Ab Samstag, dem 01.12.2012 ist die Gubener Straße wieder uneingeschränkt befahrbar. Die umfangreichen Bauleistungen im unterirdischen Bauraum sowie der Straßenbau werden fristgerecht am 30.11.2012 fertiggestellt.
Quelle: Stadt Forst (Lausitz)
Ab Samstag, dem 01.12.2012 ist die Gubener Straße wieder uneingeschränkt befahrbar. Die umfangreichen Bauleistungen im unterirdischen Bauraum sowie der Straßenbau werden fristgerecht am 30.11.2012 fertiggestellt.
Quelle: Stadt Forst (Lausitz)
Ab Samstag, dem 01.12.2012 ist die Gubener Straße wieder uneingeschränkt befahrbar. Die umfangreichen Bauleistungen im unterirdischen Bauraum sowie der Straßenbau werden fristgerecht am 30.11.2012 fertiggestellt.
Quelle: Stadt Forst (Lausitz)
Ab Samstag, dem 01.12.2012 ist die Gubener Straße wieder uneingeschränkt befahrbar. Die umfangreichen Bauleistungen im unterirdischen Bauraum sowie der Straßenbau werden fristgerecht am 30.11.2012 fertiggestellt.
Quelle: Stadt Forst (Lausitz)
Ab Samstag, dem 01.12.2012 ist die Gubener Straße wieder uneingeschränkt befahrbar. Die umfangreichen Bauleistungen im unterirdischen Bauraum sowie der Straßenbau werden fristgerecht am 30.11.2012 fertiggestellt.
Quelle: Stadt Forst (Lausitz)
Ab Samstag, dem 01.12.2012 ist die Gubener Straße wieder uneingeschränkt befahrbar. Die umfangreichen Bauleistungen im unterirdischen Bauraum sowie der Straßenbau werden fristgerecht am 30.11.2012 fertiggestellt.
Quelle: Stadt Forst (Lausitz)
Ab Samstag, dem 01.12.2012 ist die Gubener Straße wieder uneingeschränkt befahrbar. Die umfangreichen Bauleistungen im unterirdischen Bauraum sowie der Straßenbau werden fristgerecht am 30.11.2012 fertiggestellt.
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Ab Samstag, dem 01.12.2012 ist die Gubener Straße wieder uneingeschränkt befahrbar. Die umfangreichen Bauleistungen im unterirdischen Bauraum sowie der Straßenbau werden fristgerecht am 30.11.2012 fertiggestellt.
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