Entscheidung auch für die Stadt wichtig
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 12. November 2015 die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg über die Festsetzung von Beiträgen für den Anschluss von Grundstücken an die Schmutzwasserkanalisation aufgehoben. Damit ist das Land Brandenburg gefordert, eine verfassungskonforme Regelung u.a. für die Grundstücke zu finden, die bereits vor 1990 an das Abwassernetz angeschlossen waren. Der Forster CDU-Vorsitzende Matthias Geigk: „Eine nachträgliche finanzielle Belastung bereits an das Abwassernetz angeschlossener Grundstücke wird es mit uns nicht geben“. In dieser Position, die der Stadtverband schon zur Kommunalwahl 2014 vertreten hatte, sieht sich die Forster CDU nun durch das Urteil gestärkt. Die CDU-Fraktion hatte in der Stadtverordnetenversammlung daher Bestrebungen zur Ungleichbehandlung der Forster Bürgerinnen und Bürger mehrfach verhindert. Sie wird auch weiterhin im Interesse der Bürgerinnen und Bürger mögliche Entwicklungen der städtischen Regelungen für Altanschließer kritisch prüfen.
Der CDU-Stadtverband und die CDU-Fraktion wünschen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr.
Quelle: CDU-Stadtverband Forst (Lausitz)