Die Landtagsfraktionen von SPD und CDU wollen den Bevölkerungsschutz in Brandenburg weiter stärken. Ihr gemeinsamer Entschließungsantrag nennt bessere Ausbildung, ein Notstromkonzept und eine stärkere Cyberabwehr.
Neue Lagen brauchen andere Vorsorge
Brandenburg verfüge über leistungsfähige Strukturen im Brand-, Katastrophen- und Bevölkerungsschutz, heißt es in der gemeinsamen Mitteilung beider Fraktionen. Gleichzeitig veränderten Extremwetterereignisse, Cyberangriffe, hybride Bedrohungen und mögliche Ausfälle kritischer Infrastruktur die Anforderungen.
Der Antrag spricht sich deshalb für eine weitere Stärkung der Aus- und Fortbildung aus, für bessere Strukturen im Umgang mit hybriden Bedrohungslagen, ein bedarfsgerechtes Notstromkonzept und eine Stärkung der Cyberabwehr.
Der Bund soll seine Zusagen finanzieren
Einen Punkt betonen beide Fraktionen ausdrücklich: Beim geplanten „Pakt für den Bevölkerungsschutz“ des Bundes müsse sichergestellt werden, dass neue Anforderungen an Länder und Kommunen auch verlässlich finanziell unterlegt werden.
„Brandenburg kann sich auf starke Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Katastrophenschutzeinheiten verlassen“, erklärt Nicole Walter-Mundt, Vorsitzende des Ausschusses für Inneres und Kommunales. Auf dem Erreichten dürfe man sich aber nicht ausruhen, Krisenlagen würden komplexer.
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In der Lausitz hängt viel am Ehrenamt
Praktisch tragen den Bevölkerungsschutz in Südbrandenburg die Freiwilligen Feuerwehren. Wie eng Ausstattung und Einsatzfähigkeit zusammenhängen, zeigt sich an Beispielen wie dem neuen Tanklöschfahrzeug der Ortswehr Freienhufen, das eine Stadt gebraucht ersteigern musste, um die Wasserversorgung im Ortsteil zu verbessern.
Dazu kommt die Waldbrandlage: Brandenburg gehört zu den am stärksten gefährdeten Ländern, und ein Großteil der Einsatzkräfte arbeitet ehrenamtlich. Ausbildung und Ausrüstung entscheiden deshalb darüber, wie belastbar das System im Ernstfall ist.
Der Antrag ist eine Absichtserklärung
Ein Entschließungsantrag bindet die Landesregierung politisch, aber er ist kein Gesetz und kein Haushaltstitel. Was davon umgesetzt wird, entscheidet sich in den kommenden Haushaltsberatungen und in der Abstimmung mit dem Bund.
Angekündigt haben die Koalitionsfraktionen, den Modernisierungskurs gemeinsam mit Kommunen, Feuerwehren und Hilfsorganisationen fortzusetzen.
Woran es in den Kommunen konkret hängt
Für die Städte und Gemeinden sind drei Punkte des Antrags praktisch
bedeutsam: die Ausbildung der Einsatzkräfte, die Notstromversorgung
wichtiger Gebäude und die Frage, wer neue Aufgaben bezahlt. Gerade kleinere
Kommunen können Zusatzaufgaben ohne Gegenfinanzierung kaum stemmen.
Beim Notstrom geht es nicht nur um Rathäuser, sondern auch um
Gerätehäuser, Pflegeeinrichtungen und Trinkwasserbrunnen. Fällt der Strom
großflächig aus, entscheidet sich an solchen Punkten, wie lange eine
Gemeinde handlungsfähig bleibt.
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Red. / Presseinformation







