer Bildungsrepublik, sondern hätte auch die Attraktivität der Kurse geschmälert. Die zahlreichen Volkshochschulen im Land und die privaten Bildungsanbieter wie Musik- und Tanzschulen leisten einen erheblichen Beitrag zur musisch-kulturellen Bildung aller Bevölkerungsschichten und Generationen. Sie müssen daher umsatzsteuerfrei bleiben.
Dass das Bundesfinanzministerium seine Pläne verworfen hat, ist der Hartnäckigkeit der FDP-Bundestagsfraktion zu verdanken.”
Quelle: Bundestagsbüro Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann
Zum Jahressteuergesetz 2013 und der ursprünglich geplanten Umsatzsteuerpflicht für private Bildungsanbieter erklärt der Lausitzer FDP-Bundestagsabgeordnete Professor Martin NEUMANN:
“Die FDP-Bundestagsfraktion hat erreicht, dass die vom Bundesministerium der Finanzen vorgeschlagene Neuregelung einer Umsatzsteuer auf bestimmte Bildungsleistungen entfällt. Dank des Einsatzes der Liberalen sind Volkshochschulen und private Bildungsanbieter wie Musik- und Tanzschulen damit auch zukünftig von der Umsatzsteuer befreit.
Die vom Bundesfinanzministerium geplante Neuregelung im Jahressteuergesetz 2013 hatte für erhebliche Unruhe bei den Bildungsanbietern gesorgt. Eine Umsatzsteuer auf Bildungsleistungen widerspricht nicht nur dem Leitgedanken einer Bildungsrepublik, sondern hätte auch die Attraktivität der Kurse geschmälert. Die zahlreichen Volkshochschulen im Land und die privaten Bildungsanbieter wie Musik- und Tanzschulen leisten einen erheblichen Beitrag zur musisch-kulturellen Bildung aller Bevölkerungsschichten und Generationen. Sie müssen daher umsatzsteuerfrei bleiben.
Dass das Bundesfinanzministerium seine Pläne verworfen hat, ist der Hartnäckigkeit der FDP-Bundestagsfraktion zu verdanken.”
Quelle: Bundestagsbüro Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann