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NIEDERLAUSITZ aktuell

Gemeinsames Positionspapier zur Grünen Gentechnik in Brandenburg

13:43 Uhr | 18. März 2008
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In der Vorstandssitzung des Landesbauernverbandes Brandenburg e.V. (LBV) gestern haben sich Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) und der Vorstand des LBV auf gemeinsame Positionen zum Umgang mit der Grünen Gentechnik verständigt.
Der Präsident des Landesbauernverbandes, Udo Folgart, mahnte, dass die Landwirte klare Regelungen für den Anbau von Bt-Mais in Brandenburg bräuchten und forderte in der öffentlichen Diskussion einen sachlichen Umgang mit dem Thema Gentechnik ein: „Landwirte, die gentechnisch verändertes Saatgut nutzen, dürfen nicht kriminalisiert werden.“
Minister Woidke begrüßte die gemeinsame Zielsetzung, für Brandenburg klarere Rahmenbedingungen zu definieren: „Auch wenn der Anbau transgener Maissorten erlaubt und gesetzlich geregelt ist, führt dies an manchen Orten zu Konflikten. Um diese auf ein Minimum zu reduzieren, haben wir uns zu gemeinsamen Positionen verständigt“.
Diese werden in sieben Punkten zusammenfasst:
Konsumenten wie Produzenten haben grundsätzlich ein Anrecht darauf, zu entscheiden, ob sie Produkte der Gentechnik konsumieren bzw. produzieren wollen.
Die Forschung im Bereich der Grünen Gentechnik muss zur Erlangung weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse vorangetrieben werden.
Das Gentechnikrecht definiert den rechtlichen Rahmen für den zulässigen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und stellt die Grundlage für ein Nebeneinander von Landwirtschaftsbetrieben mit und ohne Anbau dieser Pflanzen auch in Brandenburg dar.
Die Einrichtung gentechnikfreier Regionen auf der Grundlage freiwilliger Verpflichtungen von Landwirten bietet eine Möglichkeit, Konflikte zu begrenzen, ohne die gesellschaftlich notwendige Diskussion auszuschließen.
MLUV und LBV halten es für erforderlich, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Lösung des Haftungsproblems von gentechnisch veränderten Pflanzen im Ackerbau nicht auf dem Rücken der Landwirte ausgetragen wird und dass die Haftungsrisiken für mögliche Folgen aus der Anwendung von GVO-Saatgut auf den Saatgutproduzenten bzw. -handel übergehen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit muss der GVO-Saatgut verwendende Landwirt so frühzeitig wie möglich in die Lage versetzt werden, eine mögliche Betroffenheit naturschutzrechtlicher Belange festzustellen, um seine Anbauplanung hieran ausrichten zu können. MLUV und LBV empfehlen daher in jedem Einzelfall eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde.
Das MLUV wird hierzu gesonderte Hinweise zur Vereinfachung von Verfahren erlassen.
Aufgrund des den Landwirt einseitig belastenden Haftungsregimes kann eine allgemeine Anbauempfehlung für gentechnisch veränderte Pflanzen derzeit nicht gegeben werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto © Matthias geigk

In der Vorstandssitzung des Landesbauernverbandes Brandenburg e.V. (LBV) gestern haben sich Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) und der Vorstand des LBV auf gemeinsame Positionen zum Umgang mit der Grünen Gentechnik verständigt.
Der Präsident des Landesbauernverbandes, Udo Folgart, mahnte, dass die Landwirte klare Regelungen für den Anbau von Bt-Mais in Brandenburg bräuchten und forderte in der öffentlichen Diskussion einen sachlichen Umgang mit dem Thema Gentechnik ein: „Landwirte, die gentechnisch verändertes Saatgut nutzen, dürfen nicht kriminalisiert werden.“
Minister Woidke begrüßte die gemeinsame Zielsetzung, für Brandenburg klarere Rahmenbedingungen zu definieren: „Auch wenn der Anbau transgener Maissorten erlaubt und gesetzlich geregelt ist, führt dies an manchen Orten zu Konflikten. Um diese auf ein Minimum zu reduzieren, haben wir uns zu gemeinsamen Positionen verständigt“.
Diese werden in sieben Punkten zusammenfasst:
Konsumenten wie Produzenten haben grundsätzlich ein Anrecht darauf, zu entscheiden, ob sie Produkte der Gentechnik konsumieren bzw. produzieren wollen.
Die Forschung im Bereich der Grünen Gentechnik muss zur Erlangung weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse vorangetrieben werden.
Das Gentechnikrecht definiert den rechtlichen Rahmen für den zulässigen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und stellt die Grundlage für ein Nebeneinander von Landwirtschaftsbetrieben mit und ohne Anbau dieser Pflanzen auch in Brandenburg dar.
Die Einrichtung gentechnikfreier Regionen auf der Grundlage freiwilliger Verpflichtungen von Landwirten bietet eine Möglichkeit, Konflikte zu begrenzen, ohne die gesellschaftlich notwendige Diskussion auszuschließen.
MLUV und LBV halten es für erforderlich, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Lösung des Haftungsproblems von gentechnisch veränderten Pflanzen im Ackerbau nicht auf dem Rücken der Landwirte ausgetragen wird und dass die Haftungsrisiken für mögliche Folgen aus der Anwendung von GVO-Saatgut auf den Saatgutproduzenten bzw. -handel übergehen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit muss der GVO-Saatgut verwendende Landwirt so frühzeitig wie möglich in die Lage versetzt werden, eine mögliche Betroffenheit naturschutzrechtlicher Belange festzustellen, um seine Anbauplanung hieran ausrichten zu können. MLUV und LBV empfehlen daher in jedem Einzelfall eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde.
Das MLUV wird hierzu gesonderte Hinweise zur Vereinfachung von Verfahren erlassen.
Aufgrund des den Landwirt einseitig belastenden Haftungsregimes kann eine allgemeine Anbauempfehlung für gentechnisch veränderte Pflanzen derzeit nicht gegeben werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto © Matthias geigk

In der Vorstandssitzung des Landesbauernverbandes Brandenburg e.V. (LBV) gestern haben sich Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) und der Vorstand des LBV auf gemeinsame Positionen zum Umgang mit der Grünen Gentechnik verständigt.
Der Präsident des Landesbauernverbandes, Udo Folgart, mahnte, dass die Landwirte klare Regelungen für den Anbau von Bt-Mais in Brandenburg bräuchten und forderte in der öffentlichen Diskussion einen sachlichen Umgang mit dem Thema Gentechnik ein: „Landwirte, die gentechnisch verändertes Saatgut nutzen, dürfen nicht kriminalisiert werden.“
Minister Woidke begrüßte die gemeinsame Zielsetzung, für Brandenburg klarere Rahmenbedingungen zu definieren: „Auch wenn der Anbau transgener Maissorten erlaubt und gesetzlich geregelt ist, führt dies an manchen Orten zu Konflikten. Um diese auf ein Minimum zu reduzieren, haben wir uns zu gemeinsamen Positionen verständigt“.
Diese werden in sieben Punkten zusammenfasst:
Konsumenten wie Produzenten haben grundsätzlich ein Anrecht darauf, zu entscheiden, ob sie Produkte der Gentechnik konsumieren bzw. produzieren wollen.
Die Forschung im Bereich der Grünen Gentechnik muss zur Erlangung weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse vorangetrieben werden.
Das Gentechnikrecht definiert den rechtlichen Rahmen für den zulässigen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und stellt die Grundlage für ein Nebeneinander von Landwirtschaftsbetrieben mit und ohne Anbau dieser Pflanzen auch in Brandenburg dar.
Die Einrichtung gentechnikfreier Regionen auf der Grundlage freiwilliger Verpflichtungen von Landwirten bietet eine Möglichkeit, Konflikte zu begrenzen, ohne die gesellschaftlich notwendige Diskussion auszuschließen.
MLUV und LBV halten es für erforderlich, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Lösung des Haftungsproblems von gentechnisch veränderten Pflanzen im Ackerbau nicht auf dem Rücken der Landwirte ausgetragen wird und dass die Haftungsrisiken für mögliche Folgen aus der Anwendung von GVO-Saatgut auf den Saatgutproduzenten bzw. -handel übergehen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit muss der GVO-Saatgut verwendende Landwirt so frühzeitig wie möglich in die Lage versetzt werden, eine mögliche Betroffenheit naturschutzrechtlicher Belange festzustellen, um seine Anbauplanung hieran ausrichten zu können. MLUV und LBV empfehlen daher in jedem Einzelfall eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde.
Das MLUV wird hierzu gesonderte Hinweise zur Vereinfachung von Verfahren erlassen.
Aufgrund des den Landwirt einseitig belastenden Haftungsregimes kann eine allgemeine Anbauempfehlung für gentechnisch veränderte Pflanzen derzeit nicht gegeben werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto © Matthias geigk

In der Vorstandssitzung des Landesbauernverbandes Brandenburg e.V. (LBV) gestern haben sich Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) und der Vorstand des LBV auf gemeinsame Positionen zum Umgang mit der Grünen Gentechnik verständigt.
Der Präsident des Landesbauernverbandes, Udo Folgart, mahnte, dass die Landwirte klare Regelungen für den Anbau von Bt-Mais in Brandenburg bräuchten und forderte in der öffentlichen Diskussion einen sachlichen Umgang mit dem Thema Gentechnik ein: „Landwirte, die gentechnisch verändertes Saatgut nutzen, dürfen nicht kriminalisiert werden.“
Minister Woidke begrüßte die gemeinsame Zielsetzung, für Brandenburg klarere Rahmenbedingungen zu definieren: „Auch wenn der Anbau transgener Maissorten erlaubt und gesetzlich geregelt ist, führt dies an manchen Orten zu Konflikten. Um diese auf ein Minimum zu reduzieren, haben wir uns zu gemeinsamen Positionen verständigt“.
Diese werden in sieben Punkten zusammenfasst:
Konsumenten wie Produzenten haben grundsätzlich ein Anrecht darauf, zu entscheiden, ob sie Produkte der Gentechnik konsumieren bzw. produzieren wollen.
Die Forschung im Bereich der Grünen Gentechnik muss zur Erlangung weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse vorangetrieben werden.
Das Gentechnikrecht definiert den rechtlichen Rahmen für den zulässigen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und stellt die Grundlage für ein Nebeneinander von Landwirtschaftsbetrieben mit und ohne Anbau dieser Pflanzen auch in Brandenburg dar.
Die Einrichtung gentechnikfreier Regionen auf der Grundlage freiwilliger Verpflichtungen von Landwirten bietet eine Möglichkeit, Konflikte zu begrenzen, ohne die gesellschaftlich notwendige Diskussion auszuschließen.
MLUV und LBV halten es für erforderlich, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Lösung des Haftungsproblems von gentechnisch veränderten Pflanzen im Ackerbau nicht auf dem Rücken der Landwirte ausgetragen wird und dass die Haftungsrisiken für mögliche Folgen aus der Anwendung von GVO-Saatgut auf den Saatgutproduzenten bzw. -handel übergehen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit muss der GVO-Saatgut verwendende Landwirt so frühzeitig wie möglich in die Lage versetzt werden, eine mögliche Betroffenheit naturschutzrechtlicher Belange festzustellen, um seine Anbauplanung hieran ausrichten zu können. MLUV und LBV empfehlen daher in jedem Einzelfall eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde.
Das MLUV wird hierzu gesonderte Hinweise zur Vereinfachung von Verfahren erlassen.
Aufgrund des den Landwirt einseitig belastenden Haftungsregimes kann eine allgemeine Anbauempfehlung für gentechnisch veränderte Pflanzen derzeit nicht gegeben werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto © Matthias geigk

In der Vorstandssitzung des Landesbauernverbandes Brandenburg e.V. (LBV) gestern haben sich Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) und der Vorstand des LBV auf gemeinsame Positionen zum Umgang mit der Grünen Gentechnik verständigt.
Der Präsident des Landesbauernverbandes, Udo Folgart, mahnte, dass die Landwirte klare Regelungen für den Anbau von Bt-Mais in Brandenburg bräuchten und forderte in der öffentlichen Diskussion einen sachlichen Umgang mit dem Thema Gentechnik ein: „Landwirte, die gentechnisch verändertes Saatgut nutzen, dürfen nicht kriminalisiert werden.“
Minister Woidke begrüßte die gemeinsame Zielsetzung, für Brandenburg klarere Rahmenbedingungen zu definieren: „Auch wenn der Anbau transgener Maissorten erlaubt und gesetzlich geregelt ist, führt dies an manchen Orten zu Konflikten. Um diese auf ein Minimum zu reduzieren, haben wir uns zu gemeinsamen Positionen verständigt“.
Diese werden in sieben Punkten zusammenfasst:
Konsumenten wie Produzenten haben grundsätzlich ein Anrecht darauf, zu entscheiden, ob sie Produkte der Gentechnik konsumieren bzw. produzieren wollen.
Die Forschung im Bereich der Grünen Gentechnik muss zur Erlangung weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse vorangetrieben werden.
Das Gentechnikrecht definiert den rechtlichen Rahmen für den zulässigen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und stellt die Grundlage für ein Nebeneinander von Landwirtschaftsbetrieben mit und ohne Anbau dieser Pflanzen auch in Brandenburg dar.
Die Einrichtung gentechnikfreier Regionen auf der Grundlage freiwilliger Verpflichtungen von Landwirten bietet eine Möglichkeit, Konflikte zu begrenzen, ohne die gesellschaftlich notwendige Diskussion auszuschließen.
MLUV und LBV halten es für erforderlich, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Lösung des Haftungsproblems von gentechnisch veränderten Pflanzen im Ackerbau nicht auf dem Rücken der Landwirte ausgetragen wird und dass die Haftungsrisiken für mögliche Folgen aus der Anwendung von GVO-Saatgut auf den Saatgutproduzenten bzw. -handel übergehen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit muss der GVO-Saatgut verwendende Landwirt so frühzeitig wie möglich in die Lage versetzt werden, eine mögliche Betroffenheit naturschutzrechtlicher Belange festzustellen, um seine Anbauplanung hieran ausrichten zu können. MLUV und LBV empfehlen daher in jedem Einzelfall eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde.
Das MLUV wird hierzu gesonderte Hinweise zur Vereinfachung von Verfahren erlassen.
Aufgrund des den Landwirt einseitig belastenden Haftungsregimes kann eine allgemeine Anbauempfehlung für gentechnisch veränderte Pflanzen derzeit nicht gegeben werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto © Matthias geigk

In der Vorstandssitzung des Landesbauernverbandes Brandenburg e.V. (LBV) gestern haben sich Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) und der Vorstand des LBV auf gemeinsame Positionen zum Umgang mit der Grünen Gentechnik verständigt.
Der Präsident des Landesbauernverbandes, Udo Folgart, mahnte, dass die Landwirte klare Regelungen für den Anbau von Bt-Mais in Brandenburg bräuchten und forderte in der öffentlichen Diskussion einen sachlichen Umgang mit dem Thema Gentechnik ein: „Landwirte, die gentechnisch verändertes Saatgut nutzen, dürfen nicht kriminalisiert werden.“
Minister Woidke begrüßte die gemeinsame Zielsetzung, für Brandenburg klarere Rahmenbedingungen zu definieren: „Auch wenn der Anbau transgener Maissorten erlaubt und gesetzlich geregelt ist, führt dies an manchen Orten zu Konflikten. Um diese auf ein Minimum zu reduzieren, haben wir uns zu gemeinsamen Positionen verständigt“.
Diese werden in sieben Punkten zusammenfasst:
Konsumenten wie Produzenten haben grundsätzlich ein Anrecht darauf, zu entscheiden, ob sie Produkte der Gentechnik konsumieren bzw. produzieren wollen.
Die Forschung im Bereich der Grünen Gentechnik muss zur Erlangung weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse vorangetrieben werden.
Das Gentechnikrecht definiert den rechtlichen Rahmen für den zulässigen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und stellt die Grundlage für ein Nebeneinander von Landwirtschaftsbetrieben mit und ohne Anbau dieser Pflanzen auch in Brandenburg dar.
Die Einrichtung gentechnikfreier Regionen auf der Grundlage freiwilliger Verpflichtungen von Landwirten bietet eine Möglichkeit, Konflikte zu begrenzen, ohne die gesellschaftlich notwendige Diskussion auszuschließen.
MLUV und LBV halten es für erforderlich, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Lösung des Haftungsproblems von gentechnisch veränderten Pflanzen im Ackerbau nicht auf dem Rücken der Landwirte ausgetragen wird und dass die Haftungsrisiken für mögliche Folgen aus der Anwendung von GVO-Saatgut auf den Saatgutproduzenten bzw. -handel übergehen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit muss der GVO-Saatgut verwendende Landwirt so frühzeitig wie möglich in die Lage versetzt werden, eine mögliche Betroffenheit naturschutzrechtlicher Belange festzustellen, um seine Anbauplanung hieran ausrichten zu können. MLUV und LBV empfehlen daher in jedem Einzelfall eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde.
Das MLUV wird hierzu gesonderte Hinweise zur Vereinfachung von Verfahren erlassen.
Aufgrund des den Landwirt einseitig belastenden Haftungsregimes kann eine allgemeine Anbauempfehlung für gentechnisch veränderte Pflanzen derzeit nicht gegeben werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
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In der Vorstandssitzung des Landesbauernverbandes Brandenburg e.V. (LBV) gestern haben sich Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) und der Vorstand des LBV auf gemeinsame Positionen zum Umgang mit der Grünen Gentechnik verständigt.
Der Präsident des Landesbauernverbandes, Udo Folgart, mahnte, dass die Landwirte klare Regelungen für den Anbau von Bt-Mais in Brandenburg bräuchten und forderte in der öffentlichen Diskussion einen sachlichen Umgang mit dem Thema Gentechnik ein: „Landwirte, die gentechnisch verändertes Saatgut nutzen, dürfen nicht kriminalisiert werden.“
Minister Woidke begrüßte die gemeinsame Zielsetzung, für Brandenburg klarere Rahmenbedingungen zu definieren: „Auch wenn der Anbau transgener Maissorten erlaubt und gesetzlich geregelt ist, führt dies an manchen Orten zu Konflikten. Um diese auf ein Minimum zu reduzieren, haben wir uns zu gemeinsamen Positionen verständigt“.
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Das Gentechnikrecht definiert den rechtlichen Rahmen für den zulässigen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und stellt die Grundlage für ein Nebeneinander von Landwirtschaftsbetrieben mit und ohne Anbau dieser Pflanzen auch in Brandenburg dar.
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MLUV und LBV halten es für erforderlich, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Lösung des Haftungsproblems von gentechnisch veränderten Pflanzen im Ackerbau nicht auf dem Rücken der Landwirte ausgetragen wird und dass die Haftungsrisiken für mögliche Folgen aus der Anwendung von GVO-Saatgut auf den Saatgutproduzenten bzw. -handel übergehen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit muss der GVO-Saatgut verwendende Landwirt so frühzeitig wie möglich in die Lage versetzt werden, eine mögliche Betroffenheit naturschutzrechtlicher Belange festzustellen, um seine Anbauplanung hieran ausrichten zu können. MLUV und LBV empfehlen daher in jedem Einzelfall eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde.
Das MLUV wird hierzu gesonderte Hinweise zur Vereinfachung von Verfahren erlassen.
Aufgrund des den Landwirt einseitig belastenden Haftungsregimes kann eine allgemeine Anbauempfehlung für gentechnisch veränderte Pflanzen derzeit nicht gegeben werden.
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In der Vorstandssitzung des Landesbauernverbandes Brandenburg e.V. (LBV) gestern haben sich Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) und der Vorstand des LBV auf gemeinsame Positionen zum Umgang mit der Grünen Gentechnik verständigt.
Der Präsident des Landesbauernverbandes, Udo Folgart, mahnte, dass die Landwirte klare Regelungen für den Anbau von Bt-Mais in Brandenburg bräuchten und forderte in der öffentlichen Diskussion einen sachlichen Umgang mit dem Thema Gentechnik ein: „Landwirte, die gentechnisch verändertes Saatgut nutzen, dürfen nicht kriminalisiert werden.“
Minister Woidke begrüßte die gemeinsame Zielsetzung, für Brandenburg klarere Rahmenbedingungen zu definieren: „Auch wenn der Anbau transgener Maissorten erlaubt und gesetzlich geregelt ist, führt dies an manchen Orten zu Konflikten. Um diese auf ein Minimum zu reduzieren, haben wir uns zu gemeinsamen Positionen verständigt“.
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Konsumenten wie Produzenten haben grundsätzlich ein Anrecht darauf, zu entscheiden, ob sie Produkte der Gentechnik konsumieren bzw. produzieren wollen.
Die Forschung im Bereich der Grünen Gentechnik muss zur Erlangung weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse vorangetrieben werden.
Das Gentechnikrecht definiert den rechtlichen Rahmen für den zulässigen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und stellt die Grundlage für ein Nebeneinander von Landwirtschaftsbetrieben mit und ohne Anbau dieser Pflanzen auch in Brandenburg dar.
Die Einrichtung gentechnikfreier Regionen auf der Grundlage freiwilliger Verpflichtungen von Landwirten bietet eine Möglichkeit, Konflikte zu begrenzen, ohne die gesellschaftlich notwendige Diskussion auszuschließen.
MLUV und LBV halten es für erforderlich, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Lösung des Haftungsproblems von gentechnisch veränderten Pflanzen im Ackerbau nicht auf dem Rücken der Landwirte ausgetragen wird und dass die Haftungsrisiken für mögliche Folgen aus der Anwendung von GVO-Saatgut auf den Saatgutproduzenten bzw. -handel übergehen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit muss der GVO-Saatgut verwendende Landwirt so frühzeitig wie möglich in die Lage versetzt werden, eine mögliche Betroffenheit naturschutzrechtlicher Belange festzustellen, um seine Anbauplanung hieran ausrichten zu können. MLUV und LBV empfehlen daher in jedem Einzelfall eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde.
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Gartenfestival Branitz mit Pflanzenvielfalt, Genuss & Familienprogramm

Gartenfestival Branitz mit Pflanzenvielfalt, Genuss & Familienprogramm

15. Mai 2025

Die Vorbereitungen laufen. Vom 16. bis 18. Mai lädt das Gartenfestival „Pücklers GenussGarten“ in die Historische Schlossgärtnerei Branitz ein. Das...

Bundespolizei intensiviert stationäre Grenzkontrollen zu Polen

Bundespolizei intensiviert stationäre Grenzkontrollen zu Polen

14. Mai 2025

An allen Grenzübergängen zu Polen führt die Bundespolizei derzeit intensive stationäre Kontrollen durch. Ziel der Maßnahmen ist die Bekämpfung illegaler...

Arbeitgeberbewertungen als Wegweiser im Berufsleben

Arbeitgeberbewertungen als Wegweiser im Berufsleben

14. Mai 2025

Arbeitgeberbewertungen sind ein zentrales Element der modernen Arbeitswelt. Sie bieten Transparenz über Unternehmensstrukturen und Arbeitsbedingungen. In Berlin, einem wirtschaftlichen Knotenpunkt,...

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Newsticker

Speak-Dating in Cottbus feiert Jubiläum mit Sprachenrallye

13:38 Uhr | 15. Mai 2025 | 2 Leser

Lausitzer Tiere: Charly sucht liebenswerte & abenteuerlustige Familie

13:07 Uhr | 15. Mai 2025 | 74 Leser

NL-Eventtipps für das Wochenende in der Lausitz

12:20 Uhr | 15. Mai 2025 | 269.5k Leser

Gartenfestival Branitz mit Pflanzenvielfalt, Genuss & Familienprogramm

12:00 Uhr | 15. Mai 2025 | 309 Leser

GymCity Open 2025: Hochkarätige Trampolin-Wettkämpfe in Cottbus

11:32 Uhr | 15. Mai 2025 | 164 Leser

Flohmarkt-Flair kehrt zurück auf Sprembergs Marktplatz

16:36 Uhr | 14. Mai 2025 | 130 Leser

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Pyrotechnik beim Auswärtsspiel: DFB verurteilt Energie Cottbus

11.Mai 2025 | 11.9k Leser

Schwerer Mopedunfall in Fürstlich Drehna fordert ein Todesopfer

12.Mai 2025 | 5.3k Leser

Relegation in eigener Hand! Energie Cottbus gewinnt Ostduell in Rostock

10.Mai 2025 | 4.7k Leser

46-jährige Motorradfahrerin nach Unfall in Eisenhüttenstadt gestorben

12.Mai 2025 | 4.7k Leser

Vollversammlung entlässt Geschäftsführung der Handwerkskammer Cottbus

09.Mai 2025 | 4.7k Leser

64-Jähriger nach schwerem Motorradunfall bei Heinersbrück gestorben

13.Mai 2025 | 3.6k Leser

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Cottbus | Grundstein für neues Wohnhaus in Nähe Viehmarkt gelegt. 18 Wohnungen entstehen
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Cottbus | 12. Kita-Olympiade im Sportzentrum mit knapp 600 Kids aus 18 Kitas
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Am Sportzentrum in #Cottbus fand heute bereits zum 12. Mal die traditionelle Kita-Olympiade statt. Über 600 Kinder aus 18 Kitas nahmen teil. Damit soll sich die Teilnehmerzahl im Vergleich zu ...den Vorjahren verdoppelt haben. Ziel der Veranstaltung ist es, Kinder schon früh spielerisch für Bewegung und Sport zu begeistern sowie ihr Interesse an Sportvereinen zu wecken. An vier Stationen – Schlägellauf, Ball-Ziel-Wurf, Seilüberspringen und an der Koordinationsleiter – konnten die Kids ihre Geschicklichkeit unter Beweis stellen. Mit einer Kita-Medaille wurde der sportliche Tag am Nachmittag dann abgeschlossen.

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Cottbus | Schadstoffahne bereitet sich aus - Grundwasserentnahme in Gebiet verboten
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