Am 21. Juni beginnen in Brandenburg die großen Sommerferien und damit auch die Zeit für den Urlaub mit der ganzen Familie. Dabei ist es einkommensschwachen Familien nicht immer möglich, sich und ihren Kindern den wohlverdienten Urlaub und damit eine unvergessliche Zeit in Gemeinsamkeit zu ermöglichen. Aus diesem Grund unterstützt das brandenburgische Familienministerium auch in diesem Jahr einkommensschwache Familien bei ihrem Urlaub. Mit den Ferienzuschüssen gibt es für eine Reise bis zu 7,70 Euro pro Tag und Familienmitglied dazu. Für die Ferienzuschüsse stehen 2012 wieder 300.000 Euro zur Verfügung. Im vergangenen Jahr profitierten fast 1.500 Familien von dem Angebot.
Ferienzuschüsse können Familien in Anspruch nehmen, die in Brandenburg wohnen und nur über ein geringes Einkommen verfügen. Auch Großeltern, die mit ihren Enkelkindern verreisen, können berücksichtigt werden. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Einkommen ab und kann für jedes Familienmitglied zwischen 5,20 und 7,70 Euro pro Tag betragen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Ab diesem Jahr erfolgt die Antragsbearbeitung zentral beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (Dezernat 64, Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus). Antragsformulare finden Sie hier: Landesamt für Versorgung und Soziales. Bei Bedarf wird das Antragsformular auch per Post zugesandt. Die Förderung muss mindestens acht Wochen vor Reiseantritt beantragt werden.
Der Urlaub kann in einer der bundesweit über 100 speziellen Familienferienstätten und anderen Ferienunterkünften gemacht werden. In Brandenburg gibt es drei Ferienstätten: das Naturfreundehaus Üdersee in Schorfheide, die Familienferienstätte St. Ursula in Kirchmöser und das Feriendorf Groß Väter See in Templin.
Weitere Informationen
Quelle: Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg
Am 21. Juni beginnen in Brandenburg die großen Sommerferien und damit auch die Zeit für den Urlaub mit der ganzen Familie. Dabei ist es einkommensschwachen Familien nicht immer möglich, sich und ihren Kindern den wohlverdienten Urlaub und damit eine unvergessliche Zeit in Gemeinsamkeit zu ermöglichen. Aus diesem Grund unterstützt das brandenburgische Familienministerium auch in diesem Jahr einkommensschwache Familien bei ihrem Urlaub. Mit den Ferienzuschüssen gibt es für eine Reise bis zu 7,70 Euro pro Tag und Familienmitglied dazu. Für die Ferienzuschüsse stehen 2012 wieder 300.000 Euro zur Verfügung. Im vergangenen Jahr profitierten fast 1.500 Familien von dem Angebot.
Ferienzuschüsse können Familien in Anspruch nehmen, die in Brandenburg wohnen und nur über ein geringes Einkommen verfügen. Auch Großeltern, die mit ihren Enkelkindern verreisen, können berücksichtigt werden. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Einkommen ab und kann für jedes Familienmitglied zwischen 5,20 und 7,70 Euro pro Tag betragen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Ab diesem Jahr erfolgt die Antragsbearbeitung zentral beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (Dezernat 64, Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus). Antragsformulare finden Sie hier: Landesamt für Versorgung und Soziales. Bei Bedarf wird das Antragsformular auch per Post zugesandt. Die Förderung muss mindestens acht Wochen vor Reiseantritt beantragt werden.
Der Urlaub kann in einer der bundesweit über 100 speziellen Familienferienstätten und anderen Ferienunterkünften gemacht werden. In Brandenburg gibt es drei Ferienstätten: das Naturfreundehaus Üdersee in Schorfheide, die Familienferienstätte St. Ursula in Kirchmöser und das Feriendorf Groß Väter See in Templin.
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Quelle: Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg
Am 21. Juni beginnen in Brandenburg die großen Sommerferien und damit auch die Zeit für den Urlaub mit der ganzen Familie. Dabei ist es einkommensschwachen Familien nicht immer möglich, sich und ihren Kindern den wohlverdienten Urlaub und damit eine unvergessliche Zeit in Gemeinsamkeit zu ermöglichen. Aus diesem Grund unterstützt das brandenburgische Familienministerium auch in diesem Jahr einkommensschwache Familien bei ihrem Urlaub. Mit den Ferienzuschüssen gibt es für eine Reise bis zu 7,70 Euro pro Tag und Familienmitglied dazu. Für die Ferienzuschüsse stehen 2012 wieder 300.000 Euro zur Verfügung. Im vergangenen Jahr profitierten fast 1.500 Familien von dem Angebot.
Ferienzuschüsse können Familien in Anspruch nehmen, die in Brandenburg wohnen und nur über ein geringes Einkommen verfügen. Auch Großeltern, die mit ihren Enkelkindern verreisen, können berücksichtigt werden. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Einkommen ab und kann für jedes Familienmitglied zwischen 5,20 und 7,70 Euro pro Tag betragen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Ab diesem Jahr erfolgt die Antragsbearbeitung zentral beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (Dezernat 64, Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus). Antragsformulare finden Sie hier: Landesamt für Versorgung und Soziales. Bei Bedarf wird das Antragsformular auch per Post zugesandt. Die Förderung muss mindestens acht Wochen vor Reiseantritt beantragt werden.
Der Urlaub kann in einer der bundesweit über 100 speziellen Familienferienstätten und anderen Ferienunterkünften gemacht werden. In Brandenburg gibt es drei Ferienstätten: das Naturfreundehaus Üdersee in Schorfheide, die Familienferienstätte St. Ursula in Kirchmöser und das Feriendorf Groß Väter See in Templin.
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Am 21. Juni beginnen in Brandenburg die großen Sommerferien und damit auch die Zeit für den Urlaub mit der ganzen Familie. Dabei ist es einkommensschwachen Familien nicht immer möglich, sich und ihren Kindern den wohlverdienten Urlaub und damit eine unvergessliche Zeit in Gemeinsamkeit zu ermöglichen. Aus diesem Grund unterstützt das brandenburgische Familienministerium auch in diesem Jahr einkommensschwache Familien bei ihrem Urlaub. Mit den Ferienzuschüssen gibt es für eine Reise bis zu 7,70 Euro pro Tag und Familienmitglied dazu. Für die Ferienzuschüsse stehen 2012 wieder 300.000 Euro zur Verfügung. Im vergangenen Jahr profitierten fast 1.500 Familien von dem Angebot.
Ferienzuschüsse können Familien in Anspruch nehmen, die in Brandenburg wohnen und nur über ein geringes Einkommen verfügen. Auch Großeltern, die mit ihren Enkelkindern verreisen, können berücksichtigt werden. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Einkommen ab und kann für jedes Familienmitglied zwischen 5,20 und 7,70 Euro pro Tag betragen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Ab diesem Jahr erfolgt die Antragsbearbeitung zentral beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (Dezernat 64, Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus). Antragsformulare finden Sie hier: Landesamt für Versorgung und Soziales. Bei Bedarf wird das Antragsformular auch per Post zugesandt. Die Förderung muss mindestens acht Wochen vor Reiseantritt beantragt werden.
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Ferienzuschüsse können Familien in Anspruch nehmen, die in Brandenburg wohnen und nur über ein geringes Einkommen verfügen. Auch Großeltern, die mit ihren Enkelkindern verreisen, können berücksichtigt werden. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Einkommen ab und kann für jedes Familienmitglied zwischen 5,20 und 7,70 Euro pro Tag betragen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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Ferienzuschüsse können Familien in Anspruch nehmen, die in Brandenburg wohnen und nur über ein geringes Einkommen verfügen. Auch Großeltern, die mit ihren Enkelkindern verreisen, können berücksichtigt werden. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Einkommen ab und kann für jedes Familienmitglied zwischen 5,20 und 7,70 Euro pro Tag betragen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Ab diesem Jahr erfolgt die Antragsbearbeitung zentral beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (Dezernat 64, Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus). Antragsformulare finden Sie hier: Landesamt für Versorgung und Soziales. Bei Bedarf wird das Antragsformular auch per Post zugesandt. Die Förderung muss mindestens acht Wochen vor Reiseantritt beantragt werden.
Der Urlaub kann in einer der bundesweit über 100 speziellen Familienferienstätten und anderen Ferienunterkünften gemacht werden. In Brandenburg gibt es drei Ferienstätten: das Naturfreundehaus Üdersee in Schorfheide, die Familienferienstätte St. Ursula in Kirchmöser und das Feriendorf Groß Väter See in Templin.
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Ferienzuschüsse können Familien in Anspruch nehmen, die in Brandenburg wohnen und nur über ein geringes Einkommen verfügen. Auch Großeltern, die mit ihren Enkelkindern verreisen, können berücksichtigt werden. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Einkommen ab und kann für jedes Familienmitglied zwischen 5,20 und 7,70 Euro pro Tag betragen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Ab diesem Jahr erfolgt die Antragsbearbeitung zentral beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (Dezernat 64, Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus). Antragsformulare finden Sie hier: Landesamt für Versorgung und Soziales. Bei Bedarf wird das Antragsformular auch per Post zugesandt. Die Förderung muss mindestens acht Wochen vor Reiseantritt beantragt werden.
Der Urlaub kann in einer der bundesweit über 100 speziellen Familienferienstätten und anderen Ferienunterkünften gemacht werden. In Brandenburg gibt es drei Ferienstätten: das Naturfreundehaus Üdersee in Schorfheide, die Familienferienstätte St. Ursula in Kirchmöser und das Feriendorf Groß Väter See in Templin.
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